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Alaska

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Everything posted by Alaska

  1. Ich selber gab sie seit 3 Jahren und ca. 1000 Schuss mit gemacht. Sie wurde von mir gebraucht bei Frankonia Berlin erworben. Sie wurde Mal durch ein sehr guten Pistolenschützen getestet und mir danach zum Kauf empfohlen. Wohnen tut die .45er derzeit in Potsdam.
  2. Hallo zusammen, ich beabsichtige mich Waffentechnisch etwas anders auszurichten. Im Zuge dessen will ich einige Waffen verkaufen, habe aber kein Plan was man da realistisch fordern bzw. erziehlen kann. Bilder muss ich erst machen, aber eventuell kann mir der ein oder andere ja schon mal einen Tipp geben. Veräußert werden sollen: Peter Stahl Range Master .45 ACP mit zwei Magazinen DanWesson .357 Mag mit 6 Zoll Lauf Anschütz 1903 ohne Visierung
  3. Vielen Dank für eure Beiträge, werde das morgen mit dem geschäftsführenden Vorstand entsprechend besprechen und auf die Schriftform pochen. Jägermeister Danke für deine Ausführung, werde diesbezüglich prüfen ob wir unsere Satzung entsprechend überarbeiten.
  4. Hallo zusammen, ich bin seit ca. 6 Monaten Vize bei uns im Verein und benötige mal fundierte Hilfe zu einem Thema, wäre scön wenn mir da jemand helfen kann. in zwei Monaten führen wir unsere JV durch, in unserer Satz steht Hauptversammlungen sind grundsätzlich unter Einhaltung einer Mindestfrist von zwei Wochen schriftlich und unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung durch den Vorstand einzuberufen. Bisher wurde entsprechend rechtzeitig ein Aushang am schwarzen Brett im Vereinsheim gemacht, sowie steht der Termin ja im Jahresplan den jeder sich mitnehmen konnte oder auf der Homepage. Wie gesagt ich bin gerade dabei mich in diverse Themen der Vereinsleitung einzuarbeiten und bin nun im Netz über folgendes gestolpert Eine schriftliche Einladung ist auch ohne Unterschrift gültig, wenn die Satzung das nicht ausdrücklich fordert. Die Ladung muss an die zuletzt bekannte Adresse des Mitglieds gehen. Adressänderungen, die dem Verein nicht mitgeteilt wurden, verhindern keine gültige Berufung der Mitgliederversammlung. Das Gleiche gilt z.B. für auf dem Postweg verloren gegangene Briefe. ist dies zwingend erfoderlich alle anschreiben zu müssen oder erfüllt der Aushang auch die geforderten Vorgaben. Wie handhabt ihr das bei euch in den Vereinen?
  5. Hallo zusammen, habe heute folgendes aus meinen Mailfach gefischt. Deutscher Schützenbund wehrt sich gegen Artikel in der FAZ In einem offenen Brief an die Herausgeber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, der vom DSB-Präsidenten Heinz-Helmut Fischer und DSB-Vizepräsidenten Jürgen Kohlheim unterzeichnet ist, tritt das Präsidium des Deutschen Schützenbundes den Darstellungen des Autors Roman Grafe aus dem Artikel "Aus Sport wird eben doch Mord", der am 29. Dezember 2015 im Feuilleton der FAZ erschienen ist, entschieden entgegen. Das komplette Schreiben finden Sie über diesen Link. Deutscher Schützenbund e.V. - DSB Lahnstraße 120 65195 Wiesbaden Telefon: 0611 / 46 80 7-0 Telefax: 0611 / 46 80 7-62 Redaktion: Birger Tiemann ww.dsb.de/aktuelles/meldung/6163-Deutscher-Schuetzenbund-wehrt-sich-gegen-Artikel-in-der-FAZ/ Bin echt erstaunt, das sowas vom DSB kommt, und das Schreiben ist nicht schlecht, alleine dieser Passus: "Wir empfinden es ebenso wie unsere Mitglieder auch im Lichte der Meinungsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz für nicht mehr hinnehmbar, dass eine so angesehene Zeitung wie die FAZ jemandem eine Plattform bietet, um Auffassungen zu äußern, die geeignet sind, einen gesellschaftlich wesentlichen Teil der Bevölkerung – ca. 2 Millionen Schützen – zu beschimpfen, böswillig verächtlich zu machen und zu verleumden, kurz den Straftatbestand des § 130 Strafgesetzbuch – Volksverhetzung – zu erfüllen." Sowas ist man vom DSB ja nicht gerade gewöhnt, aber schön das man da anscheinend auch am aufwachen begriffen ist. PS: wenn die Rubrik nicht passend ist bitte verschieben, war mir nicht sicher, wo ich es reinpacken soll.
  6. Dachte der TÜV Nord macht diese Test nicht mehr, nach meinen Kenntnissatnd sollen die das eingestellt haben. Bei uns läuft das über einen Amtsarzt, und sieht wie folgt aus: benötigte Unterlagen: Für die fachpsychologische Untersuchung wird benötigt: Vom Klienten unterschriebene Einverständniserklärungen zum Erhalt von Informationen bei der zuständigen waffenrechtlichen Erlaubnisbehörde, beim behandelnden Arzt zu der Krankenakte sowie bei der Krankenkasse, biografische Daten des Klienten (fünfseitiger Datenbogen), Daten der waffenrechtlichen Erlaubnisbehörde (zweiseitiger Erhebungsbogen zur Rechtmäßigkeit der Untersuchung, zum bisheriger Waffenbesitz und zu Eintragungen im polizeilichem Führungszeugnis), Daten der Krankenkasse (zweiseitiger Erhebungsbogen), Daten des behandelnden Hausarzt über relevante Vorerkrankungen des Klienten (vierseitiger Fragebogen), Quittung des Bürgerservices der Stadtverwaltung über die Einzahlung der Gebühr von 180 Euro. Die gesamte Begutachtung dauert vier bis fünf Stunden. Sie beinhaltet einen standardisierten Persönlichkeitstest und eine Exploration, also ein diagnostisches Gespräch zwischen Gutachter/in und Klient. Thema ist neben dem psychologischen Entwicklungsstand auch die Sozialanamnese.
  7. passt hier auch super rein. http://svbb.org/aktuelles/2015/Infobrief_2.pdf man beachte die Forderungen nach dem Bedürfnisnachweis von 18/12 Trainigstagen je Waffenart
  8. oh man über was für kranke Themen sich Leute (Weiber) so Gedanken machen. Bin nach dem lesen gleich nochmals zum örtlichen Feuerwerksdealer geganngen und habe noch etwas sinnloses gekauft, nun stehen im Arbeitszimmer an die 30 Batterien, wird ein herrlich umweltzerstörendes Feuerwerk. und der alte Sack Alaska freut sich wie ein kleines Kind drauf.
  9. will mal was zur Seite 30 und euer Sprachkenntnisse beitragen. ich habe Goggel Übersetzer
  10. Kann mir das bitte jemand auf deutsch in Kurzform übersetzen, 16 Seiten ist mir zuviel Englich auf einmal
  11. Habe jetzt nicht alles gelesen, habt ihr das auch bekommen Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Zuschrift. Im Anhang finden Sie den finalen Vorschlag der Kommission. Verschärfungen für regulär erworbene Waffen oder Verbote halbautomatischer Waffen für Privatpersonen finden sich darin keine. Leider, wie ich meine. Für mich ist jede Waffe in Privatbesitz eine zu viel. Mit freundlichen Grüßen Thomas HÄNDEL MEP Chair Committee on Employment and Social Affairs - EMPL 03M061, Willy Brandt Building 60, rue Wiertz / Wiertzstraat 60 B-1047 Bruxelles/ Brussel Phone: +32 (0)2 284 5658 1, avenue du Président Robert Schuman F-67070 Strasbourg Phone: +33 (0)3 8817 5658 E-mail : thomas.haendel@ep.europa.eu Website: www.dielinke-europa.eu 20151202_communication_firearms_and_the_security_of_the_eu_en.pdf
  12. hab leider nicht Mailadressen der Unioner, habe nur eine wo alle Abgeordneten drin sind, leider kann ich daraus nichte ersehen wer davon zu welcher Partei gehört.
  13. hier mal meine Antwort an Dr. Ehler, Sehr geehrter Herr Ehler, Danke für die schnelle und ausführliche Antwort, hiermit nutze ich gerne die Chance auf Ihr Angebot mit weiterführenden Fragen zurückzukommen. Punkt 1: In ihrer Ausführungen schreiben Sie, „Da die überwiegende Zahl der Jäger größtenteils Kipplaufwaffen oder Repetierbüchsen verwenden, wären sie von den von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen nicht betroffen.“ Dies stimmt so leider nicht, selbst in meinen Bekanntenkreis gibt es viele Jäger die halbautomatische Langwaffen nutzen. Ebenso nutzen tausende rechtstreue deutsche Sportschützen solche Waffen in der Ausübung ihres Sportes. Sollte diese Entwurf Gesetz werden sehen wir alle einer (vermutlich ersatzlosen) Enteignung unser nach geltenden Recht erworbenen Sportgeräte entgegen. Obwohl das Recht auf Eigentum ist nach Artikel 17 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 ein Menschenrecht. Die Eigentumsgarantie ist nach Art.14 des Grundgesetzes ein elementares Grundrecht und wird auch von Artikel 17 der EU-Grundrechtecharta geschützt. Somit gilt „Eine Enteignung darf nur im öffentlichen Interesse erfolgen. Sie darf weder gegen vertragliche Verpflichtungen verstoßen noch diskriminieren und muss immer gegen Entschädigung erfolgen. Entschädigungslose Enteignungen, sog. Konfiskationen, sind völkerrechtswidrig.“ Ich gehe mal davon aus, das sollte dieses Verbot eintreten, sich die EU Kommission im Klaren darüber ist, das diese Entscheidung hohe Entschädigungszahlungen nach sich zieht. In meinen persönlichen Fall, belaufen sich die Kosten geschätzt auf ca. 11000 – 12000 €. Punkt 2: Das Bundesministerium des Inneren erklärt noch in seinem Bericht an die Innenministerkonferenz der Bundesländer vom 13. Oktober 2014, dass es „die Deliktsrelevanz legal besessener Feuerwaffen, die (auch) beim sportlichen Schießen Verwendung finden, als gering bewerte“. Weiter heißt es in diesem Bericht: „Das BMI sieht vor diesem Hintergrund keine Veranlassung, in Ausweitung der bestehenden Regeln, die sich grundsätzlich bewährt haben, den Ausschluss weiterer Waffen vom sportlichen Schießen zu betreiben. Ein messbarer Sicherheitszuwachs wäre von einer solchen Regelung nicht zu erwarten. Aus meiner Sicht hat sich an dieser Tatsache seit dem 13.10.2014 nichts geändert, somit ist der Entwurf auch auf Deutschland gesehen abzulehnen. Deutschland hat mit der Einführung des NWR recht schnell die entsprechende EU Richtlinie umgesetzt, was innerhalb der EU in den anderen Mitgliedsländern teilweise bis heute nicht geschehen ist, die EU Kommission sollte vielmehr darauf drängen bereits verabschiedete Verordnungen, Richtlinien ect. In der EU einheitlich umzusetzen. Punkt3: Zivilpersonen dürfen in Deutschland ausschließlich halbautomatische Waffen erwerben, bei denen es sichergestellt ist, dass sie nicht leicht und einfach mit haushaltsüblichen Werkzeugen in vollautomatische Waffen umgebaut werden können. Für jede dieser Waffen erstellt das Bundeskriminalamt ein entsprechendes technisches Gutachten. Hier nur ein Beispiel: Feststellungsbescheid des Bundeskriminalamts vom 01.06.2011 AZ SO11-5164.04-Z-214 für das SCHMEISSER AR15 Darin wird folgendes festgestellt: Die Schusswaffe ,,Schmeisser AR 15" ist optisch und auch von ihrer Technik her mit der vollautomatischen Kriegswaffe ,,Colt AR 15 /M 16" (Nr. 29 c der KWL) vergleichbar. Sie verschießt Patronen im Kaliber .223 Remington (5,56 x 45 mm). Sie ist wie die vorgenannte Kriegsschusswaffe ein Gasdrucklader mit feststehendem Lauf) und einem aufschießenden Drehkopfverschluss. Die ,,Schmeisser AR 15" ist eine Neufertigung aus freien Einzelteilen (Waffengehäuse, Schaft, Handschutz usw.), die mit denen der Kriegswaffenfamilie ,,Colt AR 15 /M.l6" baugleich sind und aus dem Zubehörmarkt stammen. Die wesentlichen Waffenteile (nach dem WaffG) werden neu und speziell für diese halbautomatischen zivilen Schusswaffen gefertigt. Die Schusswaffe ,,Schmeisser AR 15" ist nicht mit Teilen der Kriegswaffe ,,Colt AR 15/ M16" kompatibel (in Bezug auf einen Umbau in einen Vollautomaten). Aufgrund dieses Sachverhalts kann die Schusswaffe ,,Schmeisser AR 15" als Zivilversion der,,Colt AR 15 / M 16" bezeichnet werden. Die Ausfräsung im rückwärtigen unteren Teil des Verschlussträgers ist erweitert mit der Folge, dass der Auslösehebel für Dauerfeuer über den Verschluss nicht angesteuert werden kann. Die Verschlüsse der vorgelegten Waffen des Typs ,,Schmeisser AR 15" und der Referenzwaffe können in die jeweils andere Waffe eingebaut werden, aber es ist keine störungsfreie Funktion des Verschlusses möglich. Der Lauf der Schusswaffe "Schmeisser AR 15" ist fest mit dem Gehäuse verbunden. Er kann nicht in eine Referenzwaffe eingebaut werden. Ebenso kann ein Lauf aus der Kriegswaffe ,,Colt AR 15/ M16" nicht in die ,,Schmeisser AR 15" eingebaut werden. Die vorliegenden Gehäuse wurden ohne ein besonderes Konstruktionsmerkmal (den sog. "Auto-searcut") gefertigt. Auch wenn der Versuch unternommen wird, in diesem Zustand ein vollautomatisches Griffstück an die Waffe anzubringen, so würde die Abgabe von Feuerstößen unmöglich sein. Jede in Deutschland zu kaufende Waffe wurde im Vorfeld vom BKA geprüft und wie im obrigen Text erwähnt per Feststellungsbescheid für die Nutzung und den Verkauf freigegeben. Mir erschließt sich nicht warum dies seitens der EU Kommission nun geändert werden soll, dies würde im Umkehrschluss bedeuten , dass das BKA seine Arbeit nicht ordnungsgemäß erledigt. Punkt 4: Begrenzung der Waffenrechtlichen Erlaubnis mit medizinischen Gutachten. Diese Forderung der EU Kommission, empfinde ich als äußerst diskriminierend und verstößt aus meiner Sicht eindeutig gegen das Gleichheitsprinzip. Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verbietet es, dass eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten. Wie oben schon geschrieben, sind Schusswaffen nicht wirklich Deliktrelevant, warum aber sollen wir dann eine MPU tätigen. Im Jahr 2014 sind auf Deutschlands Straßen 3368 Menschen gestorben, warum fordert die EU Kommission hier nicht eine Begrenzung der Fahrerlaubnis mit MPU. Mit freundlichen Gruß
  14. So nun bin ich mal gespannt, habe einige Antworten verschickt, welche aus meiner Sicht schlecht mit textbausteinen zu beantworten sind, ob ich immer richtig liege weiß ich selbst nicht ist mir auch etwas egal. Sollte ich falsche Gedankengänge drin haben, sollten mir diese seitens der Adressaten berichtigt werden, was dann wiederrum bedeuten könnte das die sich mal etwas Mühe gegeben haben.
  15. hier mal eine Antwort der CDU: Sehr geehrter Herr Alaska, vielen Dank für Ihre Zuschrift im Hinblick auf den Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie über Schusswaffen, der im Gesetzgebungsverfahren ins Europäische Parlament kommen wird. Vorab möchte ich betonen, dass die Überarbeitung dieser Richtlinie bereits seit längerem durch die Europäische Kommission vorgesehen war. Insoweit steht die Überarbeitung aus meiner Sicht nicht in direktem Zusammenhang mit den Terroranschlägen von Paris. Richtig ist jedoch auch, dass die Kommission die Überarbeitung nach den erschütternden Terroranschlägen in Paris beschleunigt und nun am 18. November 2015 vorgelegt hat. Gemeinsam mit diesem Vorschlag wurde ebenfalls eine Durchführungsverordnung zur Deaktivierung von Schusswaffen angenommen. Der Richtlinienvorschlag wurde bereits vergangene Woche bei den Innenministern diskutiert und stößt grundsätzlich auf Zustimmung. Bei dem ersten Treffen im Rat wurde auf Arbeitsebene jedoch deutlich, dass von Ratsseite aus einige Änderungen am Kommissionsvorschlag zu erwarten sind. Die Mitgliedstaaten haben Bereitschaft signalisiert, das Gesetzgebungsverfahren zügig zu beginnen ist. So ist davon auszugehen, dass die zuständige Kommissarin Bienkowska den Vorschlag bei der nächsten Sitzung des hauptsächlich zuständigen Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) am 7. Dezember 2015 vorstellen wird. Der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) wird eine Stellungnahme zum Bericht des IMCO-Ausschusses abgeben und außerdem für die Passagen, die Strafverfolgungsmaßnahmen betreffen, zuständig sein. Einen Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren gibt es bislang noch nicht. Es ist jedoch sicher, dass das Europäische Parlament sich die Zeit nehmen wird, den Vorschlag genau zu prüfen. Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Europagruppe werde ich alles daran setzen, übermäßige Bürokratie und Belastungen für Jäger oder Sportschützen zu vermeiden. Unsere Aufmerksamkeit lenkt vielmehr darauf, die Sicherheit beim legalen Besitz und Gebrauch von Schusswaffen zu garantieren und illegalen Waffenbesitz und -gebrauch zu bekämpfen. Das deutsche Waffenrecht ist im internationalen Vergleich bereits jetzt sehr streng. Wenn man den Vorschlag mit dem deutschen Waffenrecht konkret vergleicht, dann gehen die von der Kommission vorgeschlagenen Forderungen nur in wenigen Bereichen über die deutsche Regelung hinaus. Die Kommission schlägt zum einen ein Verbot von halbautomatischen Schusswaffen vor, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen. Da die überwiegende Zahl der Jäger größtenteils Kipplaufwaffen oder Repetierbüchsen verwenden, wären sie von den von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen nicht betroffen. Ein weiterer Unterschied zu der derzeitigen Rechtslage in Deutschland lässt sich bei einer stärkeren Beschränkung des Verkaufs von Waffen über das Internet feststellen. Auch eine Registrierung deaktivierter Waffen ist nach deutschem Recht noch nicht vorgesehen. Die Position, die die deutsche Bundesregierung bei den Beratungen im Rat der Europäischen Union vertreten wird, befindet sich noch in der Ressortabstimmung und liegt daher noch nicht vor. Nach den dramatischen Terroranschlägen von Paris ist es nur natürlich, dass die Europäische Kommission eine ganze Bandbreite von Maßnahmen in Abstimmung mit dem Parlament und den Mitgliedstaaten ergreifen will, um ihren Beitrag zur Vorbeugung und Aufklärung jeglicher Schwerstverbrechen zu leisten. Die CDU/CSU-Europagruppe sieht in diesem Zusammenhang jedoch den noch ausstehenden Aktionsplan gegen den illegalen Handel mit Waffen und Sprengstoff als dringlicher an. Der Kommission geht es darum, konkrete Maßnahmen gegen den internationalen, illegalen Waffenhandel unter Koordination und Kooperation aller 28 Mitgliedstaaten zu erreichen. Die CDU/CSU-Europagruppe wird die Verhandlungen zur Richtlinie und zum Aktionsplan sehr aufmerksam verfolgen und mitbegleiten und dabei auch die berechtigten Belange von gesetzestreuen Jägern und Sportschützen einbringen. Sollten Sie später noch Interesse haben an den Fortschritten der Verhandlungen, stehe ich Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Christian Ehler Europäisches Parlament
  16. habe seit zwei Wochen ach ein Oberland Arms, wo bekomme ich den BKA Bescheid
  17. EU Waffenpass Katalog B 2.7 sondern die sind wie die ganzen Ar-15 B 2.4... hat das jemand im Klartest für mich
  18. die Verwirrung wird immer größer, ich habe einen der reicht doch?
  19. Habe heute die Ergänzung für die Sportordnung 2015 bekommen. Der Stapel der zu tauschende Blätter ist 1,5 cm dick, wenn ich das so sehe darf man gut 50% der 2014 Sportordnung austauschen.
  20. Kommt mir irgendwie bekonnt vor, gut ich war nicht alleine, aber habe trotzdem nur 297 zustande gebracht. Aber es waren immerhin 30 Ringe mehr als bei der KM einige Wochen vorher. Mhmm, vieleicht sollte man das doch mehr trainieren
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