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nightforce

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  1. ein Nachtrag noch, einfach so eine Waffe kaufen wäre illegaler Waffenerwerb, die Waffe in einem Schützenhaus unterzubringen müßte durch deinen Verein in seine Vereins-WBK eingetragen werden, ich glaube nicht, daß der Verein das für dich tuen wird, obwohl du dort nicht Mitglied werden willst. Eine Waffe kann erst erworben werden wenn dafür eine Erwerbsberechtigung vorliegt.
  2. hallo Todd, ich begrüße dich hier erstmal auf Gunboard. Das mit den 6 Monaten kannst du dir sicher gleich abschminken, so leicht ist es in der Tat nichtmehr um legal an Waffen zu kommen. Erste Möglichkeit bildet die jagdliche Ausbildung, dabei trittst du in einen Jagdverein ein und machst die Ausbildung als Jäger und bekommst nach erfolgreichem Abschluß der Jägerprüfung das Bedürfnis zum Waffenerwerb ausgestellt, damit kannst du bei deiner für deinen Wohnsitz zuständigen Behörde eine WBK beantragen. Der andere Weg wäre als Sportschütze, dort mußt du in einen Verein eintreten und mindestens 12 Monate Mitglied sein, ferner mußt du den Kurs Waffensachkunde absolviert haben und mit der Waffe (oder gleichen Kaliber) für die du ein Bedürfnis ausgestellt bekommen möchtest auch schon erste praktische Erfahrungen gesammelt haben, sprich, du mußt vorher mit einer Leihwaffe des Vereins, oder mit Waffen deiner Vereinskameraden üben und erste Erfolge verzeichnen. Nach Ablauf der 12 monatigen Mitgliedschaft stellt dir dann dein Vereinsvorstand ein Bedürfnis zum Erwerb einer WBK aus.
  3. Vielleicht braucht bald jeder Verein noch einen Datenschutzbeauftragten der verhindert, daß vereinsinterne Daten einfach so weitergegeben werden.
  4. @AndreB, Verein oder Verband, da will sich jemand dick die Kohle einstecken, sich für Arbeit bezahlen lassen, die vorher ehrenamtlich war. Da nehm ich ab heute auch 5 Euro die Stunde für die Schulung der Jugend. Weißt du wer dann noch Sportschütze werden will?????? Ach ja, die Verbände müssen jetzt ja die Bedürfnisse ausstellen, das haben sie vorher auch schon, und zwar unentgeltlich. Ich finde diese Regelung sowieso abartig, das wäre so, als wenn Klaus über mein Bedürfnis endscheiden müsste (entschuldige Klaus, du hast den kürzesten Name hier) er weiß zwar das ich Sportschütze bin, aber mehr weiß er auch nicht. Solche Entscheidungen sollten an der Basis erfolgen, dort wo geübt und geschossen wird.
  5. Diese Kosten werden direkt aus den Vereinen herraus erhoben. Dies ist in den Vereinsstatuen nachzulesen. Hier tut sich ein breites Feld auf wo die Vereine selbst ihre Kosten und Mühen honorierend, oder zum Selbstkostenanteil an ihre "Kunden" weitergeben. Im Sinne der Hinzugewinnung von Mitgliedern wäre es natürlich ratsam, solche Kosten nicht zu erheben, oder so gering wie möglich weiterzugeben. Es ist ein komischer Vergleich den ich jetzt wähle, aber wenn man an einem Einkaufsmark die Einkaufswagen reduziert, dann hat man auch keinen Stau an der Kasse, aber dementsprechend auch weniger Umsatz, da ja die meisten Kunden halt nicht ewig warten wollen. Ahnlich sieht es mit den hier erwähnten Kosten aus, denn wenn man etwas will, zahlt man auch dementsprechend seinen Tribut, auch wenn dieser erstmal bitter aufstossen lässt. Im Sinne einer Hinzugewinnung von Mitgliedern in einem Verein ist diese Handlungsweise nicht zu begrüßen, sowas spricht sich nämlich rum und zukünftige Mitglieder gehen dann eben verloren. Ich sehe Vereinsarbeit ganz anders, wir sind eine Gruppe von Menschen die sich zum Schießsport zusammengefunden haben und mit den zur Verfügung stehenden Mitteln unseren Hobby nachkommen, aber auch unsere Jugendarbeit und unsere Neumitglieder nicht noch zusätzlich bestrafen wollen durch erhöhte Kosten. Ich bin selbst Jugend-und Sportwart, sowie Schießleiter, meint ihr ich würde mich für diese Tätigkeit von den Jugendlichen oder den Neumitgliedern bezahlen lassen? So bleibt zum Schluß nur das Gewinnstreben einzelner Verbände oder die reguläre Beschäftigung eines Mittarbeiters (der ja schon durch seine Anwesenheit Kosten verursacht) Gründe für eine Erhebung dieser Gebühr. Zum Glück bin ich in einem Verein der diese Probleme solidarisch lösen kann und will.
  6. @jeep, seit wann gibt es eine neue grüne WBK?
  7. @AndreB, mit der U-Bahn, da hast du noch ganz andere Probleme, da würde ich dir erstmal einen Blick in die Geschäfts-und Transportbedingungen des öffentlichen Nahverkehrs, sowie konkret der BVB raten, dort ist sicher ein Transport solcher Mengen ausgeschlossen. In soeinem Fall wirst du mit einem Auto zurückfahren müssen, mit Feuerlöscher.
  8. @Harry, das ist immer schonmal passiert....... Die wurden bei der Ausgabe falsch informiert.
  9. nightforce

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    @Sebi, ich weiß ja nicht wie man mit einem Luftgewehr auf eine Zielentfernung von 300m, noch längere Entfernungen oder auch 100m Wettkämpfe veranstalten sollte. Die Sportschützen im Großkaliberbereich sind zudem auch die "Testpiloten" der Waffenindustrie und es macht auch Spass mit Großkaliberwaffen zu schießen. Da gibt es ganz andere Bedingungen z.B. der Rückstoss, sowas gibt es bei Lufties und KK kaum. Außerdem ist bei kleinen Kalibern die Schußenergie schon technisch begrenzt, was sich auch in der Reichweite wiederspiegelt. Je weiter die Entfernung ist um so präziser muß geschossen werden, Umwelteinflüsse wie Licht, Wind und Gelände müssen beachtet werden Dann gibt es ja auch die Sportart Tontaubenschiessen, wie soll das anders gehen als mit einer Flinte. Und zum Schluss, ein wenig Spass wird in Deutschland wohl noch erlaubt sein
  10. @Klaus, Wer mußte denn damals einen Krankenschein fälschen? Du gingst zum Arzt, dreimal vor dich hin gehüstelt und schon hattest du den gelben Schein, sowas mußte man nicht fälschen. Außerdem hätte er sich ja zum Fälschen des Krankenscheines die original Vordrucke besorgen müssen, dann noch einen Arztstempel kreieren usw und so fort. "Dubios" habe ich deshalb gewählt weil der Krankenschein zwar echt, die Krankheit aber anscheinend nicht gegeben war. So bleibt, daß der "Kranke" putzmunter in der Öffentlichkeit gesehen wurde weil er ja zu Hause auch nicht bleiben konnte, da hätten zumindest die Großeltern was mitbekommen. Er ist also konkret angesch..... worden, wahrscheinlich sogar von einer Lehrkraft die ihn zufällig zur Zeit der Prüfung irgendwo in Erfurt gesehen hat.
  11. Ja Harry, das ist deine Meinung, meine Meinung ist leider, oder Gott sei Dank eine Andere. Hättest mal zuhören müssen, was sein Bruder so gesagt hat, da ging es erstmal um Handball, das lag R.S. nicht so, aber andersrum hat R.S. seinen Bruder mit zum Schießstand genommen, weißt du noch, was der Bruder dazu gesagt hat? Wenn er nur an Waffen kommen wollte, so wie du behauptest, warum zahlt er dann mehrere hundert Euro für Sachkunde und Mitgliedschaft im BdMP, SLG "zum Domblick"?? Wäre doch rausgeschmissenes Geld, nur um an eine Waffe zu kommen... hätte er einen leichteren Weg gehen können. Nee, dem Junge hat das Schießen echt Spaß gemacht und er war als Neuling sehr gut. Wie gesagt, die Sportler vom "Domblick" haben auch auf unseren Stand geübt, z.B. praktische Flinte und die 100m LW. Der hat das nicht gemacht um an Waffen für die Tat zu kommen, der Schießsport hat ihm Spass gemacht, da ist der Junge etwas aufgeblüht. Dann gab es aber noch die andere Welt, die der Schule und die Aussichtslosigkeit nach dem Rausschmiss, wegen eines dubiosen Krankenscheines. Hätte der Lehrer/Direktor doch sagen können;"klar Robert, wir verstehen, wenn es dir nicht gut ging, schreibst halt deine Arbeit morgen, während die Anderen deiner Klasse Sportunterricht haben" Stattdessen traf den Junge in ganzer Linie nur Ablehnung seitens der Schule. Welche Worte da gefallen sind, möchte ich hier nicht schreiben, aber hier lag der Auslöser für S. handeln. Im Nachhinein sind natürlich Alle schlauer und reden ganz anders, so auch unser thüringer Boss.
  12. Alles in allem fand ich den Beitrag schon gelungen, gut das Gespräch der Jugendlichen mit unserem Cheff der Thüringer Sportschützen fand ich schon etwas merkwürdig. Der stellte den R.S. gleich als Killer hin, er sagte so ungefähr; "er war nie Sportschütze", Das sehe ich anders. Auch hatte er den fragestellenden Jugendlichen nicht überzeugend argumentiert, als es um die Frage "Sportschütze" ging. Andererseits muß man auch sagen das in Erfurt wegen dieser Tat die Fronten diesbezüglich verhärteter sind als in Restdeutschland. Was mir an dem Beitrag noch gefehlt hat war die Einschätzung der Polizei und Rettungskräfte, warum ihr Einsatz so schwerfällig von Statten ging, in diesem Bezug hatte ich mehr erwartet. Im Endefekt war dieser Beitrag eine Aufarbeitung der Geschehnisse durch die betroffenen Jugendlichen und ihrer Lehrkräfte, nur der Beitrag unserer "schnellen Eingreiftruppe" fehlt leider. Ich bin mir aber sicher, selbst wenn sie dabei gewesen wäre, es hätte für uns alle nix Neues zu sehen gegeben.
  13. nightforce

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    Sag uns erst wie alt du bist, dann entscheiden wir über Sie oder Du.
  14. nightforce

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    Sebi, uns ist es sch... egal wie wer aussieht, rumläuft, fährt oder ähnliches.... Ich kenne eine Krankheit, umgangssprachlich sagt man dazu; "die Kinder der Dunkelheit", aber was hat dies mit Grufties zu tun? Hier kann man sowieso erstmal jeden User nicht nach seinem Gesicht einschätzen, nur nach dem was er so schreibt. Und da möchte ich dir einen Rat geben, versuche erstmal mit dir selbst klar zu kommen.
  15. technisch machbar wäre sowas, aber darunter leidet halt die Zuverlässigkeit, denn ohne Strom, sollten es auch nur µA sein, lauft nix. So muß in der Waffe die Elektronik und Batterie untergebracht werden, sowas erhöht das Gewicht und muß auchnoch erschütterungssicher eingebaut werden......... Besser wäre, die Elektronik in den Polizisten und den Transponder in die Waffe, sowas könnte man ja auch mit nem Herzschrittmacher kombinieren, wäre ehe die gleiche Batterie....
  16. nightforce

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    @Hollowpoint, mußte das jetzt mit den Geranien sein, da denk ich immer sofort an Erfurt, die wachsen, nein wuchern in Erfurt in einer Gartenbauausstellung genannt EGA rum..... Wie konntest du mir das jetzt antun...
  17. nightforce

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    @Sebi, diejenigen die deine Fragen hier beantworten das sind auch alles Menschen, also nix menschenfeindlich.... Ich denke eher du bist ein bißchen schüchtern und traust dich nicht Personen Auge in Auge zu fragen.
  18. Die DB ist zwar privatisiert worden, aber bei ihr handelt es sich um ein öffentliches Unternehmen unter anderem auch zur Personenbeförderung. Klar hat die Bahn auf ihren Bahnhöfen und auch in ihrem rollenden Material ihr Hausrecht und somit könnte sie auch das Führen von Gaswaffen durch Inhaber eines kleinen Waffenscheines in ihrem Zuständigkeitsbereich unterbinden, so nach alter Westernart, "mit geladenem Colt kommst du nicht in den Saloon". In Flugzeugen z.B. dürftest du auch mit kleinem Waffenschein deine Gaswaffe nicht führen. So bleibt zum Schluss nur vom Führen auf das Verbringen auszuweichen, denn auch in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Verbringen von Schußwaffen durch Berechtigte erlaubt.
  19. nightforce

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    Der Gesetzgeber gibt das eindeutig vor, bis 7,5 Joule darf man mit Waffen auch zu Hause im befriedeten Besitz schießen, wenn dabei sichergestellt wird das kein Geschoss das befriedete Grundstück verlässt. Wenn es über diesen Energiewert geht, so sind Schießstände genehmigungspflichtig, müssen vorher von der Behörde durch Inaugenscheinnahme abgenommen werden und werden durch Diese regelmäßig überprüft. Für solche Stände gibt es Auflagen zuhauf, und die alle einhalten zu können, auch auf Dauer, geht ganzschön ins Geld. Das wäre für einen Hobbystand im Keller oder auch im Garten für Einzelpersonen fast unerschwinglich.
  20. nightforce

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    @de50ae, Oha, das wußte ich nicht, andererseits beschäftige ich mich weniger mit freien Waffen. Ich dachte, die bläst sämtliche Diabolos raus bis kein CO² mehr in der Kartusche ist.
  21. nightforce

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    @Sebi, so wie du bei mir rüberkommst wäre es besser, du würdest ersteinmal mit Softair in deinem Keller kräftig üben. Wenn du das 18. Lebensjahr vollendet hast ist das auch kein Problem. Mit einer echten Schußwaffe bliebe dein Keller nicht lang heil und obendrein würdest du eine Straftat begehen. Also was solls, es gibt auch eine vollautomatische Kaschi frei zu erwerben wenn man alt genug ist, allerdings ist dies eine CO²-Version, dürfte aber für deine Ansprüche reichen.
  22. Uli, ich wünsche dir alles Gute zum Wiegenfest. Gruß nf
  23. @karaya, du schreibst; Die Aussage über die Bekanntgabe von Verwaltungsakten ist erstmal soweit richtig, aber wenn du schreibst, das meine Aussage definitiv nicht richtig sei, wie erklärst du dann deine weiteren Worte...? Genau das habe ich doch oben geschrieben, das Absenden eines Faxes ist kein Beweis, das es auch beim Empfänger ankommt, die Behörde kann nur den ordnungsgemäßen Versand nachweisen, doch niemals nicht den Empfang. Nur wenn eine Behörde förmlich zustellt, oder sich den Empfang eines Faxes bestätigen lässt , sind die Beweise erbracht deren Beweislast ja die Behörde zunächst hat. Vielleicht war ich ja gedanklich mit meinen Ausführungen schon viel weiter und spezieller an diesem Fall, als es der Gesetzestext erstmal hergibt. @impulse; Einzelverbindungsnachweise haben da auch wenig Sinn, weil dort nur die ausgehenden Gespräche aufgelistet werden, jedoch keine empfangenen Gespräche. Eingehende Gespräche kann man z.B. mit einer guten Telefonanlage dokumentieren.
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