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ral6014

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About ral6014

  • Birthday 07/17/1968

Persönliche Angaben

  • Sex
    Mann
  • Wohnort
    D-91126 Schwabach
  • WSK-Inhaber
    Ja
  • WBK- Inhaber
    Ja
  • Jägerprüfung
    Ja
  • Erlaubnis nach § 7 oder 27 SprengG?
    Ja

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  1. Ist mir bekannt. Die sind leider im Moment mit sich selbst beschäftigt. Wie auch immer, der Riemen passt perfekt auf mein M.71. Denke so oder so ähnlich werden die schon ausgesehen haben und bei gerade mal 7 EU .......
  2. Habe diesen Gewehrriemen heute für schmales Geld auf dem Trödel gezogen. Der Verkäufer meinte er sei von einem Vorderlader gewesen. Der Knopf ist aus Messing, die Schnalle aus Eisen. Die Länge beträgt 110cm. Könnte der Riemen evtl. von einem Mauser M.71 gewesen sein? Hat jemand Bilder von sowas?
  3. Ich kann die Aufregung nur bedingt nachvollziehen. Schuld sind die Sportschützen (und alle andern legalen Waffenbesitzer) letztlich selber. Erstens gibt es in ihren Reihen Hirnamputierte die Waffen ohne Aufsicht samt Munition herumliegen lassen so dass sich der eigene psychisch kranke Sohn bedienen kann zweitens ist diese Spezies ja offenbar trotz aller Erfahrungen der letzten Jahre nicht in der Lage der Politik geschlossen gegenüber zu treten. Da kochen Jäger, Sportschützen, Sammler, etc. immer noch ihre eigenen Süppchen und gönnen sich gegenseitig nicht die Butter auf dem Brot und wenn es an die Wahlurnen geht überwiegen doch wieder Themen wie Sicherheit im Alter und (völlig unrealistische) Steuersenkungsversprechen. OHne jetzt Werbung für das FWR machen zu wollen, aber nur die allerwenigsten Schützen sind dort Mitglied. Das spricht Bände. Selbst die Paintball-Spieler waren fähig das gegen sie in Vorbereitung befindliche Verbot ruckzuck zu Fall zu bringen. Eine gemeinsame Aktion hat es möglich gemacht. Wie gesagt....wir sind selber schuld und bekommen nun die Rechnung präsentiert. Und das ist erst der Anfang.....
  4. Also "Wohnungsdurchsuchungen" nur wegen einer Prüfung der sicheren Verwahrung sind weder politisch durchsetzbar noch vom geltenden WaffG auch nur ansatzweise gedeckt. Zulässig ist jedoch eine Überprüfung der sicheren Verwahrung in der Wohnung des Waffenbesitzers und (seit neuestem) auch dann, wenn keine konkreten Anhaltspunkte (z.B. Hinweise der Ex) dafür vorliegen, dass der Betreffende gegen die Bestimmungen des § 36 WaffG verstossen haben könnte. Konkret bedeutet dies: - die Behörde kann (theoretisch) jederzeit die sichere Verwahrung der Waffen prüfen und zwar auch ohne Anmeldung - geprüft werden darf nur und ausschließlich, ob die formalen Vorgaben des § 36 WaffG eingehalten werden. Also auch, ob alle registrierten Waffen im Schrank verwahrt sind. Um das festzustellen bedarf es bekanntlich keiner Wohnungsdurchsuchung. Heikel wird es, wenn der Waffenbesitzer gerade in dem Moment als es an der Tür klingelt mit seinen "Lieblingen" auf dem Wohnzimmertisch "kuschelt". Dann sind gute Argumente gefragt und im Extremfall ein noch besserer Rechtsverdreher. - das Recht zum Betreten der Wohnung gegen den Willen des Betroffenen besteht nach wie vor nur dann, wenn Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gegeben sind (alles andere wäre schlichtweg verfassungswidrig). Also wenn es nur darum geht, die Verwahrung zu prüfen und kein konkreter Anlass besteht wird sich eine solche Maßnahme i.d.R. kaum rechtfertigen lassen. Aber auch hier sind deutsche Sachbearbeiter ja bekanntlich sehr "erfinderisch". - in Bayern besteht die Vorgabe an die Waffenrechtsbehörden ca. 15 - 20 Kontrollen pro Jahr durchzuführen. Man ist sich darüber zwar im Klaren keinen einzigen Amoklauf dadurch verhindern zu können, es geht jedoch ganz klar darum eine gewisse "Drohkulisse" aufzubauen. Derzeit sind (wohl nicht nur in Bayern) neue Vollzugshinweise für die Behörden in Arbeit, abgestimmt auf die aktuelle Rechtslage. Aber eins muss klar sein: das große Problem sind diese Überprüfungen ansich nicht und wer die rechtlichen Vorgaben eh erfüllt kann diesen gelassen entgegensehn. Bedenklicher ist da schon die Verordnungsermächtigung an das BMI zu sehen. Diese wird uns allen noch viel "Freude" bereiten, wenn es darum geht alle Großkaliberwaffen mit zusätzlichen Sicherungen zu versehen. Wer als Jäger oder Schütze nur 2 - 3 Kurzwaffen hat wird müde darüber lächeln. Waffensammler mit zig Waffen dürfen jetzt schon mal anfangen dafür finanzielle Rücklagen zu bilden. Bei vermuteten Kosten i.H.v. 150 EU je WAffe (in Anlehung an das System der Firma Armatix) fällt der nächste Sommerurlaub dann sicher ins Wasser.
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