Bei der klassischen Pistole stimme ich Dir da gerne zu, aber.........
Nimm jetzt mal die klassische Uzi mit Festschaft (das Urmodell).
Über 60cm lang, also Langwaffe, also gibt es hierfür kein EWB-pflichtiges Griffstück.
Problem:
Nun gibt es das Teil auch mit einklappbarer Schulterstütze. Jetzt kommen wir auf unter 60cm.
Problem erkannt?
Was passiert mit den zig Tausend verkauften "Unterteilen" für solche Sachen und den zig Tausend verkauften alten Dekowaffen und den Deko-Teilesätzen der letzen 35 Jahre?
Eintragungspflichtig oder einfach nur strafbar?
Überhaupt eintragungsmöglich mangels (Übergangs-)Regelung?
Würde man nun konsquenterweise der BKA-Logik der Feststellungsbescheide folgen, dort ist immer die Rede von "...basiert optisch und kostruktiv auf ....", wäre das Resultat ganz einfach, daß man sich am Urmodell orientieren müßte.
Also Uzi mit Festschaft (Holz), also über 60cm, also Langwaffe, also kein EWB-pflichtiges Griffstück.
Mal sehen, ob den Behörden nun die eigene Logik noch ins Bild paßt.
VG
Christian 555