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alzi

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About alzi

  • Birthday 02/07/1970

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  • Wohnort
    D-7xxxx
  • WSK-Inhaber
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  • WBK- Inhaber
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  • Jägerprüfung
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  • Erlaubnis nach § 7 oder 27 SprengG?
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  1. ein Jäger macht ein Bedürfnis glaubhaft. wird sein Bedürfnis anerkannt, kann ein Erwerb erfolgen.. ist für Jäger im Prinzip wie für Sportschützen, keine zahlenmäßige Beschränkung! solange ein Bedürfnis glaubhaft gemacht werden kann......geht das auch für Jäger. auch mehr als 2, 3 oder sogar mehr als 4 KWn....... ......ist für Jäger nur um einiges schwieriger weitere Bedürfnisse glaubhaft zu machen als für einen Sportschützen.... .... neben der Fallenjagd gibts ja auch noch das jagdliche Übungsschießen und es soll sogar auch jagdsportliche Schießwettkämpfe geben.
  2. alzi

    Waffen erben

    was eigentlich Schwachsinn ist, denn 2/6 gilt nur für den Erwerb und erworben hatte er bereits als Erbe! WaffVwV !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
  3. naja, wenn man mal bedankt wo das verschlossene Behältnis und wo die 3 Handgriffe stehen...... zu bedenken ausserdem: auch mehr als 3 Handgriffe ersetzen kein verschlossenes Behältnis
  4. unerlaubtes Führen. in einen Teppich eingerollt ist kein verschlossenes Behältnis!
  5. nö, alleine daran liegts nicht, entweder KONNTEN, oder WOLLTEN die nicht soweit (mit)denken......ich vermute zweiteres....also Absicht!
  6. " Es handelt sich um ein verbotenes Messer, ein Einhandmesser. Dessen Besitz ist wegen der Gefährlichkeit der Waffe nicht erlaubt. " .....öhm ....ja.....
  7. im DSB gilt noch immer ( SpO Stand 1.1.2016, die aktuelle also) 10cm Mindestlauflänge in den Disziplinen 2.51-2.58.
  8. die komplette B-Liste (alle LV) gibts, wie alle anderen genehmigten SpO, beim BVA!
  9. ausser dass Du die Möglichkeit ( Beitrag #1) ausschließt, dass sowas in D doch tatsächlich sein kann....sehe ich kein Problem. für das Unverständnis bzw. die Ungläubigkeit Deinerseits kann ja aber keiner was......... kein WaffG und auch keine SpO! .....anstatt sich zu freuen.... aber sowas muss ja gründlich und öffentlich diskutiert werden..... wird schon einer schließen .....diese "Lücke"....... ....sowas kann ja wohl nicht angehen..... nicht in D.....unglaublich.... (wer in diesem Beitrag Ironie finden sollte...oder Sarkasmus...darf ihn gerne behalten)
  10. vieleicht solltest Du mal Deinen Blickwinkel ändern und eher darauf achten, wo sie nicht ausgeschlossen sind!
  11. es ist eine genehmigte SpO!! mehr verlangt der §14 Abs.4 WaffG nicht............macht doch mal Eure Sachkundehausaufgaben!
  12. und was hindert Dich daran den Rest der B-Liste mal zu lesen? die GANZE B-Liste ist genehmigt! das ist eine genehmigte SpO!! §14 Abs.4 WaffG........."irgendeine" genehmigte SpO eines anerkannten deutschen Schießsportverbandes...... ...hat nicht in diesem thread schon einer diesbezüglich die WaffVwV zitiert?
  13. steht auch weder WSV noch GSVBW drauf....jetzt rate mal warum...und ob diese Verbände eine anerkannte und genehmigte SpO haben!
  14. für den Jägermeister: http://www.vdw-duesseldorf.de/sportschuetzen.php http://www.bsb-1874.de/aus-den-bezirken http://www.schwarzpulver-zunft.de/index.php/aktuelles-bei-der-spi/22-spi-seit-01-02-2014-mitglied-des-gsvbw-landesverband-7-des-bds http://www.fsdev.de/news/mitgliederinfo-2-2014.html http://www.bkv-ev.de/bezirke.htm evtl. hilft Dir das ja, meine Frage zu beantworten.
  15. ups sorry, mein Fehler in diesem Fall! ...ist aber auch schnuppe, solange Du die DB in irgendeinem anerkannten Verband mit genehmigter SpO schießen darfst! da gibts diverse Disziplinen, auch beim BDS und selbst auf der B-Liste des DSB.
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