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  1. Hallo in Deutschland würde sich da selbstverständlich die Frage stellen: ist so ein Tatoo eine Anscheinswaffe nach § 42a und dürfte der Mann noch in Badehosen an einem öffentlichen Strand sich aufhalten? Gottseidank haben wir fähige Beamte des Waffenrechts, die sich damit beschäftigen können/würden und dadurch die Sicherheit Deutschland aufrechterhalten. Steven
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  2. Schauen wir uns dieses Zitat doch mal genauer an: Abgesehen davon, dass ich mich als Schütze mit dem Begriff "Mordwaffen" schon mal gleich auf die kriminelle Schiene gestellt sehe. Zunächst sind es 12jährige. Dann sind es schon Grundschulkinder. .... oder meint er 12jährige, die noch immer auf der Grundschule sind??? Also da geb ich ihm Recht, da würd ich mir auch Sorgen machen... Aber wie der saubere Körnerfresser mal eben ganz elegant den Bogen spannt, das es auf einmal angeblich Waffen AN SCHULEN geben soll, ist mir völlig unverständlich. Unterstreicht aber auch meine tägliche Erfahrung, dass die meisten Menschen heutzutage nicht mehr in der Lage sind, 3 Sätze mit stringenter Logik aneinander zu reihen. Schlimm ist nur, dass es ja genügend Leute gibt, die genauso sind und dann leider auch das Geseiher von anderen nicht differenzieren können und einfach so als gegeben hinnehmen.
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