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Yorck Neuser

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Everything posted by Yorck Neuser

  1. Um vielleicht noch einmal auf das Eingangsthema zurück zu kommen. Es ist in der Tat geplant, nach der Verabschiedung der allg. Verwaltungsvorschrift zum WaffG eine weitere Novellierung des WaffG in Teilen in Angriff zu nehmen. Konkrete Aufforderungen und Maßgaben sind zu diesem Zwecke von Seiten der Innen-Minister-Konferenz an das BMI weiter gegeben worden. Mir wurde in diesem Zusammenhang von den zuständigen Mitarbeitern des BMI auf meine Nachfrage hin bestätigt, dass durch diese Neuregelung sogar Teile der dann gerade erst vorher erlassenen allg. Verwaltungsvorschrift wieder obsulet sein könnten. Auf meine Frage warum man dann nicht erst das WaffG passend ändert und dann eine neue Verwaltungsvorschrift erlässt, bekam ich die Auskunft, dass man zuerst zumindest in den Bereichen, in denen derzeit eine Einigkeit besteht (im Bundestag bzw. Bundesrat) klare Regelungen haben wollte, da nicht klar ist, wie lange ein neues Novellierungsvorhaben dauern kann. Grundsätzlich können bei einer erneuten Novellierung die Karten ganz neu gemischt werden. Um aber auf die andere Eingangsfrage zurück zu kommen. Nur aufgrund dessen, dss ich nicht genau weiss, wie einzelne Regelungen in ein paar Jahren aussehen werden, würde ich mir mein Hobby nicht vermiesen lassen oder mich sonstwie einschränken lassen. Ansonsten wären die weiteren Entfaltungsmöglichkeiten bei den derzeitigen Zukunftsaussichten unseres Landes empfindlich eingeschränkt.
  2. Nein, ich versuche lediglich eine neutrale Position einzunehmen und daher wende ich mich sowohl an Behörden, als auch an Ministerien, als auch an das FWR und die ELF. Auch auf Seiten der Behörden gibt es Leute, die sich sachlich und ohne Vorbehalte mit dem Thema auseinander setzen und die gillt es mit ins Boot zu holen, wenn man etwas bewirken möchte. Wenn man das nicht macht, kann man es genauso gut bleiben lassen oder sich damit abfinden, dass man zwar Meckern und sich beschweren aber nichts ändern kann und das hilft uns nicht weiter.
  3. Ich versuche es erstmal bei den Berufsverbänden, Ministerien (wie dem BMI) und den Behörden, deren Einfluss Bereich scheint mir kurzfristig höher zu sein.
  4. Glaube ich nicht unbedingt. Es scheint sich mehr und mehr durchzusetzen, dass in Punkto Waffen einzelne Erkenntnisse aus der Verkehrspsychologie durchsetzen und für Schusswaffen dort die sleben Voraussetzungen wie zum Führen eines Fahrzeuges gefodert werden. Auch zur Widererlangung einer Fahrerlaubnis muss mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass ein Rückfall (hier: in alte Trinkgewohnheiten) nicht zu erwarten ist. Eigentlich sollte mit dem § 6 Abs. 1 und 2 WaffG nur auf Waffenbesitzer vergleichbare Anforderungen wie an Autofahrer gestellt werden. Früher gab es kaum eine gesetzliche Grundlage eine Amtsärztliche Untersuchung bei Waffenbesitzern anzuordnen. Eine Untersuchung stellte die absolute Ausnahme dar (sie auch Kommentar zur AWaffV) und es gab auch Fälle, in denen WBK-Inhaber zwar ihre Fahrerlaubnis verloren hatten, aber nicht ihre WBK. Wichtig ist jetzt sicher zu stellen, dass die gesetzlichen Regelungen nicht pervertiert werden und psychologische Gutachter nicht als Instrument einzelner Behörden missbraucht werden (können).
  5. Un diese Therapie gab es sogar ohne Rezept und ohne lange Wartezeit.
  6. Der oben geschilderte Fall hört sich nicht nur ein bisschen nach Vetternwirtschaft an, sondern schon nach etwas mehr.... Bei einer früheren Alkoholabhängigkeit muss vor der Widererteilung der Fahrerlaubnis wenigstens eine einjährige Abstinenz nachgewiesen werden können. Dies geschieht in der Regel über ein einmal im Monat erstelltes Blutbild. Wenn in früherer Alkoholiker nur an einem Tag im Monat wieder ordentlich trinkt, spielt die Leber noch Wochen danach verrückt (voller Vorfreude auf die wieder alkoholreichen Zeiten ). Wenn nun aus irgendwelchen Gründen die Leberwerte oben bleiben (z.B. weil der Klient angibt, dass er so ungesund essen würde oder ähnliches), so ist das zum Nachteil des Betroffenen, denn er ist hier in der Beweispflicht zu zeigen, dass eine Alkoholabhängigkeit nicht mehr besteht und seine Eignung wieder hergestellt ist.
  7. Dass auf Seiten der Behörden viele Fehler gemacht werden steht glaube ich ganz außer Frage. Ebenso dass die Anzahl legal besessener Waffen alleine nichts über einen Missbrauch aussagt (den begehen nämlich nicht die Waffen, sondern die Menschen). Mich wundet aber bei der ganzen Diskussion hier etwas anderes. Vielleicht irre ich mich ja auch total, aber ich habe mehrere Leute im bekanntenkreis, die Waffen sammeln (rote WBK) und kenne auch einen Sachverständigen für (kulturhistorisch bedeutsame) Waffensammlungen. Wenn ich mir die dort zu erstellenden Gutachten ansehe, sind diese in der Regel sehr kostenintensiv und haben auch nicht selten etwas von einer gewissenbefragung, in der auch Fragen angesprochen werden, die ich in einem Gutachten so nicht stellen dürfte, aber darüber regt sich keiner auf.... Vielleicht würde sich ja auch hier keiner aufregen, wenn unabhängig vom Alter bei der ersterteilung eine Begutachtung erfolgen würde und dann dafür die Notwendigkeit des Bedürfnisses wegfiele (was nebenbei auch sinnvoller wäre, denn wo mit einer Waffe verantwortungsbewusst umgegangen wird, ist das bei 10 oder 20 auch nicht anders). Wusstet ihr eigentlich, dass vor 1972 die Polizeibehörden teilweise vor der Erteilung einer Erwerbserlaubnis eine Anfrage an Gesundheitsamt geschickt haben, ob irgend etwas in der Krankenakte steht....
  8. Das mit den 30 Jahren ohne Amoktat durch legale Waffenbesitzer stimmt leider nicht (siehe auch Bad Reichenhall). Ich habe das auch früher geglaubt und musste mich dann von Berufskollegen eines besseren belehren lassen. Grundsätzlich stimmte es aber, dass die Anzahl der Amoktaten nicht so hoch ist...... .... Leider stimmt es aber auch, dass die Anzahl und Häufigkeit von Amoktaten in den letzten Jahren sich exponentiell entwickelt hat.
  9. Vielleicht nur noch mal zur Ergänzung einen Beitrag, den ich in ähnlicher Form auch für WO geschrieben habe: Es hat sich in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, dass es sich sehr positiv auswirken kann, wenn junge Menschen schon frühzeitig einen professionellen und unverkrampften Umgang mit Schusswaffen erlernen. Ich halte es für viel besser, wenn ein 14-jähriger unter Aufsicht mit scharfen Waffen schießt, als dass ein gleichaltriger mit Softairs auf alles schießt was sich bewegt oder ohne Kontakt zur Außenwelt viele Stunden unkritisch vor Ego-Shootern sitzt. Wer denkt, das das zu weit hergeholt sei, dem empfehle ich das Buch „Wer hat unseren Kinder das töten beigebracht“ von Colonel Dave Grossmann aus den USA. Er hat selber jahrelang mit recht ähnlichen Methoden Spezialeinsatzkräfte erfolgreich enthemmt, wenn es darum ging auf andere Menschen ohne Emotion zu schießen. Schon aus diesem Grund bin ich unbedingt dafür, dass junge Menschen, sofern sie Interesse daran haben, die Möglichkeit bekommen, eben diesen unverkrampften und professionellen Umgang mit Schusswaffen zu erlernen. Interessanter Weise stellt sich dann sogar heraus, dass bei einigen das Interesse zu schießen verschwindet, weil es etwas Normales bzw. „Gewöhnliches“ geworden ist. Ich gehe grundsätzlich davon aus, dass ein Großteil der Leute, die mit dem Sportschießen begonnen haben, dies auch getan haben, weil sie sich für Waffen und Munition interessiert haben bzw. fasziniert davon waren und gerne auch eine Waffe haben wollten. Dies normalisiert sich aber doch recht schnell, sofern das richtige Umfeld vorhanden ist, in dem ein professioneller Umgang mit Waffen vermittelt wird. Insofern gebe ich in der Theorie all denen Recht, die sagen, dass bei Sportschützen die Sozialkontrolle das Vereines ausreichend sei, um geeignete von ungeeigneten Leuten zu trennen, da dort die Leute im Prinzip ein Jahr potentiell unter Beobachtung stehen und es auch in jedem Verein Leute mit einer gesunden Menschenkenntnis gibt. Das ist aber nur Theorie, denn in der Praxis habe ich leider schon vollkommen andere Erfahrungen gemacht! Dort hatte ich schon Fälle, wo jeder in dem Verein gesehen hat, dass etwas mit einem Mitglied nicht gestimmt hat, aber keiner der Buh-Mann sein wollte, der dieses Thema anspricht. Ich habe schon Fälle erlebt, in denen in einem Verein die Suizidpläne eines Mitgliedes allgemein bekannt waren und keiner sich dafür zuständig gefühlt hat. Ich hatte auch schon das Vergnügen einen jungen Menschen bei mir in der Begutachtung sitzen zu haben, der gar nicht wusste, dass man normalerweise nicht auf Zielscheiben mit Menschen drauf schießt, weil er in seinem Verein nie andere Scheiben gesehen hat. Diese Aufzählung könnte ich hier leider noch über ein paar Seiten fortführen. Sicherlich stellen diese Fälle auf die Gesamtzahl der Schützen und Schützenvereine immer noch die Ausnahme dar, allerdings handelt es sich hierbei um Ausnahmen, die nicht im Sinne aller Waffenbesitzer sind und die auch zuverlässig erkannt werden können. Das sind auch genau die Fälle in denen der § & WaffG zur Anwendung kommen sollte. Grundsätzlich sollten Gesetze nur in den Fällen Dinge regeln, in denen es zwingend notwendig ist. Wie schon gesagt, ein gesundes Vereinsumfeld ist bei Sportschützen das wichtigste und daher habe ich auch genau dies den Kollegen vermittelt, die ich ausgebildet habe. Wenn das soziale Umfeld im Verein stimmt, ist ein Gutachter häufig überflüssig, weil die Menschen dann selbst in der Lage sind, Probleme zu erkenn und zu lösen. Ich selber habe überigesn mit 18 Jahren angefangen zu schießen. Erst ein Jahr Lupi und dann GK. Meine erste GK-Waffe hatte ich mit 19 Jahren und heute sind es doch ein paar mehr geworden und werden wohl bis Weihnachten noch ein paar mehr werden. Ich hatte aber auch das Glück, einen Verein zu finden, in dem man sich sehr gut um junge Leute gekümmert hat und in dem man jungen Leuten auch immer ercht schnell Verantwortung gibt. So ist es dort immer üblich gewesen, dass die jüngeren Mitglieder im Vorstand arbeiten (müssen ) und auf diesem Wege lernen Verantwortung zu übernehmen.
  10. "Dann frage ich mich was besser ist: - Die Jugend lernt mit richtigen Kanonen umzugehen und zu schiessen, haben keine gestörte beziehung zu Waffen, weil es im gewissen Sinne ein sportlicher Gebrauchsgegenstand ist. - Die Jugend hat nur TV-Bildung mit Waffen, sehen die Macht die davon ausgehen kann, Kaufen sich Softairs und beschiessen sich gegenseitig und empfinden das als harmlos. Immer interessant wie sich teenager verhalten, wenn sie Pistolen in der Hand halten. Gefahr geht nur von denjenigen aus, welche noch nie Gelegenheit dazu hatten mal nen Schiessstand zu betreten. Für alle anderen ist das nichts besonderes mehr. Das ein ernstzunehmender Sport verschwindet, mal ausgeschlossen. Aber besaufen kann man sich ja überall mit 16, frage mich jetzt was schlimmer ist...." @ Yeti Diese Meinung teile ich und die meiner Kollegen, die sich auch aktiv mit Schusswaffen und Sportschießen auseinander gesetzt haben auf jeden Fall. Ist ist in jedem Fall besser junge Menschen unverkrampft und professionell an den Umgang mit Schusswaffen heran zu führen und ihnen die Möglichkeit dazu zu geben. Einigen gefällt es dann und sie bleiben dabei, andere verlieren aber auch wieder erstaunlich schnell das Interesse am Schießen und an Waffen. Was aber immer bleibt ist ein neutrales und unverkrampftes Verhältnis zu Schusswaffen. Deiner Meinung zum Thema zum Thema Softair-Waffen teile ich auch und würde daher immer den Verantwortungsvollen Umgang mit scharfen Waffen vorziehen.
  11. Mehr muss auch gar nicht sein. Ist ja noch nbicht notwendig das WaffG in sein Kopfkissen einzuarbeiten. Ich hoffe auch nicht das ViperM eine Stunde nach dem WaffG googeln musste, ansonsten hätte ich da beinahe ein schlechtes Gewissen.
  12. Sorry ich war davon ausgegangen, dass das neue WaffG hier allgemein bekannt sei. Ihr könnt es euch entweder hier ansehen oder auch z.B. beim Deutschen Schützenbund downloaden. Waffengesetz.pdf
  13. Hallo zusammen, mein Name ist Yorck Neuser und ich arbeite seit 2002 an der Uni Düsseldorf zum Thema der Persönlichen Eignung im WaffG. (siehe auch www.waffen.dynup.net) Ach ja und bevor einer fragt: Ich hatte nichts damit zu tun, dass diese Regelungen in das Gesetz gekommen sind, aber ich hatte es mir als Aktiver Sportschütze, er seit vielen Jahren Studenten im Rahmen des Hochschulsportes an Schusswaffen ausbildet, und als aktiver Jäger zur Aufgabe gemacht, diese Regelungen möglichst positiv im Sinne aller Betroffenen (Waffenbesitzer, Gutachter und Behörden) umzusetzen. Dass dies manchmal nur im eingeschränkten Maße möglich ist, dürfte wohl klar seinÂ… Der eine oder andere wird mich vielleicht noch aus meinen früheren Postings kennen oder noch von meiner Anwesenheit am Stand des FWR / der ELF auf der WBK. Dieses Jahr konnte ich leider nicht dabei sein, da ich am gleichen Wochenende einen anderen Kongress hatte, an dem ich als Redner teilnehmen musste. Nachdem hier in der letzten Woche ziemlich viel Wirbel wegen einer „Umfrage“ der Uni Bremen war und mich Frau Meller vom FWR angerufen hat und ich danach auch ein paar Telefonate mit Uli Eichstädt und Oliver Seliger geführt habe, wollte ich auch mal ein Statement zu der ganzen Sache abgeben. Zunächst einmal muss man wohl zusammenfassend sagen, dass die ganze Sache nicht so optimal gelaufen ist. Wohl auch dadurch, dass die Kollegen von der Uni Bremen völlig ohne Vorankündigung ihre Umfrage ins Netz gestellt haben und ein Teil der Formulierungen bezüglich des besonders sensitiven Testsystems etc. nicht so treffend waren und auch nicht wirklich dazu geeignet waren Verständnis und Vertrauen bei den Lesern der Foren zu erzeugen. Es wurde teilweise mit Phrasen um sich geworfen, ohne diese wirklich für die Leser des Forums zu erklären (wie bei einigen Versicherungsvertretern, wobei ich mich an dieser Stelle schon bei allen mitlesenden Versicherungsvertretern entschuldigen möchte). Dies würde ich aber alles als noch nicht so schlimm auffassen. Was mir dagegen nicht gefallen hat, ist der Umstand, dass im Rahmen dieser „Unfrage“ zeitweise eine Rohversion eines späteren Persönlichkeitsfragebogens zur ersten Vortestung ins Netz gestellt wurde. Dies ist nach meiner Auffassung aus mehren Gründen nicht in Ordnung: 1. Die Umstände in denen jeder Teilnehmer den Fragebogen ausfüllt, sind recht unterschiedlich. Der eine macht es vielleicht gerade nebenbei im Büro, der andere zu Hause, der eine hat gerade viel Stress parallele und der andere nicht. 2. Man weiß auch nicht ob derjenige, der angibt den Fragebogen zu bearbeiten, auch tatsächlich den Fragebogen komplett alleine bearbeitet. Man stelle sich vor, dass der Sohn aus Interesse anfängt den Fragebogen zu bearbeiten und ab der Mitte des Fragebogen gesellt sich er Vater dazu vor den Rechner und mischt sich in die Antworten des Sohnes ein. Hier kommen dann ganz andere Antwortmuster raus, die auch für die spätere Normiereung von Testverfahren ganz falsche Werte liefern, die auch für spätere Kandidaten zum Nachteil sein können (z.B. wenn die Normwerte der Personen von 21 – 25 Jahren massiv durch eben diese Einflüsse der älteren Personen, die sich als jünger ausgegeben haben, beeinflusst würden => ganz schlecht für die jungen GK-Schützen) 3. Die unter 1 und 2 genannten Gründe sind auch der Grund, warum Online-Befragungen in der Beruflichen Eignungsdiagnostik nach DIN 33430 nicht zulässig sind. 4. Als für mich am wenigsten OK ist, ist der Umstand, dass im Rahmen dieser „Umfrage“ zumindest eine Vorversion oder Paralleleversion eines späteren Testverfahren im Internet veröffentlicht wurde. Dies kann von unseriösen Testknackern genutzt werden und macht damit aus wissenschaftlicher Sicht schon heute einen auf Basis dieser Umfrage erstellten Test nicht mehr einsetzbar. Was das sollte ist mir schleierhaft. Zum Schluss will ich aber auch noch ein paar allgemeine Dinge loswerden: Ich halte es für wenig sinnvoll, nur aufgrund eines voll standardisierten Testverfahrens, dass auf Basis einer angeleiteten Selbstauskunft basiert (einfacher ausgedrückt: Persönlichkeitsfragebogen) einen Aussage über die Eignung oder die Nichteignung einer Person zu treffen. Dafür ist die menschliche Persönlichkeit doch etwas zu komplex und die Einflüsse der aktuellen Lebens- und Umweltsituation sind dafür auch zu wichtig. Ansonsten dürften nur die Menschen geeignet sein, die unter keinen theoretischen Umständen eine Waffen gegen einen anderen Menschen einsetzen würden und in diesem Falle würde ich mich als (durchaus selbstkritischer) Psychologe, selbst als Ungeignet einstufen! Hierzu kann ich jeden auch mal empfehlen sich unter http://www.waffen.dynup.net/x_files/n.pdf eine Publikation runter zu laden und dann wird jedem klar, dass ein isolierter Test nicht geeignet sein kann, alle Aspekte der Nichteignung zu erfassen. Dagegen sprechen auch verschiedene Forschungsergebnisse, die in diesem Artikel zitiert werden. Ein Persönlichkeitsfragebogen liefert immer nur eine Arbeitshypothese für eine spätere Untersuchung! Nebenbei sind auch viele psychologische Fragestellungen möglich, bei denen man ganz ohne einen solchen Persönlichkeitstest auskommt. Bei früherer Alkoholabhängigkeit wird z.B. im Rahmen der Verkehrspsychologie seit Jahren kein Persönlichkeitsfragebogen mehr eingesetzt, da er bei dieser Fragestellung wenig sinnvoll ist, sondern es wird über Blutwerte untersucht, ob eine einjähre Abstinenz durchgehalten wurde, und welche übrigen Veränderungsprozesse sich vollzogen haben. Den einzigen Bereich im § 6 WaffG den ich sehe, bei dem der Einsatz eines standardisierten Begutachtungssystems möglich ist, sind die Untersuchungen nach § 6 Abs. 3 WaffG. Dort ist die Fragestellung immer gleich und standardisiert. Aber auch dort sollte niemals nur aufgrund eines Persönlichkeitstestverfahrens ein Urteil getroffen werden. Ich möchte mich jetzt zu diesem Thema heute auch nicht zu lange auslassen, da sonst die meisten keine Lust haben den Artikel zu ende zu lesen, aber ein paar Dinge musste ich einfach loswerden. Grundsätzlich begrüße ich natürlich den Umstand, dass nun an mehreren Stellen zu diesem Thema geforscht wird und es ist auch durchaus angedacht worden, dass Düsseldorf und Bremen in Teilen dieser Forschung zusammenarbeiten werden. Hierzu wird es vielleicht Anfang des kommenden Jahres ein erstes Treffen geben und dann kann ich auch zu diesem Thema mehr sagen. Vielleicht noch zum Abschluss eine kleine Bitte: Unter http://www.waffen.dynup.net/umfrage.html könnt ihr an einer anonymen Umfrage zum Thema „Persönliche Eignung mitmachen. Ich babe mir jetzt ein wenig Zeit genommen, um auf mögliche Fragen einzugehen und werde bestimmt auch in Zukunft wieder häufiger Vorbei schauen. Wäre schön, wenn ihr eich auch ein paar Minuten Zeit für meine Umfrage nehmen könntet. Bis dann Yorck Neuser
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