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Der Reservist

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  1. Das sollte Grundsatz werden. Wer bei einer Straftat eine (Schuß-)Waffe verwendet, muß die Konsequenzen kennen. Entweder ein - mehrere Löcher im Corpus oder aber das maximale Strafmaß. Das bezieht sich m. E. aber nicht auf einen Ladendiebstahl und Taschenmesser in der Hose. Wenn dieser Umstand aus dem Diebstahl eines Bonbons einen (schweren) Raub macht, kann das für andere Delikte ebenfalls gelten.
  2. Dann geht immer noch 360° Problem: Es verhalten sich zuviele aus den oberen Etagen wie Wetterhähne. Und sehr oft zeigen dieses Wirbelwinde an.
  3. Das ist eben das Problem, wenn man "etwas sagen will ohne etwas zu sagen". Es läßt reichlich Spielraum für Interpretationen. Ja- ja oder Nein - nein sei die Sprache, alles andere ist von Übel. Ansonsten dürfte in jeder Ausschreibung noch Platz für die Aussage "ohne Frack" sein.
  4. mal sehen, was meine Glaskugel sagt: Na, so um und bei 2017 +/- x Der Nebel um die Jahreszahl lichtet sich wohl etwas, wenn die Nutzung der StOSchAnlagen klarer wird (womit noch geschossen werden darf, wie lange noch; welche weiteren Einschränkungen und vor allem - welche bleiben erhalten). Und so etwas mehr Nebel liegt noch über dem Verhaltens des Verbandes - schafft er es, den Schießsport zu akzeptieren und vor allem zu integrieren und dies der Bw zu verkaufen.
  5. (welche "Reservistenarbeit?) und weiter: Wenn wir dann danach so ca. 20.000 Mitglieder in relativ kurzer Zeit verlieren müssen wir unsere kalten Platten selber bezahlen, dann hat sich nämlich der Verband abgeschafft. Einfach mal die Mitgliederentwicklung der letzten Jahre ansehen. Dort tauchen Verluste von jährlich ca. 1400 Mitgliedern auf. "Reservisten" im herkömmlichen Sinne gibt es bald nicht mehr. Was an "Mitgliedernachwuchs" kommt, resultiert überwiegend aus dem Schießsport - was bietet denn der Verband sonst noch interessantes an? Dazu kommt die "Altersstruktur". Nach dem Weggang der "Schützen" und den regulären Verlusten rutscht der Verband innerhalb kürzester Zeit unter die 100.000er Grenze. Wie sich das wohl auf die Zuschüsse vom Bund auswirken würde? Ob er dann noch weiter mit der "Betreuung von Reservisten" beauftragt würde? Selbst die bis jetzt schon erfolgten Einschränkungen im Schießsport, die Behandlung durch die Landesbevollmächtigten (zumindest teilweise) u. a. "Unzulänglichkeiten" haben heute schon etliche schießsporttreibende Kameraden in die Hände anderer Verbände getrieben. Und dort, wo Schießstände in zumutbarer Entfernung vorhanden sind, werden die "Fluchtbewegungen" sehr schnell und sehr drastisch erfolgen; wenn dann noch eine 300m-Bahn vorhanden ist, gibt es kein Halten. Diese "Vision" muß man nicht teilen, sollte sie aber zumindest zur Kenntnis nehmen. Aber da unsere "Oberen" abgeschottet im Wolkenkuckucksheim leben, kommt sehr wenig Frust der Basis dort an. Ansonsten geht es nach dem Motto "Kritiker = Querulanten". „Abschließend liegt es mir am Herzen, explizit darauf hinzuweisen , dass gerade weil der Schießsport vielerorts in der öffentlichen Kritik steht, insbesondere die schießsporttreibenden Reservisten als Vorbild in Erscheinung treten müssen“! Das heißt nichts anderes, als daß die Reservisten treu und brav jeden behördlichen Mist gutheißen und möglichst noch im vorauseilenden Gehorsam ´ne Schippe zulegen müssen - als "VorBILD" sozusagen.
  6. Lusumi, wenn du eine auf dich gerichtete Schußwaffe - auch wenn sie sich im Nachhinein als Schreckschußwaffe herausstellt - nicht als Bedrohung ansiehst, dann weiß ich nicht, was du als "Bedrohung" empfindest. Ansonsten stellen sich tatsächlich einige Fragen; Notwehr stellt die Anwendung von Schußwaffen bei Betrunkenen arg in Frage und da muß geklärt werden, ob der Polizist hätte in Deckung gehen können, andere Möglichkeiten hatte usw. Schon angesprochen: Wer hat geöffnet? Wie betrunken war er wirklich? War es ihm unmöglich die "Ordnungsmacht" zu erkennen? usw. Aber auch für einen Polizisten muß die "überzogene Notwehr" gelten dürfen. Diese ganzen Beispiele zeigen m. E. nur auf, wie weit wir mit der Waffenphobie schon gekommen sind.
  7. Jetzt isse da - nicht uninteressant. Anscheinend "will man nicht". 1/5 der Mitglieder treiben Schießsport, ein großer Rest labt sich an Kalten Platten, ein kleiner Rest hält die militärische Fahne hoch. VdRBw = mehr Schein als Sein.
  8. Muß sich ein Polizist von einem "Besoffenen mit einer Waffe" erschießen lassen? Auch wenn bei Betrunkenen kein Waffeneinsatz (in Notwehr) erfolgen sollte, kann dies bei Bewaffneten wohl nicht gänzlich ausgeschlossen werden
  9. Die Hoffnung hab ich aufgegeben, die sind zu sehr mit sich selbst und mit der Postenverteilung/-erhaltung (siehe die neuesten Querelen im BDMP) beschäftigt:n01:
  10. Die Älteren kennen Radion Eriwan "Im Prinzip ja, aber...." noch bzw. "Papa, Charlie hat gesagt, sein Vater hat gesagt,..." Und wenn ich seine bisherigen Antworten so sehe, dann ist der Versuch, eine Götterspeise an die Wand zu nageln, erfolgreicher.
  11. 1. Nein - noch nicht angekommen 2. Jepp - - es geht nichts über ausreichend Informationen - Man hat mir zwar die Möglichkeit des Schreibens genommen, aber lesen darf ich noch
  12. ha´m wa schon http://www.gunboard.de/gb_vb/showthread.php?t=67510
  13. ??? Du hast bezüglich der SchSpoO 2 schöne Fragen gestellt 1. Wer hat dies so veranlasst und warum? 2. Wurde der Verband vom BVA aufgefordert, die gewünschte Neue Disziplin herauszunehmen? Wenn ja mit welcher Begründung? Sind diese Fragen denn auch auf den "Dienstweg" gebracht worden, damit Antworten darauf kommen?
  14. Ist zwar vom Kopp-Verlag, aber nicht uninterssant COINTELPRO -Techniken zur Verwässerung, Irreführung und Kontrolle eines Internetforums http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/geostrategie/redaktion/cointelpro-techniken-zur-verwaesserung-irrefuehrung-und-kontrolle-eines-internetforums.html
  15. Na ja, wenn er Fotos (und das waren dann sicher keine Portrait-Aufnahmen) seiner Patientinnen gemacht hat (haben soll), ist er seine Zulassung los
  16. Das "putzig" wird dann nur anstrengend, wenn immer neue Wortschöpfungen, Definitionen, Erklärungen, Interpretationen und andere lustige Variationen auftauchen und jeder lustig aneinandervorbeiredet. Was wäre eigentlich so katastrophal, wenn sich die Verbände auf einen "Basislehrgang Schießleiter" einigen würden (da hat der DSB einige nicht schlechte Vorstellungen). Und für spezielle Bedürfnisse (IPSC, Fallplatten, Wettkampf usw.) Zusatzmodule der jeweiligen Organisation draufgesattelt werden. Vermutlich ist aber soviel "Gemeinsamkeit" von unseren Verbänden nicht zu erwarten.
  17. Da sind wir sofort beieinander. In der uns zugegangenen Mail steht definitiv etwas anderes - und genau deswegen mein dicker Hals. Wenn die Mail wortwörtlich umgesetzt werden soll, ist unser Schießen gestorben. Ach ja, da wir für unsere Schießvorhaben Schießleiter benötigen, haben wir beantragt, die Schießleiterausbildung selbst durchführen zu "dürfen". Nachdem wir nach Inhalten gefragt wurden, haben wir die Angaben der SchSpO angeführt. Antwort: Na ja, für eine Schießleiterausbildung würde schon etwas mehr erforderlich sein. Es ist schon lustig, hier im Norden; na ja, dafür habt ihr ja auch den Karneval. Ich werde in meinem Alter kein Schießleiter mehr und in diesem Verband schon gar nicht.
  18. Ohne Kommentar: Hallo Kameraden, wir werden im kommenden Jahr Kontrollen durchführen, ob bei allen Schießen im Rahmen von Vvag (auch auf zivilen Anlagen) ein Schießleiter und ein zugelassener Ersthelfer vor Ort ist. Ein Schießleiter muß auf jedem Stand, auf dem geschossen wird anwesend sein und ein Ersthelfer auf der gesamten Anlage.(Das ist nicht auf meinem „Mist“ gewachsen, sondern eine Forderung von „Oben“) Mit kameradschaftlichem Gruß Mißverständlich formuliert oder hab ich da was falsch interpretiert?
  19. Nee, ist auch für andere zugänglich, wird aber meist über den DSB abgeschlossen (aber auch das ist wohl schon direkt beim Agenten möglich)
  20. Was zeigt uns das: Wir sind ein Land, das noch "Entwicklungshilfe" benötigt.
  21. Mein abschließender Kommentar: Wenn ich das richtig sehe, kommt in dem §§ 27 des WaffG, den §§ 10 und 11 der AWaffGV und in § 27 der AWaffGVwV das Thema Aufsicht vor. Es ist mir nicht gelungen, hier den Begriff „Schießleiter“ zu finden – ich könnte da schon Unterstützung gebrauchen. Es ist demnach eine „Erfindung der Verbände“ Nun regen wir uns darüber auf, daß sich die Verbände mit der Bedürfnisbescheinigung ein „Machtinstrument“ geschaffen haben. Mit der „Institution Schießleiter“ wird das nächste „Machtinstrument“ implantiert. Und wenn auf jeder Bahn nur noch Schießleiter das Schießen leiten dürfen, wird es eng. Übersehen wird dabei auch, daß alle Mitglieder ja nicht mehr im Arbeitsleben stehen und daher nichts Besseres zu tun haben, als ihre Zeit zu opfern und auf eigene Kosten durch die Lande zu fahren um an einem Lehrgang teilzunehmen, der Anderen das Schießen ermöglicht und der u. U. dann dazu führt, daß man selbst kaum noch zum Schießen kommt. Nun noch einmal zum Thema Erste Hilfe. Wir werden uns sicherlich sehr schnell darüber einig, daß a ) die E.-H. Lehrgänge sinnvoll sind und daß b ) regelmäßige Wiederholungen ebenfalls Sinn machen. Nicht nachvollziehen kann ich die Vorstellung, daß jemand, der den Wiederholungslehrgang (aus welchen Gründen auch immer) nun nicht nach 2 Jahren, sondern erst nach 2 ½ oder gar 3 Jahren macht, kein „zugelassener Ersthelfer“ mehr sein soll Und damit vielleicht einmal einen theoretischen Fall zur „Praktikabilität“: Schießen auf einer Bw-Anlage (ich nehme da einmal „unsere“): Es passiert auf der letzten (äußeren) 100m-Bahn (was Gott verhüten möge) ein „Ereignis“. Der „zugelassene Ersthelfer“ schießt gerade die 100 m-Disziplin auf der (mittleren) 300m-Bahn. Der E.-H. Kasten befindet sich am Pistolenstand (links außen). Also Info an „zugelassenen Ersthelfer“ ca. 300 m; der zum E.-H.-Kasten – noch einmal 300 m, dann damit zum re außen liegenden 100 m Stand – noch einmal ca. 300 m. Das ganze sollte „ziemlich zügig“ erfolgen. Und dann kann man dem „zugelassenen Ersthelfer“ nur eine gute Kondition wünschen, falls er dann auch noch beatmen muß. Die Anwahl der 112 und das Eintreffen des Notarztes dürfte nicht wesentlich mehr Zeit beanspruchen und der kann dann auch gleich den „zugelassenen Ersthelfer“ mitversorgen. Praktikabler und sinnvoller wäre es, auf jedem Stand ein Kfz-Verbandkasten hinzulegen (Sonderangebote bei ALDI und Co). Oder aber der Verband macht sich einmal ein paar Gedanken (da soll es doch tatsächlich auch Sanis - Doktoren und Rettunssanis und –assis geben), wie ein kleines Notfallpäckchen aussehen könnte; z. B. ein paar Verbandpäckchen, das Brandwundentuch Bw wäre nicht schlecht, eine Art Ambu LifeKey (o. ä.) wäre u. U. hilfreich, zusammen mit ein paar Pflasterchen in eine kleine Kiste gepackt – feddich. Und dazu vielleicht noch ein paar hilfreiche Handlungsanweisungen - fast perfekt. Das sind Dinge, mit denen fast jeder umgehen kann und mit denen sofort E.-H. geleistet werden kann – und darauf kommt es an. Stattdessen werden „Hausmeister-Krause-Posten“ und Hausmeister-Krause-Diplome“ geschaffen, die letztendlich aber nichts bewirken, sondern nur zusätzliche Belastungen bedeuten, für die nur noch wenige bereit sind. Realitätssinn und Praktikabilität fallen immer mehr der Bürokratie zum Opfer. Und die vorauseilende Schaffung von verbandseigenen Strukturen wird den Gesetzgeber freuen und animieren. Hauptsache wir haben wieder ein weiteres Jodeldiplom. Sorry – aber wir lernen es nimmer mehr
  22. Ei, wer wohnt denn da in der Wilstofer Straße? Und wer hat Quartier am Rehrstieg in Neu Wiedenthal bezogen?
  23. Dazu hat er das Recht, weil er der "Hausherr" ist. Und ich würde da schon ein wenig differenzieren wollen, ob der Hausherr kommt und nachschaut, ob die Sicherheit gewährleistet - also Übung und Stand kompatibel sind - ist oder ob ein irgendjemand (ein eingesetzter Beauftragter ääähhh....schulligung . . . "Verantwortlicher") nachschauen will, ob jemand, der sich Leitung nennt, ein in Deutschland so beliebtes "Diplompapierchen" in Händen hält und ein "zugelassener Ersthelfer" vor Ort ist. Irgendwann wird dieser Verband auf die Idee kommen, daß auch für VVag-Schießen ein SanHelfer alpha vorhanden sein müßte - dann wird es luschtich. In der Zwischenzeit bin ich heilfroh, daß ich diese Pappe nie gemacht habe. Ich kann dann in der Zeit der Kontrollen meinen Kaffee (besser: Pharisäer ) trinken.
  24. Vergessen wir nicht den zweiten Teil meiner Frage: Definition Ersthelfer:Ersthelfer ist dabei eine Person, die auf Grundlage des § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 21 Sozialgesetzbuch (SGB) VII einen mindestens acht Doppelstunden umfassenden Erste-Hilfe-Lehrgang erfolgreich absolviert hat. Hierzu ist alle zwei Jahre ein Auffrischungskurs von vier Doppelstunden erforderlich Frage: Darf ich dann, wenn ich den Auffrischungskurs nicht habe, keine Erste Hilfe mehr leisten?
  25. über den Schießleiter müssen wir uns ja auch nicht unbedingt unterhalten - wobei m. E. ein Schießleiter nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern nur eine verantwortliche Aufsichtsperson - aber ich lasse mich gern belehren. Denn wenn es einen gesetzlich geregelten "Schießleiter" geben würde, würde ja nichts gegen eine gegenseitige Anerkennung der Schießleiterlehrgänge sprechen und es würde sicherlich auch einen einheitlich geregelten Fragenkatalog wie für die Sachkunde geben. Dies scheitert m. E. daran, daß man den Schießleitern wohl nicht zutraut, die SchSpoO des anderen Verbandes lesen und umsetzen zu können - also kann es mit den erforderlichen Fähigkeiten der Schießleiter ja nicht so weit her sein. Ich verzichte mal auf das Ironie-Schild. nu sach bloß, du gehörst noch zu den aktiven Soldaten? Ich dachte immer, der VdRBw ist ein privater Verein. Wer führt eigentlich die diesbezügliche "Dienstaufsicht" beim DSB, beim BDMP, beim BDS, bei ......; kommt da auch so ein diensteifriger ....-Verantwortlicher vorbei und kontrolliert, ob alles mit rechten Dingen zugeht? Es stimmt schon, die LWB sind Obrigkeitshörig und die Mitglieder des VdRBw insbesonders.
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