"§ 20 StGB Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen
Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen einer Intelligenzminderung oder einer schweren anderen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln."
Dazu zwei Fragen:
Über welche Mindestintelligenz muss man verfügen, damit das StGB anwendbar wird? Ist das irgendwo definiert oder liegt das im Ermessen des Gerichts?
Wie kann man erkennen, ob ein Täter das Unrecht einer Tat einsehen kann? Muss das nicht immer eine subjektive Beurteilung bleiben, die objektiv nicht belegbar ist?