Hallo Musashi,
die Tingle ist definitif WBK-pflichtig. Sie wurde aber in Unkenntnis der Rechtslage zu hunderten z.B. von Frankonius und Keddner verkauft. Oft wurde sie wegen ihres schönen Aussehens als erste Preise bei VL-Schießen vergeben. Irgendwann kam dann ein ganz Schlauer auf die Regelung "vor xy konstruiert..." und damit war es aus. Ich möchte nicht wissen, wie viele Tingles in irgendwelchen Haushalten schlummern und die Besitzer nicht wissen, in welche Lage sie sich begeben...
Gruß WEKA