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Sledge Hammer

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Everything posted by Sledge Hammer

  1. Nicht zu vergessen, daß Michael Mann executive producer von Miami Vice war. http://www.buyersmls.com/miamivice/mann.htm
  2. ...und weil der Thread mit "Recht" herzlich wenig zu tun hat, verschieb' ich ihn mal nach "Allgemeines, Medien, Off Topic".
  3. Wobei das zitierte Urteil in dieser Beziehung eher harmlos ist. Vgl. hierzu das Urteil BGH NJW 1990, 3281, welches langatmig ein besonders widerliches vielaktiges Mordgeschehen unter Gestrauchelten beschreibt, um dann die Frage zu beantworten, ob die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt neben der lebenslangen Freiheitsstrafe verhängt werden kann oder ob die lebenslange Freiheitsstrafe zuerst abgesessen werden muß, bevor der Täter in den Entzug geschickt wird.
  4. ...und per Post: http://www.meinestadt.de/erfurt/branchenbuch/0-1-2?requestID=&startAt=10
  5. Oh mein Gott.... Erfurt jetzt auch per Telefon möglich: http://www.meinestadt.de/erfurt/branchenbuch/0-1-2?requestID=&startAt=10
  6. Eigentlich kein größeres Problem, mit dem Auto nach Erfurt zu kommen: http://www.route.de/index.jsp
  7. Auf Mittwoch dann.. ...ich werde Dich eiskalt abledern!
  8. Die KWKG-Eigenschaft von Munition ergibt sich daraus, daß sie für eine Waffe bestimmt ist, die Kriegswaffe im Sinne der Kriegswaffenliste (Anlage zu § 1 I KWKG) ist (Nr. 50 i. V. m. Nr. 29 Kriegswaffenliste).
  9. Brüssel ist eigentlich ganz hübsch. Die Belgier sind freundlich, wenn auch manchmal etwas träge. Und Essen kann man in Belgien fantastisch. Mein Fazit: Belgien wird unterschätzt.
  10. Ich sag es ja nur ungern, auch nicht ganz richtig. Es handelt sich um zwei verschiedene Prüfungen. Die Bedürfnisprüfung nach § 4 IV WaffG 2002 findet einmal spätestens nach drei Jahren statt und kann im Rahmen der (ersten) Prüfung nach § 4 III WaffG 2002 stattfinden. Die Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung nach § 4 III WaffG 2002 findet dagegen in regelmäßigen Abständen, spätestens alle drei Jahre statt.
  11. Das ist so nicht richtig. Das Bedürfnis hat mit der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung nichts zu tun (vgl. § 4 WaffG 2002), es handelt sich um unterschiedliche Voraussetzungen: 1. Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG 2002) Hier wird geprüft, ob man dem Betroffenen überhaupt eine Waffe in die Hand geben darf oder ob zu befürchten steht, daß der Betroffene sich nicht an die den Waffenbesitz regelnden Vorschriften halten wird. 2. pers. Eignung (§ 6 WaffG 2002) Liegen in der Person des Betroffenen Gründe vor, den Waffenbesitz zu verweigern? 3. Bedürfnis (§ 8 WaffG 2002) Hat der Betroffene einen sachlich gerechtfertigten Grund, eine Waffe haben zu wollen? Ist er Sportschütze, Jäger, Sammler etc.?
  12. Grundgütiger, drei Tage von Leipzig nach Hamburg? Ist die Bahn tatsächlich so langsam oder ist hast Du das Tramper-Sunny-Funny-Senioren-Sonntagsfahrer-Ticket für den Bummelzug über Novosibirsk?
  13. Billigflieger? Nein danke, ich flieg nur Lusthansa und das aus gutem Grund:
  14. Scio, me nihil scire! :? Das ist schlicht und ergreifend falsch. Gem. § 58 I WaffG 2002 gelten Erlaubnisse, die nach dem WaffG 1976 erteilt wurden, fort. (Beachte die Ausnahme für Personen unter 25 in § 58 IX WaffG 2002). Damit gilt die Nachprüfung nach § 4 IV WaffG 2002 nicht für Altbesitzer. Aber: Bereits nach altem Recht war eine Revision des Bedürfnisses grundsätzlich möglich (§ 47 II WaffG 1976), allerdings nicht detailliert verfahrensrechtlich geregelt. Dies aber nur im Hinblick auf die Voraussetzungen des alten Rechts. Wer diese eingehalten hat, dürfte sich also kaum Sorgen machen müssen.
  15. Oder er wollte nur mal pinkeln und einen Snack im Airpot-Hotel nehmen.
  16. Das hat mit langsam oder gutmütig nichts zu tun. Die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht ist nur statthaft, wenn ein Bürger direkt und unmittelbar betroffen ist und den Rechtsweg bereits ausgeschöpft hat. D. h. gegen Gesetze allein kann der Bürger nicht klagen. Er muß erst abwarten, daß aufgrund des fraglichen Gesetzes ein Verwaltungsakt gegen ihn ergeht und diesen dann zunächst im verwaltungs(gerichtlichen) Verfahren anfechten, also folgende Instanzen durchlaufen: Akt -> Widerspruch -> Klage zum Verwaltungsgericht -> Berufung zum Oberverwaltungsgericht -> Verfassungsbeschwerde zum BVerfG. Eine Ausnahme gilt dann, wenn eines der Instanzengerichte das Gesetz auch für verfassungswidrig erachtet. Dieses Gericht hat dann die Möglichkeit, eine (direkte) Vorlage an das BVerfG zu machen.
  17. WHQ? Ihr habt Euch doch nicht ernsthaft bei der Krabbelgruppe angemeldet?
  18. Nein, Mega, die NRA hat die Liste erstellt und es sind alle Leute darauf, die sich mal in irgendeiner beliebigen Form gegen die weitreichenden Forderungen der NRA gestellt haben. Eben "wer nicht für uns ist, ist gegen uns".
  19. Dem kann ich nur beipflichten. Das Führen "schwarzer Listen" ist per se kein taugliches Mittel der politischen Auseinandersetzung. Und wer solche Listen führt, stellt sich damit automatisch ins Abseits. Ich bin sehr dafür, den Thread zu schließen.
  20. Nicht wirklich, Texte von E. M. Arndt werden heutzutage eher etwas kritisch gesehen:
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