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JM

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About JM

  • Birthday 11/10/1965

Persönliche Angaben

  • Sex
    Mann
  • WSK-Inhaber
    Ja
  • WBK- Inhaber
    Ja
  • Jägerprüfung
    Ja
  • Erlaubnis nach § 7 oder 27 SprengG?
    Ja

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  • Meine Verbandsmitgliedschaften
    Keine Angabe

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  1. Das ist aber eine sehr lasche Regelung mit jeder Menge loopholes. Man sollte das konsequenterweise auch auf Zündhütchen und einzelne Pulverkörner ausweiten. JM
  2. Da fällt mir eine Szene aus dem alten Guns'n Roses Video "You could be mine" (Filmmusik zu Terminator 2) ein: Arnie zielt auf Mitglieder der Band, kommt aber dann zu der Erkenntnis "Waste of ammo". :mrgreen: Außerdem hat Schröder vorgesorgt: 1. Dem Bürger wird so tief in die Tasche gegriffen, dass sich niemand mehr Munition leisten kann. 2. Wenn dem Schröder was passiert, übernimmt Vizekanzler Joschka Fischer das Ruder. Vom Regen in die Traufe sozusagen. Eine größere Abschreckung ist kaum noch denkbar, man müßte schon Cem Ö. zum Vizekanzler machen, um das noch zu toppen. JM :biglaught:
  3. Ich meinte mehr die technische Erreichbarkeit des Servers. JM
  4. Sacht mal, liegt das an meinem Internetzugang oder ist Waffen-online heute irgendwie tot ? JM
  5. Anzeigen wegen was ? Welche Straftat stellt die Missachtung der AGB eines privaten Transportunternehmens dar ? Ich hab als juristischer Laie keine Ahnung, ob da strafrechtlich was machbar ist. Oder Zivilrechtlich ? Klage auf Unterlassung, "Hausverbot" ? :?: Einen Verstoß gegen das WaffG sehe ich jedenfalls nicht. JM
  6. Vielleicht ein etwas pragmatischerer Ansatz: Welche Strafe droht einem denn, wenn man das Hausrecht der Bahn mißachtet ? Muss man sich vor den Sanktionen wirklich fürchten ? So wie ich die Sache sehe, liegt hier jedenfalls kein Verstoß gegen das WaffG vor, zumindest wenn am Bahnhof / im Zug nicht gerade eine öffentliche Veranstaltung stattfindet und man einen gültigen "Kinderwaffenschein" hat. :mrgreen: JM
  7. JM

    EWB

    Ich hab noch 2 Anmerkungen zu Hollowpoints Posting: 1. Schützenvereine und -verbände sehen es gar nicht gerne, wenn Neulinge nur zum Zweck des Waffenerwerbs beitreten möchten. Das sollte man bei der ersten Kontaktaufnahme mit einem Verein/Verband wissen. 2. Sportliches Schießen als Vorbereitung auf SV-Situationen ist wahrscheinlich besser als gar nix, aber meiner Meinung nach auch nicht wirklich optimal. Praxisgerechtes Verteidigungsschießen ist hier in D für Normalsterbliche, also auch für Sportschützen, tabu. :? JM
  8. Nix da ! :no: Ihr habt dann die Wahl zwischen der .454 Casull und der .50 AE ! JM
  9. Leicht OT: Als ich mir meine Sig Pro gekauft habe, hatte die Bedienungsanleitung gefehlt. Mein Händler war sich sicher, dass er sie nicht aus dem Koffen genommen hatte. Ich hatte die Firma Sauer dann um kostenlose Zusendung einer Bedienungsanleitung gebeten. Als kleine Entschädigung kamen dann per Post neber der erwünschten Anleitung eine Sig-Sauer-Baseballkappe und 2 Aufnäher. Außerdem habe ich ähnliche Kappen kürzlich in irgend einem Katalog gesehen, glaube es war der von Alljagd. JM
  10. Nö, mußt Du nicht. Ist ja in diesem Fall eh nur KK. :gulp: :mrgreen: JM
  11. http://www.handguncontrolinc.org/snivel.htm'>http://www.handguncontrolinc.org/snivel.htm Der Rest unter http://www.handguncontrolinc.org/ sieht auch vielversprechend aus, werde ich mir gleich mal reinziehen. :mrgreen: JM
  12. NA NA NA NA, NA NA NA NA, HEY HEY HEY, GOOD BYE!! :gulp: :mrgreen:
  13. Paßt schon, erst eine Woche Spitzbergen und anschließend eine Woche Thailand. :mrgreen: *duckundwech* JM
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