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MSM

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  1. http://www.format-tresorbau.de/produkte/moebeleinsatztresore/mb-sicherheitsstufe-b-moebeleinsatztresor.html habe daraus den mb1 002210-00000 MB 1 172 x 306 x 233 100 x 234 x 155 3,5 15 hier ein foto davon mit zwei glocks (26 + 19) darin und eine geldbombe mit den gezeigten magazinen, die in dem fall sogar gefüllt sein dürfen, da sie ja getrennt von der waffe in einem stahlblechbehältnis untergebracht sind. unabhängig kann man natürlcih auch mehr kw darin verwahren und die muni draussen lassen.
  2. so ist es ... rein rechtlich ist und bleibt es ein b-schrank ... egal ob verankert oder nicht. viele versicherungen jedoch habe es zur auflage gemacht, daß ein "schrank" nur dann als "schrank der jeweiligen stufe" gilt, wenn er verankert ist. waffenrechtlich aber zählt rein, daß er ein b-schrank ist. ich z.b. habe einen b-schrank, der wiegt ca. 15kg und wurde von mir speziell angeschafft, um ihn portabel mitzunehmen. so kann ich, wo immer ich bin, meine kw (es passen z.b. drei glocks rein), gemäß den vorschriften verwahren.
  3. danke ... dann liege ich ja gar nicht mal falsch mit meiner einschätzung die überlegung ging ja ggf. sogar soweit, daß man dann auf dem schießstand ggf. aus einem halbautomaten auch mal einen vollautomaten machen könnte, doch im waffg steht, daß der umgang damit verboten ist. somit auch auf dem schießstand ... ;-(
  4. das habe ich am stand schon anders erlebt, denn die meinten eben dann klar, daß sie nur einen kw-zulassung haben. aber unabhängig gehts mir ja auch um die gesetzlichen auslegungen.
  5. sorry, aber was soll der blöde spruch? gehts noch? was du als deine tatsächlichen probleme klassifizierst, überlasse ich dir. aber erzähl mir bitte nicht, was ich hier an beiträgen zu posten habe!!! und den ausdruck "sandkastenpielereien" kannst du dir nochmal zu gemüte führen, wenn du morgen dein nutellabrot ist!
  6. und? was willst du mir damit nun sagen? eine 9x19 kommt selbst aus einem längeren lauf auf keine 1500 j und zentralfeuer ist die 9x19 ja. es geht mir im wesentlichen um die rechtlichen aspekte. wenn ich für den besitz und erwerb auf dem schießstand keine erlaubnis brauche, dann kann ich dort auch etwas "vorrübergehend" besitzen, wofür ich keine erlaubnis habe. hatte die idee sogar schon soweit gesponnen, daß man einen halbautomat auf dem schießstand dann als vollautomat schießen könnte, doch da macht §2 (3) einen strich durch die rechnung, denn der umgang damit ist verboten und mir somit auch auf dem stand nicht erlaubt. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx § 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste (3) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 Abschnitt 1 zu diesem Gesetz genannt sind, ist verboten.
  7. in dem ich sie auf kw umrüste erlange/erwerbe ich den besitz an der kw, da sie ja vorher eine lw war! und es im gesetz steht klar, daß ich für "erwerb" und "besitz" keine erlaubnis brauche. da ich die waffe somit besitze, besitze ich sie auch als kw ... oder ich erlange den besitz dann am stand an der kw. unabhängig "erwirbt" bedeutet in dem zusammenhang weder "kaufen" oder "rechtlicher eigentümer werden", sondern ungefähr soviel wie "erhält/bekommt".
  8. folgend überlegung kam mir vorhin in den sinn. ich habe eine langwaffe, welche kaliber im kaliber 9x19 ist. damit schieße ich sowohl auf dem langwaffenstand auf 100m, wie auch zum teil auf dem 25m kw stand. manchmal nun gibts standaufsichten, die unsicher sind, ob ich mit der "langwaffe" auf dem kw-stand schießen darf, auch wenn sie im kaliber 9x19 ist. der witz dabei ist, daß diese vermeintliche langwaffe ein h&k mp5-klon ist, welcher mit festen hinterschaft als langwaffe zählt. gemäß meiner erwerbsgenehmigung für diese waffe darf ich an sie keinen klappschaft bauen, da ich sonst eine kurzwaffe hätte. hintergrund ... mit einem klappschaft ist sie zusammengeschoben oder zusammengeklappt unter 60cm. gemäß dem §12 (1) 5 brauche ich aber auf dem schießstand gar keine erlaubnis zum besitz und erwerb einer waffe ... somit genaugenommen auch keine genehmigung für die dann vermeintliche kurzwaffe. entsprechend könnte ich doch auf dem schießstand dann aus meiner langwaffe via klappschaft eine kurzwaffe machen, womit ich auf dem kurzwaffenstand korrekt schießen würde und waffenrechtlich auch nicht in konflikt kommen würde, da ich auf dem schießstand keine genehmigung für den erwerb oder besitz benötige. wie seht ihr das ganze rechtlich? xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten (1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese 5.auf einer Schießstätte (§ 27) lediglich vorübergehend zum Schießen auf dieser Schießstätte erwirbt; xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
  9. MSM

    Frage zu Aufbewahrung

    es wurde hier schon ausreichend beantworte, daß es keine genauen vorgaben gibt, wo der tresorschlüssel verwahrt werden muß. er muß lediglich vor dem zugriff dritter geschützt werden. überlegt man logisch, gibts für den tresorschlüssel eigentlich nur folgende möglichkeiten: - immer am mann tragen ... geht letztlich auch nicht, denn meinen hausschlüssel trage ich auch nicht immer bei mir. - verstecken ... damit ist er so gut geschützt, wie das versteckt gewählt ist - in einem anderen behältnis einschließen ... damit ist er genaugenommen auch versteckt, da je dritte nicht wissen, daß der schlüssel sich z.b. in einer geldkassette befindet, die im büro steht. unterm strich bin ich der meinung, daß ein irgendwo verschlossener óder versteckter tresorschlüssel vor dem zugriff durch dritte geschützt ist und damit der rechtlichen vorschrift genügegetragen ist. und das selbst, wenn z.b. der schlüssel für einen b-schrank mit darin befindlichen kurzwaffen in einer geldkassette irgendwo im haus untergebracht ist. überlegt man zudem wielange man braucht um z.b. einen einwandigen a-schrank mit gewalt zu öffnen, dann dürfte das in etwa der zeit entsprechen, die man für die suche nach dem schlüssel verwendet. ergo ist der aufwand und der schutz gleichzusetzen.
  10. meine waffen kommen nach meinem ableben ins museum ... dort kann man dann z.b. meine glock als die waffe des legendären msm bewundern ... ähnlich den waffen von westernhelden spaß ende ...
  11. die 1000 euro sind hart ... die strafe ungerecht, doch überlegt mal, was ggf. dem friseur hätte passieren können, wenn er nicht gleich so restriktiv gehandelt hätte? hätte er gewartet bis der einbrecher sein messer zieht, hätte er den fehler vermutlich schwer wieder ausgleichen können ... daher lieber die 1000 euro gezahlt aber am leben sein ...
  12. großer nachteil bei sand ist das stauben. ist der kugelfang nicht wirklich weit hinter den scheiben, so kann es dir auf einem engen, unterirdischen stand schnell passieren, daß es vorne an den scheiben neblig wird.
  13. wie schon gesagt ... der lauf muß eine mindestlänge haben ... die gesamtwaffe dazu auch. meines wissens nach verlängert ein fester comp den lauf und wird dann zur lauflänge hinzugerechnet.
  14. bringt nichts ... die pumpguns müssen jetzt eine gewisse laufmindestlänge und gesamtlänge haben ... [ironie an]ist ja auch soviel schlimmes damit passiert ... vorallem durch die legalwaffenbesitzer ... wenn dann gehen die ja mit der pumpe zum banküberfall und nutzen nicht ihre kurzwaffen ;-([/ironie aus]
  15. ist doch ganz einfach ... wenn die bahn antwortet: "Die Mitnahme von Schusswaffen im Waffenkoffer ist laut EVO Eisenbahnverkehrsordnung in Zügen der DB nicht zugelassen." dann heißt es klar, daß die mitnahme von schußwaffen im waffenkoffer nicht zugelassen ist. darum gebt ihr die waffen nun ein futteral und gut ist es, denn man hat nicht geschrieben, daß die mitnahme von schußwaffen verboten ist, sondern nur, daß die mitnahme im waffenKOFFER verboten ist p.s. hier findet man es klar beschrieben unter 7.2.1. http://pep.bahntarif.de/personen.html
  16. MSM

    Aga

    hier alle vier teile von aga: [ame="http://de.youtube.com/watch?v=IStabdMkSYw&feature=related"]301 Moved Permanently[/ame] [ame="http://de.youtube.com/watch?v=aM-nM57Y058&feature=related"]301 Moved Permanently[/ame] [ame="http://de.youtube.com/watch?v=oh7au6k8zrs&feature=related"]301 Moved Permanently[/ame] [ame="http://de.youtube.com/watch?v=4BOcdGDCuTA&feature=related"]301 Moved Permanently[/ame]
  17. MSM

    Tresorverankerung?

    stimmt ... jetzt sehe ich die dinger auch ... hab bisher immer nur von aussen drauf geschaut und da sind sie nicht zu sehen. aber nun nochmal ... im gesetzt steht nur, daß es ein b-schrank sein muß für kw. von verankerungspflicht steht da ja nichts. ist der schrank nun kein b-schrank, wenn er nicht verankert ist oder wie verhält es sich damit?
  18. MSM

    Tresorverankerung?

    dir kann geholfen werden ist ein kleiner b-safe, den ich portabel einsetze. wiegt 15kg, ist klassifiziert als b-schrank und vom namhaften hersteller format tresorbau und hat keine vorgesehenen bohrungen. in verbindung mit der geldkassette (wie auf dem einen foto sichtbar) kann ich sogar die geladenen magazine mit in den safe packen oder aber auch ausserhalb einfach drauflegen, da die muni damit in stahlblechbehältnissen mit schwenkriegelschloss ist. das passen ca. 3 glocks rein. auf dem einen bild siehst du einen g26 und g19 unter der geldkassette.
  19. ich muß schon wieder schmuzeln ... selbst wenn ich z.b. einen waffenkoffer habe, an dem sich ein vorhängschloß befindet, in dem dann aber der schlüssel steckt, wäre es abgeschlossen, da ja das schloß verriegelt ist. und nun ratet mal, was schneller zu öffnen ist? das vorhängeschloß mit schlüssel darin, oder mein gewehrfutteral mit reißverschluß? aber vielleicht entstehen daraus bald ipsc-diszipline. auf kommando die waffe auf dem reißverschlußfutteral schußfertig zu machen und eine sequenz zu schießen. oder aus dem koffer mit vorhängeschloß
  20. ich sehe den artikel auch als oki an ... selten, daß ein bericht wirklich relevante details nennt ...
  21. genau so ist es ... aber ich weiß selbst, wie einen die augen manchmal trügen können, wenn man nachts oder in der dämmerung sitzt. genaugenommen ist in der dämmerung oder bei dunkelheit gar nichts mehr sicher anzusprechen, womit das schießen dann letztlich immer sehr sehr stark in de verantwortung des schützen liegt.
  22. bitte gebt nicht immer zuviel wert auf zeitungsberichte. klar ... so wie hier geschrieben klingt es sehr sehr unverständlich ... aber niemand weiß, ob der bricht nicht einfach passend gemacht wurde, so daß es einfach sehr sehr übel klingt, was der böse jäger gemacht hat. es gibt sicher situationen, bei denen jemand verwechselt werden kann, doch in der beschriebenen situation kann es so simple nicht gewesen sein ...
  23. letztlich sind die beiden angesprochenen punkte sowieso klar oder angro belanglos, denn wie schon richtig geschrieben, führen sportschützen ihre waffen sowieso nicht und ob erben nun ihre waffen gesondert sichern müssen oder nicht, ist nicht wirklich relevant. viel mehr wäre ein stellungnahme bezüglich das führen von anscheinwaffen durch z.b. jäger von bedeutung, da dort aktuell die angst umgeht, daß alleine schon eine schwarze schaftung den anschein einer kriegswaffe hervorruft.
  24. wer bitte sagt dir, daß der jäger "krieg gespielt" hat? zudem ... "wild sauber ansprechen" bedeutet, daß du das stück wild als das erkennst, was es ist. und er hat die sau ja als sau angesprochen und beschossen. wer sagt denn, daß die frau nicht von einem querschläger u.s.w. getroffen wurde. statt dessen unterstellst du einfach, daß der jäger "krieg gespielt" hat und "unsauber angesprochen" ...
  25. ich nehme, was gerade zur hand ist zuhause verwede ich dafür aber breakfree-oil ...
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