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Posts posted by Medizinmann
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Na herzlich willkommen
Bopper, ich will ja auch niemandem den Mund verbieten, nur darauf hinweisen, dass ICH ganz alleine der Meinung bin, hier ists genug.....
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Hier ist aber jetzt eigentlich auch alles gesagt, was gesagt werden wollte....
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In einem anderen Waffenforum wird berichtet, dass die Übernahme desselben durch
einige Akteure nicht klappte, deshalb übernahmen sie dieses...
Wie schön, wir werden schon empfohlen
Mal ganz unabhängig vom nicht vorhandenen Wahrheitsgehalt dieser Aussage finde ich das sehr nett.
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Weil du ein gutes Gedächtnis hast. Sie hat aber erkannt, bereut und Buße getan. Bei mir hat sie vorerst Absolution.
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So, hatte Ernst Bader eine PN geschrieben, hier die Antwort, vielen Dank schon mal dafür.
Hallo Torsten,
vielen Dank für Deine Anfrage. Ich bin ein relativ konservativer User der EDV und konzentriere mich auf e-mail-Schriftverkehr und Informationsgewinnung und Weitergabe über www... [www.fsdev.de; www.gkbl.de; www.ernstbader.de]
Aufgrund der vielen Tätigkeiten, die ich mir "angelacht" habe, bleibt mir auch nicht die Zeit, um auf alle Postings in den Foren zu reagieren. -An dieser Stelle Kompliment an die Teilnehmer im GunBoard, der Ton ist sehr, sehr viel besser und angenehmer, als das in anderen Foren "gepflegt" wird bzw. wurde!- Ich würde mich freuen, wenn ein Mitglied des FSD e.V. mich hier unterstützen könnte und die Beantwortung von Postings im GunBoard in Abstimmung mit mir übernehmen würde!
Ich beantworte ansonsten gerne alle Anfragen, die mir per e-mail geschickt werden.
Kurze Zusammenfassung zum FSD e.V.:
Wir werden weiter für unser Recht kämpfen! Deshalb haben wir beim OVG in Münster Berufung zum Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln eingelegt. Das VG Köln hat die Klage auf Genehmigung der Schießsportordnung des FSD e.V. im Nov. 2011 abgelehnt. Details dazu können im VISIER-Heft 4-2012 im Abschnitt Recht nachgelesen werden. A. Skrobanek hat dort die Lage sehr gut beschrieben und kommentiert. -in Kürze auch auf der HP unter Aktuelles!
Unser Ziel ist es, bis zum Aufruf der Klage -kann noch gut 2 Jahre dauern- möglichst Viele zu finden, die mit ihrer Mitgliedschaft helfen, die Mitgliederliste auf 2000 oder mehr zu verlängern. Das hätte den Vorteil, dass der FSD e.V. dann im Rahmen des Ermessens auch als Schießsportverband anerkannt werden könnte.
Um Interessenten die Beitrittsentscheidung zu erleichtern und, um der allgemeinen Kostenmaximierung entgegenzutreten, hat die Mitgliederversammlung 2010 beschlossen, dass der Jahresbeitrag für den FSD e.V. nur noch 5 Euro beträgt und auf die Aufnahmegebühr verzichtet wird. Dies gilt solange, bis die Schießsportordnung genehmigt ist und wenigstens 2000 Mitglieder dem Verband angehören. Danach entscheiden wiederum die Mitglieder, wie hoch der Jahresbeitrag sein soll. Info: die aktuelle Mitgliederzahl beträgt 600 !
Aus WaffG und AWaffV ergibt sich schlüssig, dass die Abfrage der "Unbescholtenheit" vor Aufnahme eines Mitgliedes in der Satzung zu verankern war. Der Nachweis erfolgt normalerweise durch ein Führungszeugnis des Antragstellers. -Kostet Geld!- Um auch hier die Kosten zu reduzieren, haben wir die "Persönliche Erklärung" eingeführt, die zusammen mit Kopien von Personalausweis und WBK oder Jagdschein oder Mitgliedsausweis eines Schützenvereins das Führungszeugnis ersetzt. Für den Beitritt von Vereinen kann diese Prüfung und Bestätigung durch den Verein für alle Antragsteller erfolgen. Einfacher geht es nicht!
Bei anderen Verbänden erworbene Nachweise für Aufsichten, Schießleiter, Jugendbasislizenz, Startberechtigungen usw. usw. erkennen wir an, sie gelten nach Vorlage der Nachweiskopie auch im FSD e.V.
Die zwei Antragsseiten benötigen wir als Original. Alle Kopien und das Passbild können natürlich auch als PDF oder JPEG elektronisch eingereicht werden.
Alle Informationen und Details können auf www.fsdev.de nachgelesen werden. Bei Fragen bitte einfach mailen oder anrufen!
Sportliche Grüße und eine erfolgreiche Woche wünscht
Ernst Bader
Vorsitzender FSD e.V.
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Also mit den Alternativen auf Seite zwei kann ich leben. Der BDS Hessen will zwingend ein pol. Führungszeugnis, auch, wenn du gerade eine Waffe erworben hast.......
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Ja, die Mindestgröße zur Verbandsgründung sind 10.000 Mitgieder.
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Ernst Bader ist hier User, wir wuerden uns ueber ein wenig Werbung und Infos ueber den FSD freuen.
Weiterhin habe ich gesehen, daß Ernst Bader für das Direktorium bei prolegal kandidiert.
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Zwei Wechsler waren glaubich Disziplinbedingt dabei weil deren Verein keine Mannschaft zusammenbekam, aber das weißich nicht so genau, war im Druckluftbereich.
Der Rest sind Neueinsteiger
Edith meint nein, zwei Jäger waren auch noch dabei.
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Wir konzentrieren uns derzeit auf Nachwuchs der Ü25 Gruppe und fahren sehr gut damit. Nicht, dass wir keine Jugend hätten, aber echte Jugendarbeit ist echte Schwerarbeit, habe ich im kirchlichen Bereich 20 Jahre lang gemacht.
Für einen Schützenverein in den derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen ist es nicht schön.
Wir haben letztes Jahr exakt 50 Neumitglieder gewonnen und dieses Jahr auch schon ein paar.
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Ich wünsche prolegal und "meinen" Kandidaten das allerbeste. Wenn die Wahl gelaufen ist haben wir ein unmoralisches Angebot an euch.
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Zwei Probleme:
1.) 80 Ts wegen eines einfachen Parkplatzstreites?
2.) Waffenverbote gelten nicht nur gegen Schusswaffen.
Solltest du noch irgendwo ein altes Bajonett, einen Säbel oder irgendeine andere Waffe rumliegen haben, dann wirds richtig blöd wenn sie dich erwischen.
Wenn du 80Ts und ein Waffenverbot kassiert hast, dann halte dich dran bis der Widerspruch durch ist.
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Also ich sehe den Artikel auch positiv. Wenn man bedenkt, was die Presse schon aus quasi wortwörtlich verabredeten Interviews gemacht hat, dann muß man jedoch immer auf der Hut sein. Vorläufig hoffe ich, dass der Kelch noch eine Weile an meinem Verein vorübergeht.
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Wieso, ohne die hättest du doch weniger Arbeit oder?
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Hallo Edi, sogenannte "freie Waffen" darf jeder volljährige erwerben und zuhause aufbewahren. Eine sicher Aufbewahrung ist jedoch vonnöten, wenn sich "unberechtigte" im Haushalt befinden und an die Waffen gelangen könnten. Unberechtigte wären in diesem Fall minderjährige.
Dann musst du die Waffe angemessen sicher verwahren. Was angemessen ist sagt dir der Richter nachdem etwas passiert ist gerne.
Gemeinhin geht man aber von einem verschlossenen Behältnis oder Schrank aus.
Die gemeinsame Aufbewahrung von freien Waffen und der zugehörigen Munition ist wieder ein eigenes Kapitel, aber das dauert zu lange für dieses Leben.
Wenn du einenfreie erborben und nach Hause gebracht hast, dann denk bitte daran, dass du damit nicht vor die Türe gehtst, auch nicht an Sylvester. Hierfür brauchst du den kleinen Waffenschein.
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Ja, wenn den "normalen" Bürger mal die ganze Härte des Waffengesetzes trifft......bedauerlich, aber noch nicht zu ändern.
Der Fall erinnert mich stark an den Rentner, der während der Amnestie die Patrone aus seiner Bundeswehrzeit abgeliefert hatte, war auch KWKG und damit natürlich nicht ammnestiert.......
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Danke, hatte ich doch glatt ueberlesen. Ich kenne fast alle zumindest vom lesen.
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Sofern dies öffentlich ist und nicht geheim, könnte mal jemand die Kandidaten hier einstellen?
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Das geht leider noch nicht. Aber in den naechsten Tagen.
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Mannmannmann! Jetzt hatte ich aber einen kleinen Schock.....
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Nee oder? Wann?
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Und falls uns mal einer hochnäsig empfinden sollte, dann verstehen wir eine direkte Ansprache sehr gut. Also mit uns kann man reden.
In diesem Sinne wünsche ich einen schönen Abend.
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Habs mal angepinnt, ist immerhin die offizielle BDMP Seite erwähnt.
Der neue Webmaster ist auch ein sehr guter Mann.
PTB Erlaubnisfrei, bedeutung?
in Schreckschusswaffen (SSW)
Posted
Aber natürlich, das darfst du und das sollte jeder tun. Das hier ist aber ein Forum und keine kostenlose, verbindliche Rechtsberatung.
Wenn dein Anwalt dir diese Fakten schon so deutlich dargelegt hat, dann schlage ich einfach vor, du hörst weiterhin auf ihn.