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Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2:
2.
Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte
2.1
Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme);
Und um "handeln" (gwerblich) geht es hier ja nicht.
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Ich will nicht diskutieren und auch niemanden überzeugen. Welche hahnebüchnen Auslegungen das WaffG in deutschen Schützenkreisen einerseits und in deutschen Amststuben andererseits erfährt, das ist wohl ausreichend bekannt. Selbst Gerichte entscheiden unterschiedlich, da maße ich mir als kleiner Wicht kein Urteil an.
Nehmt einfach in Eurem Inneren auf, dass möglicherweise anders sein könnte, insbesondere dann, wenn Ihr einen Lauf ohne Eigentumsvermerk in fremde Hände gebt.
Nirgends ist das neue WaffG so deutlich wie bei diesem Thema.
Aber wenn Du nicht drüber diskutieren willst, ... bitte 8)
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Meinetwegen. Ich weiß dass es der Wunsch vieler Schützen ist, nebenher noch einen unregistrierten Lauf zu besitzen. Aber der Gesetzgeber wird den Handel per Handschlag mit wesentlichen Waffenteilen insbesondere mit Läufen nicht akzeptieren.
Ich weiss echt nicht, was Du Dir bei solchen Unterstellungen denkst... :?
Die Leute die ich so kenne haben schlichtweg keine Lust, für etwas Eintragungsgebühren zu zahlen, wenn sie es nicht unbedingt müssen.
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- und das Kaliber (Kaliber = Laufinnendurchmesser/Geschossdurchmesser) mit dem auf der Waffe angegebenen Kaliber übereinstimmt; die Hülsen- oder Patronenlänge kann geringer sein.
Na... das ist ja schonmal relativ schwierig, wenn man einen .357er oder ein Gewehr in 8x57 hat.
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Ja, aber es wird vermutlich nicht funktionieren.
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Eigentlich berechtigt der Stempel in der WBK zum Erwerb von Munition für diese Waffe. Man muss die Muni also aus der Waffe verschiessen können und dürfen. Der Stempel neben einem 357er Revolver berechtigt daher auch zum Kauf von .38 Special.
Dieser Logik folgend gilt der Stempel auch für Munition für vorhandene Wechselsysteme.
Leider ist das aber in der Praxis schwierig, da der Büma ja nicht jedem alles an Muni verscheuern kann, nur weil der sagt er habe ein WS.
Dazu kommt noch, dass die Bümas gerne auf Nr. Sicher gehen, für sie steht ja auch einiges auf dem Spiel.
Der einfachste Weg ist eine Eintragung, auch wenn es strenggenommen nicht juristisch notwendig ist.
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Haken.
Hacken ist eBay-Deutsch, so wie Postpacket.
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Oder einfach nur "37"
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Das abgebildete Exemplar hat höchstens DN 15, das entsprechende Handrad ist unwesentlich größer als ein Fünf-Mark-Stück.
Ey, wer sagt denn dass es ein Schlagring für Erwachsene sein muss?
Bin froh, dass ich überhaupt ein Bild gefunden habe.
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In fast jedem deutschen Heizungskeller gibt es prima Schlagringe an den Absperrhähnen...
Aber es kommt drauf an, ob sowas als Waffe konstruiert wird.
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Na ja, ich werde Dich dann im Knast besuchen und eine Feile im Kuchen einbacken!
Marc, ich habe den Texas Penal Code gelesen, bevor ich mit Dir darüber diskutiert habe. Sag Du mir dann bitte, wo es in deutschen Notwehrrecht ODER im vorliegenden Urteil irgendeinen kleinen Anhaltspunkt dafür gibt, dass der Ort (eigene Wohnung oder nicht) der Handlung für die Einstufung als NW massgeblich ist.
Da steht nur, dass das Einlassen der Erpresser in die Wohnung keinen Einfluss auf die Einstufung als Notwehr hat.
(Das schreib ich hier nur hin, damit nicht irgendein Dummuser aufschreit "Das steht was von Wohnung!"... aber er lässt sich sicher nicht davon abhalten.)
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Das wird in D nicht unterschieden.
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Die Polizei in DE (wie auch in den meisten Staaten der USA) wird Dich festnehmen und Deine Selbstverteidigung wird Dir dann vor Gericht nicht zugestanden, denn Du haettest ja einfach wegfahren koennen und nicht aus dem Auto aussteigen brauchen, auch auf die Gefahr hin, dass er Dir villeicht eine Beule ins Auto schlagen koennen!
Ja.
Ist doch auch korrekt so.
Wenn ich so einem A... aus dem Weg gehen kann, dann mach ich das auch. Wenn er allerdings anfängt, mein Auto zu zerkloppen, dann darf ich aussteigen und ihn daran hindern, auch mit Gewalt.
Ansonsten: http://www.guns-online.de/gb3/viewtopic.php?t=312
Auch bitte Seite 2 beachten, da hat karaya ein BGH-Urteil zitiert.
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...oder Recyclinghof.
Aber dafür ist eBay doch da. Hier liegt eine alte Kamera herum, keine Ahnung was die wert ist, brauchen tu ich sie auch nicht. Ich stelle sie bei eBay rein, jemand zahlt mir 25€ dafür und ist glücklich weil er ein neues Stück für die Sammlung hat, ich bin glücklich über die 25€... alle sind glücklich.
Klar, hätte die Kamera auch wegwerfen können. :blbl:
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Wenn Du in DE laufen konntest um aus einer Notwehrsituation herauszukommen und Du hast es nicht getan, dann ist es keine Notwehr.
Wenn ich die Notwehrsituation damit beenden könnte (d.h. niemanden und NICHTS zurücklassen), dann wäre die Gegenwehr nicht "erforderlich" und somit keine Notwehr.
Das ist in den USA auch nicht anders.
Die aufgehobene "Duty to retreat" bedeutet nicjt, dass man jemanden erschiessen kann, wenn es nicht ERFORDERLICH ist.
Sorry clifford, aber was Du schreibst stimmt nicht.Auch kannst Du in DE nicht einen Dieb mit Waffengewalt "festhalten" und erschiessen weil er weglaeuft, selbst nicht auf Deinem Grundstueck oder Wohnung.
Doch, festhalten auf jeden Fall (Jedermannrecht) und hinterherschiessen auch, wenn er Beute bei sich hat (juristisch ein andauernder Angriff auf mein Eigentum).
Es stimmt auch nicht, dass Du in den USA nicht Jemanden erschiessen kannst, weil er zB Dein Auto in der Oeffenlichkeit stiehlt. In TX ist das Gesetz sogar so, dass wenn Jemand Dein "Transportmittel" stiehlt, dann kannst Du Ihn noch so lange erschiessen wie Du Ihn sehen kannst.
Falsch. Erstens gilt das in Texas nur für "Diebstahl bei Nacht", nicht für Diebstahl generell, und zweitens nur, wenn man Grund zur Annahme hat, dass das gestohlene Eigentum nicht auf andere Weise wiederbeschafft werden kann. Beweise das mal vor Gericht.
Diese Einschränkungen hat das deutsche Notwehrrecht nicht!
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Klar, oftmals koennte man zurueckweichen. Das ist aber der Unterschied von Amerika zu Europa.
Nein, der Unterschied ist dass man in Europa nicht die Mittel haben darf, um sich zu verteidigen.
In Deutschland ist das Notwehrrecht grosszügiger als in den USA, eine "Duty to retreat" gab es hier nie!
Deshalb war die Aufregung um das neue Gesetz in Florida hierzulande auch so lächerlich.
In Deutschland muss man nicht zurückweichen, egal wo. Einen weglaufenden Taschendieb von hinten niederzuschiessen ist u.U. durch das deutsche Notwehrrecht abgedeckt (Extremfall!).
Mach das mal in den USA auf öffentlichem Grund, dort wird das Leben des Angreifers immer über den materiellen Besitz des Opfers gestellt, in Deutschland eben nicht.
Ausser auf eigenem Grund (in manchen Staaten) darf ein Amerikaner nur sein Leben verteidigen, nicht seinen Besitz.
LEIDER gilt das relativ liberale deutsche Notwehrrecht in der Praxis erst ab der zweiten Instanz, während in den USA meist schon der Sheriff entscheidet, dass es Notwehr war.
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Für Neuwaren ist eBay eigentlich nicht gedacht.
Man kann prima gebrauchte Sachen kaufen und verkaufen, und wenn man es richtig macht dann spart man alls Käufer viel Geld.
Früher landeten intakte Sachen auf dem Sperrmüll weil sie jemand nicht mehr brauchte, während ein paar Kilometer weiter jemand das selbe Teil neu kaufen musste.
Als Verkäufer habe ich schon viel Geld mit Sachen eingenommen, die ich sonst weggeworfen oder vielleicht verschenkt hätte oder die in meinem Keller unnötig Platz wegnehmen würden.
Jetzt wirft man halt nur noch weg, was absolut für niemanden mehr zu gebrauchen ist.
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Für mich als lediglich marginal Kunstinteressierten Zeitgenossen gibt es nur ein Kriterium, was zählt: entweder es gefällt mir, oder eben nicht.
:!:
Das ist das, was letztendlich zählt. Genau wie beim Wein.
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Red Du nur.
Kann ja jeder nachlesen.
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Ich würde Dir ja antworten, aber dann hinge ich gleich wieder in irgendeiner blöde Diskussion über irgendwas was ich nicht gesagt habe drin... deshalb lass ich's.
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Woraus Du Hobbyanalytiker daraus mir rechte Gesinnung aus linker Herkunft nachredest, wird Dein Geheimnis bleiben, aber unterlasse bitte solche Späße in Zukunft.
Das ist kein Spass.
Wer heutzutage Adolfs Kunstdefinition in eine vorher unpolitische Kunstdiskussion als Argument einbringen muss, der wäre damals ganz vorne mit dabei gewesen.
Bäh.
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Ich nehme an, das BKA würde das Teil als "scharfen Schlagring" einstufen.
Ergo: Verboten.
Munitionserweb für privat gekaufte Waffe mit Wechselsystem
in Lawcorner
Posted
Es ist keine Lücke, es ist einfach nur erlaubt. Als "Waffe" gilt schliesslich das Griffstück. Und wer sich ein Griffstück illegal kauft oder einführt um dann mit einem WS eine Waffe zu basteln, der kann sich auch gleich eine ganz illegale Waffe kaufen. Ist einfacher.