Land Berlin will im Rahmen der Waffenverwaltungsvorschriften IPSC-Schießsportverbot durch die Hintertür erreichen! (24.04.2006)
Nachdem der IPSC-Schießsport in Deutschland durch das Waffengesetz bereits erheblichen Einschränkungen unterworfen ist, versucht nun das Land
Berlin durch einen Änderungsantrag zu den von der Bundesregierung vorgelegten Waffenverwaltungsvorschriften (WaffVwV) dem IPSC-Schießen
endgültig den Garaus zu machen.
Das Land Berlin will sämtliche Übungseinbauten, auch die aus transparentem Material, in Zukunft verbieten lassen. Das moderne IPSC-Schießen ist
jedoch auf Parcour-Steuerungselemente durch Aufbauten angewiesen, da es sonst ein reines Mehrdistanzschießen ist und sich größere Parcours nicht
realisieren lassen. Zudem soll die Geschwindigkeit des Schießens durch ?objektive Maßstäbe? eingeschränkt werden. Welche objektiven Maßstäbe
dies sind bzw. wie diese festgelegt werden, bleibt dabei völlig im Dunkeln.
Diese auf die Vernichtung des IPSC-Schießsports zielenden Verschärfungen wurden vom Land Berlin, neben einer Vielzahl anderer Vorschläge desselben
Landes, zur Änderung der von der Bundesregierung vorgelegten Version der WaffVwV in den Innenausschuss des Bundesrates eingebracht. Dort wurde
der obige für den IPSC-Sport wichtige Punkt 64 mit einer knappen Mehrheit von sieben zu sechs Stimmen bei zwei Enthaltungen vom Innenausschuss
gebilligt und somit dem Plenum des Bundesrates zur Abstimmung empfohlen. Die Sitzung des Plenums des Bundesrates soll am 19. Mai 2006 stattfinden.
Die Bundesregierung hat auf die Beschlüsse des Innenausschusses des Bundesrates bereits reagiert und in einem Papier 12 Punkte aufgeführt, welche
Abweichen von ihrer ursprünglich vorgelegten Fassung der WaffVwV sie nicht akzeptieren wird. Unter diesen als nicht hinnehmbar auf geführten
Änderungsvorschlägen des Innenausschusses befindet sich auch der Vorschlag des Landes Berlin zum Punkt 15.6.
Für den IPSC-Schießsport würde eine Verabschiedung und Inkraftsetzung der WaffVwV in der vom Land Berlin angeregten Version faktisch das Ende
bedeuten. Laufparcours in der dem IPSC eigenen Form sowie ein sinnvolles Trainieren für internationale Meisterschaften wären nicht mehr möglich.
Wir versuchen zu erreichen, dass es im Rahmen der WaffVwV bei der bereits sehr restriktiven Version der Bundesregierung zum Punkt 15.6 bleibt und
der Berliner Vorschlag nicht realisiert wird. Es ist anzunehmen, dass sich im Innenausschuss des Bundesrates nur sehr wenige Länder über die faktische
Tragweite der Vorschläge des Landes Berlin bewusst waren.
Wir hoffen, dass ein Einlenken erfolgen wird, wenn wir den politisch Verantwortlichen aufzeigen, was die Vorschläge des Landes Berlin wirklich bedeuten.
Friedrich Gepperth
Präsident Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V.