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bigviperdaddy

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  1. Wenn ich mich nicht ... ....ja doch.... .....SAR hatte auf der IWA eine da! Wollten diese auch zukünftig wieder vertreibeN!!!
  2. Nette Sachen von H&K habe ich bei www.hkpro.com bestellt! War nach zwei Wo. da. und auch nicht so teuer!
  3. Hallo! Ich hatte da so einen Gedankengang! Unterbrecht mich wenn ich falsch liege! Die Glock 17 gibt es als vollautomatische Pistole. Das wäre dann die Glock 18. Die ist bei uns bestimmt verboten, weil KWKG. "Als Abkömmlinge der Glock 17 sind zu nennen: Die Glock 18, eine für Serienfeuer ausgelegte Glock 17. Die Teile der Glock 18 sind größer damit sie nicht mit denen der Glock 17 ausgetauscht werden können..." (http://www.waffenhq.de/index1280.html) Welche Teile der Pistole sind denn geändert? Auch der Lauf? Wenn der Lauf, der gleiche ist... :? :| :rol: Ich hoffe ihr versteht meine Frage! Nicht erschlagen, wenn ich total daneben liege!
  4. Ich bin Mitglied im FWR und ELF! Ich behaupte, dass ist mehr als bei den meißten Sportschützen! :gulp: @Cascadeur Einer der drei MP5-Halbautomaten (OA5,BT-96, BWT 5) hat z.B. kein genietetes Griffstück. Ich bin mir sicher, dass dies ganz nah in den Bereich KWKG geht! Der Hersteller/Händler wird schon wissen warum er die Waffe nicht dem BKA vorlegt. Und dies auch zukunftig nicht tun wird!=> O-Ton des Herstellers/Händler! Aber meine Frage war auch nicht ob eine Waffe, die kürzer als 60 cm ist eine kurzwaffe ist! Meine Frage ist: Kann ein Händler aus einer eigentlichen Langwaffe eine Kurzwaffe machen? Danke!!
  5. Das soll nicht abwertend gemeint sein! Aber ich würde als Schießsportler aufgeben oder kämpfen! Nur so kann man kein Hobby/Sport betreiben! Das ist ja als wenn man einem Rennfahrer sagt er bekommt nicht mehr als 5 Liter Sprit und es werden nur noch VW Lupos gefahren!
  6. Danke für die Antworten! Was die Sportschützen für Auflagen haben ist mir egal! Ich habe ein berufliches Interesse an der Waffe! Danke!
  7. Hallo! Ich bräuchte mal eure Hilfe! Es geht mal wieder um MP5-Halbautomaten (OA5,BT-96, BWT 5). Ist es möglich, dass der Handler die Waffe umbaut (ohne Schulterstütze => unter 60cm) und sie dann als Kurzwaffe verkauft? Oder geht das nicht? Die Waffe heißt ja "Pistolenkarabiner"! Vielleicht könnt Ihr mir ja helfen? :mrgreen: Danke!
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