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Der Laden hat eh seinen Ruf weg nach dem letzten Jahr.
Aber wenn die mir die Kündigung zum 31.12.2020 bestätigen hat da wohl jemand mist gebaut.
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Ich ebenfalls bei mir wollen Sie jetzt 30€ für den Zeitraum 2020-2022 obwohl die Kündigungsbestätigung zum 31.12.2020 ausgestellt wurde.
Ich glaube bei denen kann einer nicht rechnen.
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Ja ist normal.
Die Landessportförderung über den DSB ist da ja auch noch möglich.
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vor 19 Stunden, Jägermeister sagte:
Woher weißt Du das?
Sachkundefrage aus dem Sachkundekatalog.
Kleinste Verpackungseinheit braucht ein Zulassungszeichen.
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Normale EWB auf der WBK reicht nicht.
Was du genau brauchst kann ich nicht verbindlich sagen.
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vor 7 Stunden, Mike57 sagte:Und schön dabei die Plastikdämpfe inhalieren, das sind gute Dämpfe, sozusagen der" Weihrauch der Verblödung"...
Eigentlich sollte die Menschheit soweit entwickelt seind und es gelernt haben.
Geben alle guten und friedlichen Menschen die Waffen haben haben nur noch die Bösen Menschen Waffen.
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Also von Schrank steht da auch nichts.
Polizeiempfehlung bei uns lautet.
"Stahlblechbehältnis mit schlüsselbedientem Schwenkriegelschloss oder gleich- bzw. höher- wertigeres Verschlusssystem, am besten mit mnemonischen oder biometrischen Code"
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vor 3 Stunden, Elster1962 sagte:
Hinsichtlich des letzten Punkts, habe ich die Behörde jetzt nochmal angemailt und angefragt, ob ich die betreffenden Magazine doch weiter nutzen darf, wenn sie irreversibel auf Fassungsvermögen <10 Schuss umgebaut werden.
Nein das Fassungsvermögen ist Bauart bedingt. D.h. du müsstest den Body kürzen lassen.
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vor 2 Stunden, edegrei sagte:
Hat man als Bürger und direkt Betroffener nicht Anspruch auf ein verständliches Gesetz?
Natürlich nicht sonst bräuchte es ja deutlich weniger Rechtsanwälte die den rotz übersetzen.
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vor 8 Stunden, Califax sagte:
Das hat selbst Herr Jürgen Kohlheim (DSB Vize und ehemaliger Richter) während des Online-Webinars zum neuen Waffenrecht offensichtlich nicht gewusst.
(Habe dieses live verfolgt)Ja das finde ich noch schlimmer. Wenn ich schon sowas mache dann muss das auch aus dem FF sitzen.
Vor allem weil das Magazinthema wirklich klar geregelt ist im Gegensatz zum großen Rest des Waffengesetztes.
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vor 10 Stunden, Elster1962 sagte:
Wie Jägermeister schon ausgeführt hat und bei uns im Verein diskutiert, gibt es dazu und zu den anderen Punkten durchaus noch Klärungsbedarf.
Und eben deswegen, möchte ich einfach eine schriftliche Stellungnahme der Behörde, auf die ich mich dann im Fall der Fälle berufen und ggf. diese auch vorlegen kann.
Eben nicht die Änderungen sind sauber geregelt.... ausnahmsweise. Da gibts 0 Klärungsbedarf was die Magazine betrifft.
Man sollte es halt nur mal nachlesen weil eben zwischen Wechselmagazinen, Fest verbaut, Randfeuer und Zentralfeuer unterschieden wird.
Deine 5 Fragen lassen sich so ohne Probleme klären. Auch etwas ausführlicher und genauer wie ich es auf die schnelle getan habe.
vor 10 Stunden, Elster1962 sagte:Das ist oder sind keine Schwachsinnfragen (was soll überhaupt dieser abwertende Terminius).
Liegt daran das man das alles sauber nachlesen kann. Und wenn dir ein Mitarbeiter vom Ordnungsamt was falsches sagt leitet sich daraus nicht gleich eine Erlaubnis ab.
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Am 14.10.2020 at 20:47 , Jägermeister sagte:
Da wäre ich vorsichtig. Wenn Du eine BKA-Ausnahmegenehmigung hast, gilt die für verbotene Gegenstände, hier die bekannten Magazinkörper. Und verbotene Gegenstände gehören in Sicherheitsstufe WK I.
Ja an die BKA Auisnahmegenehmigung habe ich nicht gedacht. In dem Fall muss das Teil natürlich in den Tresor.
Wobei diese Ausnahmegenehmigung wohl eher selten bewillig wird.
Ich war hier gedanklich nur beim "Altbesitzt" und der ist ja klar geregelt das nach der Anmeldung die Magazine nicht als verbotener Gegenstand gelten. -
1. selbstverständlich nur für Pistolen und Halbautomatische Gewehre im eigenen Bestand. Das Repetierer u.s.w. ausgenommen sind sollte man wissen
2. gibt es ausnahmen auch nach 17.6 und es handelt sich auch nicht um einen Verbotenen Gegenstand da es dafür keinen Altbesitz gibt.
3. Schwachsinnsfrage da es für Magazine keine Aufbewahrungspflicht gibt
4. Wie willst du magazine ohne nummer eintagen? Da gibts nen Vermerk und gut ists
5. Beim Schießtraining muss man sich als Sportschütze an die geltende Sportordnung halten.
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was hat das mit Meinungsdiktatur zu tun?
Gewalt bei Demonstrationen gegen Polizisten gehört ganz klar bekämpft.
Und dazu muss der Polizei das geeignete Mittel zur Verfügung gestellt werden.
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vor 23 Stunden, Hollowpoint sagte:
Ne Kuchl wäre da wohl zu krass.
Hätten unsere Polizisten Pumpflinten mit Gummislugs, hätte er die Drohung auch wahr machen können.
Vor allem bräuchte man deutlich weniger Personal bei Demos.
Gummigeschosse sind optimal im Eingrenzen von Gewalt und das beste Mittel um den Steinewerfern zu begegnen.
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da schließe ich mich an.
Das wäre geil
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Hier mal ein Link vom DJV zu dem Thema
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Also das mir bekannte Urteil war der Wortlaut.
"Vorsichtig und sachgemäß im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG geht mit Waffen nur um, wer sie in nüchternem Zustand gebraucht und so sicher sein kann, keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zu erleiden, die zur Gefährdung Dritter führen können."
Der Jäger hatte da einen Blutakoholwert von 0,39ml also Fahruntüchtig.
Genauso in dem oberen Fall war der Jäger betrunken Autogefahren und hat zudem noch einen Unfall gebaut. Bei Strafrechtlichen Konequenzen kann man von über 0,5 promille ausgehen.
In dem Fall ist der entzug vollkommen gerechtfertigt.
Ich habe kein Urteil gefunden in dem einem die WBK mit einem Wert darunter entzogen wurde.
"Interessant" könnte es ab 0,3 inc Unfall werden.Aber nur Transport finde ich keinen einzigen Fall. Und bitte nicht Promille mit ml Blutalkoholwert verwechseln.
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vor 31 Minuten, Jägermeister sagte:
Nein, bei Waffenhandhabung gilt 0,0‰.
Ja Handhabung... daher ja geladen.
Für den reinen Transport ungeladen vom Revier heim in den Tresor gilt das ja nicht.
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vor 9 Minuten, Gunfire sagte:
In Schwaben hat ein Jäger seine Eaffen bereits mit 0,2 verloren.
dann muss die aber geladen wesen sein.
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vor 12 Minuten, Gunfire sagte:
0,3 Promille reichen für jemand, der Waffen im Fahrzeug hat.
Grüße
Gunfire
0,5 bei 99,9% der Bevölkerung
das einer bei 0,3 Ausfallserscheinungen hat kommt doch recht selten vor.
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Der muss ja dann richtig getankt haben und gefahren sein.
Daher absolut kein Mitleid.
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vor 19 Stunden, Jägermeister sagte:
Vielleicht sollte sich der DJV mal von dieser Arschkriecherei abwenden und auf 100% Kontra umstellen. Von der EU kommen nur noch weltfremde Verbote und somit gequirlte Scheiße!
Wann kam denn von der EU mal was gescheites in den letzten Jahren.
Der Arbeitsbeschaffungsaperat für Politiker ist doch weit weg vom Grundgedanken der Demokratie.
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Mich würde es nicht wundern wenn die Jäger irgendwann Reviere mit Feuchtgebieten nicht mehr akzeptieren und die dann eben unbejagt und ungepflegt bleiben.
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in Waffenlobby.eu
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Ja aber dann müssten Sie mir die Kündigung zum 31.12.2022 bestätigen und nicht zum 31.12.2020
wie gesagt mich juckt das Geld nicht, aber wenn ich die Kündigung zu 2020 habe wie kommen die auf die Idee das ich bis 22 bezahle?