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Beau Riese

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About Beau Riese

  • Birthday 07/08/2017

Persönliche Angaben

  • Sex
    Mann
  • Wohnort
    Berlin
  • Beruf
    erlernt: Werkzeugmechaniker; erlernt und ausgeübt: Immobilenfachkaufmann
  • Interessen
    Metallverarbeitung, Motorrad, Schießsport
  • Favorite guns
    da gibt es soo viele...
  • WSK-Inhaber
    Nein
  • WBK- Inhaber
    Nein
  • Jägerprüfung
    Nein
  • Erlaubnis nach § 7 oder 27 SprengG?
    Nein

Verbandsmitgliedschaften

  • Meine Verbandsmitgliedschaften
    Keine Angabe

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Reputation

  1. Ich wäre für zweierlei: Gerichtliche Feststellung, dass der Rauswurf unrechtmäßig war. Kündigung der Mitgliedschaft. Damit würde ich eine Klarstellung gerade auch den Gesprächspartnern in Politik und Verwaltung gegenüber erwarten und eine Stärkung der Anerkennung und damit des eigenen Gewichts.
  2. Wie sich das liest, kann man das alte Stück wohl noch in eine scharfe Waffe umwandeln. Zudem sieht sie aus wie neu.
  3. Da gab es doch mal dieses Stinke-Spray, das so stark stinken sollte, dass es einen Angreifer vom Angriff wirksam abhalten sollte. Laut Beschreibung sollte es einem Menschen aufgrund des unerträglichen Gestanks unmöglich sein, seinen Angriff fortzusetzen. Da aber jede Verletzung ausgeschlossen sei, dürfe es legal zur Abwehr auch gegen Menschen eingesetzt werden und wurde deshalb als legale Alternative zu Reizgas-Spray beworben. Das habe ich -so aus dem Gedächtnis- auf der Dose gelesen, die ich vor vielen Jahren mal in der Hand hatte (hab's nicht ausprobiert...). Eine schnelle Suche hat nichts gebracht, sonst hätte ich es verlinkt (gibt es das überhaupt noch?), um darauf meine Frage zu richten, ob so ein Spray a) wirksam und b) tatsächlich legal ist. Aber im Moment finde ich nur Scherzartikel, die kaum dafür taugen dürften. Hat jemand Erfahrung mit so etwas?
  4. Und wieder einmal ein stimmungsaufhellendes Bild, das mit dem Artikel nichts zu tun hat. In dem geht es nämlich um Pyrotechnik, Schlagwaffen und Messer, illustriert wird es aber mit einer scharfen Schusswaffe. Aber nicht einmal SSW waren erwähnt...
  5. Aber wie kann das BKA sich über das Gesetz erheben? Nicht, dass ich dieses Gesetz gut fände, aber wie funktioniert das? Das ist doch keine Beurteilungsfrage.
  6. Da frage ich mich, wie man an dem eindeutigen Gesetzestext vorbei die sportliche Eignung attestieren kann. Ist die AWaffV denn gar nicht so bindend, wie ich immer dachte?
  7. Die Urteilsbegründung ist m.E. nicht stimmig, wenn darauf abgehoben wird, ob en bloc oder einzeln verkauft wird. Für mich wäre ein wesentliches Kriterium, wie lange die verkauften Gegenstände im Besitz waren. Bei ein, höchstens zwei Jahren kann man noch von einem Handel mit Gewinnerzielungsabsicht ausgehen, bei einem zuvorigen Erwerb bspw. im Rahmen einer Sammlung, der über mehrere Jahre dauerte, eher nicht. Unverständlich ist auch, dass die Wiederverkaufsabsicht keine Rolle spielen soll -für mich ist sie ebenfalls wesentlich.
  8. Wie konnte das beobachtet werden, wenn die Waffe doch vorschriftsmäßig verdeckt getragen wurde?
  9. Och menno, das wurde Dir doch nun wirklich ausreichend erklärt -stell doch nicht immer dieselben Fragen, wenn Du die Antworten eh ignorierst.
  10. Dann solltest Du es eigentlich längst besser wissen. Egal, Du willst es so, Du machst es so.
  11. Nochmal: es geht dabei nicht nur um Dich, sondern um die Anderen, die Unvernünftigen, die dadurch getriggert werden. Probier's einfach mal aus.
  12. Dass das kein Placebo ist, erkennt man schnell, wenn man Auktionen vergleicht, in denen sich die Bieter frühzeitig gegenseitig hochschaukeln, mit denen, bei denen erst zum Schluss geboten wird. Nicht selten erzielen sichtlich gebrauchte Gegenstände Preise über gängigen Neupreisen -und ich rede dabei nicht mal von Damenunterwäsche. Es ist also ein bekannter Fakt, leicht von jedermann überprüfbar. Um diesen Effekt angemessen zu behandeln gibt (gab?) es sogar eigene Programme, die das automatisieren: eine einstellbare Zeit vor Auktionsende wurde geboten. Bei eBay bspw. hat sich eine Zeit von 2 Sekunden bewährt; eGun ist etwas träger und zeigt bei ca. 10 Sekunden das gewünschte Ergebnis. Auf der anderen Seite gibt es die sattsam bekannten Selbstbieter, die einzig zum Zweck des Hochschaukelns ihre eigenen Angebote durch frühzeitige Scheingebote "unterstützen". Das funktioniert vor allem dann, wenn sich andere Teilnehmer finden, die ebenfalls frühzeitig bieten. Auktionen -auch in der analogen Welt- zielen immer auch auf emotionale Reaktionen; das sollte man immer berücksichtigen, will man erfolgreich teilnehmen.
  13. Es geht nicht um rationale Entscheidungen, sondern um emotionale. Letztere mindert man durch spätestmögliches Bieten.
  14. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob die Journalisten da wissen, worüber sie schreiben. Es ist nicht ganz klar, ob sie zwischen einer WBK und einem Waffenschein unterscheiden (können).
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