Jump to content

Till

Registrated User
  • Posts

    4602
  • Joined

  • Last visited

About Till

  • Birthday 01/01/1950

Persönliche Angaben

  • Sex
    Mann
  • WSK-Inhaber
    Ja
  • WBK- Inhaber
    Ja
  • Jägerprüfung
    Ja
  • Erlaubnis nach § 7 oder 27 SprengG?
    Ja

Verbandsmitgliedschaften

  • Meine Verbandsmitgliedschaften
    Keine Angabe

Recent Profile Visitors

781 profile views

Till's Achievements

Professional

Professional (4/8)

84

Reputation

  1. Dem wahren Moslem sind innere Werte wichtig, nicht der Tand und Flitter dieser Welt. Eure Antworten zeigen nur, daß Ihr gottlose Materialisten seid. Nach den Bildern ist das Glück der Somalis offenbar unermesslich!
  2. Grundsätzlich kann man die Waffe frei veräußern, wenn der Käufer erwerben darf. Wenn man das innerhalb eines Monats schafft, ist alles paletti, denk ich mal.
  3. Schließe mich Lusumi an. Monatsfrist ist zu achten, wenn ich nicht irre.
  4. Wintertreffen wär ich dabei. Allerdings mit Ofen im Zelt, ich mags eher kuschelig.[attachment=2909]
  5. Nur mit Wiederladerlehrgang haste aber keine Berechtigung zum Umgang mit Treibladungspulver zum Vorderladerschießen, dafür bedarf es noch des entsprechenden Grundlehrgangs. Hat einer nur diesen Grundlehrgang, wird seine Erlaubnis nach § 27 SprengstoffG auf den Umgang mit Schwarzpulver beschränkt. Genau das nennt der Volksmund dann Schwarzpulverschein, gell?
  6. Die Kunden bezahlen die Vertriebsorganisation, über die ihnen Rechtsschutzversicherungen verkauft werden. Sagt was ihr wollt, diese Geschäftsidee hat was. Hauptproblem ist doch diese Geheimdipolmatie, die angeblich so erfolgreich betrieben wird und über die man leider, leider auch den Mitgliedern nichts erzählen darf, da es ja ansonsten keine Geheimdiplomatie wäre. Erstens glaube ich nicht an diese Geheimdiplomatie und zweitens kann sowas auf Dauer nur funktionieren, wenn trotzdem eine Form der Kontrolle da ist. Ansonsten ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Daher muß die Satzung mE dahingehend geändert werden, daß die Fördermitglieder aus ihrer Mitte ein Kontrollgremium wählen, dem gegenüber der Vorstand Auskunfts- und Rechenschaftspflichtig ist. Im Grunde sowas wie die parlamentarische Kontrollkommission des Bundestages, die die Geheimdienste überwacht. Da erfährt ja auch nicht jeder Abgeordneter, was der BND so treibt.
  7. Klaus? Da war wohl der Wunsch Vater des Geschwätzes. FWR? Ich trete aus. Wenn jemand die Deutsche NRA aufmacht, bin ich gerne als zahlendes Mitglied dabei. Die Struktur des FWR ermöglicht Korruption. So geht es jedenfalls nicht.
  8. Nö, noch nicht. Da ja alle wissen, dass Du Klaus bist, darfst Du Dich hier gerne selber noch etwas zum Arsch machen. Nur zu, Dein Auftritt!
  9. Stell Dir mal vor, wir können sogar Dich verschwinden lassen!
  10. Der beste Schutz der Demokratie sind eine ausreichende Zahl bewaffneter Bürger, die bereit sind, ihre Freiheit zu verteidigen. Wieso soll ausgerechnet der Souverän unbewaffnet sein? Und wieviele Einheiten der Bundeswehr - unterstellt, sie würden überhaupt ihren Eid brechen und für einen Putschisten/Diktator etc gegen das eigene Volk kämpfen und nicht (zumindest in Teilen) überlaufen - verfügen über eine solide Häuserkampfausbildung? Wieviele bewaffnete Zivilisten - als ehemalige Soldaten - verfügen über ähnliches Wissen? Sicher hätten die aufeinander eingespielten militärischen Topteams erstmal einen Vorteil gegen Zivilisten, aber wieviele von solchen Profis gibt es in der Bundeswehr mit ihrer heutigen Mannstärke? Reichen die, um ein ganzes Land zu besiegen, wenn in der Bevölkerung wirklich der Wille zum Widerstand da wäre?
  11. Keiner ist verpflichtet, sich selber ans Messer zu liefern.
  12. Hab schon verstanden, wozu der Paragraph gut ist. Was mir am Herzen liegt, ist, daß keiner freiwillig der Polizei erzählt, er hätte einem flüchtenden und damit ehemaligen Angreifer hinterhergeschossen. Sowas ist BLÖD.
  13. Nimmt der bewaffnete Räuber einen Stellungswechsel vor, um in eine Position zu gelangen, aus der er besser schießen kann (immerhin war der Täter mit einer Pistole bewaffnet), dann ist die Notwehrlage nicht beendet. Und das ist viiiel besser, als § 33 StGB. Den kann man dann hilfsweise immer noch bringen.
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)