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laloux

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About laloux

  • Birthday 07/12/1972

Persönliche Angaben

  • Sex
    Mann
  • Wohnort
    8
  • WSK-Inhaber
    Ja
  • WBK- Inhaber
    Ja
  • Jägerprüfung
    Nein
  • Erlaubnis nach § 7 oder 27 SprengG?
    Ja

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  • Meine Verbandsmitgliedschaften
    DSB
    BDS

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  1. Hmmm, die Erlaubnis zum Munitions besitz ist erst 2003 eingeführt worden, mit Munitionsanmeldung als Erlaubnis zum Besitz. Vorher war nur der Erwerb der Munition erlaubnispflichtig. Also lautet die Frage: Munition 2003 angemeldet?
  2. Nachtrag: https://www.thenewamerican.com/usnews/constitution/item/24225-gun-background-check-denials-not-prosecuted-appeals-not-processed
  3. Zumindest DAS ist bereits jetzt schon so! Das ATF muss normalerweise jedem NICS-Deny nachgehen und gegen den potentiellen Käufer ermitteln, tut es aber praktisch nicht (stattdessen wird illegalerweise eine Datenbank zur Registrierung aller Käufer aufgebaut, ein Verstoß gegen McLure-Volkmer). Der Artikel hier stammt aus der "guten" Obama-Zeit: http://www.thetruthaboutguns.com/2014/07/robert-farago/atf-lacks-staff-to-chase-nics-denials/ Ratet jetzt doch mal wer das Budget für das ATF bereitstellt..... Grüsse, Laloux
  4. Hi! Gerade die Ordonnanzdisziplinen sind interessant! Im BSSB gibt es zwar neu die OrdPi, aber die ist direkt vom BDS abgekupfert und wird (noch?) nicht wettkampfmäßig geschossen. Das LW-Programm wird ausschließlich liegend geschossen, welch wohltuende Abwechslung!Das Ordonnanzgewehr im DSB und dessen Pendant im BSSB werden liegend/stehend geschossen, der Stehend-Teil ist echt eklig... Ganz zu schweigen von den 300 Meter-Diziplinen. Grüsse, laloux
  5. " Welche sind das konkret, bzw, wo liegen die Unterschiede? " Soweit mit bekannt ist macht der normale PVB erst ab 90 Tagessätzen oder 1 Jahr Freiheitsstrafe "Innendienst" ohne Dienstwaffen Noch mal was zum thema Bedürfnis: - Angabe eines "Erwerbsgrundes" bei gleichzeitigem Wegfall der Bedürfnisprüfung, sprich der Erwebsgrund wird von der Behörde "zu den Akten" genommen, OHNE dass die Behörde diesen "Erwerbsgrund" prüfen darf bzw. daraus ein Versagen der Erlaubnis ableiten kann ist EU-konform!
  6. Einfache und effektive Verbesserungen: - Ersetzen der Bedürfnisprüfung durch das simple Angeben einer "Erwebsbegründung" bei Beantragung der WBK, unter Beibehaltung des Sachkundenachweises und der Zuverlässigkeitsprüfung. Das machen die Schweizer seit Jahrzehnten ganz schengen-Konform ohne Probleme. - Anpassen der Zuverlässigkeitskriterien an das Beamtenrecht, sprich gleiche Zuverlässigkeitsvorraussetzungen bei staatlichen Waffenträgern und Bürgern.
  7. Hallo Quarktasche, bist Du Dir mit dem Link zu Heubrock sicher???? Das ist nämlich ein "Guter".....
  8. Die "Profs" gibt es auch: Arne Niederbacher: http://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-politik-wirtschaft_artikel,-Eine-Waffensteuer-ist-Gaengelung-_arid,110663.html#nfy-reload Dietmar Heubrock: http://www.rechtspsychologie.uni-bremen.de/downloads/presse/StellungnahmefuerDeutschenBundestag.pdf Christian Westphal: http://archiv.ub.uni-marburg.de/diss/z2013/0483/pdf/dcw.pdf Gary Mauser (taucht in den deutschen Medien nicht auf!): http://www.garymauser.net/papers.html Gary Kleck (taucht in den deutschen Medien nicht auf!): http://criminology.fsu.edu/faculty-and-staff/college-faculty/gary-kleck/ Katja arbeitet viel mit dem o.g. Material Grüße, Laloux
  9. OStA Hofius war bereits bei den letzen Anhörungen im Innenausschuss zu dem Thema Sachverständiger. Wichtiger wäre es, die Stellungnahme von Prof. Feltes und die der GdP zu "zuerpflücken"! Links: http://www.bundestag.de/ausschuesse18/a04/anhoerungen#url=L2F1c3NjaHVlc3NlMTgvYTA0L2FuaG9lcnVuZ2VuLzk2LS1zaXR6dW5nLWluaGFsdC80ODEyMjg=&mod=mod458740 Feltes: http://www.bundestag.de/blob/481232/f6168896349446ea4340bce357bb6c19/18-4-707-b-data.pdf GdP: http://www.bundestag.de/blob/481230/948014430c24b4fa8dea582bad30bd79/18-4-707-a-data.pdf Grüße, Laloux
  10. Im Grundsatz sagt uns das dann: - nicht alle illegalen Waffen befinden sich in den Händen "Krimineller", viele liegen auch bei unscheinbaren Bürgern die einfach keine Lust auf das "Waggengesetzgedöns" und die staatliche Überwachung haben - der private Waffenbesitz durch Bürger ist kein Problem, weder legal noch illegal (passiert doch einmal was, dann ist das Tatwerkzeug in der Regel "austauschbar", ob Pistole oder Küchenmesser oder Kissen ist egal) - der deutsche Staat hat ABSLOUT KEINE KONTROLLE über den Waffenbesitz seiner Bürger (mit Ausnahme der Bürger die sich den "beschwerlichen Weg des staatlich registrierten Waffenbesitzes" antun)
  11. Kurz überflogen: -> zwar gute Ansätze aber doch linke "Gewaltlosigkeizserziehung " (...Gewalt ist ansteckend....). Für mich ist die "Gewaltosigkeitserziehung" mit verantwortlich an diesen Ausbrüchen, Gewalt gab es immer und wird es immer geben, in den verschiedensten Formen. Durch die "Gewaltlosigkeizserziehung " verlernen die Menschen mit Gewalt und Aggression umzugehen. Eine Ausnahme: Psychische Gewalt ist damit nicht gemeint, die "Gewaltlosigkeizserziehung " zielt fast ausschließlich auf körperliche Gewalt und setzt psychische Gewalt/Zwang + Manipulation als "Erziehungswerkzeug" ein.
  12. Genau das ist eine der Ausnahmen! An alien admitted to the United States under a nonimmigrant visa is prohibited from shipping, transporting, receiving, or possessing a firearm or ammunition unless the alien falls within one of the exceptions provided in 18 U.S.C. 922(y)(2), such as: ......., certain official representatives of a foreign government, or a foreign law enforcement officer of a friendly foreign government entering the United States on official law enforcement business. Vielleicht haben sich die Reporter genau aus dem Grund den Lagen ausgesucht, und es ging nur um das theoretiche Kaufen. Die "wesentlichen Kleinigkeiten" lässt der Schreiberling wieder unter den Tisch fallen......
  13. Kleiner Unterschied: In D prüft der Staat und könnte daher über diesen Umweg eine Datenbank aufbauen (muss er nicht, die Registrierung ist in D eh gesetzlich vorgeschrieben!), genau das wollen ie Amis nicht. Den Strafegisterauszug kannst Du Dir für irgendwas holen, das muss kein Waffenkauf sein, da wird es mit der Registrierung durch die Hintertür schon problematisch. Ausserdem glaube ich nicht das in Ammilandanien der Verkäufer von sich aus kein entsprechendes Dokument verlangen kann (allein schon aus Gründen der eigenen Sicherheit vor Strafverfolgung -> Verkauf an Kriminelle, habe ich den Auszug vom Käufer, dann ist für den Verkäufer alles OK). Bring der Käufer nichts, dann wird eben nicht verkauft.... Noch was Nettes zum Thema NICS und BATF: Laut Bundesgesetz sind unrichtige Angaben auf der NICS-Form 4473 ein Bundesvergehen und für eine Person die laut Bundesgesetz keine Waffen besitzen darf ist bereits der Versuch sich eine zu beschaffen eine Straftat. Das NICS spuckt pro Jahr zwischen 70.000 und 100.000 Warnungen für derartige Vorgänge aus. Akiv werden in den Field-Offices des ATF davon nur 4.000 - 5.000 weiter untersucht und weniger als 100 davon führen zur Eröffnung eines Strafverfahrens. Lustig, nicht?
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