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ZEBO

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  • Birthday 02/01/1978

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  • Website URL
    http://backyard-safari.blogspot.com

Persönliche Angaben

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    Mann
  • Wohnort
    Sachsen-Anhalt
  • WSK-Inhaber
    Ja
  • WBK- Inhaber
    Ja
  • Jägerprüfung
    Ja
  • Erlaubnis nach § 7 oder 27 SprengG?
    Ja

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  • Meine Verbandsmitgliedschaften
    Keine Angabe

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  1. Ja. Und das ist eines der wenigen Pfunde, mit dem wir in der Öffentlichkeitsarbeit wuchern können. @ Rugerclub: Das war doch bei den Grünen schon immer so. Erinnert sich noch jemand an deren Parteinahme für Kinderschänder? [ame=" "]YouTube- Grüne Forderungen[/ame]
  2. @ Lusumi: Da die FVLW-Aktivisten offenbar rationalen Argumenten kaum noch zugänglich sind, beende ich hiermit meine Beteiligung an der Diskussion. Macht Euer Ding und wir werden sehen, was dabei herauskommt.
  3. Bei allem gebotenen Respekt, Lusumi, aber so funktioniert das nicht. Die Rolle des Aktivisten und Vorkämpfers steht mir weit schlechter als die des Wissenschaftlers. Zudem existieren mittlerweile drei "Lobby"-Organisationen, die sich "legal action" auf die Fahnen geschrieben haben (FVLW, PL, ELF). Diese Organisationen verfügen über die notwendigen Organisationsstrukturen, Finanzmittel und personellen Verbindungen in der LWB-Szene, um eine solche Klage durchzuführen. Ich bin gerne bereit, ggf. mitzuhelfen, etwa bei der Formulierung von Schriftsätzen. Doch die Betonung liegt auf mit-helfen, denn zum Vorturner oder Alleinunterhalter eigne ich mich nicht. Wenn die deutsche "Waffenlobby" auf einen grünen Zweig kommen will, dann braucht es endlich eine vernünftige Arbeitsteilung - sowohl zwischen den engagierten Einzelpersonen als auch zwischen den Organisationen. Ferner rennen in besagter "Lobby" genügend "Alpha-Männchen" rum, mit denen ich insofern nicht konkurrieren muß. Da kümmere ich mich lieber um die insgesamt vier Waffenrechtsthemen, die ich in den nächsten Wochen bearbeiten will und die sich z.T. nicht einfach dadurch lösen lassen, daß man in den nächstbesten Kommentar zum WaffG schaut, obwohl sich die Rechtsfrage eigentlich tagtäglich hundertfach stellt.
  4. @ Lusumi: Nein, so kann man das nicht sehen. Es ist ein erheblicher Unterschied, ob man erst eine (höchst unsichere und jederzeit widerrufbare) Ausnahmegenehmigung beantragen muß oder ob ein bestimmtes Verhalten von Gesetzes wegen erlaubt ist. Insofern sind auch die Aussagen des Gesetzgebers im Zusammenhang mit der Änderung 2009 zu berücksichtigen: Was war das Regelungsziel und was wurde tatsächlich geregelt. Die Ungleichbehandlung liegt im WaffG selbst und läßt sich bei den unter 18-jährigen auch nicht auf dieselbe Art und Weise rechtfertigen wie bei den Ü18-Jägern und -Schützen. Das ist der entscheidende Unterschied. Ich will keineswegs stänkern, aber die Aussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen § 36 WaffG sind extrem niedrig. Dies mag man bedauern, aber es ist so. Wenn es jetzt im WaffG einen einigermaßen erfolgversprechenden Ansatzpunkt gibt, dann den von mir aufgezeigten. Mit dieser Meinung stehe ich übrigens nicht allein. Zu den möglichen politischen Folgen ("Was würde der Gesetzgeber tun?") hatte ich mich bereits im November geäußert - s.o. Klar ist, daß ein positives Urteil des BVerfG nur ein erster Achtungserfolg wäre, dem umfangreiche politische Aktivitäten unsererseits folgen müßten. Sonst tritt tatsächlich der von Dir beschriebene GAU ein. M.E. ist es keine sinnvolle Alternative, alles so zu lassen wie es derzeit ist. Aber ich bin ja nicht die "Waffenlobby" (dummes Wort); es sind in derselben genug "Gurus" unterwegs , die schon im Frühjahr und Sommer 2009 meinten, wegen alles und jedem sofort in Karlsruhe klagen zu müssen, ohne die Minimalgrundsätze des Verfassungsprozeßrechts zu beachten. Bitte nicht vergessen: Die Abweisung von Verfassungsbeschwerden ist nicht kostenlos.
  5. Die, die von der Neuregelung betroffen sind. Da die Verbände (und damit meine ich alle!) wissen, welche ihrer jugendlichen Schützen von dem Verbot betroffen sind, sollte es doch wohl nicht schwerfallen, einen oder mehrere Kläger zu finden. Oder? Die FVLW hat nun schon 20.000 € gesammelt, wovon hoffentlich ein wenig Geld abfallen wird, mit dem man den (bzw. die) jugendlichen Beschwerdeführer und seine (bzw. ihre) Eltern unterstützen kann.
  6. Ob sich unser hochverehrter Dr. Enterich deswegen von Pro Legal distanzieren wird?
  7. Vorab: Gegen § 42a WaffG ist wegen Fristablauf keine direkte Verfassungsbeschwerde mehr möglich. Bis Juli 2010 könnte noch gegen die Änderungen vom letzten Jahr geklagt werden. Am mit Abstand aussichtsreichsten erscheinen mir die neu festgelegten Altersgrenzen, welche stark zwischen Jägern und Sportschützen differieren: http://backyard-safari.blogspot.com/2009/11/ist-die-jungste-verscharfung-des.html
  8. Oetzi meint vermutlich meine beiden Artikel, die ich weiter oben verlinkt habe.
  9. Dem stimme ich uneingeschränkt zu. Doch sind für diese Klarstellung eben die Verwaltungsgerichte zuständig. Verfassungsbeschwerden sind insofern nur subsidiär zulässig, wenn der ordentliche Rechtsweg erschöpft ist. Im übrigen fände ich es gut, wenn die fleißig Geld sammelnden Organisationen bereit wären, entsprechende Musterprozesse vor den VGs zu unterstützen. Das Verfahren war zwar hinterfotzig, ist aber verfassungsrechtlich leider nicht zu beanstanden.
  10. Ich sehe es ähnlich wie kensmith. Bei der kritisierten Aussage der BReg handelt es sich um eine unverbindliche Absichtserklärung. Also (noch) kein Grund, um in Panik zu verfallen, aber es gilt, wachsam zu bleiben. In der Vergangenheit sind Entwürfe, sobald sie konkretere Gestalt angenommen hatten, immer rechtzeitig "unseren" Medien und Organisationen zugespielt worden und ich hoffe, daß das auch 2010 funktionieren wird.
  11. Ich sage nicht, daß man sich nicht wehren soll! Aber in diesen Fällen wäre der Gang zum Verwaltungsgericht der richtige, nicht der zum BVerfG.
  12. Weiß ich doch. Konnte nur mit dem Nick spontan nichts anfangen.
  13. Nun ja, nicht mehr so ganz neu: http://backyard-safari.blogspot.com/2009/10/izhmash-ist-nicht-pleite.html Die Kurzfassung: Izhmash ist nicht pleite.
  14. Danke! Bist Du nicht der Betreiber des Waffen-Blogs?
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