Gilt die Unschuldsvermutung für WBK-Inhaber nicht mehr?
Ich sehe es so:
Die Behörde hat nur festzustellen, ob es Bedenken gegen die Zuverlässigkeit gibt, somit ist sie es auch, die Nachweispflichtig ist.
Ein Beweis der Zuverlässigkeit ist, als positive Zukunftsprognose, an sich nur schwer möglich, wohl aber das Gegenteil.
Geht es um die Wiederholungsprüfung, so hätte die Behörde hierbei in ihrem Interesse zu handeln, nicht jedoch im Interesse des Antragstellers.
Ist das Urteil rechtskräftig, oder geht der Zauber noch weiter?