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Didi

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  1. Klar. Aber die Kamera hält halt nicht von selbst...
  2. Mehr geht freihändig mit dem 90?-Tschibo-Spektiv wohl nicht...
  3. Zwar keine Langeweile, aber woanders passt's irgendwie nicht. Wer sagt denn, dass dieser ganze Schiesskram nicht einen Dual-Use haben kann. Sitze grade mit Spektiv, Laptop und Digicam auf dem Balkon und raus kommt dabei das: "Live" sieht das Ganze noch beeindruckender aus, freihand ohne Kameraadapter ist es leider etwas wackelig. Zur Orientierung hier eine Mondkarte mit recht genau dem aktuellen Anblick.
  4. Macht aber leider nicht jede Behörde. Den Grund hast Du ja schon genannt... Jein. Im Prinzip (d.h. gemäß Grundgedanken und Regelungen WaffG) darf er es nicht, da er die Waffe nur im Rahmen des vom Bedürfnis umfassten Zweck verwenden darf - und dazu gehört "damit schiessen" nicht dazu. In Realitas a) weiss das keiner und interessiert das keinen, solange er sich c) an die Sicherheitsregeln und alle anderen Umgangsnormen mit Schusswaffen (Transport, Verwahrung) hält. Und Du hast natürlich Recht, dass man Munition auf Schiessständen zum sofortigen Verbrauch erwerben kann - deswegen ist man aber nicht im Besitz einer Erwerbsberechtigung i.S.d.WaffG - und darum ging's hier ja. Zumal Munition in Kleinmengen auf Schiessständen zumeist... nunja... nicht wirklich günstig ist.
  5. Alles, was nicht Kleinkaliber (oder qualitativ ähnlich) ist, sprich der grosse Rest.
  6. Alles nur eine Frage der Organisation und Vorbereitung. Und des Geldes...
  7. Und noch ein paar Anmerkungen zu den restlichen Informationen im Thread: Manche Behörden möchten gleich das Kaliber der zu beschaffenden Waffe bei der Beantragung des Voreintrages angegeben haben. Eigentlich sollte aber nur die beabsichtigte Disziplin, für die man die Waffe beantragen möchte relevant sein - hier kann die Disziplin gewisse Mindest- oder Maximalkaliber vorgeben, aber dennoch eine gewisse Auswahl lassen (Bsp. BDS mit < oder > 6,4mm bei einigen Langwaffendisziplinen). Weiterhin gibt es in den regional sehr unterschiedlichen Formularen oft ein Feld, in dem man ankreuzen kann, dass man die Munitions-EWB gleich mit beantragt. Auf jeden Fall sollte man drauf achten und im Zweifelsfall vorher nachfragen, eine Waffe ohne Munition ist nämlich recht spassfrei und einige Behörden ziehen das ernsthaft durch (wenn glücklicherweise auch nicht viele). Last not least: Der Eintrag/Stempel des Munitionserwerbs ist wichtig, damit Händler wissen, dass sie Dir entsprechende Munition verkaufen dürfen. Erben und auch einige Sammler haben z.B. keine Munitionserwerbserlaubnis, da ihr Bedürfnis nicht das Schiessen mit den besessenen Waffen umfasst.
  8. Wenn man solche Kleinmengen kauft, dann bekommt man aber nie gute Preise. Erst, wenn man ein wenig drauflegt, wird das Ganze wirklich günstig. Und Schiessen trainiert man nur durch Schiessen, viel Munition hat noch nie geschadet. Äh - moderne Munition hält locker mal ein Jahrzehnt, eher mehr. Das Älteste, was ich bisher verschossen habe, war 9mm Parabellum aus einer 08, die Munition war von 1916. Keine Störung. Die Sammler unter uns mögen mir vergeben. Och, süß. Beschränkungen gibt es - abgesehen von der notwendigen Möglichkeit zu sicheren Verwahrung - nicht. Dafür habe ich mir z.B. einen 500 kg-Sparkassentresor gekauft, da geht... sagen wir mal... einiges rein. Eine weitere "Grenze" ist die GGV(S), die gewisse Rahmenbedingungen für den Transport grosser Munitionsmengen fordert. Da Munition seit einer Weile in die Gefahrgutklasse 1.4S (UN-Nummer 0012) umgeschlüsselt wurde, besitzt sie eine Freistellung bis einschliesslich 50 kg brutto. Wenn man Munition mit mehr Gewicht transportieren möchte, muss man wie folgt beachten: - Der Karton muss mit dem Gefahrzettel ( bei Munition 1.4S) belabelt werden. - Der Karton muss mit dem Gefahrgut - UN Nr. vorangestellt - gekennzeichnet werden (bei Munition = UN0012 Patronen für Waffen, mit inertem Geschoss) - Beim Transport muss ein 2-kg-Feuerlöscher im Fahrzeug mitgeführt werden. Ich habe mir dazu z.B. einen 6kg-Pulverfeuerlöscher beschafft.
  9. Sorry. Aber das hier ist doch'n Diskussionsforum, wenn keiner was schreiben würde, wär's doch langweilig, oder? Grade den Punkt sehe ich anders. Grade mit einer Langwaffe kann man einfacher und schneller gute Erfolge erzielen als mit einer Kurzwaffe. Wenn man dadurch erstmal Schussangst abgebaut und Handhabungssicherheit gewonnen hat, kann man sich IMHO auch ganz ruhig und entspannt dran machen, eine Kurzwaffe zu meistern und das Schiessen damit richtig und von Grund auf zu lernen. Ich lasse eigentlich jeden, den ich in's Schiessen einführe, erstmal mit Lang- und danach erst mit Kurzwaffen schiessen. Kommt meinem Gefühl nach gut an.
  10. Dein Satz wirft aber die Begriffe "Transport", "Koffer" und "unerlaubt" recht undifferenziert zusammen und lässt den Anschein erwecken, dass ein Transport selbst im Koffer unerlaubt wäre. Lies' den Satz einfach nochmal. Fakt ist, dass eine Schreckschusswaffe nicht zugriffsbereit transportiert werden darf. Wie sich das "nicht zugriffsbereit" darstellt, sei mal dahingestellt, ein 300-Euro-Koffer für eine frei ab 18 erwerbbare 100-Euro-Gusseisenplempe ist da aber sicherlich nicht notwendig. Ein Nylonfutteral mit kleinem Schloss, Munition und Waffe getrennt, reicht da absolut aus.
  11. Wobei sich auch die meisten Fragen schon von selbst beantworten. Nicht zwangsläufig. So unterschiedlich wie Gewehr- und Pistolenschiessen sind, sehe ich dazu keinerlei Notwendigkeit. Warum sollte man nicht direkt mit Gewehrschiessen anfangen?
  12. Was ist denn eine "SW Waffe"?!? Äh - wie kommst Du darauf, dass der Transport (nicht führen) von Schreckschusswaffen unerlaubt wäre?
  13. Das gilt für Freie Waffen (mit F im Fünfeck), nicht für Waffen mit PTB-Prüfzeichen ("Schreckschusswaffen"). Bei freien Waffen (unter 7,5 Joule E(o)) dürfen die Geschosse das befriedete Besitztum nicht verlassen können. Das Schiessen mit Schreckschusswaffen ist prinzipiell immer verboten, Ausnahmen werden durch eine Erlaubnis nach §10 Abs. 5 WaffG erteilt, dazu wird eine generelle zu Silvester gemacht, wenn dabei auf Sicherheit und Bedürfnisse von Mensch, Sachen und Tier geachtet wird. Dabei darf wiederum nur auf befriedetem Besitztum geschossen werden, nicht im öffentlichen Bereich (auch wenn das an dem Tag vermutlich kaum einer verfolgt). Und wenn eine Schreckschusswaffe in einer Notwehrsituation ein geeignetes Mittel ist (was es praktisch nie ist, aber das nur am Rande), dann darf man sich damit auch wehren. Dafür muss man das gute Stück natürlich führen und benötigt daher den kleinen Waffenschein.
  14. Nein, brauchst Du nicht. Waffenscheine (klein wie auch gross) sind nur zum Führen (zugriffsbereit ausserhalb des befriedeten Besitztums mit sich tragen) von Schusswaffen notwendig. Für den Besitz von Schreckschusswaffen ist nur ein Mindestalter von 18 Jahren zu beachten.
  15. Klingt trotzdem mehr nach Stammtisch denn nach erwachsenen Menschen...
  16. Hat der Stammtisch Freitags schon so früh auf?
  17. Auch hier wieder die Frage, was "derartiv viel" bedeuten soll? Grade bei Munition ist man schnell in diesen Gewichtsbereichen. Von eventuellen Hand-, Panzerfaust- und Artilleriegranaten mal abgesehen vermutlich nicht viel. Patronenmunition ist ja erst vor eine Weile in die Sicherheitsstufe 1.4S heruntergestuft worden. Zu Klasse 1.4 sagt die GGV(SE): Das kommt darauf an, ob der Grundstückseigentümer seine Erlaubnis dazu gibt. Hier kann man wohl davon ausgehen, dass das nicht der Fall war. Und wenn man dies tut und dabei genehmigungspflichtige oder gar verbotene Waffen oder Munition findet, dann muss man diese bei den entsprechenden Behörden an- und abgeben. War hier wohl auch nicht der Fall. Insofern sind entsprechende Strafen da vollkommen gerechtfertigt.
  18. Wollt Ihr das nicht vielleicht am nächsten Stammtisch weiterdiskutieren...
  19. Wieeee? Du hast bisher noch keine gehabt? Welch' eine Schande!
  20. Wie im anderen Thread bereits angemerkt wurden ja noch "einige" kleinere andere Dinge verändert und nicht nur ein paar Waffen gekauft und das Waffentragen in ein paar zusätzlichen Staaten erlaubt. Dass im gleichen soziale Veränderungen, Jugendprogramme und Kriminalitätsbekämpfung massiv angegangen wurde, übersieht man bei einer so eindimensionalen Betrachtung dann gerne, weil's so schön in's Konzept passt.
  21. Schade, ich hatte eigentlich ein paar Worte zu den oben gestellten Fragen erwartet. Oder eigentlich auch nicht. So geht's natürlich auch. Zumindest steht die ursprüngliche Aussage nicht mehr unkommentiert da, zum Rest kann sich jeder seine eigene Meinung bilden.
  22. Die Glock 30 und 36 haben die gleiche Breite wie die 21, und sind die Kompakt und die Subkompakt-Version, die 21F (*) ist etwa so Gross wie die 21, hat aber etwa (**) die gleiche Breite wie eine 9x19-Glock (***). *eigentlich "Short", besser wäre eher "Small Frame" **"etwa" weil ich nicht nachgemessen habe, nur vom Gefühl her ***und die anderen Modelle dieses Familienzweiges
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