Das Bedürfnis ist durch die Bestätigung des Landesverbandes eindeutig nachgewiesen.
Weitere Forderungen sind widerrechtlich.
Die Frage, ob die anderen Waffen noch benötigt werden, darf zwar auftauchen, aber nur alleinstehend, d.h. nicht in Verbindung mit dem Antrag der neuen Waffe.
Die Voreintrag für die neue Waffe darf nicht von dem fortbestehenden Bedürfnis der bisherigen Waffen abhängig gemacht werden.
Wenn er Dir ein weggefallenes Bedürfnis für die bestehenden Waffen nachweisen will, so ist hierfür ein eigener Vorgang notwendig, der in solchem Fall nicht hemmend für den neuen Antrag sein darf.
Somit gibt es da eine eindeutige Vorgehensweise:
Auszug aus dem WaffG kopieren, zum O-Amtmann gehen, ihm den Auszug vorlegen, die Bestätigung des LV dazu legen und sagen: Hiermit ist der notwendige Nachweis erbracht. (Kann auch schriftlich mit freundlichem, aber krzem und bestimmtem Ton sein - Kurz und knapp verstehen Amtmänner am besten)
Falls er dann noch weiter auf weitere Nachweise besteht:
"Schicken Sie Ihre Forderung doch bitte schriftlich innerhalb einer Woche an meinen Anwalt (Adresse usw. nennen). Der wird Ihre Forderung dann genau prüfen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen einleiten."
Im Normalfall reicht aber der erste Schritt, dem O-Amtmann eindeutig zu zeigen, daß man genauestens informiert ist.
Viele Grüße