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schuster

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Posts posted by schuster

  1. Am 25.12.2022 at 13:49 , Der Reservist sagte:

    Und dann?

    Was ist, wenn sie einfach nur schießen wollen?

    Ich vermute, das da so einige die Situation verkennen. Der Zankapfel ist nicht die Mitgliedschaft von Frauen als solches, sondern das dortige bislang nicht vorhandene, bzw. nicht geregelte Recht, auf den Vogel schießen zu dürfen.

    In der Gruppierung, der ich angehöre, hatte sich vor einigen Jahren ein reiner Frauenzug gebildet, Die schießen gleichberechtigt auf den Gruppenvogel, marschieren in der Parade mit und begleiten in Uniform beim Galaball.

    Ein Antrag, das auch Frauen auf den Bruderschaftsvogel schießen dürfen, ist vor 3 Jahren an der 3/4 Mehrheit zur Satzungsänderung gescheitert.

  2. Am 12.12.2022 at 17:49 , Immerbadisch sagte:

    Um ein valides Bild über die Dimensionen und Ursachen solcher Straftaten zu bekommen, muss dokumentiert werden, ob eine Straftat mit einer legalen oder illegalen Schusswaffe begangen wurde, ob es bei der Tat auch zu einer Schussabgabe kam und ob die oder der Tatverdächtige berechtigt war, die Waffe zu besitzen oder nicht

    Genau diese Statistikelemente wurden doch in der Vergangenheit eliminiert.

    • Thanks 2
  3. ich habe mal bei WO/Elo geklaut:

    Zitat

    Wer den Beschluß mal selbst nachlesen will:

    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2022-N-3142?hl=true

    Das ist übrigens noch keine endgültige Entscheidung im Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht, es ging nur um den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage des WBK-Inhabers.

    Der macht beispielsweise geltend, daß die LW in Textilien eingewickelt waren und der Transport der KW in einer Kiste im Kofferraum erfolgte.

    Die KW hätten sich in einem desolaten Zustand befunden, seien nicht funktionsfähig und wären auch nicht zu entladen gewesen.

    Randziffer 28 der Entscheidung:

    (Zitat)

    Das Verwaltungsgericht wird im Hauptsacheverfahren zu prüfen haben, ob der Bescheid rechtmäßig ist, da das zuständige Landratsamt keine Ausführungen dazu gemacht hat, ob eine Ausnahme von der Regelvermutung vorliegt. Zur Klärung, ob ein Ausnahmefall vorliegen könnte, kommt im Hauptsacheverfahren z.B. die Einvernahme des Zeugen A., der eine auf den 22. Juni 2021 datierte eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, wie der Fund und der Transport der Waffen aus seiner Sicht stattfanden, in Betracht.

    also das nächste Mal den Kampfmittelräumdienst rufen!

    • Thanks 1
  4. Am 27.3.2022 at 23:38 , Doom sagte:

    Aktuell scheint es so zu sein:

    Danke für diese Antwort.

    Demnach ist das Abzugsschloss doppelt gemoppelt nicht wirklich notwendig. 

    Punkt 3, ist das die Unterscheidung zwischen Schalenkoffer mit mehreren Riegeln und einem Futteral mit Reißverschluss und einem Schloss? Dann würde ich das als Kopie der deutschen Regelung verstehen.

    Für mich zeichnet sich ab, die Waffe kommt weiter in den Schalenkoffer und der Verschluss kommt in die Munitionsbox.

  5. Hallo

    wer kann mir etwas zu den aktuellen Bedingungen für den Waffentransport in Belgien schreiben bzw. wo könnte ich das nachlesen? Der hier veröffentliche Link zum Waffenrecht in Belgien auf Deutsch existiert leider nicht mehr.

    FWP ist klar und auch vorhanden.

    Hier geht es sich die Information, das der Transportkoffer mit einem Schloss verschlossen sein müsste und zusätzlich die darin liegende Waffe noch zusätzlich mit einem Abzugsschloss gesichert sein müsste. ????

     

  6. vor 24 Minuten, petsom63 sagte:

    Eine Überprüfung für das Fortbestehen des Bedürfnisses

    Ist ja nur blöde, wenn die Behörde schon zum jetzigen Zeitpunkt das Bedürfnis überprüft und der Schütze wegen fehlendem, weil nicht vorgeschrieben, Schießbuch in Bedrängnis kommt. Wie soll man da die notwendigen Termine aus der Vergangenheit glaubhaft machen?

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