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Mutter

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  1. Was kann man schön ableiten? Weite Verbreitung von Messern-hohe Anzahl an Taten. Ist hingegen ein Tatmittel begrenzt, kann es auch nur begrenzt zum Einsatz kommen. Scheuen sich Menschen tödliche Mittel einzusetzen? Nein, sie nutzen was verfügbar ist.
  2. ollte man nicht erst einmal abwarten, bis es ein echtes Ergebnis gibt?
  3. Das finde ich auch ziemlich daneben. Ich weiss nicht warum man daran fest hält. Unter der Hand wird das doch sowieso nicht eingehalten. Man schau mal die Anzahl der verbastelten Kameras bei Matches an. Die Zeit, in der wir mal etwas "Ruhe" brauchten sind vorbei und man muss vorwärts gehen. Wenn man etwas lenken will, macht man selbst das Angebot. Von den guten Matches lassen sich dann schöne Werbevideos im Netz verbreiten. Eventuell liesse sich auch etwas Geld mit dem Material durch Angebote an die Schützen verdienen. Kennt man ja von Brittas Fotos oder aus dem Vergnügungspark an der Wasserrutsche und anderen Attraktionen. Wer sich versteckt, geht unter. Wir haben nichts, dass es zu verstecken gilt.
  4. Die Anfragen sind bereits vor Jahren gelaufen. O-Ton DMAX: Wenn wir sowas senden wollen, kaufen wir das in den USA. So dumm sind unsere Verbandoberen nun wirklich nicht, dass sie diese Idee nie verfolgt hatten. Schön, wenn sich etwas geändert haben sollte. IPSC könnte man sicher Zuschauerfreundlich ausstrahlen. Die Spannung am Biathlonschießstand ließe sich sicher erzeugen.
  5. Wie sich allgemein herumgesprochen haben sollte, ist ein öliges Patronenlager ein Problem, aber nicht Öl im Lauf (es sein denn es ist soviel, dass es zu Laufbauchungen kommt).
  6. Die Lösung am iPhone ist bestenfalls als Spielerei einzustufen. Zu Konsolenspielen wurden auch schon "Nachtsichtgeräte" mitgeliefert. Der Vergleich zwischen einer Wasserspritzpistole und einem AR15 wäre das Äquivalent. Ansonsten gibt es sowohl NAchtsicht, als auch Wärmebild als Vorsatzgerät zu kaufen. Da diese auf Fotoapparate oder Spektive oder Ferngläser oder...verwendet werden können sind sie legal erhältlich. Der ein oder andere Feststellungsbescheid des BKA bestätigt dies.
  7. Wieviele von denen wohl dann auch mal in der Schule ballern würden Hat natürlich was gutes. Es braucht keiner mehr von aussen kommen und die potenzielle Bedrohung ist jedem minütlich bewusst. Was für ein schönes Leben. Mir gings auch besser als noch ein Atomkrieg über uns allen schwebte. Wie befreiend das doch für alle war.
  8. Ich finde ihn in seinen anderen Thesen deutlich realistischer Zahlen die häufig vergessen werden: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/massaker-an-us-college-in-oregon-nichts-wird-sich-aendern-a-1055826.html Laut Text 2/3 der Taten nicht in waffenfreien Orten (wobei das sowieso keine Rolle spielt) Wir haben jährlich weniger Verkehrstote als in den USA abgeknallt werden. Das kann alles nicht normal sein und die Verfügbarkeit von Schusswaffen für Jedermann kann es auch nicht sein. Das sieht man an den Zahlen. Wenn man zulässt das behämmerte sich ungezügelt eindecken können, darf die Nutzung niemanden verwundern. Das gleiche gilt für Kriminelle und Suchtabhängige. Kaufen von Privat kann dort jeder und da stinkt der Fisch gewaltig.
  9. Als ob die Schulen mit bewaffneten Schülern sicherer wären... Waffenbesitz ist nichts für Jedermann. Deshalb haben andere diese massiven Probleme auch nicht.
  10. Das liegt daran, dass es leider kein einfaches Ja oder Nein gibt. Beitrag 2 hat die Frage aber prompt nach geurteilter Rechtsauffasung beantwortet. Die korrekte Antwort war dann aber drei Seiten lang nicht gut genug
  11. Das ist eine unscharfe Auslegung. Korrekt geht es um Munition für Langwaffen. Wenn man dies beachtet ist die Frage nicht sonderlich schwer. Das WaffG kennt keine Unterscheidung. Das Beschussgesetz ist nicht einschlägig. CIP Tabellen kann man sich also sparen. Auf den Knackpunkt habe ich glaub ich gelegentlich hingewiesen
  12. Dann wäre es toll, wenn diese Menschen nicht beliebig über Waffen Gewalt haben dürften.
  13. Zweck? Frage beantworten Medizinmann hat's verstanden
  14. Die Stelle sollten sie dabnn mal zeigen. Obendrein gibt's das von mir mehrfach erwähnte Gerichtsurteil. Es gibt ebenfalls keine Trennung nach KW- und LW-Kaliber nach Waffengesetz
  15. Einmal lesen, was ich dazu geschrieben hatte und die Fragerei hätte sich längst erledigt.
  16. Frei zitiert aus einem Urteil zur 9x19: Hast du eine entsprechende Langwaffe ist das i.d.R. kein Problem, solange eine passende Kurzwaffe fehlt. Allerdings kann man sich die 4mmM20 auch einfach so eintragen lassen.
  17. Genau, es gibt aber auch nicht denkende Weidmänner. Darum sollte das bei einer Zertifizierung auch nicht mehr möglich sein. Es gibt aber auch andere untaugliche Varianten und umgekehrt ausgeschlossene taugliche Varianten. Einige Bundesländer beginnen bereits eigene Wege zu gehen. Auch diese Auswüchse sollten eingebremst werden können. Schau dir mal an, was auch an untauglichen bleifreien plötzlich gesetzlich zulässig wäre. Es wird nun einmal zertifiziert werden (denk mal zurück an meine deutlcihe Warnung diesbezüglich zu Carstensen, da fandest du es noch i.O.). Nun soll das auch vernünftig ablaufen und nicht so ein Unsinn werden. Dabei meine ich auch ausdrücklich, dass geprüft wird, ob bei einem gebondeten Geschoss überhaupt nennenswert Blei im Wild verbleibt. Bislang wurde diese dumme Diskussion immer über TM Geschosse geführt. Wenn, dann möchte ich einfach, dass dies solide abläuft. Eine Gefahr kann ich wirklich nicht erkennen.
  18. Nein, nein. So einfach denke ich tatsächlich nicht. Ich jage auch eher klassisch, weil ich es für geeigneter halte. Außerdem wäre kein einziger Jäger betroffen, wenn auch kleinere Kaliber mit geeigneteren Geschossen ebenfalls zugelassen werden. Wo soll da eine "Gefahr" sein? Man muss auch keine neuen Kaliber kreiieren. Der Markt ist nun wirklich gut gefüllt. wenn einer ein besseres hat, kann er es aber gern anbieten. Der Markt entscheidet. Ich möchte ganz einfach, dass wir vernünftig der Jagd nachgehen. Mehr nicht.
  19. Ja, da ist es sogar ganz ähnlich. Zudem hat sich überall die Munitionsentwicklung mächtig ins Zeug gelegt. Für ist das genauso elendig, wie die vermaledeite Kaliberdiskussion beim Militär. Da unterstellt man der .223 wäre ein unzureichendes Kaliber. Allein die Aussage ist ja schon laienhaft. Die verwendete Ausführung ist sicher nicht optimal, aber bereits ein .223 V-Max dürfte die größtmögliche Wirkung erzielen. Es kommt eben darauf an. Das macht es im jagdlichen Beeich aber auch so schwierig. Wer soll denn bitte die vielen Geschosse mit entfernungsangaben versehen? So wie das Projekt der Zertifizierung von Jagdmunition gerade läuft, sollte es schleunigst gestoppt werden. Mal wieder der Vergleich eines zugelassenen 6,5x55 in FMJ gegen ein entsprechend beschleunigtes Deformationsgeschoss in .223. Ich wüsste welches eher die gewünschte Wirkung erzielt. Das Geschoss kann tief genug eindringen, dabei den Geschossdurchmesser locker deutlich über den Durchmesser des genannten 6,5 FMJ aufpilzen und mehr Energie abgeben. Der Vergleich zeigt eigentlich deutlich, dass die derzeitigen Vorgaben überarbeitungsbedürftig sind.
  20. Weil sie eben doch willkürlich sind, funktionieren die Berechnungen für die Zertifizierungen nicht. DAS führt dann wiederum zu den von dir befürchteten Auswüchsen. Daher muss eine klare Datenlage her. Was ich mir erhoffe? Bspw. mit der .300 AAC an der Kirrung legal erlegen zu können oder einen Frischling mit der .223 mitzunehmen, sprich einfach auch weid- und tierschutzgerecht zu jagen und dabei fobendrein ehlerhaftes auszusortieren. Eine Vorgabe von 6,5 und 2000J/100m ist z.B so ein Unsinn wenn einer das mit nem FMJ tun soll. Andererseit bfinden sich wirksame Kombinationen unterhalb von 6,5 und 2000J/100m. Dazu muss nur ein vernünftiges Patrönchen kreiiert werden. Wer sich im Jagdkreise mal bezüglich nötiger Kaliber umhört, befindet sich schnell im Märchenwald. Ich sehe da viel Nachholbedarf. Ziel der JAgd muss es einfach sein tierschutzgerecht und damit jagdgerecht zu erlegen.
  21. Nicht ganz so. Auch die Überläufer würden nebenher sicher mit der .223 gelegt werden können. Die Sache ist der ganzheitliche Ansatz. Wenn wir doch jetzt dabei sind und eine Zertifizierung für Jagdgeschosse erfolgen wird, dann hätte ich gern einen kompletten Ansatz. Die Berechnung der Jagdtauglichkeit unter den vorgegeben Grenzen hat nun eindeutig erbracht, dass die Berechnungen für die Zertifizierungen nicht mit der jagdlichen Realität übereinstimmen. Wenn man das also weiß MUSS aus meiner Sicht einiges überprüft werden. Dazu zählen zuerst die willkürlichen Grenzen. Ich sehe diese nach oben garnicht i Gefahr, denn die Realität (auch im Ausland) zeigt, das es auch anders und meist kleiner geht. Sollte sich wiedrrum herausstellen, dass unsere jetzigen Grenzen weder tierschutz- noch jagdgerecht sind, bin ich der Erste der für eine entsprechende Anpassung stimmt. Das sind wir dem Geschöpfe schuldig. Zu erwarten ist das allerdings nicht. Fazit: Eine wissenschaftliche Untersuchung bezüglich jagdlicher Wirksamkeit finde ich wünschenswert. Diese erfolgt gerade sowieso. Derzeit ist das Verfahren fehlerbehaftet. Daher sollte der gesamte Vorgang auf den Tisch. Es geht nicht ums sparen an der Patrone. Es geht um die Freiheit der Nutzung einer ausreichenden Jagdmunition ohne Eingrenzung durch willkürliche Festlegungen.
  22. Es ist eh schon nicht mehr einheitlich geregelt. In BW tuts auch die .223 auf Schwarzwild (Frischlinge) usw. Diese Fantasiegrenzen kann man auch sachlich prüfen und dementsprechend anpassen. Das kann man dann über das BJagdG oder wie bislang praktiziert über Änderungen in den LJagdG einfach regeln. Des Jägers Bestand ist kaum gefährdet, wenn man die Vorraussetzungen anpasst. Es geht ja eher um Downsizing. "Mehr" wird dadurch nicht ausgeschlossen. Über den Haufen kann man es schmeissen, weil die alten Regelungen willkürlich sind. Diese anzupassen, ist daher nur folgerichtig. Ich würde bspw. bedenkenlos mit der .300 Whisper auf 45m an der Kirrung auf die braunen Wutzen schießen und diese damit sicher und tierschutzgerecht erlegen. Die Norm geht einfach an der Realität vorbei.
  23. Der Unterschied besteht wie zwischen allen Steuern und allen Kontrollen.
  24. Sind nicht bislang alle Versuche einer Einführung verhindert worden?
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