...ist normal, in Niedersachsen gibt es darüber einen entspr. Erlaß des Kultusministeriums (Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in Schulen). Inhalt ist jedes Jahr den Schülern zur Kenntnis zur geben, Schulform ist dabei egal.
Meine Gören haben das sowohl in Grundschule, als auch am Gymnasium jedes Jahr erhalten. Bei Aufnahme in eine Schule, also in der Regel erstes und fünftes Schuljahr sowie beim Eintritt in berufsbildende Schulen, erhalten auch die Erziehungsberechtigten einen Abdruck des Erlasses.
Aus meiner Schulzeit (endete Anfang der 80er) kann ich mich auch nicht daran erinnern. Ich glaube erstmalig kamen solche Regelungen Anfang des neuen Jahrtausends.
Schulrecht ist ja Ländersache. Derartiges muß es also in anderen Bundesländern nicht geben, vermutlich gibt es aber zumindest in einigen einen ähnlichen Erlaß...
gruss
blackys