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CityCobra

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    Waffensachverständiger
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    Alles was mit Waffen zu tun hat
  • WSK-Inhaber
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  • WBK- Inhaber
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  1. Hannover. Über 3000 Waffenbesitzer haben in den vergangenen Monaten Behörden-Besuch bekommen. 432 Verstöße stellten die Kontrolleure fest und leiteten mehrere Strafverfahren ein. Seit dem Amoklauf von Winnenden im vergangenen Jahr sind Waffenbesitzer verstärkt ins Visier der Behörden gerückt. In Niedersachsen waren Kontrolleure der Kommunen deswegen in den vergangenen Monaten verstärkt im Einsatz, um zu überprüfen, ob Jäger und Schützen ihre Waffen und die Munition sicher aufbewahren. Von Ende Juli bis Mitte März gab es insgesamt 3021 Kontrollen. 432 Waffenbesitzer verstießen gegen die Vorschriften, meist handelte es sich aber nur um kleinere Mängel. Das teilte Innenminister Uwe Schünemann (CDU) am Montag in Hannover mit. In acht Fällen wurden aber auch Strafverfahren eingeleitet, weil Waffen frei zugänglich herum lagen, die eigentlich in verschlossenen Schränken hätten aufbewahrt werden müssen. Ferner gab es 67 Mal eine Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit, etwa weil die Besitzer Waffen und Munition nicht getrennt lagerten. Nach dem Amoklauf im März vergangenen Jahres waren verdachtsunabhängige Kontrollen von Waffenbesitzern eingeführt und die Regeln zur Waffen-Lagerung verschärft worden. Ziel der Kontrollen ist es, das Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Umgang mit den Waffen zu schärfen, sagte Minister Schünemann. Aber nicht alle Waffenbesitzer reagierten verständnisvoll. In 24 Fällen verweigerten sie den Kontrolleuren den Zutritt. Insgesamt gibt es in Niedersachsen rund 186 800 registrierte Waffenbesitzer. Sie müssen einen Nachweis erbringen, dass sie ihre Waffen sicher aufbewahren. Fast die Hälfte ist dieser Verpflichtung bislang nachgekommen, teilte das Innenministerium mit. Besonders aktiv waren die Waffenbehörden im Bereich Braunschweig. Dort führten sie 1333 Kontrollen durch, es gab 169 Beanstandungen. "Daran kann man sich ein Beispiel nehmen", sagte Innenminister Schünemann. "In Göttingen kann man aber noch ein paar mehr Kontrollen machen". Dort gab es 211 Überprüfungen von Waffenbesitzern - im Vergleich der Gebiete der sechs Polizeidirektionen war Göttingen damit Schlusslicht. http://www.weser-kurier.de
  2. Kaufvertrag für Gebrauchtwaffen Parallel zum Schwerpunktthema der VISIER-Ausgabe 1/2010 bietet die Redaktion einen Muster-Kaufvertrag für Gebrauchtwaffen (von privat an privat) an, der alle wichtigen rechtlichen Kriterien berücksichtigt. Die Vorlage darf weitergereicht und kopiert werden, solange der Copyright-Vermerk erhalten bleibt: Kaufvertrag
  3. Seit Jahresbeginn ist das neue Waffengesetz endgültig in Kraft. Schusswaffen müssen seitdem in zertifizierten und abschließbaren Waffenschränken untergebracht werden. Das hat dazu geführt, dass zahlreiche Waffenbesitzer ohne Schrank ihre Waffen beim Landratsamt abgegeben haben. Die neue Regelung und die Waffenflut, die seitdem beim Landratsamt eingesetzt haben, sind für die Behörde eine ordentliche Herausforderung. Die Geschichte ist gleich zweimal bemerkenswert. Erstens wegen der Waffen selbst, die in den vergangenen Monaten beim Landratsamt in der Bregenzer Straße abgegeben wurden. Es sind mittlerweile genau 627160 von ihnen stammen aus der sogenannten Amnestie: Bis zum Jahresende durfte man ? wie berichtet ? illegale Waffen straffrei beim Landratsamt abgeben. Das bezog sich natürlich nicht auf Waffen, mit denen Verbrechen begangen wurden, sondern auf ererbte oder sonstwie weitergegebene Waffen, für die der neue Eigentümer nicht mehr die erforderlichen Genehmigungen oder Papiere hatte. Dann waren es aber Waffen von Menschen, die keine Möglichkeit haben, ihre Waffen entsprechend dem neuen Gesetz in einem sicheren Waffenschrank unterzubringen und die sich deshalb entschieden haben, die Waffen bei Landratsamt abzugeben. Die gesammelten Waffen liegen derzeit sicher verwahrt beim Landratsamt und sollen so bald wie möglich ans Landeskriminalamt in München abgegeben werden, wo sie dann fachgerecht entsorgt werden. Allerdings ist das LKA, wie Christine Münzberg vom Landratsamt berichtet, derzeit völlig überlastet, was die Waffenverwertung angeht. Es sei jedenfalls noch nicht klar, wann das Altmetall nach München transportiert wird. Ludwig Waldinger vom LKA in München bestätigt das auf Nachfrage der Lindauer Zeitung. Die Polizeibehörde verfüge nicht über Lagerkapazitäten, weshalb die verschiedenen Landkreise erst nach und nach ihre Termine bekämen, wann sie ihre Waffen abgeben können. Zwar sagt Waldinger, dass das ?auf jeden Fall noch in diesem Jahr? sein werde, aber wann Lindau genau dran sei, könne man derzeit nochnicht sagen. Optimistischer Zeitplan Bei genauem Hinschauen erscheint dieser Terminplan auch recht optimistisch. Denn nach Waldingers Angaben kann die entsprechende Abteilung mit ihren vier Mitarbeitern pro Tag etwa 100 Schusswaffen verarbeiten. Die Waffen werden dabei in ihre Einzelteile zerlegt und nach Material getrennt. Die kritischen Bestandteile wie Läufe oder Verschlüsse werden dann in Stahlkisten eingeschweißt und unter Polizeibegleitung zu einem Schmelzwerk gebracht. Wenn man nun aber feststellt, dass allein aus Lindau, dem kleinsten bayerischen Landkreis über 600 Waffen kommen und davon ausgeht, dass aus den restlichen 72 Kreise, mehr Waffen kommen, würde das heißen, dass die vier Mitarbeiter allein mit den zurückgegebenen Waffen bis weit ins Jahr 2011, wenn nicht bis 2012 beschäftigt sind. Allein aus München, so Manfred Thalhammer von der dort zuständigen Waffenbehörde, kommen deutlich über 6000 Waffen, ein Vierteljahr Arbeit also fürs LKA. Zweitens ist bemerkenswert, welche Arbeit noch auf die zuständigen Mitarbeiter im Landratsamt Lindau wartet. Denn laut dem neuen Gesetz mussten alle 1700 Waffenbesitzer im Kreis angeschrieben werden. Denn nach dem neuen Gesetz müssen sie spätestens seit Jahresbeginn von sich aus nachweisen, dass sie ihre Waffen ordnungsgemäß aufbewahren. Eine ganze Reihe von ihnen hat sich ? wie gesagt- daraufhin entscheiden, die Waffen abzugeben. Aber der größere Teil hat die Waffen noch und jetzt ist das Landratsamt dafür zuständig, die gesetzmäßige Lagerung zu kontrollieren. In dem Schreiben wurden die Waffenbesitzer aufgefordert, die Aufbewahrung durch ein Foto oder den Kaufnachweis für einen Waffenschranknachzuweisen. Das sei in vielen Fällen geschehen, in einigen hätten sich die Besitzer noch gar nicht gemeldet und bei anderen blieben noch Fragen offen, die jetzt geklärt werden müssten, so Münzberg. Mit anderen Worten: Auch in der Waffenabteilung des Landratsamt Lindau ist der Aktenstapel zur Zeit kaum überschaubar, und bis das neue Waffenrecht tatsächlich umgesetzt ist, wird es auch hier noch einige Zeit dauern. http://www.schwaebische.de
  4. Ein junger Mensch dreht durch, schießt wild um sich, bringt reihenweise seine Mitschüler um. Welcher Politiker kann angesichts einer solchen Tragödie untätig bleiben? Die Politik ist gefordert, aber leider auch überfordert. Der Amokläufer von Winnenden lebte in einem Schützenhaushalt. Sein Vater ist ein Waffennarr. Da liegt es nahe, den Waffenbesitzern in Deutschland genauer auf die Finger zu schauen. Und die Politik, schnell, wie sie in einem Wahljahr ist, hat gleich ein Gesetz fertig. Wenige Tage bevor das neue Waffengesetz vom Kabinett verabschiedet wurde, ist ein anderes Schul-Attentat knapp verhindert worden. Das junge Mädchen, das sich demnächst vor Gericht verantworten wird, hatte kein Gewehr. Es hatte eine selbst gebastelte Bombe und Brandbeschleuniger. Es kommt als Zielgruppe für das neue Waffengesetz nicht in Frage. Das Beispiel zeigt die Überforderung der Politik, wenn sie versucht, mit einem Einzelgesetz einem Phänomen beizukommen, das so leicht nicht zu fassen ist. Wie verhindere ich die Amokläufe, die sich auch bei uns seuchenartig verbreiten? Indem ich Kontrolleure in die Wohnungen von Schützen schicke, die nachschauen, ob der besuchte Schütze Gewehre und Munition ordentlich im Schrank verschlossen hat? Wir haben Millionen Schützen in unserem Land. Und wir haben nicht einmal das Personal, um zu kontrollieren, ob vergammeltes Fleisch auf unsere Teller kommt. Und Berlin träumt von einem Schützen-Kontrollapparat. Und was ist, wenn der besuchte Schütze den Kontrollbesucher nicht hereinlässt? Dann soll er wegen Besuchsverweigerung bestraft werden? Ach, du meine Güte. Und erst das Verbot von Gotcha-Spielen! Wer sich mit Farbbeuteln beschießt, wird bestraft? Unser Karikaturist hat empfohlen, auch den ?Kampfsport Schach? zu verbieten. Damit hat er ins Schwarze dieser Absurdität getroffen. Also nichts tun? Keineswegs. Wir müssen dringend über die Sicherung der vielen Gewehre samt Munition in den Wohnungen unserer Schützen nachdenken. Wo sind die Schützen in dieser Debatte? Wo sind ihre realistischen Vorschläge? Muss man Gewehre und Munition wirklich daheim im Waffenschrank horten? Sind die Argumente, die gegen eine zentrale und damit sichere Verwahrung der Munition sprechen, wirklich noch stichhaltig? Wer selber aktiv an der Lösung eines Problems mitarbeitet, der schützt sich am besten vor Schnellschussgesetzen. So aber wird eine zahlreiche und übrigens traditionsreiche Personengruppe unter Generalverdacht gestellt. Für die Politik gibt es nun mal nichts Bequemeres, als ein Problem per Gesetz am Schreibtisch zu ?lösen?. http://www.augsburger-allgemeine.de
  5. Hamburgs SPD-Bürgerschaftsfraktion will das Waffenrecht in Deutschland deutlich verschärfen. "Jede Waffe weniger bedeutet weniger Missbrauchsgefahr", sagte SPD-Innenexperte Andreas Dressel am Freitag in der Hansestadt. Aus diesem Grund habe seine Fraktion eine 14 Punkte umfassende Initiative in die Hamburger Bürgerschaft eingebracht, welche die schwarz-grüne Landesregierung im Bundesrat und bei der Innenministerkonferenz vertreten soll. Die Vorschläge umfassen unter anderem eine Erhöhung der Bußgelder bei nicht ordnungsgemäß verwahrten Waffen von 10 000 Euro auf 50 000 Euro. Außerdem soll das Mindestalter von 12 Jahren für Sportschützen angehoben werden. "Das muss im Bereich 16, 18 Jahre liegen", sagte Dressel. Allein in Hamburg gebe es 65 123 registrierte Waffen. Die Dunkelziffer liege "mit Sicherheit" deutlich höher, sagte Dressel. Die Zahl der Waffendelikte sei seit 2006 um fast 40 Prozent gestiegen. Allein 2008 sei in der Hansestadt in 390 Fällen mit einer Schusswaffe gedroht und in 102 Fällen auch abgedrückt worden. Das sei eine Steigerung von jeweils rund acht Prozent im Vergleich zu 2007. Dressel sagte, es dürfe nicht mehr sein, dass Waffenbesitzer nur auf Verlangen eine sichere Verwahrung ihrer Waffen nachweisen müssen. Sie müssten vielmehr zwingend, regelmäßig und auf eigene Kosten bei der Waffenbehörde oder etwa beim Tüv belegen, dass ihre Waffen vernünftig verwahrt werden. Wer sich nicht daran hält, soll künftig mit bis zu 50 000 Euro Bußgeld belangt werden. "Gemessen an dem Sicherheitsrisiko, was eine unsichere Aufbewahrung beinhalten kann, wenn die Waffen in falsche Hände geraten, sind 10 000 Euro geradezu ein Witz", sagte Dressel. http://www.welt.de
  6. Müssen Schützen ihre Waffen künftig einzeln sichern? Sportschützen und Jäger in Deutschland müssen sich auf schärfere Sicherheitsbestimmungen einstellen. Das deutet sich nach Gesprächen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) mit den Schützen- und Jägerverbänden an. Berlin - Die Innenministerkonferenz könnte daher Anfang Juni beschließen, dass Waffen zusätzlich mit Sperrvorrichtungen versehen sein müssen, die nur eine Nutzung durch den Inhaber oder Nutzungsbefugte erlaubt. Wie Schäuble jetzt sagte, gibt es hierfür ?interessante technische Möglichkeiten?. Gemeint sind Sperren, die nur biometrisch durch den Fingerabdruck oder durch eine Pin-Nummer gelöst werden können. Für solche Vorrichtungen machen sich auch der Berliner Innensenator Ehrhart Körting (SPD) und andere SPD-Minister in den Ländern stark. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat ebenfalls seine Zustimmung signalisiert. Entsprechende Produkte ? für Waffenschränke wie auch Einzelwaffen ? sind bereits auf dem Markt. Der Vorschlag, Waffen individueller zu sichern, ist das Ergebnis des Amoklaufs von Winnenden im März, bei dem der 17-jährige Täter eine Pistole seines Vaters nutzte, die unsachgemäß im Schlafzimmer aufbewahrt worden war. Zu weiteren Maßnahmen könnte auch eine Begrenzung der Waffenzahl gehören, die ein Sportschütze besitzen darf. Die SPD-Innenminister haben das bereits gefordert (sie wollen im Regelfall fünf Waffen erlauben), nun gibt es auch in der Union Bewegung. Der brandenburgische Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) hält Änderungen im Waffenrecht für ?angebracht?, die auf eine Beschränkung der Waffenzahl hinauslaufen. Diese müsse mehr als bisher am tatsächlichen Bedarf ausgerichtet sein. Waffen, mit denen ein Schütze im Rahmen der Disziplinen in seinem Verein gar nicht schießen könne, sollten vom Besitz ausgeschlossen sein. Das heißt etwa, dass niemand eine großkalibrige Waffe besitzen darf, dessen Verein nur Kleinkaliber zulässt. Ob es zu einer generellen Beschränkung auf Kleinkaliberwaffen im Schießsport kommt, ist freilich unklar. Ausgeschlossen ist es aber nicht. Die SPD-Innenminister wollen erreichen, dass großkalibrige Waffenarten, die bei Polizei und Militär zum Einsatz kommen, für den Schießsport nicht mehr zugelassen werden. Die Grünen unterstützen das, in der Union gibt es zumindest Stimmen, die eine stärkere Beschränkung großkalibriger Waffenarten fordern. Dagegen wird es wohl nicht dazu kommen, dass Waffen und Munition zentral ? etwa in den Schützenheimen ? gelagert werden müssen. Schäuble hält dies aus Sicherheitsgründen für problematisch, auch bei den Innenministern der Union gibt es dafür wohl keine Zustimmung. (Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 12.04.2009
  7. Nach Winnenden fordern Kriminalbeamte Verbot von Großkaliber-Waffen für Sportschützen Hamburg (ots) - Ein striktes Verbot von Großkaliber-Waffen für Sportschützen hat der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) gefordert. Mit einer solchen großkalibrigen Waffe waren bei dem Massaker von Winnenden 16 Menschen getötet worden. "Großkaliber-Waffen sind geeignet, Menschen schwerstens zu verletzen oder gleich zu töten, und deswegen gehören solche Waffen nicht in den Bereich der Sportschützen. Das gehört verboten," so Wilfried Albishausen, stellvertretender Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), im ARD-Magazin "Panorama" (Sendung: Donnerstag, 26. März, um 22.00 Uhr im Ersten). Großkalibrige Waffen wie die Neun-Millimeter "Beretta"-Pistole, mit der in Winnenden geschossen worden war, "sind für Kriegszwecke und für Polizisten zur Ausübung ihres Dienstes entwickelt worden", so Albishausen. Für sportliche Zwecke sollten Schützen mit Luftgewehren oder kleinkalibrigen Waffen schießen. Das reiche völlig aus. Schließlich, so der BDK-Spitzenfunktionär, sei es kein Grundrecht, mit gefährlichen Schusswaffen Sport zu treiben. "Ich glaube, niemand käme auf die absurde Idee, mit Handgranaten Zielübungen zu machen und daraus abzuleiten, Handgranaten legal besitzen zu dürfen." Auch das so genannte dynamische Schießen "IPSC" sollte in Deutschland nicht mehr erlaubt sein, verlangt Albishausen in "Panorama". Beim IPSC-Schießen handelt es sich um eine Schießart, bei der sich die Schützen zwischen den Schüssen bewegen dürfen und bei der außerdem auf plötzlich auftauchende bewegliche Ziele geschossen wird. Diese Sportart hat sich aus dem Verteidigungsschießen der US-Polizei entwickelt. Der Bund Deutscher Sportschützen (BDS) wehrt sich gegen jede Verschärfung. In Deutschland bietet nur dieser Verband das "IPSC"-Schießen an. Dabei werden großkalibrige Waffen eingesetzt. Der BDS-Vorsitzende Friedrich Gepperth macht geltend, Sportschützen dürfe man nicht vorschreiben, mit welchem Kaliber sie schießen sollten. Die Beretta-Pistole sei unter Sportschützen "sehr populär". In einer freien Gesellschaft müssten Menschen in einem bestimmten gesetzlichen Rahmen "ihren Neigungen nachgehen können". Dazu zählten auch Wettkämpfe mit Großkaliberwaffen. Doch es gibt unter den Sportschützen auch abweichende Meinungen. Dirk Eisenberg, Bundesjugendleiter des Deutschen Schützenbundes (DSB), plädiert in "Panorama" für ein Verbot bestimmter Waffen im Schützensport. "Waffen, die täuschend echt wie Kriegswaffen aussehen, wie zum Beispiel eine Kalaschnikow, werden für den Sport nicht benötigt", so Eisenberg. "Für mich ist nicht klar, warum der Gesetzgeber das noch nicht geregelt hat. Für uns wäre es kein Schaden, wenn Waffen aus dem Polizei- oder Militärbereich für Sportschützen verboten werden." Originaltext: NDR Norddeutscher Rundfunk Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6561 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6561.rss2 Pressekontakt: NDR Norddeutscher Rundfunk NDR Presse und Information Telefon: 040 / 4156 - 2300 Fax: 040 / 4156 - 2199
  8. Nach dem Amoklauf von Winnenden kann man über manche Gesetzesverschärfung nachdenken. Die völlige gesellschaftliche Abrüstung aber ist ein falsches Ideal. Denn kein Gesetz verhindert eine derart monströse Gewaltorgie. Ein demokratisches Geschichtsbewusstsein kann sich den Bürger auch bewaffnet vorstellen. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres ist jeder männliche Deutsche wehrpflichtig. Auch wenn in der Praxis aus der allgemeinen Wehrpflicht eine freie Wahl zwischen Wehr- und Zivildienst geworden ist, muss man angesichts der Frage nach dem Verhältnis der Bürger zu Waffen, einer Frage, die mit dem Amoklauf von Winnenden wieder einmal an Virulenz gewonnen hat, zunächst feststellen, dass das Erlernen des Schießens zu den staatsbürgerlichen Pflichten gehört. Jeder Soldat, selbst jeder Sanitäter oder Militärmusiker, muss den Umgang mit Sturmgewehr, Maschinenpistole und Pistole üben. Der demokratische Staat Bundesrepublik will, dass seinen - männlichen - Bürgern der Umgang mit Handfeuerwaffen vertraut ist. Mindestens ist das eine unabwendbare Nebenfolge der Wehrpflicht. Diese hat zwar die Aura eines frühlingshaft-demokratischen Urinstituts, die sie als Schwester des allgemeinen Wahlrechts im 19. Jahrhundert trug, längst verloren. Als eine der Demokratie abträgliche Wehrverfassung kann man sie aber sicher nicht bezeichnen. Es bleibt dabei: Den Staatsbürger darf, ja soll man sich auch bewaffnet vorstellen.Wenn er als Privatmann Umgang mit Waffen pflegt, gilt er als Sicherheitsrisiko. Auch das hat seine Richtigkeit. Der demokratische Rechtsstaat muss sein Gewaltmonopol, den inneren Frieden und die innere Sicherheit schützen. Strenge Gesetze zur Beschränkung des privaten Waffenbesitzes sind im Zuge allgemeiner Gefahrenabwehr legitim. Allerdings sind sie noch nicht besonders alt. Ein Bundeswaffengesetz, das für den privaten Erwerb von Schusswaffen den Nachweis der Sachkunde, der persönlichen Zuverlässigkeit und eines Bedürfnisses zur Voraussetzung macht, gibt es erst seit 1972. Dem beginnenden Terrorismus haben wir es zu verdanken, dass die Zeiten, in denen jeder Erwachsene ein Repetiergewehr bei Quelle oder Neckermann bestellen konnte, vorbei sind. Seitdem ist die Geschichte des Waffenrechts eine Geschichte schrittweiser Verschärfung. Und jeder Schritt erscheint als Reaktion auf ein äußeres Ereignis. Die letzte gründliche Revision war eine Konsequenz aus dem Schul-Amoklauf von Erfurt 2002. Der Bundestag hatte just am Tag dieses Ereignisses die Novelle auf der Tagesordnung. Sie wurde unter dem Eindruck des blutigen Geschehens noch einmal wesentlich verschärft. Auch Winnenden heizt die Debatte über das Waffenrecht wieder an. Allerdings fällt auf, dass die Politik sich eher zurückhaltend gibt. Die Forderung nach einem generellen Verbot privaten Waffenbesitzes, hinter der nach einer Umfrage angeblich 78 Prozent der Bürger stehen, machen sich nur die Linken und einige Grüne zueigen. Die SPD-Bundestagsfraktion lehnt eine Änderung des Waffenrechts ab, der Innenminister gibt sich skeptisch, die Bundeskanzlerin redet unangemeldeten Kontrollen der Waffenbesitzer das Wort - ein Vorschlag, der bedenkenswert ist, aber genau auf seine rechtliche Durchsetzbarkeit hin abgeklopft werden sollte. Kein Gesetz kann eine monströse Gewaltorgie wie die von Winnenden verhindern. Das ist eine Binsenwahrheit. Und es nimmt für die Politiker ein, dass sie nicht Zuflucht in symbolischen Handlungen suchen. Allerdings sollte die neue Demut nicht so weit gehen, einfache und nahe liegende Schritte zur Erhöhung der Sicherheit nicht zu gehen. Mit Recht findet der Vorschlag, private Waffen nur noch in Schützenhäusern aufzubewahren, wenig Zustimmung. Streubesitz in Privatwohnungen ist sicherer als Waffenkonzentrationen in jedem Dorf. Es gibt aber keinen vernünftigen Grund dafür, dass Sportschützen auch Munition privat erwerben und aufbewahren dürfen. Im Unterschied zu den Jägern, die überall dort schießen dürfen und müssen wo sie jagen dürfen und müssen, ist den Schützen der Gebrauch ihrer Waffen nur auf dem Schießstand erlaubt. Nirgendwo sonst brauchen sie Munition. Ihre Waffenerlaubnis bezieht sich nicht auf die Verteidigung von Heim und Herd. In der Ausübung ihres Sports wären sie nicht eingeschränkt, wenn Patronen generell nur bei den Schießstätten aufbewahrt würden. Dafür wäre wohl noch nicht einmal eine Gesetzesänderung erforderlich. Es ist nicht zwingend, dass die Ordnungsbehörden mit einer Erlaubnis zum Waffen- auch eine Erlaubnis zum Munitionserwerb ausstellen. Natürlich würde der Schützenverband auch gegen eine solche Regelung Sturm laufen. Er muss alle seine Mitglieder vertreten. Und das ist - waffenkulturell gesehen - eine ziemlich buntscheckige Truppe meistens völlig harmloser Art. Traditionsschützen, die mit Vorderladern auf Scheiben schießen, sind nicht amokgefährdeter als Brieftaubenzüchter. Auch die klassischen Schießdisziplinen mit Luftdruck und Kleinkaliberwaffen oder das Flintenschießen auf Tontauben muss man als dem körperlichen und geistigen Wohlbefinden durchaus zuträgliche harmlose Sportarten betrachten. Und Biathlon ist zum Einschaltquotenbringer des Wintersports geworden. Aber es gibt auch Ecken der Schießkultur, in denen es nicht so harmlos zugeht. Nach der Erfurter Katastrophe wurden sogenannte Pumpguns verboten. Kein Zivilist braucht eine solche Waffe. In den Bilderwelten des Kinos und der Computerspiele aber gehören sie zur Standardausrüstung bei Gewaltexzessen. Wer eine solche Waffe kaufte, hatte diese Bilder im Kopf. Ihr Verbot schiebt einem möglichen Umschlag von Fiktion und Fantasie in Realität von der Realitätsseite her einen Riegel vor. Nach Winnenden nun ist die Frage, ob großkalibrige Pistolen oder Revolver in Privathand etwas zu suchen haben, nicht von der Hand zu weisen. Es sind zuallererst diese Waffen, die auf Waffennarren eine Faszination ausüben. Und wenn jemand ein ganzes Arsenal solcher Waffen anhäuft, dann ist der Verdacht nur allzu berechtigt, dass nicht die Waffe das Mittel zum Sport, sondern der Sport das Mittel zur Waffe ist. Wer den privaten Waffenbesitz verteidigen will, müsste eigentlich ein Interesse daran haben, Exzesse auf diesem Gebiet zu unterbinden. Die Schützenvereine stellen die Bedürfnisbescheinigungen für den Waffenerwerb aus. Sie könnten den Hahn zudrehen und unter Schützenbrüdern dafür sorgen, dass aus ihrem Sport nicht Waffenkult wird. Den Waffengegnern wäre das natürlich nicht genug. Sie fordern die gesellschaftliche "Abrüstung" und träumen von der völlig waffenfreien Zivilgesellschaft, die von bewaffneten Profis - Polizei und Berufsarmee - beschützt und behütet wird. Man kann das als postdemokratische Schäferidylle bezeichnen, umso mehr, als aus dieser Sicht alle, die noch an ihren Schießeisen hängen, bestenfalls als Fußkranke im politischen Zivilisationsprozess erscheinen. Schlichtes demokratisches Geschichtsbewusstsein allerdings kann und soll sich den Bürger auch bewaffnet vorstellen. http://www.welt.de
  9. Justizministerin Zypries hat sich nach dem Amoklauf von Winnenden mit einem Appell an die Schützenvereine gewandt. Sie müssten besser kontrollieren, ob ihre Mitglieder sich an die Vorschriften zur Aufbewahrung von Waffen hielten. Die Vereine wehren sich gegen eine Pauschalverurteilung. Nach dem Amoklauf von Winnenden hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) die Schützenvereine dazu aufgerufen, ihre Mitglieder künftig besser zu kontrollieren. ?Die Schießsportvereine müssen ihre Mitglieder noch stärker in die Verantwortung nehmen?, sagte Zypries der ?Rheinischen Post?. Die Aufbewahrungspflichten im Waffengesetz müssten unbedingt eingehalten werden. Ein Verbot, Waffen zu Hause aufzubewahren, lehnt Zypries dagegen ab. ?Wir haben nach Erfurt 2002 sehr ausführlich darüber diskutiert, ob Schützen ihre Waffen besser im Vereinshaus oder zu Hause lagern sollten?, sagte die Ministerin der Zeitung. Nach Abwägung aller Argumente sei jedoch entschieden worden, dass die Aufbewahrung zu Hause sicherer sei als in zentralen Waffenlagern. ?Denken Sie nur, welch attraktives Einbruchsobjekt sonst ein einsam stehendes Vereinsheim werden würde?, gab Zypries zu bedenken. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) wies Forderungen nach restriktiveren Waffengesetzen zurück. ?Gesetzliche Verschärfungen hätten den Amoklauf nicht verhindern können?, sagte Schäuble im Deutschlandfunk. Die in Deutschland geltenden Auflagen zum Waffenbesitz seien sehr streng, Waffen und Munition müssten in getrennten Tresoren aufbewahrt werden. Der Amoklauf wäre bei Einhaltung dieser Auflagen zu verhindern gewesen. Auch der Deutsche Schützenbund (DSB) hält das bestehende Waffenrecht für ausreichend. Die Gesetzeslage sei ?sehr scharf?, sagte DSB-Vizepräsident Jürgen Kohlheim im ZDF-?Morgenmagazin?. Die bestehenden Regeln böten genügend Schutz, wenn sie denn befolgt würden. Dies sei im Fall von Tim K., der die Bluttat mit der Waffe seines Vaters begangen hatte, offenbar nicht geschehen. Trotz der Bemühungen der Schützenvereine könne ?keine absolute Sicherheit? geschaffen werden. ?Wir können menschliches Versagen im Einzelfall nicht ausschließen,? fügte er hinzu. Allerdings würden die Sportschützen in der derzeitigen öffentlichen Debatte ?in eine Ecke gedrängt?, in die sie nicht gehörten. Laut Kohlheim waren die Schießübungen des 17-jährigen Täters im Schützenverein des Vaters rechtens. Ab zwölf Jahren dürfe auf einer zugelassenen Schießstätte unter Aufsicht der Waffengebrauch trainiert werden. Die Benutzung großkalibriger Waffen sei dort ab 14 Jahren genehmigt. Minderjährige benötigten die Einwilligung der Eltern. Kohlheim lehnte ähnlich wie Zypries die Aufbewahrung von Waffen im Schützenhaus ab. In diesem Fall könne ein Krimineller sich sehr einfach mit Waffen eindecken. Die dezentrale Lagerung zu Hause sei am sichersten. Absolute Sicherheit gebe es jedoch nicht. Der DSB-Vize betonte, die Schützenvereine seien sich ihrer moralischen Verantwortung bewusst und würden eine ?gute soziale Kontrolle? ausüben. Schützen würden zudem regelmäßig mindestens alle drei Jahre von den zuständigen Behörden auf Zuverlässigkeit und persönliche Eignung überprüft. Gebe es Zweifel an der ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Waffen, könnten Polizei oder zuständige Ordnungsbehörde eine Wohnung auch ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, sagt der ?Passauer Neuen Presse?, in Deutschland würden ?bei jeder Pommesbude Ölkontrollen durchgeführt?. Wer legal eine Waffe besitze, müsse dagegen nicht fürchten, dass deren ordnungsgemäße Aufbewahrung überprüft werde. Es reiche nicht, ?nur bei den Waffenhändlern zu kontrollieren?, fügte Wendt hinzu. Für schärfere Gesetze sieht der Gewerkschaftschef keine Notwendigkeit. Zuerst müssten die Defizite beim Vollzug abgestellt sehen, sagte er. Der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft (GdP), Konrad Freiberg, sprach sich für ein zentrales Waffenlager in Deutschland aus. Im ZDF sagte Freiberg: ?Wir wiegen jede Banane in Europa, wir wissen wie viel reinkommen. Wir wissen aber nicht, wie viele legale Waffen es insgesamt gibt.? Man kann abstimmen, hier ist der Link dazu
  10. Der Blödmann hat aus der Geschichte nichts gelernt, ein entwaffnetes Volk ist der Diktatur ausgesetzt.
  11. Naja irgendeinen Schuldigen müssen die ja an den Pranger stellen um nicht selber Ihre Hilfslosigkeit eingestehen zu müssen, also müssen wieder einmal die legalen Waffenbesitzer dran glauben.
  12. Paintball kommt ? und spaltet die öffentliche Meinung. Die geplante und jetzt genehmigte Eröffnung eienr Paintballhalle in Donaueschingen ruft kritische und vorfreudige Stimmungen hervor. Donaueschingen ? Die bewaffneten Gegner belauern einander, versuchen taktische Geländevorteile zu erobern. Bis einer den entscheidenden Fehler macht. Geschosse treffen, Flüssigkeit spritzt, der Feind ist ?tot? ? Applaus! Was auf zarte Gemüter martialisch und grausam wirkt, ist für Tausende Anhänger im Lande vergnüglicher Freizeitsport geworden: Paintball, Gocha, das Schießspiel mit Farbkugeln und Schutzkleidung gegen Spritzer und Aufprall-Blessuren. Sogar Meisterschaften werden ausgetragen. Donaueschingens Stadtpolitik stemmte sich mächtig gegen die Ansiedlung eines solchen Spielparks. Als im August 2009 der Antrag für eine Eröffnung im Gewerbegebiet kam, lehnte der Bauausschuss einstimmig ab. Doch die Antragsteller Lars Wicher und Christian Miller kamen zurück. Jetzt wollen die jungen Existenzgründer in die ehemaligen Räume des weggezogenen Fitnessstudios ?Rückgrat?. Und dagegen hat die Stadtpolitik offenbar keine genehmigungsrechtliche Notbremse. Vor wenigen Tagen wurde das Vorhaben bewilligt. Die Bürger der Stadt reagieren zwiespältig. Glatt empört melden sich einige zu Wort, allerdings lieber hinter vorgehaltener Hand. Von Verführung zum lustigen Kriegsspiel ist die Rede und von Beihilfe zur Verrohung der Jugend. Andere, vor allem die Jungen, sind neugierig bis begierig. Die Leserkommentare auf www.suedkurier.de werden von der jungen Sicht beherrscht. ?Gut, dass es doch noch geklappt hat?, freut sich einer. Andere schreiben: ?Ich werde sicher da mal vorbeischauen.? ?Klasse, wir sind immer mit 20 Mann vom Geschäft nach Luzern gefahren, jetzt ist der Weg nicht mehr so weit und man kann öfter gehen.? ?Na endlich! Wie lange hat die PB-Gemeinde darauf gewartet.? Einer wundert sich über die Sorgen der Paintball-Gegner: ?Ob diese Angst wohl mit einer Altlast aus den 30er Jahren zusammenhängt?? Die Gegnerseite reagiert sarkastisch: ?Prima, dann können die Nachwuchskiller schon mal für den Überlebenskampf im Krieg in Afghanistan üben. Solche Kandidaten werden als Nachschub immer gebraucht.? In einer Online-Abstimmung über Verbot oder Zulassung von Paintball ist das Bild bislang deutlich: 300 Leser haben schon abgestimmt, 82 Prozent sind gegen ein Verbot. http://www.suedkurier.de
  13. Ein Sturmgewehr, eine Maschinenpistole und ein Revolver: Ein Zivilbeschäftigter der US-Streitkräfte hat sich zunächst unbemerkt mit der Militärpost mehrere Schusswaffen schicken lassen. Mehr als sechs Monate später schritt der Zoll ein. Mackenbach - Erst als der 54-jährige US-Amerikaner ein Waffenteil in die Heimat zurückschicken wollte, wurden die Behörden aufmerksam. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung in Mackenbach bei Kaiserslautern fanden sie ein vollautomatisches Sturmgewehr vom Typ M-16, eine Maschinenpistole und eine Pistole sowie 600 Schuss Munition, wie das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main am Donnerstag mitteilte. Der Mann hat keine Genehmigung zum Besitz der Waffen Ein Sprecher des Zollfahndungsamtes erklärte, zwar sei es verboten, Waffen über die US-Militärpost zu verschicken, es würden aber wohl nicht alle Sendungen kontrolliert. Die Post soll für eine Verbindung zwischen dem Heimatland und dem Militär sorgen. Nachdem der 54-Jährige wegen des aufgegebenen Waffenbauteils aufgefallen war, informierte die US-Militärpolizei die Kriminalpolizei, die sich an den Zoll wandte. Der 54-Jährige muss nun mit einer Anklage wegen Verstoßes gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz rechnen. http://www.spiegel.de
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