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CarlFriedrichvonBöttcher

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  1. Die Kölner Gerichte als Erfüllungsgehilfen des BVA würden in erster Instanz da ganz bestimmt nichts kassieren. Die werden im Sinne dieses glieberigen Erlasses als Reichsbürger verurteilen, wer von den Behörden oder Denunziatnten als Reichsbürger bezeichnet wird.
  2. Ist kurz vor Ferienbeginn in BaWü. Da haben eh die meisten keinen Bock mehr auf Schule. Btw, in bestimmten Gemeinden von BaWü scheint es inzwischen mehr Migranten aller Art als Einheimische zu geben. Relativ höherer Anteil als slebst in vielen Teilen von NRW Gemeinden.
  3. Immer wieder BaWü, wobei aus informierten Kreisen zu hören ist, dass es in NRW bis zu zweimal am Tag Amokwarnung gibt, die sich als hysterisches Wichtigmachen oder erzwingen von Unterrichtsabbruch als Ziel haben. Prima mainstream Presse und Politik. Etwas zum Problem gemacht, weil ihr die Nachahmer und Trittbrettfahrer gezielt fördert. Am besten Amokwarnung während der Abiturprüfung damit das Zentralabitur ausfällt.
  4. Naja, er hat die klein-deutsche Lösung durchgesetzt und mit 70/71 eine Grundlage für 14/18 und 33-45 gelegt.
  5. Dann kriegst Du Bismarck. Und das war kein Freund des Bürgers, höchtens wenn es zu schlimm wurde, pragmatisch. Sozialgestezgebung gab es erst, als im die Kacke ins Gesicht zu sprizen drohte.
  6. Als ob Brandenburg das Waffengesetz erlässt. Und wieder die reißerische Überschrift.
  7. Balkon = Führen außerhalb umfriedeten Besitztums. Ok, die Balkonbrüstung als Absperrung ignorieren wir mal schön. Kam ja schon das SEK weil man im Zimmer durch das Fenster mit einer Waffe (Bügeleisen) gesehen hat.
  8. Komiach, die Behörden müssten den Beweis der Zugehörigkeit erbringen und nicht der Beschuldigte beweisen, das er kein Reichsbürger ist. Könnte sein dass der Landrat selbst Straftäter ist. Falsche Verdächtigung ist Straftat und unter Ausnutzung seienr Amtsmacht eventuell auch Nötigung in besonders schwerem Fall. Sollte zumindets durch den Staatsanwalt geprüft werden.
  9. Alleine um den Anschein des Rechtsstaates aufrechtzuerhalten, sind dann die Quellen offen zu legen und dem ganzen Rechtsstaatlichen Verfahren zu unterwerfen. Da der Verfassungssschutz aber auch Meinungen und Hören sagen verarbeitet, erfüllen die Auskünfte keien Anforderungen an Rechtsstaatlichkeit. Es ist bezeichnend, das dazu vom Edathy Versteher Oppermann nichts zu vernehmen ist. Kann aber sein, das man inzwischen bei der SPD auf Rechtsstaatlichkeit für unnötig erachtet. Die Meinungsbildung in diese Richtung wird durch das Interview gedrängt.
  10. Ich nehm Dakota, Nebraska, Kansas, Colorado, Utah, Montana, Wyoming, Minnesota, Iowa und Missouri. Ich befürchte aber, das es ältere Ansprüche gibt, die auch geltend gemacht werden. Ok, kann ja bei Sicangu politisches Asyl beantragen.
  11. Wenn vorher die Formalitäten für die Reise geklärt waren, kann die politische Verwaltungsweisung nur noch rechtswidrig sein. Nutzt nix, ich weiß, weil das wird erst hinterher per Gerichtsverfahren zu klären sein.
  12. URL von bazonline.ch funzt auch nicht. Bestimmt gesperrt, da Hetze gegen verantwortungsbewusste Waffengegner.
  13. Ich fordere die Anwendung der Zuverlässigkeitsprüfung aus dem Waffengesetz für die Zulassung zur Ausübung eines Mandats im Kommunal, Landes und Bundesparlament sowie für alle Minister, Staatssekretäre, Landräte, Bürgermeister, Präsidenten, etc..
  14. Hat die Behörde ihm bestimmt ausgeredet bzw. da das eine illegale Waffe ist, er froh sein kann, das kein Strfaverfahren gegen ihn eröffnet wird. Grün war aus.
  15. Verwaltung auf beiden Seiten des Atlantiks. Da muss man nicht mal wissen, wie es konkret geht. Zoll nicht vergessen. Da ist nicht nur die Waffenbehörde beteiligt.
  16. Z.B. Bogen. Ist keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes und unterliegt daher nicht den Bestimmungen des Waffengesetzes, Da hat die Wafffenbehörde nichts zu sagen.
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