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Medizinmann

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Posts posted by Medizinmann

  1. Darf ich mich nun nicht für meine Rechte Interessieren und nicht an geeigneter Stelle nachfragen, nur weil das Thema evtl. unangenehm ist?

    LG EDi

    Aber natürlich, das darfst du und das sollte jeder tun. Das hier ist aber ein Forum und keine kostenlose, verbindliche Rechtsberatung.

    Wenn dein Anwalt dir diese Fakten schon so deutlich dargelegt hat, dann schlage ich einfach vor, du hörst weiterhin auf ihn.

  2. So, hatte Ernst Bader eine PN geschrieben, hier die Antwort, vielen Dank schon mal dafür.

    Hallo Torsten,

    vielen Dank für Deine Anfrage. Ich bin ein relativ konservativer User der EDV und konzentriere mich auf e-mail-Schriftverkehr und Informationsgewinnung und Weitergabe über www... [www.fsdev.de; www.gkbl.de; www.ernstbader.de]

    Aufgrund der vielen Tätigkeiten, die ich mir "angelacht" habe, bleibt mir auch nicht die Zeit, um auf alle Postings in den Foren zu reagieren. -An dieser Stelle Kompliment an die Teilnehmer im GunBoard, der Ton ist sehr, sehr viel besser und angenehmer, als das in anderen Foren "gepflegt" wird bzw. wurde!- Ich würde mich freuen, wenn ein Mitglied des FSD e.V. mich hier unterstützen könnte und die Beantwortung von Postings im GunBoard in Abstimmung mit mir übernehmen würde!

    Ich beantworte ansonsten gerne alle Anfragen, die mir per e-mail geschickt werden.

    Kurze Zusammenfassung zum FSD e.V.:

    Wir werden weiter für unser Recht kämpfen! Deshalb haben wir beim OVG in Münster Berufung zum Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln eingelegt. Das VG Köln hat die Klage auf Genehmigung der Schießsportordnung des FSD e.V. im Nov. 2011 abgelehnt. Details dazu können im VISIER-Heft 4-2012 im Abschnitt Recht nachgelesen werden. A. Skrobanek hat dort die Lage sehr gut beschrieben und kommentiert. -in Kürze auch auf der HP unter Aktuelles!

    Unser Ziel ist es, bis zum Aufruf der Klage -kann noch gut 2 Jahre dauern- möglichst Viele zu finden, die mit ihrer Mitgliedschaft helfen, die Mitgliederliste auf 2000 oder mehr zu verlängern. Das hätte den Vorteil, dass der FSD e.V. dann im Rahmen des Ermessens auch als Schießsportverband anerkannt werden könnte.

    Um Interessenten die Beitrittsentscheidung zu erleichtern und, um der allgemeinen Kostenmaximierung entgegenzutreten, hat die Mitgliederversammlung 2010 beschlossen, dass der Jahresbeitrag für den FSD e.V. nur noch 5 Euro beträgt und auf die Aufnahmegebühr verzichtet wird. Dies gilt solange, bis die Schießsportordnung genehmigt ist und wenigstens 2000 Mitglieder dem Verband angehören. Danach entscheiden wiederum die Mitglieder, wie hoch der Jahresbeitrag sein soll. Info: die aktuelle Mitgliederzahl beträgt 600 !

    Aus WaffG und AWaffV ergibt sich schlüssig, dass die Abfrage der "Unbescholtenheit" vor Aufnahme eines Mitgliedes in der Satzung zu verankern war. Der Nachweis erfolgt normalerweise durch ein Führungszeugnis des Antragstellers. -Kostet Geld!- Um auch hier die Kosten zu reduzieren, haben wir die "Persönliche Erklärung" eingeführt, die zusammen mit Kopien von Personalausweis und WBK oder Jagdschein oder Mitgliedsausweis eines Schützenvereins das Führungszeugnis ersetzt. Für den Beitritt von Vereinen kann diese Prüfung und Bestätigung durch den Verein für alle Antragsteller erfolgen. Einfacher geht es nicht!

    Bei anderen Verbänden erworbene Nachweise für Aufsichten, Schießleiter, Jugendbasislizenz, Startberechtigungen usw. usw. erkennen wir an, sie gelten nach Vorlage der Nachweiskopie auch im FSD e.V.

    Die zwei Antragsseiten benötigen wir als Original. Alle Kopien und das Passbild können natürlich auch als PDF oder JPEG elektronisch eingereicht werden.

    Alle Informationen und Details können auf www.fsdev.de nachgelesen werden. Bei Fragen bitte einfach mailen oder anrufen!

    Sportliche Grüße und eine erfolgreiche Woche wünscht

    Ernst Bader

    Vorsitzender FSD e.V.

  3. Wir konzentrieren uns derzeit auf Nachwuchs der Ü25 Gruppe und fahren sehr gut damit. Nicht, dass wir keine Jugend hätten, aber echte Jugendarbeit ist echte Schwerarbeit, habe ich im kirchlichen Bereich 20 Jahre lang gemacht.

    Für einen Schützenverein in den derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen ist es nicht schön.

    Wir haben letztes Jahr exakt 50 Neumitglieder gewonnen und dieses Jahr auch schon ein paar.

  4. Zwei Probleme:

    1.) 80 Ts wegen eines einfachen Parkplatzstreites?

    2.) Waffenverbote gelten nicht nur gegen Schusswaffen.

    Solltest du noch irgendwo ein altes Bajonett, einen Säbel oder irgendeine andere Waffe rumliegen haben, dann wirds richtig blöd wenn sie dich erwischen.

    Wenn du 80Ts und ein Waffenverbot kassiert hast, dann halte dich dran bis der Widerspruch durch ist.

  5. Da machst du derzeit ein sehr großes Fass auf. Für Privatleute dürfte es das einfachste sein, die Kniften selbst auszuliefern.

    Ich würde abermal bei Overnite anfragen oder einen Exportservice bei einem Waffenhändler in Anspruch nehmen.

  6. Hallo Edi, sogenannte "freie Waffen" darf jeder volljährige erwerben und zuhause aufbewahren. Eine sicher Aufbewahrung ist jedoch vonnöten, wenn sich "unberechtigte" im Haushalt befinden und an die Waffen gelangen könnten. Unberechtigte wären in diesem Fall minderjährige.

    Dann musst du die Waffe angemessen sicher verwahren. Was angemessen ist sagt dir der Richter nachdem etwas passiert ist gerne.

    Gemeinhin geht man aber von einem verschlossenen Behältnis oder Schrank aus.

    Die gemeinsame Aufbewahrung von freien Waffen und der zugehörigen Munition ist wieder ein eigenes Kapitel, aber das dauert zu lange für dieses Leben.

    Wenn du einenfreie erborben und nach Hause gebracht hast, dann denk bitte daran, dass du damit nicht vor die Türe gehtst, auch nicht an Sylvester. Hierfür brauchst du den kleinen Waffenschein.

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