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DirtyHarry

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  1. Neuseeländer besitzen knapp eine Million Feuerwaffen Nach Schätzungen der Polizei besitzt knapp eine Million Neuseeländer Feuerwaffen. Die genaue Anzahl ist nicht feststellbar, da nur automatische Waffen, militärische Halbautomaten und Faustfeuerwaffen registriert werden müssen. Laut Joe Green, einem leitenden Beamten für behördliche Waffenbesitzbewilligungen, gibt es derzeit 230.000 Inhaber derartiger Dokumente. Er zitiert weiters den 1997 veröffentlichten „Thorp-Report“ über Waffenkontrolle und bestätigt das Ergebnis des Reports, daß Feuerwaffen in der neuseeländischen Gewaltkriminalität kaum eine Rolle spielen. Die legalen Waffenbesitzer seien verantwortungsbewußte Menschen, meint Trevor Dyke, Präsident der „Deerstalkers Association“. Verbrechen mit Feuerwaffen würden nur mit illegalen begangen. Carol Ann Bradford, Vorsitzende der Vereinigung für Waffenkontrolle, bedauert, daß ihre Forderungen strengere Waffengesetze einzuführen, nicht genügend ernst genommen würden. Scheinbar sei die Öffentlichkeit erst dann beunruhigt, wenn ein Amoklauf passiere. Allerdings bestätigt auch sie, daß die illegalen Waffenbesitzer das eigentliche Problem darstellen. Um ein behördliches Waffenbesitzdokument zu erlangen, müssen die Antragsteller neben ihrer Unbescholtenheit erklären, daß sie nicht psychiatrisch behandelt werden und einen Test über Fragen zum Waffengesetz und zum sicheren Umgang mit Feuerwaffen bestehen. Weiters überprüft die Polizei, ob der jeweilige Kandidat auch in der Lage ist, Feuerwaffen sicher zu verwahren. INL Newspapers, 15. Juni 2002
  2. Quelle: www.iwoe.at Italienischer Verteidigungsminister fordert liberalere Waffengesetze Verteidigungsminister Antonio Martino schlug vor die Waffengesetze zu lockern, damit die Bürger sich besser verteidigen könnten. Er verwies auf die Gesetze in den USA. Martino zog mit seinem Vorschlag heftige Kritik der Mitte-Links-Opposition auf sich. Kurier online, 29. April 2002
  3. Grundsätzlich stimme ich der Meinung zu, daß Waffen und große Hunde vergleichbar sind. Aber es gibt einen wichtigen Unterschied: Bei Hunden gibt es weder Sachkunde, Zuverlässigkeit oder sichere Aufbewahrung. Mit Hunden wird jedes Jahr in sehr großen Stil Missbrauch betrieben - und nicht nur durch den Drogendealer sondern durch ganz normale Bürger. Ich habe keine Lust mehr Rad zu fahren - als paar km lassen irgendso Schwachmaten Hunde frei herumlaufen, die Besitzer viele hundert Meter weg. Jeden angreifenden Hund mit Pfefferspray/Gaspistole ruhig stellen und deshalb ständig Ärger mit Polizei ? Ne danke, dann fahr ich eben nicht mehr Rad.
  4. * Ehrlich gesagt weiß ich jetzt nicht, was Du meinst und bin mir auch nicht sicher, ob wir uns verstanden haben. Soweit ich verstanden habe, nutzt es nichts eine Enteignung unter einem anderen Begriff zu tarnen - es bleibt damit immer noch eine Enteignung. Beispiel Werkvertrag: Da kommt es auf den Charakrter des Vertrags an - unabhängig davon ob auf dem Vertrag "Werkvertrag" drauf steht oder nicht. * Also das wäre mir zu exotisch. Warum soll außerdem mit 8,5 cm nicht gehen, was mit 9 cm geht? Aber in meinem Beispielfall HAT er das Messer schon früher LEGAL erworben (vielleicht sogar eines welches nach oben rausspringt). Sagen wir er hat 100 DM dafür ausgegeben. Soll er jetzt die 100 DM in den Wind schreiben und nochmal 50 DM für ein 8,5 cm langes ausgeben ? Wer ersetzt ihm den Schaden von 150 DM ? Durch den Besitz des vormals legalen Messers wird niemand gefährdet - die allgemeine Gefährdung ist nicht größer als bei jedem anderen Messer auch. Faktisch haben wir am Ende also eine entschädigungslose Enteignung was nach GG nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen möglich ist. Und ich bezweifle dass es sich hierbei um einen solchen Fall handelt.
  5. * Die Frage ist bloß, ob hier evt. etwas vorliegt, was früher enteignungsgleicher Eingriff hieß und jetzt -glaube ich- entschädigungspflichtige Sozialbindung genannt wird. Das denke ich aber eher nicht, und ankaufen muß die zuständige Behörde garantiert nicht. Ja, genau das meinte ich. Es kommt drauf an was als Ergebnis rauskommt unabhängig davon wie das im neuen WaffG verpackt ist. * Wenn jemand übrigens einen verbotenen Gegenstand nach dem Inkrafttreten des Verbotes noch besitzt, kann der sowieso gem. §54 WaffG (neu) entschädigunslos eingezogen werden. Hm, da wäre ich skeptisch, wenn der Gegenstand vorher legal war. In der Praxis wird es wohl darf hinauslaufen: Gib uns deinen verbotenen Gegenstand und du kriegst keinen Ärger. Was aber wenn jemand das ganze vor Gericht durchzieht ? Z.B. ein Behinderter mit einem Arm, der auf sein Spingmesser - sagen wir mal 9 cm - angewiesen ist welches er legal gekauft hat ?
  6. Das Aberkennen der WBK wegen eines misslungenen Psychotests halte ich für nicht durchführbar, wenn der Durchgefallene tatsächlich ein normaler, nicht auffälliger Mensch ist. Wie soll das funktioneren ? *Das funktioniert gem §45 Abs.1 i.V.m. §58 Abs. 9, 6 Abs. 2 WaffG. Siehe mein Beispiel mit der Polizistin, die dürfte folgherichtig auch keine Dienstwaffe mehr anfassen. Im Gesetz kann viel stehen - nur ist die Frage ob es später wieder nicht von höheren Gerichten kassiert wird. Wenn ein "Normaler" durch den Psychotest fällt, dann sagt das nicht besonders viel aus. Manche Leute sind eben etwas schwer von Begriff aber deswegen nicht gefährlich. * Die MPU für auffällige Kraftfahrer kann man jedenfalls nicht in beliebiger Zeit beliebig oft wiederholen, solange bis man endlich bestanden hat, soweit ich weiß. Da ist aber ein wichtiger Unterschied ! Der Kraftfahrer WAR bereits unzuverlässig ! Ein "Normaler" Sportschütze der durch den Psychotest fällt, hat sich nichts zu schulden kommen lassen und deswegen ist eine WBK Aberkennung nicht so ohne weiteres möglich, falls überhaupt. Wenn nötig muss solcher Schwachsinn eben vor Gericht niedergekämpft werden. PS: Das wäre die gleiche Situation wenn man einen Psychotest für Kraftfahrer bis 25 einführen würde. Kann man dann einem 24 jährigen der schon seit 6 Jahren unfallfrei gefahren ist nachträglich die Zuverlässigkeit absprechen weil er durch irgendeinen dämlichen Test geflogen ist ? Wohl kaum.
  7. Ist doch viel zu umständlich. er soll das Ding jetzt auf grüne WBK kaufen. Je mehr er nach dem alten Recht kauft - desto besser für ihn. Zum Thema Psychotest: Das ist nichts dramatisches. Siehe Aussagen beim IWOE. Ist weder unfair noch besonders schwierig für einen geistig gesunden Menschen. Klar kann passieren, daß auch mal ein Normaler durchfällt. Na und ? Dann macht man eben einen neuen Psychotest. Das Aberkennen der WBK wegen eines misslungenen Psychotests halte ich für nicht durchführbar, wenn der Durchgefallene tatsächlich ein normaler, nicht auffälliger Mensch ist. Wie soll das funktioneren ? Stellt euch vor eine 24 jährige Polizistin (blond, lange Haare, attraktiv usw.) will privat eine Waffe auf Sport WBK (damit sie auch eine Kanone daheim hat - sicher ist sicher - weil ihr Dienststellen leiter dumm tut wenn sie die Dienstwaffe mitnehmen will) und weil sie an einem Tag schlecht drauf ist (der Freund hat Schluss gemacht) fällt sie durch den ersten Psychotest. Was soll dann passieren ? Sportwaffe wird eingezogen ? Dazu noch Berufsverbot, weil sie folglicherweise auch Dienst mehr keine Waffe mehr führen darf ? Das hat vor Gericht keine Aussicht auf Erfolg. Der Psychotest wird nur komplette Schwachmaten ausfiltern und das ist vielleicht auch besser so 8) PS: Wenn der Psychotest nicht so teuer ist, werde ich nächstes Jahr gaghalber einen machen (obwohl ich ihn nicht brauche da älter als 25) und euch davon berichten. Übirgens habe ich schon mal soweit ich mich erinnern kann, eine Art Psychotest machen müssen. Ich wurde als wehruntauglich eingestuft - wegen ernsthafter Rückenprobleme die ich damals hatte. Während Leute aus dem Sport Leistungskurs (!) der Schule reihenweise sofort als körperlich untauglich eingestuft worden sind, zog sich das ganze bei mir ein Jahr hin. Irgend so ein Schwachmat von der Behörde hat wohl aus Rache (wer nicht Sport LK macht, kann auch zur Wehr/Zivildienst ... 8) ) mir so einen Test aufs Auge gedrückt. Ich war bei irgendo einem Arzt und der hat sich nach kurzen Gespräch davon überzeugen können, daß ich ganz normal bin. War völlig harmlos. Ach ja und der Arzt hat mir noch erzählt, daß er sich selber erfolgreich vor der Wehr gedrückt hat. Blos gut dass das die Behörde nicht mitbekommen hat, sonst hätten die ihren Psychotester wohl auch zum Psychotest schicken müssen 8)
  8. Hallo Karaya, danke für die ausführliche Antwort. Noch ne Frage: 5 Milimeter oder mehr ist ja noch einzusehen, aber so ne Lapalie wie ein oder 2 Millimeter können doch wohl kaum tragisch sein ? Außerdem "muss" die Behörde eine Sondergenehmigung ausstellen, andernfalls müsste sie das Messer kaufen, keine Enteignung ohne Entschädigung (im Normalfall wenigstens).
  9. Gibt es ein Gesetz das verbietet Gelbe und Grüne WBK in einem Monat zu beantragen ? Ist mir nicht bekannt. Je mehr Tatsachen (Waffenkäufe/Voreinträge) du vor dem neuen Waffenrecht schaffst, desto besser für dich ! Manche Ämter wollen die gelbe WBK nur rausrücken, wenn man dann gleich ne Waffe drauf kauft - aber billige Einzellader gibt es wie Sand am mehr. PS: Es ist viel wichtiger, daß du auf dem Amt einen guten Eindruck machts. Teilnahme an Wettkämpfen (mindestens Kreismeisterschaft) und vorallem sichere Verwahrung im Tresor. Dann sind die Leute auf den Behörden auch gleich viel umgänglicher. ja es geth ja nur darum das ich grad die Gelbe WBK bekomm. Und dann ent gleich weider mit der Grünen kommen kann. Das heisst ich hätte dann innerhalb eines halben monats die gelbe und die grüne WGK beantragt !!!!! ich glaub das ich da weiter nix zu sagen muss
  10. Doch schon, was hilft gegen welchen Hund Pudel -> .22 Dackel -> 9mm Schäferhund -> .45 Dobermann -> .357 Pit Bul -> .44 8)
  11. Ich habe mal eine Visier gekauft und den neuesten MALKO Roman dazu. Auf der Titelseite des Malko Romans war wie üblich eine hübsche Dame in Unterwäsche mit MP abgebildet. Da hat die Verkäuferin aber dumm geschaut ...
  12. Da bleibt einem echt die Spuke weg. Da verhöhnt so ein Schwachmat zig Millionen KZ und Gulagopfer und meint dass es im 3. Reich / UDSSR weniger Verbrechensopfer gegeben hat ... http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=2739888&forum_id=36883 *** > Alle Waffen dem Staat hatten wir schon mal bei: > - 3. Reich > - Sowjetunion > - Pol Pott > - Taliban Vergiss nicht die BRD, Österreich, Frankreich, England, Schweden, Dänemark, die Niederlande, den Vatikanstaat u.v.m. Weder in der Sowjetunion noch im 3ten Reuch noch in den Niederlanden noch in der BRD oder in Frankreich gibt es so viele Gewaltverbrechen und Morde je 1000 Einwohner wie in den USA. ***
  13. Alter Herr, es geht hier um Polizisten. Die wissen doch schon vorher, dass Polizisten Waffen haben 8) Durch das Ziehen der Waffe (durch ein Polizisten) wird die Situation nur deseskaliert. Die Straftäter wissen ganz genau wenn sie ihrerseits Waffen ziehen dann knallts ...
  14. Hm, also ein Polizist der plötzlich 5 Diskothekenschlägern gegenübersteht (z.B. Kosovoalbanern die kein Deutsch verstehen (wollen)) dann darf er nicht seine Waffe ziehen um diese Leute präventiv von jeder weiteren Gewalt abzuhalten, sondern lässt sie im Holster stecken und wartet lieber bis die Lage total eskaliert und dann darf er gleich richtig schiessen (Warnschuss gespart ???) ... Oder hab ich das irgendwie falsch verstanden ? Dies ist die HTML-Version der Datei http://www.gdp-sachsen.de/Service/Gesetze/Wafb_1neu2.doc. Der Leitfaden 371 gestattet sicher nicht, dass der Beamte seine Waffe >grundlos< zieht, lässt es bei entsprechenden Situationen aber zu, dass eine lageangepasste Haltung der Waffe eingenommen wird. Durch die, in dem Leitfaden aufgeführte, unterschiedliche Waffenhaltung soll der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Beachtung finden. Eine Androhung ist wenig sinnvoll, wenn tatsächlich kein Schusswaffen-gebrauch erfolgen soll. Unter Schusswaffengebrauch wird der bestim-mungsgemäße Gebrauch, also das Abfeuern eines oder mehrerer Schüsse verstanden. Falls keine Schussabgabe beabsichtigt ist, liegt folglich eine Androhung schon begrifflich überhaupt nicht vor. Andererseits muss, falls eine Schussabgabe ernstlich erwogen wird, die (echte) Androhung unmissverständlich sein, also durch eine klare Anweisung (Keine Bewegung oder ich schieße!) oder einen Warnschuss erfolgen. Allerdings darf grundsätzlich nur auf Arme und Beine eines Menschen gezielt werden, da durch gezielte Schüsse auf Kopf oder Oberkörper mit hoher Wahrscheinlichkeit lebensgefährliche Verletzungen entstehen können. Um eine Person angriffs- oder fluchtunfähig zu machen, reicht aber eine Verletzung von Armen oder Beinen aus. Ausnahmen ergeben sich nur im Extremfall (z.B. wie Geiselnahme). Dies wird mit der Einführung der neuen Munition an Bedeutung zunehmen. Da nach den Erkenntnissen vonseiten der Einsatzkräfte, welche schon Erfahrung mit der neuen Polizeimunition gesammelt haben, diese Auffassung bestärkt wird.
  15. http://www.heise.de/newsticker/data/wst-24.12.02-002/ Künftig nur noch "personalisierte" Waffen in New Jersey Als erster US-Bundesstaat hat New Jersey ein Gesetz erlassen, nach dem künftig nur noch personalisierte Schusswaffen verkauft werden sollen. Das Gesetz räumt den Waffenherstellern allerdings eine Übergangsfrist von drei Jahren ein, die erst dann in Kraft tritt, sobald der Justizminister offiziell festgestellt hat, dass die entsprechenden Technologien marktreif sind. Der Gouverneur von New Jersey, James E. McGreevey , unterzeichnete die entsprechenden Bestimmungen gestern. Auf einzelne technische Lösungen zur Personalisierung von Schusswaffen legt sich der Text nicht fest. In Frage kommen sollen sowohl biometrische Lösungen, als auch RFID-Tags oder Smartcards.
  16. Obwohl ich zustimme, daß große Hunde ähnlich wie Waffen sind und viele als Waffenersatz "geführt" werden schlägt der Dummlall auf dieser Seite dem Fass den Boden aus: http://www.maulkorbzwang.de/archive_news/07_02/070702_.htm Das Problem bei großen Hunden war bislang, daß hier weder die Zuverlässigkeit noch Altersgrenze berücksichtigt worden sind und deshalb der Missbrauch von legalen Hunden im Vergleich zu legalen Waffen immens war. PS: Wenn das Führen von großen Hunden erlaubt ist, wieso soll dann das Führen von "gefährlichen" Messern oder Schusswaffen verboten sein ? Waffen haben zumindest den Vorteil dass sie nicht von selber losgehen ... 8)
  17. Nach der diesjährigen, verlogenen und paranoiden Hetzjagdkampagne gegen Legalwaffenbesitzer, Computerspieler, Musik- Kino- und Fernsehfreaks durch einige schwarze Schafe in der Medienbranche scheint sich eine Trendwende abzuzeichnen - siehe ein Bericht bei Heise: http://www.heise.de/tp/deutsch/special/med/13728/1.html Auszug: Morde im Fadenkreuz Andrea Naica-Loebell 21.12.2002 Untersuchung zum Gewaltempfinden von Menschen Die Debatte darüber, ob Gewalt in Filmen oder Computerspielen zur Nachahmung anregt, ist alles andere als neu, aber nach Massenmorden ertönt der Ruf nach Zensur und Verbot immer schnell, (Vgl. Aufmerksamkeitsterror)wenn sich herausstellt, dass der Täter ein Konsument derartiger Produkte war. Bisher gibt es kaum gesicherte Erkenntnisse über den Zusammenhang (Vgl. Gewalt und Medien), aber das hindert weder selbst ernannte Experten, noch Politikern daran, laut und populistisch schärfere Gesetze und Kontrolle von Medieninhalten zu verlangen. ... Die Ergebnisse dieser umfassenden Studie zeigen deutlich: "dass verschiedene Personen in denselben Gewaltszenen sehr unterschiedlich viel Gewalt wahrnehmen und auch affektiv sehr verschieden auf Gewaltszenen im Fernsehen reagieren. Die Gewalt im Medienangebot entsteht erst durch die Interpretation der Rezipienten," wie Früh resümiert. Das Bildungsniveau spielt bei der Wahrnehmung von Gewalt kaum eine Rolle, wichtige Kategorien sind dagegen Geschlecht (Frauen nehmen mehr Gewalt war) und Alter (51 Jahre und Ältere nehmen zu mehr als 40% stärker Gewalt wahr als die Altersgruppe von 16-21 Jahren). Wichtige Grundfaktoren sind darüber hinaus der Erziehungsstil im Elternhaus und das gesellschaftliche Umfeld. Die Medien spielen nur eine nachgeordnete Rolle. Die Konsequenz aus diesen Erkenntnissen ist für Werner Früh ganz klar, denn der aktuelle politische Zensur-Aktionismus bringt nichts: "Wenn man ein paar Videospiele verbietet, sei die Welt wieder in Ordnung - diese Annahme ist falsch. Eine einzige Fernsehsendung macht noch keinen normal sozialisierten Menschen zum Mörder."
  18. Leute, es lohnt sich auch am Arbeitsplatz nach Legalwaffenbesitzern zu suchen. Ich war 3 Jahre lang mit zwei Kollegen Tür an Tür im Büro ohne zu wissen, daß diese auch WBK's haben ! Als das herauskam habe ich natürlich gleich Informationen über FWR, WO und Visier verbreitet. Jetzt sind auch diese Leute wissende 8)
  19. Nachdem nun das neue Waffen(un)recht droht stellen sich viele Fragen. Ich bringe nun einmal eine Liste von Gegenständen und stelle hiermit die Frage wie es bei denen mit Aufbewahrung und Sondergenehmigung aussieht: 1) Springmesser Es sind ja viele Spring- und Butterflymesser im Altbesitz und es die Frage wie diese wieder legal werden können. Außerdem gibt es noch unzählige Springmesser, die zur Seite herausschnellen aber ein oder zwei Millimeter länger als 8,5 cm sind. Sondergenehmigung für zwei Millimeter ? 2.) Pfefferspray und Pfefferspraypatronen Wie sieht es denn damit aus ? Unverzichtbar zum Selbstschutz - insbesondere gegengroße Hunde. 3.) Teleskopschlagstöcke (bisher völlig legal) Sondergenehmigung ? Dürfen die immer noch geführt werden ? 4.) Aimpoints Sind diese noch legal ? Oder ist das ein Zielpunktprojektor ??? 5.) Altbesitz von z.b. Leuchtpistlen, Flobertgewehren, andere Schusswaffen ohne Mitgliedschaft in einem Sportschützenverein. Was machen diese Leute ? 6.) Softair und Druckluftwaffen Ab in den B-Klasse Tresor ? 7.) Blankwaffen wie Säbel, Bajonette, Bowiemesser ? Ab in den A Tresor ? 8.) Dekowaffen Dekoschwerter und echt ausschauende Dekopistolen ? Wohin damit ? 9.) Gaswaffen Auch in den Tresor ? Dürfen die zusammen mit Munition aufbewahrt werden ? 10.) Innenfächer von Tresoren Dürfen in den separat verschlossenen Innenfächern von A oder B Tresoren noch Munition für die zugehörigen Waffen aufbewahrt werden ? Also dann denkt mal schön nach ...
  20. Ich verstehe nur Bahnhof. Um was ging es denn genau ???
  21. Wie wichtig Waffen zu Hause zum Selbstschutz sind beweist wieder einmal dieser Fall ! Es ist nur allzuverständlich warum viele Polizisten ihre Waffen mehr oder weniger legal nach Hause nehmen. Aber es kann JEDEN treffen - nicht nur Polizeiangehörige. Z.B. Mitarbeiter in Arbeits- und Sozialämtern sind noch wesentlich mehr gefährdet. Und auch der Normalbürger sieht sich schneller als er denkt als Opfer in Bedrohungszenarien. Der Täter hat das Opfer in ihrem Haus bestialisch ermordet, wie in einer anderen Meldung zu lesen war. http://www.blick.ch/PB2G/PB2GA/pb2ga.htm?snr=42590 PONTE CAPRIASCA/BELLINZONA TI – Unfassbar: Eine Auseinandersetzung am Zoll – und Klaus Ingo Opris (31) beschliesst, sich an drei Zöllnern zu rächen. Grausam ermordet er Grenzwächter-Gattin Flavia Bertozzi (31). Und jetzt weiss man: Zwei weitere Tessiner Grenzwächter müssen um ihr Leben und das ihrer Familien fürchten. Denn auch sie stehen auf OprisÂ’ Todesliste. http://www.blick.ch/PB2G/PB2GA/pb2ga.htm?snr=42651
  22. Ja, es ist DER Dirty Harry 8) Will noch jemand P.A.M.
  23. http://www.swr.de/report/aktuell/index.html Die voraussichtlichen Themen am 09. Dezember 2002 Krankenkassen vor dem Kollaps - das untaugliche Rezept der Regierung Der Patient Gesundheitswesen hängt schon wieder am Tropf. Und es erschallt die Kakophonie der Therapievorschläge. REPORT hat ein Rezept der Regierung untersucht. Diagnose: Placebo. Wie will Ulla Schmidt das Gesundheitssystem retten? Showdown nach Erfurt - Der Streit um eine unerwünschte Waffenmesse Deutschland/Türkei - die absurde Spionage-Anklage Der Fall Peggy - Das Dorf und der mutmaßliche Mörder
  24. Wer hat nicht im Kino Blackhawkdown gesehen und mit den Deltas, Rangers usw. gebangt. Natürlich hat jeder waffenerfahren Zuschauer hin und wieder gedacht, das mit dem M2 vom Humvee oder mit der Minigun vom Hubschrauber aus hätte ich doch besser hingekriegt. Natürlich kann jeder von uns froh sein nicht in ein derartiges Himmelsfahrtskommando geschickt worden zu sein. Aber jetzt habt ihr die Möglichkeit das Geschehen selbst zu beeinflußen - im Spiel. So "echt" wie es in einer Simulation nur möglich ist. NOVALOGIC - bekannt für die jahrelange Zusammenarbeit mit dem US Militär bringt im Frühjahr 2003 DELTA FORCE BLACKHAWK DOWN heraus. Eine erste Demo ist bereits vorab hier downzuloaden: http://www.novalogic.com/downloaddetails.asp?GameKey=DFBHD Ich habe es heute mittag getestet und war überwältigt. Ich habe mich als Gunner auf dem Humvee betätigt, der in schneller Fahrt durch die Gassen fährt. Es ist äußerst schwierig den 360 Grad Rundumüberblick zu wahren und schnell zu reagieren. Biegt der Hummer um die nächste Ecke und schon ist die MG Salve irgendwo in der Botanik gelandet ... Besonders schlimm wird es wenn der Gunner auf dem zweiten Hummer ausfällt ... Immerhin habe ich vier Runden durch das Stadtviertel als einzelner Gunner durchgehalten ... Spektakulär war auf der Einsatz als Gunner im Hubschrauber. Unkontrollierte Richtungsänderungen haben schon so manche Salve aus der General Electric fehgehen lassen. Aber wehe dem Spieler der sich im Fadenkreuz der Minigun befand. DF BlackHawk Down lohnt sich auf jeden Fall - die Vorabdemo bringt auch nur einen kleinen Teil der Möglichkeiten der kommenden Vollversion. Also Leute: "Rauf an's MG !"
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