Jump to content

Uncle Pete

Unüberprüfte Benutzer
  • Posts

    138
  • Joined

  • Last visited

About Uncle Pete

  • Birthday 09/01/1965

Persönliche Angaben

  • Sex
    Mann
  • WSK-Inhaber
    Ja
  • WBK- Inhaber
    Ja
  • Jägerprüfung
    Ja
  • Erlaubnis nach § 7 oder 27 SprengG?
    Ja

Verbandsmitgliedschaften

  • Meine Verbandsmitgliedschaften
    Keine Angabe

Recent Profile Visitors

651 profile views

Uncle Pete's Achievements

Advanced Member

Advanced Member (3/5)

10

Reputation

  1. Vorsicht ! Es ist ein großer Unterschied zwischen "erlaubter" Sportart und "anerkannter" Sportart bzw. in Umkehrsinn zwischen "nicht anerkannt" und "verboten" Viele Grüße Uncle Pete
  2. Wird im Juli nochmal wiederholt. Sendung heisst "Science" Wiederholung: Freitag, 16.07. 8:30 Uhr Guggst Du hier Viele Grüße Uncle Pete
  3. Wozu so olle Kamellen aufwärmen, wenn hier offenbar noch nicht mal der Bericht über Sphinx und IPSC im DSF heute um 14:00 Uhr bemerkt wurde ??? Etwas erstaunte Grüße Uncle Pete
  4. Gerade die Tatsache DASS die Verbandsoberen mit Fritz Gepperth es so lange durchfechten und nicht einfach "klein beigeben" ist ein wichtiger Grund für mich im BDS zu sein und zu bleiben (er wird dadurch für mich ein immer wichtigerer Verband) Ohne diesen Kämpfergeist hätten wir nämlich schon viel mehr verloren. Auch viele der statischen Disziplinen. Viele Grüße Uncle Pete
  5. Das Bedürfnis ist durch die Bestätigung des Landesverbandes eindeutig nachgewiesen. Weitere Forderungen sind widerrechtlich. Die Frage, ob die anderen Waffen noch benötigt werden, darf zwar auftauchen, aber nur alleinstehend, d.h. nicht in Verbindung mit dem Antrag der neuen Waffe. Die Voreintrag für die neue Waffe darf nicht von dem fortbestehenden Bedürfnis der bisherigen Waffen abhängig gemacht werden. Wenn er Dir ein weggefallenes Bedürfnis für die bestehenden Waffen nachweisen will, so ist hierfür ein eigener Vorgang notwendig, der in solchem Fall nicht hemmend für den neuen Antrag sein darf. Somit gibt es da eine eindeutige Vorgehensweise: Auszug aus dem WaffG kopieren, zum O-Amtmann gehen, ihm den Auszug vorlegen, die Bestätigung des LV dazu legen und sagen: Hiermit ist der notwendige Nachweis erbracht. (Kann auch schriftlich mit freundlichem, aber krzem und bestimmtem Ton sein - Kurz und knapp verstehen Amtmänner am besten) Falls er dann noch weiter auf weitere Nachweise besteht: "Schicken Sie Ihre Forderung doch bitte schriftlich innerhalb einer Woche an meinen Anwalt (Adresse usw. nennen). Der wird Ihre Forderung dann genau prüfen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen einleiten." Im Normalfall reicht aber der erste Schritt, dem O-Amtmann eindeutig zu zeigen, daß man genauestens informiert ist. Viele Grüße
  6. Uncle Pete

    EWB

    Interessanter Thread !! Ich habe ihn Quergelesen, und wisst Ihr, was mir dabei am meisten aufgefallen ist ? (Ganz unabhängig, ob es nun ein Fake ist oder nicht ...) Die meisten von uns beschweren sich bei jeder Gelegenheit über das Bedürfnisprinzip. Da kommt dann jemand her, fragt, wie man legal scharfe Schusswaffen erwerben kann, und sofort wird erstmal gefragt, wozu er sie überhaupt braucht. Ist doch irgendwie interessant ... Viele Grüße Uncle Pete
  7. Heute abend, 23:00 Uhr wird in der ARD ein Bericht über die Hintergründe des Erfurt-Amoklaufs gesendet. Für diejenigen, die es interessiert. Viele Grüße Uncle Pete
  8. Die SLG Heuchling. Direkt von der Autobahn zu sehen. http://www.ironhands.de/ Lauf ist ja nicht soooo weit von Nürnberg entfernt. Viele Grüße Uncle Pete
  9. Nö, hat keinen roten Querstrich. Nennt sich: "Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheins zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen nach §10 Abs. 4 Satz 4 WaffG" Grüße Uncle Pete
  10. Hallo Leutchens, ich denke mal, einige von Euch dürften wohl schon ihren kleinen Waffenschein haben. Sind Eure kleinen Waffenschein allgemeingültig für Schreckschuß- Reizstoff- und Signalwaffen ausgestellt oder nur für bestimmte einzelne Waffen ? Der Grund warum ich frage ist: Ich kenne Leute mit allgemeingültigem kleinen Waffenschein. Nun habe ich den Antrag von unserem Landratsamt vorliegen, und das wird nach der genauen Waffe gefragt (Art, Kaliber, Hersteller, Typ, PTB-Zeichen) Die ist ein von unserem Landratsamt selbst entworfenes Formular, daher wollte ich nun wissen, ob das normal ist, oder ob man sich hier wieder was eigenes ausgedacht hat. Viele Grüße Uncle Pete
  11. Den dazu treffendsten Spruch, finde ich, ist der, den Heckler und Koch derzeit verwendet: "In a world of compromise, some don't" Viele Grüße Uncle Pete
  12. Sauber und kalt gekontert. Das finde ich gut ! Viele Grüße Uncle Pete
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)