Um ehrlich zu sein, finde ich hier den Titel sehr irreführend.
Den eigenen Betrieb bankrott gehen zu lassen, ist entschuldbar. Eine Insolvenzverschleppung, die mit 190TS bestraft wird, kann man aber nur vorsätzlich und nicht fahrlässig begehen. Hierbei werden ja etliche andere mitgeschädigt und das wissentlich.