Die Mehrzahl der genannten Gegestände sind weder illegal noch unterliegne sie dem Besitzverbot.
Messer unspezifisch, Vorderladergewehre und Pistolen, Armbrust, Pfeil und Bogen (gar keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes), Druckluftwaffen unspezifisch.
Der Rest ist auch nicht gerade ein Ausbund an verläßlicher Grundlage für eine korrekte Einstufung. Wenn es so im Polizeibericht steht, Nieten. Wenn es von der Presse selbst ist, scheinbar typische Unfähigkeit gepaart mit gewollter Lügeneigenschaft.