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Geli

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Everything posted by Geli

  1. Das Buch gibt es schon länger, ob es aber lohnenswert ist, ist Geschmackssache. Einige Artikel mögen wohl der Wahrheit entprechen, vieles ist aber sehr übertrieben.
  2. Vollzugshinweise Waffenrecht für die Bayrischen Behörden. Vollzugshinweise des StMI vom 26. Oktober 2009 für die bayerischen Waffenbehörden Az. ID5-2131.67-21 Das Waffengesetz wurde durch Art. 3 Abs. 5 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes vom 17.7.2009 (BGBl. I S. 2062) geändert, wobei die Änderungen weitgehend am 25.7.2009 in Kraft getreten sind. Die Waffenbehörden wurden gebeten, die Änderungen wie im Folgenden dargestellt, umzusetzen. Hier klicken
  3. Warum auch nicht, das sind im groben Sinne auch Soldaten, man nimmt immer an das diese Terroristen aus dem tiefen Hinterland kommen, wäre den Westpolitikern auch lieb, aber meist sind es Leute aus der Oberschicht, viele haben Studiert, die wissen auch welche Waffen gut oder weniger gut sind. Eine Heckler Koch ist in der Verarbeitung garantiert hochwertiger als ein Duplikat der AK 47 aus China, das wissen diese Leute auch. Die Deutsche Waffenschmiede ist schon seit Jahrunderten eine der besten der Welt, mich würde nur Interessieren auf welchen Weg die Taliban an diese Waffen gekommen sind.
  4. § 7 Sachkunde (1) Den Nachweis der Sachkunde hat erbracht, wer eine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat oder seine Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweist. (2) Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über die Anforderungen an die waffentechnischen und waffenrechtlichen Kenntnisse, über die Prüfung und das Prüfungsverfahren einschließlich der Errichtung von Prüfungsausschüssen sowie über den anderweitigen Nachweis der Sachkunde zu erlassen. [hr:3902d5112e] § 28 Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal (1) Ein Bedürfnis zum Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen wird bei einem Bewachungsunternehmer (§ 34a der Gewerbeordnung) anerkannt, wenn er glaubhaft macht, dass Bewachungsaufträge wahrgenommen werden oder werden sollen, die aus Gründen der Sicherung einer gefährdeten Person im Sinne des § 19 oder eines gefährdeten Objektes Schusswaffen erfordern. Satz 1 gilt entsprechend für Wachdienste als Teil wirtschaftlicher Unternehmungen. Ein nach den Sätzen 1 und 2 glaubhaft gemachtes Bedürfnis umfasst auch den Erwerb und Besitz der für die dort genannten Schusswaffen bestimmten Munition. (2) Die Schusswaffe darf nur bei der tatsächlichen Durchführung eines konkreten Auftrages nach Absatz 1 geführt werden. Der Unternehmer hat dies auch bei seinem Bewachungspersonal in geeigneter Weise sicherzustellen. (3) Wachpersonen, die auf Grund eines Arbeitsverhältnisses Schusswaffen des Erlaubnisinhabers nach dessen Weisung besitzen oder führen sollen, sind der zuständigen Behörde zur Prüfung zu benennen; der Unternehmer soll die betreffende Wachperson in geeigneter Weise vorher über die Benennung unter Hinweis auf die Erforderlichkeit der Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Behörde unterrichten. Die Überlassung von Schusswaffen oder Munition darf erst erfolgen, wenn die zuständige Behörde zugestimmt hat. Die Zustimmung ist zu versagen, wenn die Wachperson nicht die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 erfüllt oder die Haftpflichtversicherung des Bewachungsunternehmers das Risiko des Umgangs mit Schusswaffen durch die Wachpersonen nicht umfasst. (4) In einen Waffenschein nach § 10 Abs. 4 kann auch der Zusatz aufgenommen werden, dass die in Absatz 3 bezeichneten Personen die ihnen überlassenen Waffen nach Weisung des Erlaubnisinhabers führen dürfen. Unterabschnitt 5 Verbringen und Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes § 29 Verbringen von Waffen oder Munition in den Geltungsbereich des Gesetzes (1) Die Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A bis D) und sonstiger Waffen oder Munition, deren Erwerb und Besitz der Erlaubnis bedürfen, in den Geltungsbereich des Gesetzes kann erteilt werden, wenn 1. er Empfänger zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition berechtigt ist und 2. der sichere Transport durch einen zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition Berechtigten gewährleistet ist. (2) Sollen Schusswaffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A bis D) aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (Mitgliedstaat) in den Geltungsbereich des Gesetzes verbracht werden, wird die Erlaubnis nach Absatz 1 als Zustimmung zu der Erlaubnis des anderen Mitgliedstaates für das betreffende Verbringen erteilt.
  5. Wenn ich mir die Schlagzeile aus einer Münchner Tageszeitung durchlesen kann ich nur den Kopf schütteln, wie ignorant muss man sein um den Behörden noch mehr Zündstoff gegen den legalen Waffenbesitz zu geben. 80 Prozent der Waffen nicht sicher verwahrt! München - Die Zahlen sind beängstigend: 65 000 legale Schusswaffen befinden sich in München in den Händen von 18 000 privaten Waffenbesitzern! Und: Die meisten Schießprügel sind völlig unzureichend vor dem Zugriff Unberechtigter gelagert. KVR-Chef Wilfried Blume-Beyerle schlägt jetzt Alarm: „Nahezu 80 Prozent der Waffenbesitzer haben keine Waffenschränke, die dem geltenden Recht entsprechen. In vielen Fällen fehlt ein Waffentresor sogar gänzlich.“ 52 000 Waffen sind in München also nicht sicher verwahrt! Wegen des schlampigen Waffen-Umgangs besteht stets die Gefahr, dass eines der Mordinstrumente in falsche Hände gerät. Wie etwa in die des Amokläufers von Winnenden am 11. März. Nach dieser Bluttat hat der Bundestag im Eiltempo das Gesetz verschärft, das den Behörden nun erlaubt, bei den Besitzern unangemeldete Kontrollen durchzuführen. Schon im April hat das Kreisverwaltungsreferat die Waffenbesitzer in München angeschrieben und aufgefordert, die Waffen zurückzugeben oder einen Nachweis über die sichere Verwahrung vorzulegen. Der Erfolg vorweg: 5330 Schießeisen wurden freiwillig abgegeben. Wer übrigens eine illegale Waffe besitzt, kann diese noch bis 31. Dezember zurückgeben – ohne mit einer Bestrafung rechnen zu müssen. Von den 18 000 Waffenbesitzern sind etwa 2000 Jäger und 3000 Sportschützen. Der größte Teil hat irgendwann einmal eine legale Waffe geerbt. 15 000 Waffenbesitzer haben auf das Anschreiben bislang geantwortet, knapp 10 000 Antworten sind ausgewertet. Das Ergebnis ist erschreckend. Blume-Beyerle kündigte unangemeldete Kontrollen an: „Wird festgestellt, dass eine Waffe nicht ordnungsgemäß verwahrt ist, führt dies zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit. Die Waffen werden sofort sichergestellt und von den Mitarbeitern der Waffenbehörde direkt mitgenommen.“ In diesem Zusammenhang kritisiert Blume-Beyerle die Staatsregierung, weil „noch immer keine Vollzugsvorschriften zum neuen Waffengesetz vorliegen“. Im Gegenteil, der bayerische Innenminister rudere zurück: „Auch empfiehlt er, die Kontrollen vorher anzukündigen.“ Blume-Beyerle: „Aber das ist der falsche Weg!“ http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen/prozent-waffen-nicht-sicher-verwahrt-tz-495606.html
  6. War doch von an fang an klar das dieser Vorschlag nur dümmlich ist. Hier haben die Einbrecher 40 Waffen auf einmal erbeutet, andersrum hätten Sie in 40 Wohnungen einbrechen müssen und 40 Tresore knacken müssen. Ja liebe Politiker, erst denken dann Gesetze machen.
  7. Habe einen netten Brief erhalten das ich nachweisen muss wie meine Schusswaffen und Munition aufbewahrt werden. Habe denen einen netten Brief geschrieben, ein paar Bilder meines Tresors dazu und fertig. Habt Ihr auch schon Post erhalten ?
  8. Wenn man die Technik beherscht kann man auch eine Mini-Mag als Kubotan einsetzen, viele Polizisten aus meinem Bekanntenkreis nutzen diese Mini Mag Technik.
  9. In dem Fall Winnenden hätte das auch nichts geholfen wenn die Waffe ungesichert im Schlafzimmer rumliegt, wann kapieren das die Spacken endlich ? Warum müssen Tausende für die Ignoranz eines einzelnen haften ?? Verurteilt den wirklichen Schuldigen und zwar den Vater, und laßt uns unseren Sport und Hobby in Ruhe. PS: In den Niederlanden war ein Amok mit einem Auto, muss man jetzt das Auto auch biometrisch sichern oder bekommt man erst mit 25 den Führerschein. Wie ich schon in anderen Berichten geschrieben habe, wenn so ein Irrer Menschen töten will braucht er keine Schusswaffe dazu.
  10. Job, 50 ? und eine Strafanzeige wegen unerlaubten Waffenbesitz, gar nicht dumm unsere Politiker.
  11. Ich könnte immer kotzen wenn ich sowas lese Warum werden immer die Nazis ins Spiel gebracht wenn etwas passiert was die Schmierfinken in keine Kategorie unterbringen. Damals war eine ganz andere Zeit, hätte der Schmierfink der diesen Artikel geschrieben hat zu dieser Zeit gelebt und nicht auch " Heil Hitler " gebrüllt hätte wäre er mit Sicherheit im KZ gelandet, genauso ist es mit den Schützenvereinen, hätten die Quergelenkt, denke man kann es sich denken wie es weitergangen wäre. Meine Oma war ganz bestimmt kein Nazi, aber auch Sie hat dem Führer vertraut und hat sich blenden lassen von diesem Regime, wie Millionen andere Deutsche auch, warum also wird diese dunkle Vergangenheit von den Möchtegern Reportern immer wieder aufgewärmt, klar ließt sich gut und man kann die Schützen wieder einmal mehr anschwärzen, der dumme Deutsche läßt sich gerne von solchen Schmierereien aufstacheln, wir sind ja alle solche Gutmenschen, die Raser und Verkehrsraudis die 100derte Tote fordern, die Dialer die 100sente Menschen töten, alles Gutmenschen aber wir Sportschützen sind die Buhmänner ( Frauen ) der Nation.
  12. Was hat jetzt diese Tat mit dem Waffenrecht zu tun ?? Oder bessere Frage, was hat es damit zu tun ob jemand seine Waffe ordentlich verschließt ?? Der Täter war kein Amokläufer sondern ein alter Mann der genau wusste was er tut, da nützt es kaum was wenn man schaut ob der seine Waffen ordentlich verswchlossen hat, und ich wette der hatte seine Waffen ordentlich verschlossen, bis er ein rausholte und zum Gericht fuhr. Fakt ist das hier ein Gerichtsgebäude nicht abgesichert war, um hier eine Bluttat zu verüben braucht man nicht mal eine Schusswaffe. Wenn ich mir andere Artikel durchlese könnte ich kotzen, oft wird wieder von einem Amoklauf geschrieben, ich denke die Schmierer sollten erst mal nachlesen was ein Amoklauf ist Und wer war Schuld an der Tat, klar Counter Strike und Gewaltvideos
  13. Ich könnte in der Luft zerplatzen wenn ich in die Zeitung schaue und lese welchen Schund und Hetzereien auf die legalen Waffenbesitzer geschrieben wird. Jetzt wird sogar schon aufgerufen seine Kinder nicht mehr in die Schule zu schicken wenn kein absolutes Waffenverbot angestrebt wird. www.sportmordwaffen.de Denken diese Leute überhaupt ??? Oder ist diesen Gutmenschen die Vergangenheit in der Geschichte nicht bewusst ??? Jetzt zu den Fakten: In meiner Juristischen Laufbahn und auch in der Laufbahn meines Vaters der als Richter tätig war sind von 1000 Fällen gerade mal zwei Fälle bekannt wo mit einer registrierten Schusswaffe ein Raubüberfall stattfand, richtig gelesen, Raubüberfall und kein Mord !!! Morde oder Tötungsdelikte wurden zu 78 % mit Hieb und Stichwaffen begannen, 7 % mit dem Auto ( Vorsatz ) mit Schusswaffen 0,189 % !!!! und mit 14 % diverse Schlagwaffen. Das sind aber nur die Mord und Tötungsdelikte. Straftaten die in den bereich Körperverletzung oder versuchten Totschlag gehen sind legale Schusswaffen gar nicht in der Statistik aufgeführt da diese unter 0,002 % fallen. Wenn man es so genau nimmt müsste jede Hausfrau Ihre Küchenmesser wegschließen, jedes Autohaus dürfte nur an Personen ein Auto verkaufen wo ein Psychologisches Gutachten vorliegt und sämtliche anderen Sportgeräte ( Baseballschläger usw. ) müssten dem Waffenrecht unterliegen. Was bringt es wenn man die legalen Schusswaffen verbietet, man hat dann ca. 10 Millionen weniger Waffen, aber wer kontrolliert die anderen 20 Millionen Schusswaffen die illegal im Verkehr sind, und meist in Händen solcher die diese Waffen nicht zur Sportlichen Betätigung nutzen ?? Haben diese Gutmenschen schon einmal darüber nachgedacht das die eigentliche Gefahr nicht von uns legalen Waffenbesitzern ausgeht, unsere Waffen sind registriert, jeder Sportschütze hat seine Prüfung abgelegt und der Umgang mit der Waffe ist den meisten bekannt. Wer aber kontrolliert die Leute mit den illegalen Waffen ??? eben keiner. Wären alle legalen Schusswaffen eingezogen könnte man eigentlich ein Schild an die Haustüre anbringen wo man jeden Einbrecher Willkommen heißt Jetzt ist das FWR oder die E.L.F gefordert um diese Missstände zu klären. Ich persönlich finde es in Ordnung wenn man seine Waffen mit einem Blockiersystem sichert, das mache ich schon seit 2 Jahren, und sollte eigentlich wo Kinder und Jugendliche im Haushalt leben eine Selbstverständlichkeit sein. Nur das hindert keinen Psychopaten einen Amoklauf durchzuführen, illegale Waffen bekommt man einfacher als an eine legale, leider ist das dass Hauptproblem in Deutschland, und wie möchten die Gutmenschen das verhindern ??? Wer Morden will der Mordet auch, da helfen keine harten Gesetze oder Vorschriften, in den USA gibt es die Todesstrafe, hindert das die Kriminellen, ich denke nein. Und die Zeit der Schusswaffen ist abgelaufen, wie in einem anderen Beitrag bereits geschrieben werden Chemische oder Biologische Waffen die Führung übernehmen, die sind für einen Studenten einfach herzustellen und haben eine größere Resonanz als Schusswaffen. Liebe Gutmeschen denkt lieber darüber nach, alles verbieten hilft nichts, das führt in eine Diktatur und schreckt keinen Mörder oder Psycho ab weiterhin zu Morden. Greetz Geli
  14. Bin gespannt wie lange diese blödsinnige Disko noch geht. Fakt ist wie Herr Kohlheim bereits geschrieben hat, das ein Zentrales Waffenlager gefährlicher ist als wenn ein Schütze seine Waffe ordnungsgemäß zuhause aufbewahrt. Zum anderen wird sich ein Durchgeknallter Freak seine Waffe immer besorgen, es gibt ja genügend Schwarzhändler die Schusswaffen anbieten, da hilft es nichts wenn man alle Legalen Waffen verbietet. Zum anderen greift man dann eben zu Hieb und Stichwaffen, eine Möglichkeit einen oder mehrere Menschen zu töten unterliegt nicht nur den Schusswaffen. Meine Angst ist das ein durchgeknallter Chemiestudent eine Chemische Waffe einsetzt, die sind leicht herzustellen und richten mehr Schaden an als eine Schusswaffe, daran sollten die fadigen Politiker mal denken. Hätte der Vater seine Waffe ordnungsgemäß aufbewahrt hätte diese Tragödie nicht stattgefunden. Und jetzt der größte Witz, auf uns Sportschützen wird rumgehackt, aber gegen den Vater ist noch nicht einmal ein Strafverfahren eingeleitet worden. Jetzt frage ich mich doch, wer war daran Schuld das der kleine Idiot an die Waffe kam, wir legalen Waffenbesitzer ??????? Den in jeder Zeitung lese ich das alle Waffen verboten gehören, das wir Sportschützen besser überwacht werden sollen usw, aber ich lese nicht warum der Vater seine Waffe unverschlossen im Schlafzimmer liegen hat lassen !!!!!
  15. An eurer Stelle würde ich einen Bildschirmdruck machen, alle Beleidigungen eurer Seite gegen Ihn löschen und nach § 187 StGB eine Anzeige wegen Beleidigung anstreben. Allerdings sollte man in vorher auffordern eine öffentliche Entschuldig auf der Seite zu veröffentlichen wo er die Beleidigung geschrieben hat. Deshalb haben wir bei der Registrierung diesen Absatz eingefügt.
  16. Was dort passiert ist, ist eine Tragödie und mein Mitgefühl ist bei den Opfern und deren Angehörigen. Aber das jetzt wieder die " bösen Waffen " oder die " Killerspiele " dran schuld sind das so ein Irrer durchdreht und Menschen umbringt, da könnte ich in die Luft gehen. Die Wirkliche Ursache sollte geklärt werden, meist liegt die in der Kindheit, doch das will kein hören oder eingestehen, wie oben auch schon geschrieben wurde, das würde keine besonderliche Verkaufzahl bringen und man könnte das Thema nicht tagelang ausschlachten. Mord und Totschlag gibt es seit es den Menschen gibt, damals gab es keine Schusswaffen, da wurde dir eben eine Holzkeule an den Schädel geknallt.
  17. Das mag sein, aber wie oben schon erwähnt kann ein Sachbearbeiter eine erneute Prüfung verlangen wenn er meint das der Antragsteller mit den gültigen Vorschriften nicht mehr vertraut ist.
  18. Nicht zu vergessen wäre das man auch mit seiner Schreckschusspistole nicht so einfach rumballern darf. Bitte beachten: Auch der "Kleine Waffenschein" erlaubt nur das Führen, nicht das Schießen. WaffG §11 Abs. 5: (5) Die Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe wird durch einen Erlaubnisschein erteilt. Jedes Schießen ist also Erlaubnispflichtig. Eine Erlaubnis zum Schießen an Silvester wird man in der Regel nicht erhalten. Die Ausnahmen von dieser Regel sind in WaffG §12, Abschnitt 4 festgelegt. * mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen * mit Schußwaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann * durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen, * zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichjen Betrieben * im befriedeten Besitztum , wenn der Inhabers des Hausrechtes dem zustimmt, die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können und mit Waffen geschossen wird, deren Geschoßenergie nicht über 7,5 Joule ("F im Fünfeck") beträgt. * mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist. ... und natürlich im Falle der Notwehr / Nothilfe.
  19. Naja die Einsicht kommt ein wenig zu spät Aber wie Kesselring schon sagte, wegen eines Eintrag in das Führungszeugnis musst dir keine Gedanken machen, da wie schon geschrieben wurde es eine Ordnungswidrigkeit ist. Und wenn es auch keine Pflicht ist sich bei der Dame zu Entschuldigen, der Anstand sollte eigentlich Siegen.
  20. Sehe ich anders, das ist grobe Fahrlässigkeit !!!!!! Wenn ich schon ein autistisches Kind habe muss man besonders aufpassen. Zumal man auch keine Schusswaffe unbeaufsichtigt lässt, besonders dann nicht wenn ein Kind in der Wohnung ist.
  21. Jagdrecht: Vermutete Notwehr ist kein Grund für eine geladene Waffe Ein Jäger darf außerhalb der eigentlichen Jagdausübung eine Waffe nur dann führen, wenn sie nicht schussbereit ist. Schussbereit ist eine Waffe auch dann, wenn sie "teilgeladen" ist (wobei sich nur Patronen im Magazin befinden). In einem Fall vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg wurde einem Jäger der Jagdschein entzogen, weil er mit einer derart geladenen Waffe - auf der Rückbank seines Autos gelagert - von einer Polizeistreife "aufgegriffen" wurde. Er kann nicht argumentieren, er habe die Waffe für den Fall einer Notwehr geladen mitgeführt. Ihm fehle die erforderliche Zuverlässigkeit für den Umfang mit Munition und Waffen, so das Gericht. (AZ: 14 L 590/07)
  22. Ich lach mich tot, wurde auch langsam wieder Zeit das einer mit der Weltuntergangstheorie auftaucht, nur das es diesmal die Sonne sein soll ist schon Horrormäßig.
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