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m1e

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  1. Wer lesen kann ist klar im Vorteil: Ich habe widerspruch eingelegt
  2. Was soll diese Beleidigung??? Das Liegt hier aber garnicht vor und ist nicht gegenstand der debatte, wieso wird das in den Raum geworfen? Genau wie die Berufungsablehung, die hat nichts mit der Kernaussage zu meiner Sache zu tun! Ihr seid Meister der Manipulation und Wortverdreher lassen wir es dabei, ich bin eben ein Super Blödmann und ihr seit die Gunboard Hero's Langes Leben...
  3. Oh ich Armer Thor, nun Schreib ich hier und bin so Schlau wie je zuvor... Hobbyjurist ein: Hobbyjurist aus Darf ich an die eingangfrage diese Thread erinnern? Erlaubnisfreie SRS/SSW/PTB usw. sind defacto nach Gesetzeslage nicht untersagbar! Die untersagung kann nur zu Waffen deren Erwerb der Erlaubnis bedarf Ausgeprochen werden! VG
  4. What else...gegen NLP und Brainkontroll komme ich auch nicht an! Wer kann mir das Autofahren auf meinem Grundstück verbieten??? Brauche ich dazu einen (Kleinen) Führerschein??? Wann benutz man den Verstand??? Etwas das man nicht Verbieten kann kann man auch nicht untersagen! Lassen wir das, soll jeder seine Meinung haben, wir werden sehen was am 31.05 bei Gerihct rauskommt. wobei es sicher auf die Berufung ankommen wird, da vor dem AG kaum ein Freispruch zu erwarten sien wird! VG
  5. Hallo zusammen, was ist an meinem Hobby Falsch? wer soll das sein? Ok dann werden wir mal kurz Offtopic, ich will das auch nur als Neutrale Diskussion sehen und in keinen fall Persone oder Berufsgruppen angreifen! Meinst du Anwälte? Da gibt es einige die sehen auch neutrale was hier abgeht, aber die meisten haben ja wohl Studiret um nicht den eigenen Verstand sodnern das ihnen vom System eingepauckte wieder zu geben! Bsp. einen RA den ich beauftragt eine Sache zu kläre hat alles was ich Vorgetragen hatte für Blödsinn erklärt, dann hat er meine Argumente geprüft und seine Meinung geändert, war doch in Ordnung was ich anfürte! Natürlich werden Argumente von allen möglichen Personenkreisen aufgegriffen! Ist denn ein Richter ein Rechtsradikaler wenn er auf den BverfG Beschluss von 1973 verweist uns damit Aussagt das der Räumlichegeltungsbereich des GG exklusiv auf dem Art. 23 des GG beruht der ja bekanntlich zum 18.07.1990 Liqudiert wurde! Wie kann mir gegenüber ein Richter dies 1989 aussagen und dann 1991 auf nachfrage zu deiser seiner eigenen aussage und der Frage woraus sich der Räumlichegeltungsbereich seines Handelns ergibt erklären "Wir wenden's an und gut ist!" ? Das ist nur eines der Klassischen Beispiele! Ein anderes wäre der Unterschied zwischen Amtsträgern und Dienstpersonen, Amtsträger haben Amtsausweise und die Befugnis zu entscheidung, Dienstpersonen haben Dienstausweise und sind von den weisungen des Dienstherrn abhängig und damit keine entscheidungsbefugnis! Richter haben Dienstausweise und damit de jure keine entscheidungvollmachten! Aber klar, weil meine Migrantenrechtschreibung so schlecht ist, kann ich die Gesetze uznd Norem nicht lesen oder Verstehen! Eraulnissfrei bedeutet das es keiner Genehmigung bedarf, alles andere ist Täuschung im Rechtsverkehr! Bsp. auf meinem Grund und boden bedarf ich zum führen von Fahrzeugen jeglicher Art keinen Führerschein/Fahrerlaubnis und unterlieg nicht der STVO/STVZO diese gilt öffenlich und nicht Privat, der erwerb und Besitz von KFZ ist erlaubnisfrei kann auch nicht Untersagt werden. Das gilt auch für SSW, auf meinem Grund und Boden in meinem Geischerten Privaten Umfeld bedarf es keine Erlaubnis zum Führen der SSW, ergo darf ich die auch erwerben und Besitzen! DAs WaffenG gilt öffentlich und nicht Privat! Auf meine Privateigentum brauche ich keinen Kleinen Waffenschein, denn darf man mir sicher öffentlich entziehen, die SSW auf meinen Privaten Grund zu entziehen ist ein schlichter Vertsoß gegen die Grundrechte! VG EDi
  6. Stimmt das nicht was der Medizinmann da Schreibt? Wenn die SSW einer Juristischen Person (GmbH) übergeben wir und von dieser in einem Tresor aufbewahrt wird, wie kann da ein Beschluß gegen eine Natürliche Person greifen! Die höchste Nationale Rechtsprechung hat bestimmt das Natürliche und Juristische Person immer zu trennen sind! Den Widerspruch hatte ich natürlich form und fristgerecht eingereicht und seit dem nie mehr was davon gehört. Ich vermute das liegt daran das ich den SB zur Aktivlegitimation aufgefordert habe. Ausserdem habe ich ihm eine Strafanzeige angedroht u.a. wegen verstoß gegend das Verwaltungsrecht und Urkundenfälschung. So hat dieser z.Bsp. den Amtlichen Vordruck zum Waffenschein aus der Bundesdruckerei durch das hinzufühgen des Begriffes "kleiner" vor der überschrift Waffenschein ohne beurkundung/beglaubigung verfälscht/verändert! Wer derart Urkunden in den Umlauf bringt begeht Urkudnenfälschung! Es wäre für den SB kein hindernis diese Änderung zu Legitimiern einfach Stempel mit Datum und Unterschrift mit dem Begriff "Amtlich geändert" so das die Urkunde erhalten bleibt. Aber ich sehe schon das Immanuell Kant zum thema "Aufklärung" bis heute nicht angekommen ist, hat also keinen sinn über recht und unrecht zu debatieren. Wenn es erlaubt ist, werde ich den Ausgang der Verhandlung hier mitteilen. LG EDi
  7. Danke für die Tips, da bin ich schon dran, aber das hat ja nichts mit der eingangsfrage zu tun, wir kommen vom Thema ab, das wird langsam offtopic. Wo bitte steht also der Räumliche geltungsbereich in welchen Bundesgesetzblatt? Ich kenne z.Bsp. vom 13.07.1973 - 2 BvR 1/73 das alle gesetze und normen an den Definierten Räumlichen geltungsbereich bindet. LG EDi
  8. Nein was soll das nun, ich will wissen wo der Räumliche geltungsbereich des §§WaffG steht, nicht mehr und nicht weniger. Jura ist ein Hobby von mir, mein RA sagt auch das ein Gesetz nur dann Gültigkeit hat, wenn diesem Gesetz ein Geltungsbereich zugewiesen wird. Gesetze sind bei Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig. Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig. Im übrigen möchte ich mich als Alien Outen, der schon seit 1970 hierzulande Ansässig ist und in keine Politische oder Äthnische ecke gehört und schon garnicht Braun. Darf ich mich nun nicht für meine Rechte Interessieren und nicht an geeigneter Stelle nachfragen, nur weil das Thema evtl. unangenehm ist? LG EDi
  9. Hallo Jägermeister. wo kann ich das nachlesen, also den Räumlichen geltungsbereich zum §§WaffG und den Räumlichen Geltungsbereich der BRD? Es ist sicher kein geheimnis das es in einem "§" oder Art. der Rechtsnormen Schrieben stehen muss um gültig zu sein! Wenn ich aber beim besten willen nichts geschrieben sehe, dann darf ich Fragen wo es steht? LG EDi
  10. z. 1. ich habe die Ts bekommen wegen der Beleidigung nicht wegen dem Streit. Der Parkplatzbesitzer hat mich, weil ich auf seinem Parkplatz stand, sofort wie ein Brüllaffe angefahren, der hat so gebrüllt das das Parkhaus gezittert hat und immer das gleiche "Ich will sofort ihre Personalien, das ist mein Parkplatz!" ich habe versucht sofort weck zu fahern, das ging nicht weil sein auto hinter mir stand unc ich des halb nicht wegfahren konnte! Ich sagte noch zu ihm im Ruhigen Ton, "Fahren sie bitte bei seite, dann ist das in einer sekunde erledigt!" aber er wurde, kaum zu glauben. noch lauter und mit dem gleichen Spruch. Wohl gemerkt alles von der Beifahrer seite aus. Ich erinnerte mich in dem Moment an eine Pressemeldung " Zwei Männer im Parkplatzstreit in Kölner Innenstadt schwer Verletzt!" was für ein glück für ihn das wir in Darmstadt waren aber als er dann die Beifahrertür aufmacht seine Nase an die meiner Frau hält und erneut Brüllt bin ich doch raus gegangen, musste ja vermeiden das er meine Frau auf dem Beifahrersitz verletzt. Ich habe ihn zur seite gestossen und gesagt "Nur ein Assoziales AR...loch regt sich so über einen Parkplatz auf" in dem moment kamm auch seine Frau die beobachtet das ich ausgstiegen war und meinte "mein Man ist Arzst und kein AR...loch!" bei Gericht erfuhr ich das er ein Dr. Dr. med und sie Dr. med ist! Ich habe zu meiner Meinung gestanden und dafür als nicht Promovierter und den VIPS Richter,staatsanwalt und Med mein Fett weck bekommen! z. 2. das Waffengesetzt gilt für alles, selbst der Austoß von Biogasen nach eine Zünftigen Bohnensuppe kann nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A 1.2 bis D) als sonstige Waffe oder Munition angesehen werden. Meine Schärfste Waffe ist meine Zunge und die lasse ich mir bis zum Letzten Blutstroffen nicht nehmen! Mir fällt aber auf das sich für das §§WaffG kein Räumlicher geltungsbereich finden lässt, oder weiss da einer mehr? Denn Gesetze ohne Räumlichengeltungeberich haben keine Wirksamkeit! LG EDi
  11. Nein Dumm, Doof und Depp wird der Bürger hier gemacht, was bedeutet erlaubnisfrei, das hat man mir nun eingangs erklärt! Also kann mir dieses recht auch niemand entziehen, schon garnicht iene Privatperson einer kritischen Waffenbehörde, wenn er auf Weisung irgend welche wirren entscheidungen trifft! Woher nimmt die Person und diese Normgebung des §§WaffG sich diese Rechte, wo ist der dafür zu bezifferende Räumliche Geltungbereic alleine nachvollziehbar? Diese Gesetz wurde vom Gesetzgeber geschaffen um Missbrauch zu verhindern, nach dem aber i.s.S. keine Waffe geführt wird, ist das ganze unter "Erlaubnisfreier Besitz" zu sehen! Ich würde es evtl. verstehen wenn hier irgend eine Versiegelung erfolgen würde, so wie beim Feuerlöscher o.ä.! Wenn gesetze aber unverständlich sind so wie es aus dem §29 incl. benannter Anlage des WaffG hervor geht, dann kann sich in den widersprechenden teilen kein Rechtswirksamkeit entfallten! Reizgas, da könnte auch so mancher Anus unter §§WaffG gesehen werden, dessen Ausdünstungen einen an eine Stark Toxisches Gas oder zuminds an Buttersäure erinnert! Braucht ein Lamma einen KWS, die Spucken auch sehr Kräftig, meine besser hälfte wurde von so eine Tier mal Angespuckt, direkt aufs Augenlied, das gab ein richtiges Pfeilchen! Wenn ein SSW nicht geführt wird, so kann das auch nicht untersagt werden! Gerade wenn eben nicht §41 Abs. 1+2 zutrifft. Warum nicht gleich den Führerschein einziehen, weil man wegen irgend einem Stumpfsinn verurteilt wird, immerhin sterben mehr Menschen durch Kfz als durch SSW! Ich bin kein Lobbyist, kein Jäger oder Waffennarr o.ä. aber auch kein Duckberger, ich lass mir nichts verbieten für das ich keine Erlaubnis bedarf. Sind wir doch mal ehrlich, wer eine Waffe haben möchte, wird die auch bekommen, das man Spielzeuge wie SSW zu Waffen erklärt ändert daran nichts! Nur weil ein paar Kleinkriminelle die SSW missbrauchen ist das kein grund unbescholdeten Bürger auf die gleiche Stuffe zu stellen! Ich bin Kleinunternehmer mit einer Handvoll angestellten und das bin ich nicht weil ich ein Kümmerling bin, ich nehme mich und andere Menschen sehr ernst, nur wie man in den Wald ruft, so halt es heraus. Wass Passiert wenn ich mir ein paar Pfeffersprays aus den EDEKA in den Tresor deponiere, mach ich damit erneut Strafbar? Gruß EDi
  12. Hey ihr, danke für die beiträge. Die Frage z. 2. ist damit aber immer noch unklar! Wenn ich das richtig verstehe, dann kann sich also jeder ab 18J so eine PTB als SSW zulegen, oder? Was ist wenn der Onlineverkäufer aber eine KWS verlangt, ohne diesen er die SSW nicht Ausliefert, darf dieser so eine Abhängigkeit herstellen? Folgender Fall, ich hatte mir so eine PTB zugelegt, war einige Zeit als Kurier mit wertsendungen unterwegs und für den Falls der Fälle sollte die PTB mit Reizgas die selbstverteigung ermöglichen, damit mir zeit zum Wegrennen bleibt Daher war der KWS auch von meiner seite erwünscht, aber nach gut einem Jahr habe ich die SSW nur noch im Tresor gehabt! Wegen einem Parkplatzstreit habe ich eine Verurteilung wegen Beleidigung bekommen und weil ich mich nicht entschuldigte und zu mein Widersacher (meiner meinug nach der eigentliche Schuldige) eben ein Dr. Dr. war, habe ich eine Schöne Strafe von 80Tagessätzen bekommen. Die Waffenbehörde Prüfte irgend wie meine Vostrafen und ist auf diese 80TS gestossen. Wegen der Sache hat man mir nun nach §41 WaffG den Besitz der Erlaubnisfreien SSW untersagt! Ich habe widerspruch eingelegt, da ich die SSW nicht führe und diese Ordentlich im Büro meiner Gesellschaft im Tresor zu dem nur ich zugang habe untergebracht ist, auch keine Gefahr ausgeht, dachte ich kann man mir nichts anhaben, weil jeder ab 18J eben auf seinem Privaten grund diese erlaubnisfrei SSW besitzen darf. Vor ein paar tagen stürmt bei mir die KRIPO die Bude, mit Durchsuchungsbeschluß, weil ich der Aufforderung der Waffenbehörde nicht gefolgt bin die Waffe nachweislich zu vernichten! Wenn ich auf meinem Grund und Boden die erlaubnisfrei SSW bestitzen darf, und diese gesichert aufbewahre, wie kann mir so etwas Untersagt werden, wenn andere ja nicht mal den KWS benötigen, dann kann man denen auch nichts entziehen! Das ist doch wie beim Führerschein entzug, auf meinem Grundstück kann und darf ich auch das Fahrzeug ohne die Amtl Führungserlaubnis nutzen, oder? Anders gesagt, würden sich alle Strafbar machen die ohne KWS eine SSW auf ihrem Privaten Grund besitzen! Gruß EDi
  13. Hallo zusammen, ich habe einge Verständigungsprobleme mit den §§Erlaubnisfreien Waffenbesitz von PTB/SSW die man ab einem alter von 18 Jahren frei erwerben kann. Bedeutet das evtl. das jeder, auch ohne KWS (kleiner Waffenschein) sich so etwas zulegen darf und evtl. in seiner Nachttischschublade aufbewahren darf? 1.) Unter welchen Rechtlichen gesichtspunkten ist das evtl. erlaubt? 2.) Wird eine deart erworbene PTB/SSW automatisch den Behörden gemeldet? Danke für eure Antworten. EDi
  14. Hallo zusammen, folgende grundlage ist mir bekannt: quelle: http://www.triebel.de/waffen/erwerb_frei.html Aber 2008, wollte ich mich und meinen Betrieb durch eine SRS Waffe sichern! (Kfz-Handel) Der Verkäufer verlangte aber den KWS vor der Auslieferung, denn ich dann Besorgte und ihm Übermittelte! Alles war gut, die Waffe war die ganze Zeit im Tresor und mit CO² Munition versehen, aber hat nie einen Schuß Abgegeben, ich weis bis heute nicht ob das Teil Funktioniert. Wegen Div. Umständen habe ich aber 2010 2 Vorstrafen erhalten (Parkplatzstreit=Beleidigung 30TS nach StPO und angeblichen Betrug mit 95TS nach STPO) Die Waffenbehörde forderte mich auf den KWS abzugeben und die Waffe bei der Behörde abzugeben bzw. den entsorgungsnachweis vorzulegen! Ich habe der Etscheidung wiedersprochen, da ich Waffenrechtlich keine Vergehen begangen habe und mein Eigentum, die Erlaubnisfrei Waffe, auf meinem Grund und Boden Deponieren darf so lange ich möchte! Ausserdem habe ich 1/2 vor der Entscheidung den Verlust des KWS bei der POL gemeldet! Vorgestern Stürmt die Kripo bei mir Privat mit ihrer Armada am Zivilbeamten und einer Ausfertigung einers Duchsuchungsbeschlusses für Wohnung und alle Geschäftsräume! Komisch, da ich ja schon im Wiederspruch erklärt habe, das die Waffe im Safe im Büro ist und der KWS nachweislich nicht mehr existiert! Die haben mir die Ganze Wohnung zerwühlt und dann erst sind wir zum Büro gefahren, wo ich dann den Tresor geöffnet habe und der KOK die Waffe entnommen hat! Ich bin als Fußgänger doch auch erlaubnisfreier Teilnehmer am Straßenverkehr, das kann mir auch keine Untersagen, selbst wenn ich Punkte in Flensburg hätte, oder gar keinen Führerschein! Selbst bei einer Untersagungsverfühgung im bereich der StVO, darf ich auf meinem Grundstück umherlaufen so viel ich möchte, oder? Der KWS wird zum Führen der Waffe benötigt, da ich diese aber nei öffentlich Führe, sondern nur zur Selbstverteidigung an einem Sicheren Ort verwahre, brauche ich auch keinen KWS, oder? Die Erlaubnisfrei SRS Waffe ist dem nach mein Privateigentum, das mir nicht ohne Richterliche Entscheidung entzogen werden darf, oder? Wäre für einen Gedankenaustausch sehr dankbar, denn das ganze ist für mich unverständlich! Was bedeutet Erlaubnisfrei? LG EDi
  15. Danke für die hilfestellung. Nein die Geschäftsräume sind gut 25km vom Wohnsitz entfernt, d.h. Privat bleibt Privat! Was müsste man machen um eine WBK zu erlangen? Taser ist wohl nicht das richtige, kann nur 1mal eine Person im nahbereich abwehren. Alternativ könnte eine CO2 Waffe heftige blau felcken machen oder! Soweit ich das rausgelesen habe, darf man die CO2 mir Kl. WS besitzen, oder? Die könnte zur not auch die bessere hälfte bedienen, natürlich nur im Notfall bis die Polizei eintrifft. Mal ne Frage, wegen AW zu 2, kann man Einbrecher(Verbrecher) im sinne des StGB Bedrohen? Wenn der einen Schrittmacher hat und ne Taser behandlung bekommt und dann nicht mehr Aufsteht, ist dann der Grundsatz auf Selbstverteidigung erloschen? LG EDi
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