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xhbkx

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Everything posted by xhbkx

  1. Der Laden hat eh seinen Ruf weg nach dem letzten Jahr. Aber wenn die mir die Kündigung zum 31.12.2020 bestätigen hat da wohl jemand mist gebaut.
  2. Ich ebenfalls bei mir wollen Sie jetzt 30€ für den Zeitraum 2020-2022 obwohl die Kündigungsbestätigung zum 31.12.2020 ausgestellt wurde. Ich glaube bei denen kann einer nicht rechnen.
  3. Ja ist normal. Die Landessportförderung über den DSB ist da ja auch noch möglich.
  4. Sachkundefrage aus dem Sachkundekatalog. Kleinste Verpackungseinheit braucht ein Zulassungszeichen.
  5. Normale EWB auf der WBK reicht nicht. Was du genau brauchst kann ich nicht verbindlich sagen.
  6. Eigentlich sollte die Menschheit soweit entwickelt seind und es gelernt haben. Geben alle guten und friedlichen Menschen die Waffen haben haben nur noch die Bösen Menschen Waffen.
  7. Also von Schrank steht da auch nichts. Polizeiempfehlung bei uns lautet. "Stahlblechbehältnis mit schlüsselbedientem Schwenkriegelschloss oder gleich- bzw. höher- wertigeres Verschlusssystem, am besten mit mnemonischen oder biometrischen Code"
  8. Nein das Fassungsvermögen ist Bauart bedingt. D.h. du müsstest den Body kürzen lassen.
  9. Natürlich nicht sonst bräuchte es ja deutlich weniger Rechtsanwälte die den rotz übersetzen.
  10. Ja das finde ich noch schlimmer. Wenn ich schon sowas mache dann muss das auch aus dem FF sitzen. Vor allem weil das Magazinthema wirklich klar geregelt ist im Gegensatz zum großen Rest des Waffengesetztes.
  11. Eben nicht die Änderungen sind sauber geregelt.... ausnahmsweise. Da gibts 0 Klärungsbedarf was die Magazine betrifft. Man sollte es halt nur mal nachlesen weil eben zwischen Wechselmagazinen, Fest verbaut, Randfeuer und Zentralfeuer unterschieden wird. Deine 5 Fragen lassen sich so ohne Probleme klären. Auch etwas ausführlicher und genauer wie ich es auf die schnelle getan habe. Liegt daran das man das alles sauber nachlesen kann. Und wenn dir ein Mitarbeiter vom Ordnungsamt was falsches sagt leitet sich daraus nicht gleich eine Erlaubnis ab.
  12. Ja an die BKA Auisnahmegenehmigung habe ich nicht gedacht. In dem Fall muss das Teil natürlich in den Tresor. Wobei diese Ausnahmegenehmigung wohl eher selten bewillig wird. Ich war hier gedanklich nur beim "Altbesitzt" und der ist ja klar geregelt das nach der Anmeldung die Magazine nicht als verbotener Gegenstand gelten.
  13. 1. selbstverständlich nur für Pistolen und Halbautomatische Gewehre im eigenen Bestand. Das Repetierer u.s.w. ausgenommen sind sollte man wissen 2. gibt es ausnahmen auch nach 17.6 und es handelt sich auch nicht um einen Verbotenen Gegenstand da es dafür keinen Altbesitz gibt. 3. Schwachsinnsfrage da es für Magazine keine Aufbewahrungspflicht gibt 4. Wie willst du magazine ohne nummer eintagen? Da gibts nen Vermerk und gut ists 5. Beim Schießtraining muss man sich als Sportschütze an die geltende Sportordnung halten.
  14. was hat das mit Meinungsdiktatur zu tun? Gewalt bei Demonstrationen gegen Polizisten gehört ganz klar bekämpft. Und dazu muss der Polizei das geeignete Mittel zur Verfügung gestellt werden.
  15. Vor allem bräuchte man deutlich weniger Personal bei Demos. Gummigeschosse sind optimal im Eingrenzen von Gewalt und das beste Mittel um den Steinewerfern zu begegnen.
  16. da schließe ich mich an. Das wäre geil
  17. Hier mal ein Link vom DJV zu dem Thema Alkohol und Jagd
  18. Also das mir bekannte Urteil war der Wortlaut. "Vorsichtig und sachgemäß im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG geht mit Waffen nur um, wer sie in nüchternem Zustand gebraucht und so sicher sein kann, keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zu erleiden, die zur Gefährdung Dritter führen können." Der Jäger hatte da einen Blutakoholwert von 0,39ml also Fahruntüchtig. Genauso in dem oberen Fall war der Jäger betrunken Autogefahren und hat zudem noch einen Unfall gebaut. Bei Strafrechtlichen Konequenzen kann man von über 0,5 promille ausgehen. In dem Fall ist der entzug vollkommen gerechtfertigt. Ich habe kein Urteil gefunden in dem einem die WBK mit einem Wert darunter entzogen wurde. "Interessant" könnte es ab 0,3 inc Unfall werden. Aber nur Transport finde ich keinen einzigen Fall. Und bitte nicht Promille mit ml Blutalkoholwert verwechseln.
  19. Ja Handhabung... daher ja geladen. Für den reinen Transport ungeladen vom Revier heim in den Tresor gilt das ja nicht.
  20. 0,5 bei 99,9% der Bevölkerung das einer bei 0,3 Ausfallserscheinungen hat kommt doch recht selten vor.
  21. Der muss ja dann richtig getankt haben und gefahren sein. Daher absolut kein Mitleid.
  22. Wann kam denn von der EU mal was gescheites in den letzten Jahren. Der Arbeitsbeschaffungsaperat für Politiker ist doch weit weg vom Grundgedanken der Demokratie.
  23. Mich würde es nicht wundern wenn die Jäger irgendwann Reviere mit Feuchtgebieten nicht mehr akzeptieren und die dann eben unbejagt und ungepflegt bleiben.
  24. Die Frage ist halt wo. Wenn er das im Zimmer gemacht hat ist das ja ok. Blos halt nicht nach draußen bzw auf dem Balkon selbst.
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