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Flo S.

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  1. Hi Makalu, du hast schon recht, damit, dass ich in Ös auch einen Erstwohnsitz anmelden kann, hab ich letzte Woche rausgefunden! Deshalb werde ich mich auch mal erkundigen, ob das mit dem Feuerwaffenpass nun vielleicht doch funktionniert! Das Problem mit der WBK ist, dass ich dafür, um sie beantragen zu können nachweisen muss, dass ich regelmäßig schieße, was ich aber leider nicht kann, da ich die meiste Zeit in Linz bin und in Ös gibt's halt kein FTS! Ich möchte halt richtiges FT machen und dafür braucht nunmal ein 16J LG! MFG Florian
  2. Hi, so nun geht am Mittwoch mein Studium in Linz los! Ich habe jetzt in Linz einen Zweitwohnsitz angemeldet, wobei mein Erstwohnsitz in Deutschland ist! Dass ich mir ein 16,3 Joule LG in Ös kaufen darf, weiß ich, aber das bringt mir ja leider garnix, da es in Ös mit Field Target noch nichts gibt! Hab ich das richtig verstanden, dass ich keinen Feuerwaffenpass in Ös beantragen kann, da dort mein Zweitwohnsitz ist und ich in Ds auch keinen Feuerwaffenpass beantragen kann/darf, da ich keine WBK für so eine Waffe besitze? Eine Verbringungsgenemigung bringt mir aber auch nichts, denn sofern ich diese überhaupt bekommen würde, dürfte ich in Ds mit dem Gewehr immer noch nicht schießen, oder? Auf der Seite von IWOE hab ich mein Problem auch schon im Forum geschildert, es konnte mir auch keiner was genaues sagen! Bei welcher Behörde in Linz muss ich denn da genau nachfragen? Vielen Dank für eure Hilfe, MFG Florian
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