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Lengrüsser

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  1. Das ist die frage die geklärt werden sollte ?
  2. Lengrüsser

    Magazine

    Hallo zusammen, bezüglich der Magazine mit hoher Kapazität (MP etc.) gibts jetzt schlaue die bieten die in Egun an ,bei denen ist eine Magazinlippe abgesägt und deren Meinung nach unbrauchbar. hat so etwas juristischen bestand ?
  3. So , nun ist "Es" raus und gültig. Wie wird der Altbesitz von Salutwaffen ( außer Salutwaffen aus ehemaligen Maschinenwaffen ,die sind ja nun verboten)geregelt ? Auch hier Bedürfnis ?
  4. Wer kann denn nach der Annahme des Neuen Waffenrechtes hier mal zuverlässig mitteilen wie es jetzt mit Deko und Salutwaffen aus Altbesitz ausschaut ? Auch Altdekos aus ehemaligen Maschinenwaffen.
  5. Frage , wie sieht die rechtliche Situation bei ehemaligen Waffen aus, die zu Schnittmodellen umgearbeitet wurden. Auch in Bezug auf die neuen EU-Gesetze.
  6. Habe ich bei "Klassischen" Salutwaffen ( umgebaute Karabinern) noch nie gesehen.
  7. Aber jetzt mal ernsthaft. Wie soll das denn mit den tausenden Salutkarabinern weiter gehen die im Besitz von den Leuten sind die seit über 40 Jahren verscherbelt wurden ?
  8. "Und denk ich an Deutschland in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht "
  9. Ich habe mir den Referentenentwurf diesbezüglich mehrfach durchgelesen. Der Text gibt darüber gar nix her ! Sollten die Salutwaffen in die ursprüngliche Waffenkategorie zurückgestuft werden , wären die Besitzer in der Situation des unerlaubten Waffenbesitzes. Und was und wer hat ein Bedürfnis für Salutwaffen ? Traditionsgemeinschaften wie Schützenvereine , Reenecter oder wer oder was ?? Offensichtlich haben die " Hansels" sich überhaupt keine Gedanken gemacht .
  10. Wieso nicht ? welche vor 2017 in besitz waren ?
  11. Frage, wie soll nach dem neuen Waffenrecht der Staus von Salutwaffen aus Altbestand geregelt werden.
  12. Ich habe Ihn gefragt warum sie das machen , nach §5 Abs.1 und 2 Waffg ist das doch klar. Strafe mit mehr als 60 Tagessätzen und deine Zuverlässigkeit ist weg. Ja man will den Leuten was signalisieren das man sie unter Beobachtung hat. Sie bekämen ja auch von den Kollegen mitgeteilt wenn "du " wegen irgend welcher Sachen auffällst.
  13. Ich habe die Sache aufgeklärt. Bei der regelmäßigen Überprüfung fragen "die " ob in letzter Zeit was gegen dich ermittelt wurde , auch wenn wegen nicht passiert eingestellt wurde. So bald Begriffe wie "Nötigung ,Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Einbruch etc." auftauchen ,bekommen diese Personen diesen Brief "die " nennen das Warnschuß ! Denn bekommst du immer wenn etwas bei dir war und nach §170 Stpo. eingestellt wurde. Und dann dämmerte es mir das ich vor 2 Jahren eine Staßenverkehrssache hatte die ,weil nicht Passiert eingestellt wurde. Und da fiel der begriff Nötigung. Der Beamte war ziemlich genervt weil er selber mit der Formulierung nicht glücklich war. Verwies aber auf seine übergeordnete Behörde bei der ich mich ja beschweren kann. "Er " meinte wenn es nach Ihm ginge würden Leute die mehrmals wegen §170 Stpo auffallen die Zuverlässigkeit entzogen bekämen. Aber das bekämen sie ja nicht durch. Das ist ein Vorformulierter Text wo nur noch der Name eingetragen wird. Ob dieser ganze Schmonz nur in NRW oder auch woanders gemacht wird weis ich nicht.
  14. Selbstverständlich mache ich mir Gedanken wie "die "auf so was kommen. Wie blöd müsste ich denn sein wenn ich da so meine Vermutung hätte.
  15. Genau das habe ich an das Polizeipräsidium gerichtet ( Frage wegen was wird gegen mich ermittelt), was ich den Angestellt habe. Da ich mir nichts bewußt bin. Antwort folgt.
  16. Durchführung des Waffenrechtes: habe heute vom Polizeipräsidium ein Schreiben bezüglich der Überprüfung der Zuverlässigkeit und Eignung nach § 4 Abs.3 Waffengesetz erhalten. Da folgt dann folgender Wortlaut: "Eine solche Überprüfung hat zu Ihrer Person aktuell stattgefunden und Anhaltspunkte ergeben , die bei erster Betrachtung Auswirkung auf Ihre Zuverlässigkeit hätte haben können. Nach Auswertung der Ermittlungsakten komme ich zum jetzigen Zeitpunkt bei Berücksichtigung aller Umstände zum Ergebnis, das die erteilte Erlaubnis Fortführung findet und auf einen möglichen Wiederruf verzichtet werden kann. Ich gehe dabei jedoch davon aus, dass Ihr zukünftiges verhalten mir keinen Anlass mehr geben wird, erneut in eine solche Prüfung einzutreten." Soweit der Text, aber was hat das zu bedeuten ? Oder ist das "Normal"
  17. Na ja , da stellt sich mal wieder die Frage wer bestimmt wer "Reichsbürger" oder "gefährlich" ist. Hatten wir das nicht schon mal ?
  18. Ergibt sich aus dem neuen Gesetz eine Regelung für bisher freie einschüßige Schwarzpulverwaffen ?
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