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stefan0303

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About stefan0303

  • Birthday 03/03/1976

Persönliche Angaben

  • Sex
    Mann
  • Wohnort
    D-14165 Berlin
  • Beruf
    Steuerzahler
  • Interessen
    Waffen
  • WSK-Inhaber
    Ja
  • WBK- Inhaber
    Ja
  • Jägerprüfung
    Nein
  • Erlaubnis nach § 7 oder 27 SprengG?
    Ja

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  • Meine Verbandsmitgliedschaften
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    BDMP
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  1. https://www.bdmp.de/aktuelles/news-details/news/aenderung-sportordnung-genehmigt/?tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail
  2. Sorry, ich kannte solche Silhouette Pistolen ausschließlich als Einzellader. Wieder etwas dazu gelernt.
  3. Warum ist das wichtig? Die Waffe ist doch nicht mehrschüssig.
  4. Also ich lese das nur für Munition die von der Erlaubnispflicht freigestellt ist. Munition die nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist wird ein 0er Schrank gefordert. Kann aber gut sein das ich das nochmal in Ruhe alles lesen muss.
  5. Verstehe ich das richtig, das nach diesem Entwurf es für erlaubnispflichtige Munition dann mindestens ein 0er Schrank sein muss????????????????????
  6. Ein Revolver ist keine halbautomatische Waffe. Daher wirkt sich dieses Urteil auch nicht auf diese aus.
  7. Ich finde die im Artikel gannte 3. Tabelle im Anhang der 3. Waffenverordnung nicht. Hat da vieleicht jemand einen Link? Thx
  8. Gibt es die Sendung irgendwo in einer Mediathek??? Finde da nirgend wo etwas.
  9. Ich bin erstaunt, anscheinend haben die den Begriff "Waffennarr" aus der online gestellten Version des Artikels entfernt. Hattest du auf deinen Leserbrief eine Antwort erhalten?
  10. Ich habe nie geschrieben das ihn nicht entlassen will. Das ist schlicht und einfach eine Lüge deinerseits. Ich habe nur die Merkmale an denen die Wiedereingliederung fest gemacht wurde angezweifelt. Also daran das er nicht zu dumm war die Ausbildungsmöglichkeit im Strafvollzug die man ihm angeboten hatte auszuschlagen. Und wenn du nur einen marginalen Unterschied zwischen einer eventuellen zu langen Gefängnisstrafe und eines Gefängnisaufenthalts ohne Tat siehst, dann empfehle ich dir ganz dringend mal das Wort zu marginal zu googeln.
  11. @Reservist: Stellst du dich jetzt absichtlich Dumm oder willst du einfach nicht verstehen wo der Unterschied ist???? Die Waffengegner wollen präventiv alle! Waffen verbieten. Wenn du schon dieses Argument versuchst auf meine Argumentation anzuwenden würde dies bedeuten das ich alle! Menschen, bevor sie etwas getan haben wegsperren will! Umgekehrt würde dies auf die Waffenfrage bedeuten das ich einem "Amokläufer" nach 3 oder 5 Jahren gleich wieder eine Waffe in die Hand drücke, ohne einen Hinweis darauf zu haben ob er wieder geistig Gesund ist. Ich kann nur hoffen das du den Unterschied siehst und dich nicht weiter darin verrennst Äpfel mit Birnen zu vergleichen.
  12. Diese Aussage ist durch absolut gar nichts belegt. Schließlich kann der Drang jemand der wehrlos am Boden liegt tot zu treten genauso stark sein wie die eines Triebtäters. Außerdem werden pädophile Straftäter nicht unbegleitet entlassen. Sie müssen auch Außerhalb entsprechende Maßnahmen erfüllen, leider funktioniert das ja wie wir sehen nicht immer. Meine Empörung galt auch nicht ausschließlich seiner vorzeitigen Haftentlassung, sondern im wesentlichen der extrem niedrigen Ansprüche die sie an die Wiedereingliederung in die Gesellschaft geäußert hatten. Die Ausbildungsmöglichkeit die er genutzt hatte ist eben viel zu wenig um zu beurteilen ob er in die Gesellschaft wieder integriert ist. Persönlich einen Mörder zu kennen sollte genauso wenig Qualifikation über eine Allgemeine Rehabilitationsfähigkeit von Menschen geben wie die "Betroffenheitsqualifikation" der Eltern des AAW. Eins noch, ich selbst kenne Opfer von Gewalt ähnlich wie im Falle Brunner (Grundlos ohne Provokation). Auch wenn die Taten zum Glück nicht tödlich endeten, so war doch keiner der Täter ein unbeschriebenes Blatt. In allen Fällen (zum Glück waren es nur 4) waren die Täter schon wegen Gewaltdelikten vor Gericht und auch verurteilt worden.
  13. Mit dem Differenzieren tust du dich wirklich schwer. Du redest die ganze Zeit von Rehabilitiert, ich sage das jemand nach so kurzer Zeit bei solch einem Verbrechen höchst wahrscheinlich eben nicht rehabilitiert ist. Wie auch, er hat jemanden tot getreten, konnte im Strafvollzug seine Ausbildung machen und hat praktisch kaum Jahre seines Lebens verloren. Das niemand hier diese Taten akzeptiert oder Verständnis hat ist mir klar, und wurde auch nie von mir in Abrede gestellt. Nur sollte jedem klar sein das die Ursache von diesem Gewaltexzess der bis zum Tod des Opfers geht nicht durch eine Ausbildung hinter Gittern einfach verschwindet.
  14. Du hast meine Argumentation bezüglich eines Täters der einen Menschen aus Spaß tot getreten hat und die Frage seiner angeblichen Reintegration in unsere Gesellschaft mit einem Ladendiebstahl, Besitz eine kleinen Drogenmenge (Eigenverbrauch ohne Absicht zum Verkauf?) sowie Fahren unter Fahren unter Alkohol verglichen. Und da ja diese 3 Strike Roule aus Kalifornien eben deiner Meinung nach viel zu hart sei, kann man auch hier nicht die Länge oder die angebliche Reintegration des Totschlägers anzweifeln. 1. Beide Sachverhalte haben mal gar nix mit einander zu tun! Ich habe mich mit der 3 Strike Roule noch nicht eingehend beschäftigt, aber sie hat mit diesem Fall eben überhaupt nichts zu tun. Da du aber ja anscheinend eine Reaktion auf diesen Sachverhalt willst, ich persönlich finde eine Dritte Chance für 2 Fach verurteilte Verbrecher jetzt nicht wirklich Schlimm, auch wenn die Qualität der vorhergehenden Vergehen anscheinend qualitativ immer gleich zählen. 2.Wenn du mal die 3 Strike Roule ignorierst, und nur die Verbrechen die du aufzählst, sollte dir doch aufgehen das ein Diebstahl, eine betrunkene Autofahrt sowie Drogenbesitzes für den Eigenverbrauch in der Regel ganz andere Motive zu Grunde liegen als jemand aus Lust einfach tot zu treten. Wenn jemand mit einer Gruppe Menschen so lange auf jemand Eintritt bis er tot ist, habe ich nun einmal Zweifel das dieser sich seines Fehlers den er gemacht hat und nicht wiederholen wird genauso leicht bewusst wird wie ein einfacher "Hühnerdieb". Wie schon Katja Triebel schrieb: Rehabilitation ist ein Gebot des Strafvollzuges. Jedoch ist es sicherlich nicht wichtiger als die Gesellschaft vor solchen Menschen zu Schützen. Denn sein Recht (Täter) auf den Versuch wieder in die Gesellschaft eingegliedert zu werden kann ja wohl nicht meines auf körperlicher Unversehrtheit aushebeln. Und da jemanden am Boden tot zu treten doch etwas mehr aus der Verhaltensnorm fällt als ein Diebstahl bin ich mir da nicht sicher ob das in so kurzer Zeit wirklich dem Täter klar gemacht wurde, bzw. ob es ihm nicht dennoch einfach egal ist.
  15. Nein das muss ich ganz sicher nicht. Diese 3 Strike Roule ignoriert ja anscheinend die Art des Verbrechens. Und wenn du zwischen jemandem aus Lust und Laune tot treten und den von dir aufgezählten Taten keinen Unterschied siehst kann ich dir nur dringend raten dir mehr Mühe beim Differenzieren zu geben.
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