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Karl 22

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About Karl 22

  • Birthday 09/23/1965

Persönliche Angaben

  • Sex
    Mann
  • WSK-Inhaber
    Ja
  • WBK- Inhaber
    Ja
  • Jägerprüfung
    Ja
  • Erlaubnis nach § 7 oder 27 SprengG?
    Ja

Verbandsmitgliedschaften

  • Meine Verbandsmitgliedschaften
    Keine Angabe

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  1. Respekt, wenn man bedenkt daß er schon Juniorenweltmeister mit dem KK war, da muß er seine GK-Erfolge ja im Schüleralter gewonnen haben. Karl
  2. und mit dem Wechsel zu den Hämorrhoidenkalibern und der Duldung von Weibsvolk kam der Aufschwung, welch ungerechte Welt.
  3. Ich finde es doch recht angenehm, dass dieses Volk unseren Ständen fernbleibt. Karl
  4. mh oki, hab mir das DOC durchgelsen is alles verständlich aaaber welches amt muss ich nun aufsuchen ? hab davon keine ahnung, die stadtverwaltung ? oder gibts ein extra Waffenamt ? wäre mir neu das es das bei uns gibt !!!
  5. ahjo merci ich schau mal aber wieso würdest du nie damit über ne grenze fahren, EU sind ja eigentlich keine grenzen mehr, und wie meinst du vorab abmelden ?
  6. Servus leute erstmal lob an die Admins sehr nettes Board und seeehr viele Kategorien ich bin mir nich 100 % sicher ob ich Hier richtig bin aaaaber zur frage ich Besitze eine Schreckschuss Waffe, diese lag bis heute in meinem lager in Kisten irgendwo im gerümpel jetzt jedoch hab ich Aktive drohungen erhalten die ich sehr ernst nehme! Ich möchte diese jetzt in meinem Auto mit nehmen einfach nur aus schutz im grunde kann ich damit keinem schaden aber aussehen tut Sie denoch wie eine "echte" ich habe jedoch nichts angemeldet und weiß auch garnicht was ich anmelden muss und wo genau ? was ich dafür brauch und ob das erlaubt ist das teil im auto haben. ich bin übrigens in Bayern geschäftlich jedoch auch oft in der EU unterwegs, würde mich freuen wenn mir ein Profi von euch schnell ne anleitung gibt was ich machen soll merci
  7. Der Arme Bub, kann sich kein Auto und kein Waffenkoffer leisten. Ich schiebe lieber meine zwei Waffenkoffer in den Kombi und habe alles dabei, regnen darf es dann auch noch. Karl
  8. An welclhen Staat hättest Du bei deiner Frage gedacht? Karl
  9. Hoss Wenn nicht an der B 12, dann bitte Mitteilung wo man den Stand finden kann.
  10. Einen Befähigungsnachweis fordert das WaffG nur von Ausbildern in der Kinder und Jugendarbeit, scheidet bei Dir wohl aus. Die Bedingungen für Verteidigungsschießen sollte der Waffenträger eigentlich kennen, er kann sie aber auch im WaffG nachlesen. Nur mit Erlaubnis möglich. Karl
  11. Das ist schon mal eine andere Aussage als weiter oben "die Polizei schaut nur zu" Es wundert mich nur, daß ich darüber noch nichts in der lokalen Presse lesen konnte. Ich muß jeden Tag alle lokale Zeitungen lesen. Gib mal einen Tipp wo das genau ist, einige Polizisten in unserem Verein würden die auch gerne in der Freizeit hochnehmen. Karl
  12. http://people.freenet.de/sektionmuenchenostland/smgau.htm http://www.bssb.de/content.php?file=vor_ort/bezirke.php
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