Jump to content

gunnewcomer

Registrated User
  • Posts

    15
  • Joined

  • Last visited

About gunnewcomer

  • Birthday 01/01/1985

Persönliche Angaben

  • Sex
    Mann
  • Biografie
    Geboren, um Waffen zu besitzen!
  • Wohnort
    Geht kein an
  • Interessen
    nix
  • WSK-Inhaber
    Ja
  • WBK- Inhaber
    Ja
  • Jägerprüfung
    Ja
  • Erlaubnis nach § 7 oder 27 SprengG?
    Ja

Verbandsmitgliedschaften

  • Meine Verbandsmitgliedschaften
    BDS

Recent Profile Visitors

The recent visitors block is disabled and is not being shown to other users.

gunnewcomer's Achievements

Member

Member (2/8)

10

Reputation

  1. Muss er das den? Was wird den wirklich gefordert? 18 mal schießen kann ich doppelt und dreifach nachweisen.
  2. Guten Abend ja ist bei uns genauso. Wird bei uns auch perfekt geführt. Wie gesagt... hab aber den größten Teil nicht in unserem Verein geschossen, sondern an öffentlichen Schiessständen. , das war aber auch nicht die Frage , in den andern Kladden steh ich ja auch drin. Ich will wissen ob es zulässig ist seine Termine außerhalb des Vereins zu „erledigen“
  3. Hab mir alle 21 Fragen und Antworten in Ruhe durchgelesen... glaube ich habe Tomaten auf den Augen. Mein Thema wird da glaube ich nicht behandelt......
  4. Moin Moin diese steht bei mir bald an... nun sieht es so aus, dass ich zwar im Verein bin, aber den Löwenanteil meiner Termine leider nicht im Verein geschossen habe, sondern an einem öffentlichen Schießstand. (Dieser hat jetzt nix mit meinem Verein am Hut, aber alles schön gestempelt und unterschrieben in meine Heft ) .... ... gibts irgendwelche Vorschriften / Erfahrungen, dass dies zum Problem werden könnte? Bin beim BDS und wir sind in NRW
  5. Moin, Was bedeutet das? Liegend ist klar... Und das freihändig? Darf ich mich abstützen mit meinen beiden Ellenbogen ?
  6. Ich werd ihn mal fragen ob er darauf Lust hat
  7. Ja so habe ich mir das ja gedacht. Also jemandem meine Waffe fürs angucken geben während ich jederzeit daneben stehe geht ok. Ich meine nichts anderes passiert ja auf dem schiesstand ....
  8. Ist es problematisch einem nicht wbk Inhaber meine Waffe in meiner Wohnung zu zeigen? Folgender fiktiver Fall. Opa kommt zu Besuch, und ich geb ihm mein tolles neues AR-15 in die Hand. Damit er sich mal ein neues modernes Gewehr angucken kann. Ich steh natürlich jederzeit neben ihm. Oder begehe ich hier eine Straftat? Weil ich einem nicht erwerbsberechtigtem meine Waffe gegeben habe?
  9. Hi. Also ich habe einen voreintrag. Mit diesem habe ich eine Waffe gekauft. Ist es so, dass ich nun nochmal zurück zur waffenbehörde muss? Inerhalb von 14 Tagen? Bin sportschütze
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)