Da macht sich Euer Vorstand das Ganze aber einfach.
Dann musst Du eben die Zahlung des Beitrages so lange einstellen, bis Du wieder am Schießbetrieb teilnehmen kannst.
Hier in Niedersachsen ist es kein Problem, den Individualsport, mit Abstand und Einschränkung der Personenzahl auszuüben.