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Mezzo

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Everything posted by Mezzo

  1. Nein, aber seine Tochter. ( bin kein Hellseher...habe eine Waffe dort gekauft... )
  2. Nein, ist beides nicht erlaubt. Wird beides vom § 42a erfaßt.
  3. Toll finde ich die Kandidaten, die nicht eine Stimme bekommen, also nicht mal ihre eigene....
  4. Moin, 2003 hat es dazu keine Gesetzesänderung gegeben; es stand schon vorher im Gesetz, daß "Einläufige Einzelladerwaffen, deren Modell vor dem 01.01.1871 entwickelt wurden" frei sind. Es hat sich nur niemand um den 2. Halbsatz gekümmert oder überhaupt verstanden. Das bayerische Innenministerium z.B. hat schon 1996 an alle nachgeordneten Dienststellen auf die Tingle Problematik hingeweisen.
  5. „Sie sind ein Waffenfreak oder zumindest ein Waffenliebhaber.“ Naja, zumindest ist das doch hoffentlich noch nicht verurteilungswürdig in D... Ansonsten: 7,62 x 54 R Mun der ex UdSSR ist auch schön hübsch gekennzeichnet, mit der Farbe silber und rot, ist aber nur ein schweres Spitzgeschoß... Bezüglich des Falles: wer unbekannte Mun von einem Unbekannten ( "kann sich nicht an den Namen erinnern" ) annimmt, der hat es nicht besser verdient... Hört sich komisch an, ist aber so.
  6. Weil sie genau wegen ihrer Stellung angegriffen werden und nicht ein Zufallsopfer sind. Und diese Stellung, die sie von anderen unterscheidet, ist daß sie da sind, um anderen in Not zu helfen. Bei Sachen gibt es das analog schon: wer ein Boot beschädigt, wird wegen Sachbeschädigung bestraft ( wenn er überhaupt bestraft wird ); wer ein Rettungsboot beschädigt, der wird wegen § 145 StGB bestraft. Aber Menschen zählen in D ja nicht soviel.
  7. Also mal ganz ernsthaft: der Bericht war doch für den Normalbürger 1a! Auch wenn es natürlich kleinliche, korinthenkackereische Verbesserungen an einigen Anmerkungen gab, so war das ganze Teil doch sehr positiv! Also mal ernsthaft: wer hat so eine positive Berichterstattung schon mal gesehen? Alles sehr neutral bis positiv, kann man nicht meckern. Auch wenn die Reporterin in die Decke geschossen hat...
  8. Es steht in dem Bericht nichts davon, daß er die Waffe legal besessen hat, und wenn dies so wäre, hätte er sie nicht zu verstecken brauchen...
  9. Der Preis ist ganz schön happig, ich habe für meinen 50 € bezahlt. Bei egun sind öfter mal welche drin und gehen für unter 100 Doppelmark weg: Angebot und Nachfrage eben. Die Munition ist verboten gemäß Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.5.2 des WaffG, aber man hat keine Strafandrohung mit ins Gesetz geschrieben, wie bei anderen Sachen auch. Die Zuverlässigkeit könnte es aber trotzdem gefährden.
  10. Da wurde aber einiges durcheinander gewürfelt: Springmesser mit Klingenaustritt nach vorne oder Klingenlänge über 8,5 cm oder beidseitig geschliffen ( hat in diesem Fall aber wohl niemanden interessiert ), sind komplett nach WaffG verboten. Messer ( egal welche ) mit Klingenlänge über 4,1 cm sind ja nicht verboten, man darf sie nur nicht mit ins Fluggerät nehemen.
  11. Eben, und trotzdem fährt er Autorennen, ein gänzlich ungefährlicher Sport, so ihn denn der Normalbürger ausübt.... ( Ich habe Wolpertinger verstanden )
  12. Niedersachsen hat die P 7 vor ein paar Jahren noch verkauft, ich habe direkt beim Polizeiamt für Technik und Beschaffung in Hildesheim eine unbenutzte mit Kasten, 2. Mag, Bedienungsanleitung für 75 € gekauft (warum eigentlich nicht 2? Könnte mich immer noch ärgern! ). SH, das reichste Bundesland, kann es sich ja erlauben, nicht nur die Waffen nicht zu verkaufen, sondern noch Geld für die Vernichtung auszugeben...Und da sind Waffen dabei, aus denen außer beim Beschuß nie ein Geschoß den Lauf verlassen hat, quasi aus Eckernförde ins Regal und von dort in den Hochofen. NRW hat vor Jahren seine P 6 wenigstens Händlern angeboten ( Stückpreis 50 - 100 €, je nach Menge ), die haben aber die meisten Stücke direkt nach USA weiterverkauft. Selbst der Zoll hat seine P 6 für 150 € angeboten. Ist schon irgendwie Irrsinnig alles...
  13. Seit Jahrhunderten werden alte und nicht mehr benötigte Dienstwaffen verkauft, anstatt sie zu verschrotten; jetzt ist es auf einmal ein Problem. Früher hat es auch niemanden gestört, wenn verkaufte Waffen an ein anderes Land evtl. im nächsten Krieg gegen einen eingesetzt wurden.
  14. Auf alle Fälle nicht Deutschlehrer, denn sonst hätte er dies Machwerk nicht als "Standart - Werk" bezeichnet, denn als Standarte ist es ( auch ) nicht zu gebrauchen.
  15. ​Bei mir auch, und wenn denn der deutschsprachige Anbieter nicht einmal "Karabiner" richtig schreiben kann, dann kommt es schon hoch...
  16. Ob hessische oder bundespolizeiliche oder sonstige MP 5 der LaPo in D: sie können vollautomatisch schießen, aber nicht "klassisch", indem der Sicherungshebel einfach nach unten geschoben wird ( wie beim G 3 ), sondern in der Einzelfeuerposition muß von der rechten Seite gegengedrückt werden, damit eine Sperre den Sicherungshebel freigibt und nach unten schießen läßt. Dies soll verhindern, daß "in der Hitze des Gefechts" von "S" gleich auf "F" durchgedrückt wird.
  17. "9,02mm Pistolen Patrone M (Zahl abgeschnitten?)" In diesem Fall steht das M für Makarov ( ohne Ziffer ).
  18. Wer rot oder grün wählt, kann gleich seine Waffen mit abgeben.

  19. Naja, Glück gehabt dann eben. Rein rechtlich hat sich jeder Verantwortliche, der einem anderen ein fahrerlaubniserlaubnispflichtiges Kfz. zum Fahren überläßt, davon zu überzeugen, daß der andere im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist ( also der Verleiher; die Werkstatt die ein Ersatzauto herausgibt; der Verkäufer zur Probefahrt und sogar die die Ehefrau, die den Wagen des Mannes fahren will ). Falls nämlich keine Fahrerlaubnis vorhanden ist, ist der Verleiher auch dran ( Vergehen! ).
  20. Ich kann diesem Artikel nicht entnehmen, daß die Frau "kurz nach dem Einsatz" gestorben ist; hier steht sogar drin, daß sie am nächsten Tag mit der Autorin des Artikels noch das Gespräch führte. Weiß den jemand verläßlich, daß sie gestorben ist und wann? Diese Zeitung berichtet z.B. nicht darüber. Woher hat das DWJ seine Info?
  21. Noch ist ja auch nicht klar, ob er schuldig ist oder nicht, es besteht ja erstmal nur ein Verdacht und auch bei Polizeibeamten gilt die Unschuldsvermutung.
  22. G 3? Bist Du da sicher? Auf dem Foto ist aber ein G1 Magazin eingeführt; liegt ein Adapter anbei, um G 3 Magazine zu verwenden?
  23. Ja, aber da sind auch einige Fehler drin. Z.B. wird dort der Las Vegas Deringer immer noch als "frei" angepriesen und einige Waffen fehlen ( aber die Website erhebt ja auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit aller in Deutschland erhältlichen Deringer ).
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