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9mm

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  1. Polizei ermittelt gegen Mann wegen freiwillig abgegebener Waffe Goslar (ddp-nrd). Nach der freiwilligen Abgabe einer geerbten Pistole bei der Polizei ist ein Mann aus Goslar von den Beamten wegen unerlaubten Führens einer Waffe angezeigt worden. Wie die Polizei am Freitag mitteilte, hatte der Mann die aus dem Besitz seines verstorbenen Vaters stammende Pistole mit den Worten «So etwas will ich nicht im Haus haben, ich habe zwei Kinder» auf der Wache abgegeben. Durch den verbotenen Transport der Waffe zur Polizei habe er sich strafbar gemacht. In Niedersachsen hatten Polizei und Behörden nach dem Amoklauf von Winnenden im März zur freiwilligen Abgabe von Schusswaffen aufgerufen. Wie die Goslarer Polizei betonte, dürfen aber nur Waffenscheininhaber die Waffen persönlich abgeben. Alle anderen Personen dürften geerbte, gefundene oder nicht mehr benötigte Waffen auf gar keinen Fall selbst zur Entsorgung bringen, hieß es. Sachverständige der Kommunen und Polizeidienststellen holten die Waffen nach Absprache zu Hause ab. Ein Polizeisprecher betonte, das Waffengesetz sehe keine Ausnahmeregelungen für Personen vor, die dem Aufruf zur freiwilligen Abgabe von Waffen folgten. Alleine in Goslar liefen in mindestens sieben gleichartigen Fällen Ermittlungen. Landesweit waren nach dem Aufruf von Polizei und Behörden in der Zeit von März bis Juli mehr als 9500 Waffen aus privaten Haushalten abgegeben worden. Innenminister Uwe Schünemann (CDU) hatte diese Zahl im August als «vollen Erfolg» gewertet. http://www.dernewsticker.de
  2. Deutsche Wertarbeit ist eben weltweit bekannt.
  3. Ist der § 7 nicht die Prüfung für Sportschützen, die § 28,29 und 35 für Berufswaffenträger ?? Was mich stutzig macht, du hast geschrieben das einige deiner Kollegen die Prüfung nach § 7 gemacht haben, obwohl diese anscheinend auch Berufswaffenträger sind
  4. Finde diesen hier Informativer Verschärfungen des Waffengesetzes und die Folgen Mit großer Wahrscheinlichkeit wird die Verschärfung des Waffengesetzes, die bereits den Bundestag passiert hat, auch im Bundesrat unverändert durchgewunken werden. Wir haben daher die einschneidensten Änderungen zusammengefasst und die Folgen bei der Anwendung herausgearbeitet. In der August-Ausabe des DWJ finden Sie einen umfassenden Beitrag zu diesem Thema. Auf unserer Website hier beschränken wir uns vorab auf die Änderung des Paragrafen 36, der sich mit der Aufbewahrung von Waffen und Munition befasst. Um darzustellen, wie gefährlich diese Verordnungermächtigung ist, hängen wir am Ende den vollständigen Text der Beschlussempfehlung des Innenausschusses im Deutschen Bundestag an, dem dieser ebenfalls zugestimmt hat. § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition (3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen auf Verlangen nachzuweisen. Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus Absatz 1 und Absatz 2 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und Munition aufbewahrt werden. Bestehen begründete Zweifel an einer sicheren Aufbewahrung, kann die Behörde vom Besitzer verlangen, dass dieser ihr zur Überprüfung der sicheren Aufbewahrung Zutritt zum Ort der Aufbewahrung gewährt. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. (5) Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates unter Berücksichtigung des Standes der Technik, der Art und Zahl der Waffen, der Munition oder der Örtlichkeit von den Anforderungen an die Aufbewahrung abzusehen oder zusätzliche Anforderungen an die Aufbewahrung oder die Sicherung der Waffe festzulegen. Dabei können 1.Anforderungen an technische Sicherungssysteme zur Verhinderung einer unberechtigten Wegnahme oder Nutzung von 2. die Nachrüstung oder der Austausch vorhandener Sicherungssysteme, 3. die Ausstattung der Schusswaffe mit mechanischen, elektronischen oder biometrischen Sicherungssystemen festgelegt werden. In § 36 Absatz 3 WaffG hat es demnach drei Änderungen gegeben: 1. Der Waffenbesitzer muss nachweisen, dass die Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung bereits bei Antragstellung für eine Besitzerlaubnis vorliegen. Diese Nachweispflicht besteht nun unabhängig von einem behördlichen Verlangen. Obwohl es nicht im Gesetz steht, soll diese Verpflichtung zur Nachweisführung allerdings nicht für die Besitzer gelten, die der Behörde bis zu dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes bereits den Nachweis über die sichere Aufbewahrung erbracht haben. 2. Mit der Neufassung des § 36 Absatz 3 Satz 2 WaffG wird der Behörde die heftig umstrittene und diskutierte Möglichkeit eingeräumt, verdachtsunabhängig die sorgfältige Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition überprüfen zu können. Allerdings sollen nach der Begründung unter Verweis auf die Zivilprozessordnung diese verdachtsunabhängigen Kontrolle nicht zur Unzeit (Sonn- und Feiertage) oder Nachtzeit (22 ? 6 Uhr) erfolgen. Es bleibt wegen des Grundsatzes der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) dabei, dass nach § 36 Absatz Satz 3 WaffG Wohnräume gegen den Willen nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden dürfen. 3. Schließlich wird durch die geänderte Verordnungsermächtigung in § 36 Absatz 5 WaffG dem Verordnungsgeber (Bundesminister des Innern) ermöglicht, Anforderungen an technische Sicherungssysteme zur Verhinderung einer unberechtigten Wegnahme oder Nutzung von Schusswaffen, die Nachrüstung oder den Austausch vorhandener Sicherungssysteme bei Waffenschränken sowie die Sicherung der Schusswaffe mit mechanischen, elek­tronischen oder biometrischen Sicherungssystemen in einer Rechtsverordnung zu regeln. Mit dieser Neufassung der bereits bestehenden Verordnungsermächtigung wird die künftige Neueinführung von Sicherungssystemen ? so sie denn verfügbar sind und auch tatsächlich funktionieren ? möglich sein. Durch diesen gesetzgeberischen Freifahrtschein droht allen Legalwaffenbesitzern in Zukunft die Gefahr, dass sie mit kostspieligen Zusatzauflagen überzogen werden. Ersichtlich wird das aus der mit der Gesetzesänderung verabschiedeten Beschlussempfehlung des Bundestages (Drucksache 16/13423, Seiten 8 bis 11). Hier wird sehr eindeutig die zusätzliche biometrische Sicherung großkalibriger Schusswaffen und weitere ?effektive Lösungen zur Sicherung von Waffen und Munition? gefordert. Nachfolgend der bezüglich § 36 vollständige Text: "Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen: 1. Das vom Deutschen Bundestag heute beschlossene Vierte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes enthält auch eine Ermächtigung, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates von den Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffen und Munition abzusehen oder zusätzliche Anforderungen an die Aufbewahrung oder die Sicherung der Waffen festzulegen (Artikel 3, §36 Abs. 5 WaffG n.F.) Danach können unter Berücksichtigung des Standes der Technik, der Art und Zahl der Waff- en, der Munition oder der Örtlichkeit sowohl Abweichungen von der Regelanforderung als auch zusätzliche Anforderungen an technische Sicherungssysteme zur Verhinderung einer unberechtigten Wegnahme oder Nutzung von Schusswaffen, die Nachrüstung oder der Austausch der Sicherungssysteme sowie die Ausstattung von Schusswaffen mit Sicherungssystemen festgelegt werden. 1.1 Die neue Verordnungsermächtigung in § 36 Abs. 5 WaffG hat folgenden Hintergrund: Am 11. März 2009 tötete ein 17-Jähriger in einer Schule im badenwürttembergischen Winnenden mit einer halbautomatischen Kurzwaffe (Kaliber 9 mm x 19) fünfzehn Menschen und sich selbst. Nach den polizeilichen Ermittlungen gehörte die Schusswaffe dem Vater des Täters, der diese als Sportschütze legal besaß, jedoch nicht in dem vorgeschriebenen Waffenschrank aufbewahrte, sodass der Täter unberechtigt auf die Waffe zugreifen konnte. Es kann davon ausgegangen werden, dass diese Tat nicht möglich gewsen wäre, wenn Waffe und Munition gemäß den stengen waffenrechtlichen Aufbewahrungsvorschriften getrennt voneinander in den hierfür vorgesehenen Behältnissen eingeschlossen gewesen wären. Deutschland verfügt bereits über eines der strengsgten Waffengesetze in der Welt. Auch die schärfsten waffenrechtlichen Vorschriften können den unbefugten Zugriff auf Schusswaffen nicht verhindern, wenn Waffenbesitzer gegen diese Regelungen fahrlässig oder vorsätzlich verstoßen. Insoweit trägt in erster Linie jeder Waffenbesitzer selbst die Verantwortung für die sichere Aufbewahrung seiner Waffe, die in falschen Händen Menschen töten kann. Beratungen einer eigens eingerichteten Bund-Länder-Arbeitsgruppe führten u.a. zu dem Ergebnis, dass - unabhängig von den nicht auszublendenden gesellschaftlichen Faktoren des Phänomens Amoklauf - insbesondere weiterreichenden Möglichkeiten zur Verhinderung des unbefugten Zugriffs auf Schusswaffen ausgeschöpft werden sollten. 1.2 Nach geltender Rechtslage hat der Besitzer von Waffen oder Munition die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen, vgl. §36 WaffG und §§13,14 der Allgemeinen Waffengesezt-Verordnung (AwaffV). In der Regel sind diese Sicherheitsbehältnisse mit Doppelbart- oder Zahlenschlössern (mechanisch oder elektronisch) ausgestattet. 1.3. Durch die geänderte Verordnugsermächtigung in §36 Absatz 5 WaffG wird es dem Verodnungsgeber ermöglicht, detailliert Anforderungen an technische Sicherungssysteme zur Verhinderung einer unberechtigten Wegnahme oder Nutzung von Schusswaffen, die Nachrüstung oder den Austausch vorhandener Sicherungsysteme bei Waffenschränken sowie die Sicherung der Schusswaffe mit mechanischen, elektronischen oder biometrischen Sicherungssystemen in einer Rechtsverordnung zu regeln. Die gewählte Formulierung ermöglicht es dem Verodnungsgeber, nicht nur für Sicherheitsbehältnisse, sonder auch für großkalibrige Schusswaffen die dort genannten Sicherungssysteme (z.B. Blockierungen) vorzuschreiben. Der Deutsche Bundestag erwartet, dass der Verordnungsgeber bei seinen Vorgaben den Stand der Technik der unterschiedlich ausgereiften Systeme (mechanisch, elektronisch oder biometrische) und die unterschiedlichen Sicherungsmöglichkeiten (Waffe, Sicherheitsbehältnis, Schlüssel) angemessen berücksichtigt und gewichtet. 1.4 Der Deutsche Bundestag begrüßt das von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe dargestellte Anliegen, das Abhandenkommen oder den unberechtigten Zugriff auf Schusswaffen und Munition durch zusätzliche Sicherheitsanforderungen weiter zu erschweren. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, die Wirksamkeit der getroffenen Regelungen zur sicheren Aufbewahrung und zum Schutz vor unberechtigtem Zugriff bis Ende 2011 zu evaluieren. 1.5 Die Bundesregierung wird aufgefordert, - sich kurzfristig einen Überblick über bereits bestehende und noch realisierbare technische Möglichkeiten zur verbesserten Sicherung von Waffen und Munition gegen Abhandenkommen oder unberechtigten Zugriff zu verschaffen. - möglichst zeitnah mit den betroffenen Kreisen (u.a. Herstellern und Verbänden) effektive Lösungsmöglichkeiten zur verbesserten Sicherung von Waffen und Munition zu beraten und - zügig eine praktikable Umsetzung im Wege der Verordnung herbeizuführen." http://www.dwj.de
  5. Dora Andres, frühere Berner Regierungsrätin, will Präsidentin des Schiesssportverbands werden ? als Nachfolgerin von Rita Fuhrer. Beide bekämpfen die Initiative gegen Waffengewalt. Die Schützen rüsten zur Abwehrschlacht. 1,5 Millionen Franken will der Schweizer Schiesssportverband (SSV) aufwenden, um die Initiative «Schutz vor Waffengewalt» zu bekämpfen. Abgestimmt wird voraussichtlich im Frühjahr 2011. Das Begehren will Armeewaffen aus dem Haushalt verbannen und ein zentrales Waffenregister einführen. Der SSV füllt seine Kriegskasse mit einem sogenannten Schützenbatzen: Während dreier Jahren zahlen die 75'000 lizenzierten SSV-Schützen jeweils fünf Franken ein. Und die Waffenlobby fordert dazu auf, Kriminalstatistiken und Studien zum Waffenmissbrauch öffentlich infrage zu stellen, da diese meist falsch seien. «Das Volk soll entwaffnet werden ? es geht um die Wurst», ruft Pro Tell seine Mitglieder zum Kampf auf. «Mich fasziniert der Schiesssport» An vorderster Front kämpfen zwei erfahrene Politikerinnen für die Waffe im Schrank. Erstens die Zürcher Regierungsrätin Rita Fuhrer. Sie amtet noch bis am Samstag als SSV-Präsidentin. Die 2006 an die Verbandsspitze gewählte SVP-Frau tritt aber vor Ablauf ihrer Amtsperiode zurück. Der Grund: Die konservative Basis verwarf Fuhrers Reformideen für mehr Professionalität in der Verbandsspitze und im Wettkampfbereich. Und zweitens die frühere Berner Regierungsrätin Dora Andres. Die ehemalige Polizei- und Militärdirektorin möchte Fuhrers Nachfolgerin werden und tritt gegen den Urner Sicherheitsdirektor Josef Dittli (FDP) an. Dora Andres, die einst als erste Frau ihrer Region den Jungschützenkurs besucht hatte, ist begeisterte Schützin: «Mich fasziniert der Schiesssport.» Die Wahlchancen der Freisinnigen sind intakt, da sie den starken Berner Kantonalverband im Rücken hat und eine für das SSV-Präsidium unerlässliche Bedingung erfüllt: Andres tritt wie Fuhrer als entschiedene Gegnerin der Initiative gegen Waffengewalt auf. «Dafür bin ich nicht zuständig» Die Zürcher Regierungsrätin hatte im März der «Südostschweiz am Sonntag» erklärt: «Ich habe Bedenken, wenn die Armee unseren Soldaten die Waffe nicht mehr nach Haus gibt.» Auf die Frage, ob sie im Ernst noch eine militärische Notwendigkeit für die Waffe im Schrank sehe, sagte Fuhrer: «Das kann ich in meiner Funktion nicht beurteilen.» Ähnlich argumentiert Andres: «Wenn wir dem Soldaten die Waffe wegnehmen, ist das ein erster Schritt zur Entmündigung des Bürgers.» Weshalb aber die Waffe zu Hause gelagert werden müsse, kann auch sie nicht sagen: «Dafür bin ich nicht zuständig. Da bin ich keine Spezialistin.» Neben Fuhrer und Andres kämpfen bemerkenswert viele Politikerinnen dafür, dass die Männer ihre Dienstwaffen weiterhin zu Hause aufbewahren müssen. Und greifen dabei zu ebenso bemerkenswerten Argumenten. So sagte die Aargauer SVP-Nationalrätin Sylvia Flückiger in der Märzsession, auch sie wolle Waffengewalt verhindern. Das gelinge aber «nicht durch das Wegsperren von Waffen, sondern durch das Vermitteln von Werten. Wenn wir wirklich etwas tun wollen, müssen wir in unserer Gesellschaft den Sinn des Lebens wieder ins Zentrum stellen.» Auch Corina Eichenberger (FDP, AG) tendierte zum Philosophischen: «Die Lagerung der Waffen im Zeughaus ist keine nachhaltige und grundlegende Lösung des Problems der Gewaltanwendung und der Gewaltexzesse in unserer Gesellschaft.» Knapper hielt sich Ursula Haller (BDP, BE), die sagte, sie habe schlicht «Mühe mit der generellen Forderung, dass die Waffe ins Zeughaus gehöre». Kämpferische Militärdirektorinnen In den Kantonen ziehen derweil die Militärdirektorinnen gegen die Initiative ins Feld. Ein Ja hätte für die Schützen schwerwiegende Folgen, warnte Karin Keller-Sutter (FDP) die St. Galler Schützen. Und Barbara Janom Steiner (BDP) sagte vor Bündner Schützen, «ein Verbot der Heimabgabe der Dienstwaffe stellt das Milizsystem der Schweizer Armee in Frage». Wenig erfreut über diese prominenten weiblichen Gegenstimmen sind die Initiantinnen ? betonen sie doch stets, die Heimabgabe der Waffe stelle besonders für Frauen eine Gefahr dar. «Es gibt weder ein logisches noch ein plausibles Argument für die Waffe im Schrank», sagt Anita Fetz (SP, BS). Dass sich nun auch Frauen für die Heimabgabe aussprechen, beunruhigt sie aber nicht sonderlich. «Noch nie haben mich so viel Frauen unterstützt wie bei dieser Initiative», sagt Fetz. Daran änderten auch jene Frauen nichts, die nun von den Gegnern «bewusst in Stellung gebracht werden». http://www.tagesanzeiger.ch
  6. Ist in meinen Augen nur wieder eine reine Geldmachereie, denn dann müssten alle Bogensportarten bzw. die Geräte dazu auch mit Blockiersystemen ausgestattet werden. Wer eine Profiambrust in Aktion gesehen hat weiß was ich meine.
  7. "Hier in Texas lieben die Leute ihre Waffen" Austin - Texaner können künftig mit einer Schusswaffe im Auto zur Arbeit fahren und diese dann im abgeschlossenen Fahrzeug auf dem Firmenparkplatz zurücklassen. Die Arbeitgeber haben weiterhin das Recht, Waffen am Arbeitsplatz zu verbieten, müssen aber dulden, dass diese dann in den Privatwagen auf ihren Firmenparkplätzen deponiert werden. Die Aufhebung des Verbots von Waffen in Privatautos auf Firmenparkplätzen war ein Hauptanliegen der Waffenlobby, der National Rifle Association. "Hier in Texas lieben die Leute ihre Waffen", sagte der republikanische Senator Glenn Hegar, der das Gesetz einbrachte. Es muss noch von Repräsentantenhaus bestätigt werden. Unternehmensverbände wollen es noch hinter den Kulissen zum Fall bringen, große Chancen werden ihnen nicht eingeräumt: Im Senat wurde keine einzige Gegenstimme abgegeben. Der Präsident des texanischen Unternehmerverbandes, Bill Hammond, befürchtet von der Lockerung des Waffenrechts eine Gefahr für die Sicherheit am Arbeitsplatz - insbesondere in Krisenzeiten, in denen mehr und mehr Beschäftigte entlassen werden. "Leute könnten zu ihrem Auto gehen, ihre Waffen holen und dann auf ihre Vorgesetzten und Kollegen losgehen, die nicht gekündigt wurden", sagte Hammond. Das texanische Gesetz gilt nicht auf Schulparkplätzen und auf Grundstücken des Bundes. Dort sind Waffen verboten. Selbst in Texas, räumte Hegar ein, "können wir Bundesrecht nicht übertrumpfen". http://derstandard.at
  8. Polizei entwaffnet betrunkenen Sportschützen Spreenhagen (dpa/bb) - Einen betrunkenen Sportschützen hat die Polizei am Donnerstagabend in Spreenhagen (Oder-Spree) entwaffnet. Nach einem Streit mit ihrem Gatten hatte eine Frau das Haus verlassen und die Polizei gerufen, weil der Mann am Waffenschrank hantierte, wie die Polizei am Freitag berichtete. Die Polizisten trafen den 47-Jährigen mit einer geladenen Pistole am Hosenbund auf der Straße an. Der Mann gab die Waffe problemlos heraus. Ein Alkoholtest bei ihm zeigte 1,9 Promille an. Der Schütze äußerte Suizidabsichten. Er kam in eine psychiatrische Einrichtung. Im Waffenschrank befanden sich noch sechs Waffen und Munition. Dafür lagen Waffenbesitzkarten vor. http://newsticker.welt.de
  9. Einen Blick in die Welt von Waffen, Munition und Zubehör gewähren 100 Aussteller auf einer Waffenmesse in Sindelfingen, nur 45 Kilometer entfernt vom Ort des Amoklaufs mit 16 Toten in Winnenden. Im letzten Moment wollte die Stadt die Internationale Waffenbörse verhindern und scheiterte "Wir bedauern das sehr?, kommentierte Sindelfingens Erster Bürgermeister Helmut Riegger den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) in Mannheim. Die Richter ebneten den 100 Ausstellern den Weg: Sie dürfen ihre Produkte an diesem Wochenende in den Sindelfinger Messehallen ausstellen. Mit Rücksicht auf den Amoklauf in Winnenden hatte die Stadt Sindelfingen am Donnerstag ihre Genehmigung für die Waffenmesse zurück gezogen. Der Grund: Die Börse gefährde die öffentliche Sicherheit durch Trittbrettfahrer und Demonstranten. Schon das Verwaltungsgericht Stuttgart schmetterte das Verbot ab, auch der VGH schloss sich dieser Entscheidung an. Derweil verteidigen sich die Organisatoren der Waffenmesse. "Unsere Börse hat mit Winnenden nichts zu tun", so Veranstalter Wolf Krey. "Auch wir bedauern diesen entsetzlichen Vorfall in Winnenden. Unser tiefstes Mitgefühl gilt den Angehörigen und Hinterbliebenen der Opfer." Krey gibt dem Vater des Täters die Schuld: "Hätte der seine Waffe ordnungsgemäß aufbewahrt, wäre es nicht dazu gekommen." Auf der Waffenbörse würden vor allem historische Waffen angeboten werden, so Krey. Um Sammlerstücke handele es sich auch bei der Munition. Sie wandele "von einem Tresor in den anderen." Die Stadt Sindelfingen aber habe die Auflagen verschärft: Unter 18-Jährige müssten draußen bleiben, Munition dürfe nicht verkauft werden. Laut Krey dürften Waffenbörsen sowieso nur Volljährige besuchen. Er habe sich gewundert, dass es diese Auflage in Sindelfingen zuerst nicht gab. Das zweite Verbot will Krey nicht durchsetzen: Seine Händler sollen zunächst Munition verkaufen dürfen. Die Messe ist dieses Jahr zum ersten Mal in Sindelfingen. http://www.abendblatt.de
  10. Haltete mich jetzt bitte nicht für Herzlos, aber wo bleibt die Trauer über die tausende Unfalltote durch Autos ?????
  11. Der Täter konnte ein großes Finale planen Deutschland ist nach den USA das Land mit den meisten Amokläufen: Der Kriminalpsychologe Jens Hoffmann hat ein Frühwarnsystem entwickelt ? es wartet noch immer auf flächendeckenden Einsatz. "Es hätte verhindert werden können!" Wie oft hat man diesen Satz schon nach Amokläufen gehört - vor allem, wenn der Täter zuvor auffällig geworden war. Auch beim Amoklauf im baden-württembergischen Winnenden soll der mutmaßliche Täter der Polizei bekannt gewesen sein. Das ähnelt der Tragödie im finnischen Kauhajoki vor sechs Monaten, als die Polizei mit dem späteren Amokläufer noch kurz vor dessen Tat gesprochen hatte. "Es gibt eine Vorbereitungszeit, die sich über Wochen, manchmal sogar Monate hinzieht", sagt der Kriminalpsychologe Jens Hoffmann von der Technischen Universität Darmstadt. Er hat mit seinem Team ein System entwickelt, das bisherige Täterprofile ablöst und dabei helfen soll, potentielle Gewalttäter früher zu erkennen. "Ein statisches Täterprofil ist eine falsche Vorstellung, weil es kein demografisches Merkmal ist, ob jemand ein Amokläufer ist", sagt Hoffmann. Deshalb sei das Bild, das oftmals in den Medien gezeigt werde - männlicher Einzelgänger, Fan von Waffen, Computerspielen und Rockmusik - komplett falsch. "Wenn die richtigen Fragen gestellt werden, kann man einen potentiellen Amokläufer erkennen. Alle bisherigen Fälle in Deutschland wären durch unser System erkannt worden", erklärt der Experte: "Man muss sich die Tat als Ende eines Weges vorstellen." Ein Weg, den man hätte erkennen können ? mit einem System, wie Hoffmann es entwickelt hat. Das "Dynamische Risiko-Analyse-System" wird derzeit an Schulen und bei der Polizei in Deutschland getestet. Es gibt 31 Punkte, die Verhaltensvariablen abfragen: Gibt es eine Identifizierung mit anderen Amokläufern? Welche Probleme hat der Auffällige? Hat er eine Waffe herumgezeigt? Wenn Drogen im Spiel sind, welche genau? "Anhand dieser Variablen gibt das System eine Risiko-Einschätzung ab", sagt Hoffmann. In Winnenden jedoch hatte die Polizei das System nicht zur Verfügung. Dass der Täter in der baden-württembergischen Stadt nach seiner Tat zunächst floh, hält Hoffmann für selten, aber nicht ungewöhnlich: "Es könnte sein, dass er wie der Amokläufer in Bayern im Jahr 2000 an einem anderen Ort ein Finale vorbereitet hat." Während der Tat seien Amokläufer ? das berichten Augenzeugen ? stets erstaunlich ruhig. Sie würden kein Reueverhalten zeigen, sondern sich vielmehr auf der Jagd befinden. Aus diesem Grund sei es eher wahrscheinlich, dass der Täter einen zweiten Schauplatz plante, als dass er tatsächlich fliehen wollte. Auch an eine Verknüpfung mit dem aktuellen Amoklauf in Alabama glaubt Hoffmann nicht. Die Vorbereitungszeit auf eine solche Tat dauere gewöhnlich viel länger, die Täter würden oft monatelang mit sich hadern und auf einen Auslöser warten. "Es kann sein, dass dem Täter etwas in seinem Leben wegbricht. Natürlich kann auch ein anderer Amoklauf der Auslöser sein - aber es ist sicher nicht der Grund", sagt Hoffmann. Es sei deshalb wichtig, einen Täter auf seinem Weg zu erkennen. Potentielle Amokläufer verehren oftmals andere Täter als Helden. Unter dem Video auf YouTube, das die Tat von Erfurt im Jahr 2002 beschreibt, gibt es Einträge wie: "Großartig! Endlich bekämpft einer das System!" Potentielle Täter zeichnen sich oft dadurch aus, dass sie Waffen in der Schule herumzeigen, dass sie ihre Tat bei Freunden, Lehrern oder im Internet ankündigen. All diese Anzeichen müssten erkannt werden, um dann die richtigen Fragen zu stellen. Das vom Wissenschaftler Hoffmann entwickelte System zwinge, die richtigen Fragen zu stellen. "So kann man erkennen, ob es genügend Puzzlesteine für einen potentiellen Amoklauf gibt. Bei den Antworten selbst soll nicht interpretiert und analysiert werden - das übernimmt der Computer", erklärt der Kriminalpsychologe. Im niederbayerischen Eggenfelden etwa zeigte sich vor wenigen Monaten, wie das System greifen und einen potentiellen Amokläufer erkennen kann. Ein 14-jähriger Achtklässler wurde in die Psychatrie eingewiesen, nachdem er einen Amoklauf angekündigt hatte. Solch eine Drohung sei immer ernst zu nehmen. "In 95 Prozent der Fälle stellt sich heraus, dass es harmlos war", so Hoffmann: "Aber die brenzligen Fälle werden eben auch erkannt." Es stellt sich die Frage, warum dieses Erkennungssystem ? trotz der offensichtlich recht hohen Erfolgsquote ? noch nicht flächendeckend eingesetzt wird. Schließlich ist Deutschland nach den Vereinigten Staaten das Land mit den meisten Amokläufen in den vergangenen zehn Jahren. (sueddeutsche.de/jja)
  12. München/Erding - Eigentlich gelang Hobby-Pilot Gunther S. (64) mit seiner perfekten Notlandung auf einer Wiese ein Bravourstück. Doch was dann passierte, war völlig verrückt. Erst versuchte er, Benzin zu klauen, um wieder starten zu können. Dann fanden Polizeibeamte im Haus des Jägers im Kreis Erding Waffen, die alles andere als vorschriftsmäßig aufbewahrt waren. Jetzt kämpft der 64-Jährige vor Gericht um seinen Jagdschein und seine geliebten Schießprügel. Am 7. April 2008 war Gunther S. mit einer einmotorigen Cessna in Landshut in Richtung Straubing gestartet. Eine Schlechtwetterfront zwang ihn zur Umkehr. Offenbar verlor der Pilot die Orientierung. Über dem Kreis Fürstenfeldbruck ging der Sprit zur Neige. Er musste notlanden. In der Nähe von Moorenweis, nur wenige Kilometer vom Flugplatz Jesenwang entfernt, setzte der Pilot auf einer Wiese auf ? perfekt! Nicht einmal das Bugrad wurde auf dem holprigen Untergrund beschädigt. ?Er hat den richtigen Ort gewählt und tadellos aufgesetzt?, lobte Maximilian Walch vom Flugplatz Jesenwang. Warum der Pilot aber nicht gleich Jesenwang ansteuerte, blieb ungeklärt. Völlig irre war das Verhalten des Bruchpiloten danach. Er marschierte zu einer Autowerkstatt und behauptete, eine Autopanne zu haben. Dem Werkstattbesitzer kam das Verhalten des Mannes komisch vor, also sah er nach. Als er das Flugzeug auf der Wiese entdeckte, alarmierte er die Polizei. Der Pilot suchte unterdessen eine Pizzeria auf, wo er einen 5-Liter-Essig-Kanister schnorrte. Dann marschierte er durch den Wald nach Jesenwang. Diesen Flugplatz kannte Gunther S. Und er wusste auch, wie man Sprit aus einem Flugzeug abzapft. Die Polizei erwischte ihn auf frischer Tat, wie der gerade das Essig-Kanisterchen füllen wollte. Völlig irr: Mit den paar Litern hätte er kaum vom Boden abheben können. Tage später schauten Beamte des Landratsamtes Erding im Haus des durchgedrehten Piloten nach. Familienangehörige hatten die Behörden informiert, dass Gunther S. mit seinen Jagdwaffen herumgefuchtelt und gedroht habe. Wie die tz aus Behördenkreisen erfuhr, waren die Jagdwaffen und die Munition nicht vorschriftsmäßig aufbewahrt. Die Beamten wurden sogar hinter den Heizöltanks fündig! Wer leichtsinnig mit Waffen umgeht, ist seinen Jagdschein los. Gewehre und Munition wurden beschlagnahmt. Dagegen klagt Gunther S. - morgen wird vor dem Verwaltungsgericht München verhandelt. http://www.tz-online.de
  13. Fast wie in Florida, da dürfen Parkprobleme auch mit der Waffe geregelt werden.
  14. Na ab und zu würde ich gerne mal zur Waffe greifen, viele gehen echt ins Kino um zu Quatschen oder mit Ihren Chipstüten zu rascheln.
  15. Terroristen, Piraten und Drogenschmuggler haben GPS als neue Waffe entdeckt. Mit der gleichen Technik wollen Polizisten die Kriminellen aufspüren Als das amerikanische Verteidigungsministerium Anfang der siebziger Jahre mit der Entwicklung eines satellitengestützten Ortungssystems begann, wollten die Militärs im Falle eines Krieges Angriffsziele schnell und sicher bestimmen. An diese militärische Anwendung denkt heute kaum jemand, wenn er dank seines Navigationsgerätes im Italien-Urlaub die nächstgelegene Osteria findet oder sich nach einem Unfall auf der Skipiste von den Rettungskräften über sein GPS-Handy orten lässt. In den Händen von Kriminellen kann die Satelliten-Ortung eine gefährlichen Waffe sein. Das zeigten die Anschläge in Mumbai am 26. Dezember 2008. Eine Gruppe aus etwa zehn Terroristen ließ an diesem Tag 17 Sprengsätze in der indischen Finanzmetropole detonieren, griff zur gleichen Zeit Hotels mit Schnellfeuerwaffen an und nahm an mehreren Orten Geiseln. Koordiniert wurden die Anschläge mit moderner GPS-Navigation. Zur Kommunikation nutzten die Täter Satellitentelefone. Die indische Polizei war bei Weitem nicht so gut ausgestattet wie die Terroristen, vor denen sie die Bevölkerung in Mumbai beschützen sollte. Sie patrouilliert mit Gewehren, die in etwa den Standard haben, mit dem die britische Armee den Ersten Weltkrieg bestritt. Auch die Piraten von Somalia nutzen GPS Längst hat auch das organisierte Verbrechen aufgerüstet. Die somalischen Piraten ? meist verarmte Fischer, die jetzt von bewaffneten Überfällen auf Frachtschiffe leben ? werden von ihren Auftraggebern mit modernen Waffen und Technik ausgestattet. Mit GPS und Radartechnik visieren sie die Schiffe an, die sie entern wollen, und greifen dann blitzschnell mit Schnellbooten an. Die Piraten sind so hochgerüstet, dass inzwischen eine internationale Flotte aus Kriegsschiffen Passagierschiffe, Tanker und Frachter auf ihrer Fahrt durch den Golf von Aden schützen müssen. Jedes Jahr passieren rund 20.000 Schiffe diese Seestraße zwischen dem Jemen und Somalia. Sie ist der wichtigste Seeweg, der Asien und Europa verbindet. In diesem Jahr haben die Hightech-Seeräuber bereits knapp 250 Schiffe gekapert und damit Lösegelder in Millionenhöhe erpresst. Auch die Bundesmarine beteiligt sich an der Anti-Piraten-Mission der Europäischen Union. Am Freitag vor Weihnachten stimmte der Bundestag dem Einsatz zu. Bis zu 1400 Soldaten könnten vor die somalische Küste geschickt werden, die im Ernstfall sogar Piratenschiffe versenken dürfen. Drogendealer schmuggeln ihre Ware mit U-Booten Doch das Horn von Afrika ist nicht der einzige Brennpunkt für hochtechnisierte Kriminalität. Eine besonders ausgefallene Idee, um Polizei und Militär auszutricksen, haben sich kolumbianische Drogenschmuggler ausgedacht. Sie bestimmten nicht nur geeignete Routen für illegale Transporte mit der Satellitentechnik, sondern bauten das Ortungssystem ist selbst konstruierte U-Boote ein. So konnten sie tonnenweise Kokain durch den kolumbianischen Dschungel in größere Häfen verschiffen. Anfang Dezember stoppte die mexikanische Marine so ein U-Boot im Pazifik. Die Schmuggler waren auf dem Weg in die USA ? an Bord fanden Ermittler rund zehn Tonnen Kokain. Eifersüchtige Partner werden mit dem Handy zu Spionen Neben Terroristen, Piraten und Drogenschmugglern missbrauchen inzwischen auch Kleinkriminelle die GPS-Technik für ihre Zwecke. Wer sein Handy unbeobachtet liegen lässt, kann leicht Opfer eines Stalkers werden: Denn um das Telefon unbemerkt jederzeit orten zu lassen, reicht es aus, von dem Gerät eine kurze SMS an den Anbieter eines Navigations-Tools zu schicken. Die gesendeten SMS und die Empfangsmitteilung werden einfach gelöscht und schon fungiert das Telefon wie ein Sender. So weiß der Stalker immer, wo sich ein Opfer aufhält ? zumindest so lange, wie das Handy eingeschaltet ist. Navigationsgeräte enthalten in aller Regel nur einen Empfänger für Satellitensignale. Nur wenn auch ein Sender eingebaut ist, kann das Gerät geortet werden. Diese Art der Überwachung nutzt die Polizei bei der Verfolgung Tatverdächtiger. Dass dies rechtmäßig ist, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe 2005 bestätigt. Geklagt hatte ein wegen Sprengstoffanschlägen verurteilter Terrorist. Die Polizei hatte das Auto eines Komplizen mittels eines heimlich installierten Empfängers orten und so die Taten aufklären können. Doch auch auf den Fall, dass Polizisten die Satellitennavigation künftig großflächig zur Verbrecherjagd nutzen, werden sich Kriminelle einstellen können. Zum Beispiel, indem sie eine Schwachstelle von iPhones und iPods ausnutzen. Diese Geräte arbeiten mit WLAN (ein Netzwerk, das Daten per Funk überträgt). Informatiker um Professor Srdjan Capkun von der ETH Zürich fanden heraus, dass sich die Ortung dieser Systeme manipulieren lässt. Bei einer Vorführung zeigte das iPhone eine Position in New York an, obwohl das Gerät in Zürich war. "Das lässt sich für kriminelle Zwecke missbrauchen", sagt Capkun. Beispielsweise, um gestohlene Dinge verschwinden zu lassen. "Wir könnten wertvolle Gegenstände einfach in unserem Büro deponieren und dem Überwachungsgerät eine Fahrt quer durch Zürich vorspielen", sagt der Informatiker. Auch dieses satellitengestützte Versteckspiel dürften die Terroristen und Kriminellen der Zukunft schnell beherrschen. http://www.zeit.de
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