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kawakawa

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Everything posted by kawakawa

  1. Offensichtlich bekommt die EU langsam panische Angst vor seinen Untertanen. Da ist es klar, dass man sie möglichst effektiv entwaffnen muss. Die Gelbwesten haben sicherlich ihren Teil dazu beigetragen. In Brüssel dachten sie wohl, was wäre passiert, wenn die Gelbwesten, wie in den USA, scharfe Waffen hätten tragen dürfen. Wir sollen uns nicht unserer Unterdrücker erwehren dürfen. Und wir sollen uns nicht vor den Übergriffen der Mitglieder des neuen importierten Lieblings-Volkes wehren. Insbesondere denke ich da an die Fähigkeit von kleinen schmächtigen Frauen, sich einer Vergewaltigung oder eines Ehrenmordes zu erwehren. Da bleibt nur noch der Weg in die Illegalität. Wie ein bekannter Strafverteidiger sagte: Wie wollen sie nachweisen, welchem Haushaltsmitglied die Waffen gehören, die bei der Hausdurchsuchung gefunden wurden? Ist nur bedrückend, wenn die Erkenntnis kommt, dass man in einer freien Demokrate lebt, die eigentlich eine Lobby-Diktatur ist - und ebenfalls die Freiheit hat schon lange ihren Sinn verloren - zumindest in der aktuellen Ausführung. Es fehlen nur noch: 1. Abschaffung der Unschuldsvermutung 2. Einführung von Sippenhaft Willkommen im Beginn des vierten Reiches... Irgendwie wird dieses Europa immer unsympathischer. Aber, die Meisten haben ja durch ihr Kreuzchen bei den Wahlen bestimmt, dass sie das so haben wollen. Ist sicher nicht das Ende, sondern nur der Anfang. Schaut nach England rüber. Dort ist der Grundsatz, dass der Beschuldigte sich nicht selbst zu belasten braucht, schon zum Teil "entsorgt". Als Beschuldigter musst Du die Passwörter zu Datenträgern rausrücken, dessen Inhalt dich belasten würden. Wenn Du die Passwörter verweigerst, gibt es Beugehaft.
  2. Der Polizist "zerredete" die Nötigung, weil er meinte, dass kein großer Sachschaden entstand und auch nicht Sachbeschädigung, weil eben der Schaden ihm zu klein erschien. Hat aber nur ca. 1-2 Sekunden den Deckel aus 2-3 Metern Entfernung angeschaut. Aber es ist ohnehin komisch abgelaufen. Keine Mitteilung im Gespräch das man von anderer Partei angezeigt wurde. Auch keine Mitteilung, dass man Beschuldigter ist und keine Mitteilung, dass man Aussageverweigerungsrecht hat. Sah aus, als wäre je ein Beamter zu je einer Partei gegangen und dann hauptsächlich geschlichtet hätten, dann später auf der Wache bei der Auswertung der Notizen erst die Anzeigen geschrieben hätten. Vorwurf ist "Bedrohung". Dann frage ich schon mal vorab: Was hat B an Strafe zu erwarten, wenn Staatsanwaltschaft meint, der Knall-Warnschuss war ein übertriebenes Mittel, nur um sein Auto zu schützen und somit keine Notwehr anerkennt? B ist nicht vorbestraft. B hat mit der Waffe nicht auf A gezielt oder ähnliches. Wie gesagt, in ca. 10 m Abstand ein mal in die Luft geknallt und dann ständig Waffe Richtung Boden am Bein gehalten. Auch keine Sprüche, wie "ich knall dich ab" oder ähnliches.
  3. Hat B getan! Er rief die Polizei an und sagte sogar, dass er "nur" mit einer Schreckschuss einen Schuss abgab, damit sie kein SEK Kommando schicken. Nur scheint die Polizei mit B ein Problem zu haben, weil er schon mehrmals in der Vergangenheit wegen A rief. Sie sind entnervt von ihm. Das verlief nun so: A und B riefen jeweils die Polizei. Polizei kam an, ein Beamter ging zu A, ein Beamter zu B. Der Scheiß-Beamte ging zu B. B erzählte, dass A auf sein Auto einschlug und seinen Vorgarten betrat (Hausfriedensbruch). Dann dass A auf das Fahrzeug einschlug und schrie, dass er das Auto zerstören wird, wenn B nicht raus kommt. Dann ihn mehrmals aufforderte, das Einschlagen zu unterlassen und letztlich keine andere Möglichkeit sah, als ein Mal mit der Schreckschuss in die Luft zu knallen. Fahrzeug wegfahren war keine Option, weil da ein Angriff von A möglich gewesen wäre. Persönlich A entgegentreten, da dies zu einer Schlägerei hätte führen können. Also geb er den Knall ab, so wurde niemand verletzt, es gab keine Schlägerei mit ungewissem Ausgang. Er gab an, dass der Angriff auf das Fahrzeug andauerte, als er den Schuss abgab, dass er sogar den Schuss letzlich ankündigte, er schrie aus dem Fenster "wenn Du jetzt nicht aufhörst, komme ich raus und werde schießen". Es war das mildeste Mittel, was er hatte, so dass niemand verletzt wurde und er gab an, dass das Mittel erfolg hatte, da A dann aufhörte einzuschlagen. Er wies darauf hin, dass er Schwerbehindert zu 100 ist und Pflegegrad 3 (früher Pflegestufe 2) habe. Er könne nur wenige Schritte ohne Krückstock laufen. B wurde weder informiert, dass A ihn angezeigt hat, noch dass er Beschuldigter ist, noch dass er schweigen kann. Der Beamte zerredete den Vorwurf der Nötigung, da seiner Meinung nach kein Schaden entstand. Somit auch keine Sachbeschädigung. Dann ließ sich der Beamte die Waffe geben, die er sichergestellt hat. Er meinte, man könne in paar Tagen vorbeikommen, um sie abzuholen. In paar Tagen kam B vorbei und bekam die Auskunft, dass eine Anzeige wg. Bedrohung gefertigt wurde und die Waffe vermutlich nicht wieder bekommt. Er stellte auch fest, dass gegen A keine Anzeige wegen Hausfriedensbruch, noch wegen Nötigung, noch wegen Sachbeschädigung gefertigt wurde. Men werde noch auf ihn zukommen. Und nun? Bedrohung? Weil man die Waffe abfeuerte? Fiel dem Beamten scheinbar nichts besseres ein, um B wegen seiner "Aufsässigkeit" eins auszuwischen.
  4. Arbeitest Du an bestimmter Stelle bei der Justiz oder hast es schon ma am eigenen Leib mit Notwehr erfahren oder handelt es sich um Deine Meinung? Ich müsste Deinen Hintergrunnd kennen, um Deine Antwort einschätzen zu können.
  5. Nachträgliche Frage: Wird ein solcher Sachverhalt grundsätzlich an die Staatsanwaltschaft abgegeben, damit diese prüft, ob Notwehr vorlag, oder entscheidet das der bearbeitende Beamte der Polizei und es geht gar nicht an die Staatsanwaltschaft, falls der Polizeibeamte feststellt, dass es keine Notwehr war? Gruss Freeman
  6. Ach so, das alles lief ab auf einem Privatgrundstück. Grundstück war umfriedet bis auf die ca. 4 Meter breite Einfahrt (da ist kein Tor oder ähnliches). Also nicht in der Öffentlichkeit, falls ich das richtig sehe.
  7. Es gab eine Kamera, es gibt eine Aufnahme. Der Täter hat das auch zugegeben, dass er das gemacht hat. B hat sich geäußert, dass ein gegenwärtiger Angriff bestand, da A auf das Fahrzeug einschlug und auch mündlich ankündigte, das Fahrzeug zu zerstören, wenn A nicht aus der Wohnung kommt. Dann ist B aus der Wohnung, hat den A aufgefordert aufzuhören. Er tat das nicht, also feuerte B ein mal in die Luft und A hörte auf. Was wäre die bessere Möglichkeit gewesen? B versucht A vom Auto wegzuziehen, eine Schlägerei beginnt, vielleicht zieht dann A sogar ein Messer? So ist die Sachbeschädigung beendet worden, ohne Verletzte, ohne Schlägerei, nur durch einen Knall. Der Plan "auf" A zu schießen bestand nicht. Im übrigen, der kleine Waffenschein von B ist nicht eingezogen worden. Er hat ihn zurück bekommen. Die Waffe wurde mitgenommen, mit dem Hinweis, dass die Situation hute zu angespannt sei, nach den zwei Vorfällen und man wolle nicht, dass damit mehr "Dummheiten" gemacht werden. Er soll die Schreckschuss auf der Wache in paar Tagen abholen. Dann bekommt man sie höchstwahrscheinlich wieder. Ich gehe davon aus, dass wenn eine Straftat zur Last gelegt würde, man vorher belehrt worden wäre, dass man nichts zur Sache sagen muss.
  8. Ja ist so gelaufen. B hat schon öfter die Polizei wegen A rufen müssen. Die Dorfpolizei fühlt sich dort "angepisst", weil sie ständig wegen einem ihrer Meinung nach "einem Mieterstreit, für den sie nicht zuständig sei", gerufen wird. Wie beurteilst Du den Einsatz der Schreckschuss durch B?
  9. Hallo, ich habe eine Frage, zu einem Sachverhalt, der sich in der Nachbarschaft ereignete. Habe es anonymisiert geschrieben: Die beiden Nachbarn A und B sind verstritten. Person A will wieder einen Streit anzetteln. Sie geht an die Tür von B und klingelt Sturm. B macht nicht auf, da er nichts mit A zu tun haben will. Also geht A an das Auto von B und fängt an mit beiden Fäusten und Händen gegen den Kofferraumdeckel zu hämmern. Er schreit dabei, dass B aus seiner Wohnung zu ihm raus kommen soll. B schreit aus dem Fenster zu A, dass er sein Auto in Ruhe lassen soll. A hört nicht auf und hämmert weiter gegen das Fahrzeug von B. B ist schwerbehindert, kann sich auf ein Kräftemessen oder Schlägerei mit A nicht einlassen. Er befürchtet von A angegriffen zu werden, wenn er raus geht, um sein Auto zu schützen. B ruft die Polizei an und teilt ihr mit, was los ist. Die Polizei teilt B mit, dass sie nicht für die Lösung von Streitigkeiten zwischen Mietern verantwortlich ist und schickt keine Beamten hin zu B. Da B sich nicht anders zu helfen weiß, holt er seine Schreckschuss-Pistole, geht nach Draußen und gibt ca. 8 Meter von der Stelle entfernt, wo A auf das Fahrzeug von B einhämmert, einen einzigen Warnschuss in die Luft ab. Schreit rüber zu A, dass er sein Auto in Ruhe lassen soll und geht wieder in seine Wohnung. B hat weder auf A gezielt noch mit der Waffe in seine Richtung gezeigt. A hört darauf hin auf und ruft selbst die Polizei an. Die kommt dann natürlich und macht B Vorwürfe, warum er denn seine Schreckschuss einsetzte und einen Warnschuss abgab. Aus dieser Situation heraus stellen sich die folgenden Fragen: Wie stellt sich die Polizei aus ihrer Sicht ein korrektes Verhalten vor? Hätte B zu A gehen müssen, wobei A ihn hätte schlagen können. B wäre auf Grund seiner Behinderung weder fähig sich zu wehren, noch wegzulaufen. Er läuft an einer Krücke. Hätte B erst zu seinem Auto gehen müssen, um zu schauen, ob A auch tatsächlich Dellen ins Blech mit seinen Faustschlägen auf die Kofferraumhaube verursacht? Dann könnte aber obiges eintreten. In Hamburg gab es einen Fall, da schoss ein Rentner einem Dieb, der seine Geldbörse gestohlen hat und weglief, mit einer scharfen Waffe in den Rücken. Dieses Handeln war wohl vom Notwehrrecht gedeckt. Dürfte in solchem Fall die Polizei dem B seinen kleinen Waffenschein wegnehmen oder seine Schreckschusspistole beschlagnahmen? War in diesem Fall der Einsatz der Waffe berechtigt? Würde Jemand auf eine Person einschlagen wäre ein solches Verhalten sicher im Rahmen der Notwehr berechtigt. Gruss kawakawa
  10. Ach so. Dann war das mein Denkfehler. Dachte da gehört ein Gurt über den Bauch noch zum Holster dazu der dran gemacht werden muss, damit das Holster nicht herumflattert. Aber wenn das an den normalen Hosengurt dran gemacht wird, dann ist das OK.
  11. Also das Holster von Egun wird unten am normalen Hosengürtel festgemacht, habe ich das so richtig verstanden? Werde vergleichen und vermutlich es nehmen, wenn die Waffenabmessungen passen. Gefällt mir gut. Danke Dir für den Link.
  12. Der Gürtel unten wird ein Problem sein. Das wird bei mir Auftragen ohne Ende. Da ich schon einen Gürtel trage. Wäre besser, wenn man es mit einem Clip an die Hose dran machen könnte, wie bei Hosenträgern. Gibt es so etwas nicht?
  13. Also ich bin 190cm und ca. 95-100 kg. Das ist jetzt aber auch nicht megamäßig Breit, wie Arnie. Dass man bei dem von mir genannten Holster die Waffe gerade nach oben - unter der Achsel - rausziehen müsste, ist natürlich mist. Auf Geschwindigkeit kommt es nicht sehr an. Aber 15 Sekunden zum Waffe rauskramen ist sicher zu lang. In 5 Sek sollte es erledigt sein. Am liebsten wäre mir ein Holster, wo man die Waffe schräg nach vorne/oben rausholen kann. Mit der rechten Hand, aus ungefähr Höhe des linken Ellbogens. Müsste dann am bequemsten sein. Sehr wichtig ist, dass das Schulterholster ohne großen Umstand anzuziehen ist. Hättet ihr mir ggf. einen Link zu einem Holster, was obigen Anforderungen entspricht? Es würde mir helfen, da ich dann genauer sehen könnte, was ich brauche.
  14. Warum ist eigentlich mein genanntes Schulterholster ncht gut? Ich respektiere Deine Meinung aber ich würde das gerne auch selbst verstehen, warum es nicht empfehlenswert ist.
  15. @Glockologe: Ja, es kommt mir langsam Sagt mal, ist dieses Schulterholster was Gutes? Link: https://holsterwelt.com/Falco-Leder-Schulterholster-Vertikal Oder könnt ihr mir für die H&K P30 ein besseres empfehlen? Ich habe mich für ein Schulterholster entschieden, weil ich immer weites Jacket, Mantel oder Jacke drüber trage.
  16. @Deckard: Das ist jetzt ein Problem. Was kann man dann zur Selbstverteidigung auf den Weihnachtsmarkt mitnehmen? Schrackschuss, Schocker fallen aus. Diese Reizgassprays auch nicht? Hast Du eine Idee? Ich meide Weihnachtsmärkte, wo man wie ein Hering in der Dose in der Menschenmenge schon fast mitgetragen wird. Gehe eher auf weitläufige Märkte, wo meistens die berühmte "Armlänge Abstand" möglich ist. Trotzdem hätte ich gerne was dabei. Ich habe natürlich meinen Gehstock dabei. Aber der ist aus Carbon (extraleicht aus Bequemlichkeit).
  17. "Das Leben" um mich herum und damit Lebensstil hat sich schon lange geändert, darum brauche ich den Kram - das ist eher das Problem. Bis vor wenigen Jahren war ich der Meinung, dass ich in einem Land lebe, in dem ich mich niemals werde "bewaffnen" müssen. Holster habe ich noch nicht. Wollte erst mal schauen, ob ich eine P30 ohne Klimper-Feature bekomme. Ging eigentlich davon aus, dass ich sie zurück schicken werde, weil sie klimpern wird. Aber sie klimperte nicht. Nun stellt sich tatsächlich die Frage: 1. Wie trage ich die P30 am Besten am Körper, ohne dass sie gesehen wird und "besorgte Mitmenschen" dafür sorgen, dass ein suicide by cop draus wird? Was empfehlt ihr diesbezüglich? Preis ist eigentlich fast egal. Sollte aber den Preis der P30 nicht übersteigen 2. Zum Thema Stromschocker. Ich habe gelesen, dass ein Stromschocker keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes ist. Damit ist zum mit sich führen kein kleiner Waffenschein erforderlich und auch die Regeln aus dem Waffengesetz gelten damit für einen Stromschocker nicht. Bedeutet das, dass ich a:) den Stromschocker auch normal am Hosengürtel halb sichtbar tragen darf? b:) den Stromschocker auch auf öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Weihnachtsmarkt) mit sich führen darf? Wenn nämlich das Waffengesetz für den Stromschocker nicht gilt, finde ich keine Rechtsgrundlage, die mir die obigen Punkte a und b verbieten würden. Ich weiß, dass die meisten Händler bei ihren Stromschockern als Info dazu scheiben, dass man die bei Veranstaltungen nicht mitführen darf. Das muss jedoch nicht unbedint wahr sein. Händler sind keine Juristen und in der Branche schreibt einer vom anderen ab. War mal selbst einer. Hoffe, es ist OK, wenn ich hier weiter frage. Oder sollte ich besser für obige beiden Fragen jeweils einen neuen Thread aufmachen? Grüße kawakawa
  18. Woher kenne ich diesen Spruch nur. "uffbasse Brisco" hat mal ein guter Kollege aus dem Schwäbischen auf Arbeit gefühlte 1 Mio Mal gesagt. War auch ein Waffen-Liebhaber (gelinde ausgedrückt). Sommer war der Nachname des Kollegen. Wär aber ein großer Zufall, wenn man sich hier nach fast 17 Jahren in diesem Forum treffen würde...
  19. Nee bin nicht wech. War nur mit anderen "Themen" beschäftigt und zeitweise ausser Landes. Ist im Übrigen doch die H&K P30 geworden. Die klimpernde mit Ladehemmung ist ja zurück gegangen. Habe dann einen Händler gefunden, der Modelle hatte, wo das Magazin nicht klimperte. Habe einige Händler mit Google rausgefunden, bei allen angefragt und einer versicherte, dass seine nicht klimpert und auch kein Problem mit der Ladehemmung hat. Habe sie ausprobiert und tatsächlich - kein Klimpern mehr. Also behalten. Wollte mich noch für die anderen Tipps bedanken. Aber als "Zweit-Waffe" ist es ein 500.000 Volt Schocker geworden. Zum Thema "Troll", "links-grün", "Pressemensch". Ich habe ja schon gehört, dass Waffenmenschen etwas paranoid sind, weil die Leute nach jedem Anschlag plärren, man solle die Waffen verbieten, damit nur Verbrecher diese legal tragen dürfen - lach. Aber dass das so schlimm mit Manchen hier ist, hätte ich nicht gedacht. Da hättet Ihr lieber sehen sollen, was ich und meine Frau traditionell am 24. Sep gewählt haben... Weiter von rot oder links und grün, hätte es nicht entfernter sein können. Ich bin weder ein Presse-Spion, noch Jemand der Waffen schlimm findet. Ich finde es eher schlimm, dass man in DE keine Waffen am Mann tragen darf, seit es in diesem Land zur Normalität wurde, dass manche Merkels Gäste, sich an hiesigen Joggerinnen im Park vergehen. Mit einer Waffe "am Mann " oder "an Frau" wäre so ein Gewaltakt schnell beendet oder auch nur verhindert. Sorry, wenn ich Eure paranoiden Wunschvorstellungen nicht bedienen kann. Aber irgendwie kommt mir es vor, dass wenn man speziell in Waffenforen nicht gerade wie ein Aufmischer frech fragt, einem dann gleich Freundlichkeit für Schwäche ausgelegt wird. Daher habe ich in anderen Foren, da ich dort neu war freundlich angefragt und dümmliche, teilweise herablassende Antworten erhalten. Was habt ihr erwartet? Tut Ihr Euch vor einem Sauhaufen rechtfertigen? Hier war es nicht ganz so schlimm. War teilweise sogar nett, bis auf die letzten paar Beiträge, wo sich wieder Einige nicht beherrschen konnten.
  20. Sehe ich genaus so und genau das war auch der Gedanke hinter den Anfragen. Mache ich bei anderen Themen auch. Aber mir ist schon aufgefallen, dass manche User mancher Foren meinen, nur das eine eigene Forum wäre der Quell der Weisheit und es wäre ein Verbrechen in anderen - minderwertigeren Foren - zusätzlich zu fragen. Ist schon fast wie "Du darfst nur einen Gott haben": Ich suche dann mal das Kommentar, aber wie gesagt, es iiegt noch in den 5-Jahre alten Kisten des letzten Umzugs, die ich noch nicht ausgepackt habe.
  21. Ja, das stimmt, ich habe die Frage in drei unterschiedlichen Foren gestellt: Auf www.waffen-welt.de habe ich wenige aber sachliche Antworten bekommen. Hier bei Euch kamen die meisten und sachlichsten Antworten. Man konnte sogar Nachfragen und hat sinnvolle Antworten bekommen. Auf gun-forum.de kamen nach zwei Seiten mehr oder weniger sinnvollen Kommentaren totaler Müll. Der Thread dürfte nun bei 11 oder mehr Seiten liegen, davon 9 Seiten totaler Scheiß entstanden aus hirnamputierten Kommentaren, als ob man auf einen Haufen Hängengebliebener getroffen wäre. Wenn dort ein Neuling auf solche Vorzeige-Threads stößt, weiß er wenigstens, dass er sich eine Anmeldung sparen sollte. Aber zurück zum Thema: Ja, das habe ich auch so verstanden, dass bei einer Betrohung und Abwehr durch "rumfuchteln mit Waffe", eben diese Bedrohung gg. Unbekannt anzeigen soll und das fuchteln mit der Waffe als Notwehrhandluch. So macht es Sinn. Ich müsste noch StGB Kommentare im Keller noch stehen haben (ca. 5 Jahre alt). Wenn ihr sagt, wonach ich suchen soll und unter welchem Paragraphen, kann ich gerne mal nachschauen.
  22. Hast Du mir dafür ggf. die Rechtsgrundlage? Ich habe mal das StGB und StPO durchgelesen, weil ich mich für Strafrecht (eher Wirtschaftsstrafrecht, GwG und so) früher interessierte. Aber eine Anzeigepflicht nach Drohung mit Schusswaffe habe ich im Paragraphendschungel nie zu Gesicht bekommen.
  23. @Jägermeister: Dachte mit der Schreckschuss soll man nicht fuchteln und drohen, sondern kurz nutzen, wenn man sie halt nutzen muss? Genau solche Gehstöcke habe ich. Einer davon ähnelt dem zweiten in der Liste recht genau, nur der Preis war etwas höher. Aber vielleicht war das vor 10 Jahren noch teurer, als heute. @Glockologe: Ja, ich weiß, das Du ein dutzend Mal meintest. Der Gaser/Schreckschuss sollte ein Oberbetriff für eine nicht tödliche Schusswaffe sein.
  24. Ich habe Euch doch vorher oben ein gutes Beispiel genannt: Ich bin gehbehindert - d.h. kann nicht weglaufen und auch nicht sehr schnell gehen. Treffe im Wald auf zwei böse Maximalpigmentierte, welche meinen das Geld und die Unschuld meiner Frau zu wollen. (Habe das Beispiel aus Rimini aufgegriffen) Ich habe einen festen Krückstock dabei Modell "Schädelspalter" (kein Alu-Modell aus dem Krankenhaus) und eben eine Schreckschuss mit Knall- und Gas-Munition im Wechsel geladen mit 15 Schuss. Meine Frau ebenfalls die gleiche mit nochmals 15 Schuss. Also insgesamt 15x Knall oder Gesichtsverbrennungen und 15x Augenbrennen oder Erstickungsanfäle. Nun kommt es zur Bedrängung oder Angriff - das ist immer fließend (eine Bedrängung wird schnell zum Angriff). Wie soll reagiert werden? Ab wann soll reagiert werden? Und dann? Stock über den Schädel oder doch Waffe? Nachher kann man sich vor Gericht anhören, dass man hätte den Stock nehmen können, statt gleich zur Waffe zu greifen. Natürlich sollen wir denen nun nicht erst mit dem Stock die Beine brechen und wenn sie dann hilflos am Boden liegen, die Magazine der Schreckschusspistolen komplett in den Mund entladen - könnte als Übertreibung bei Notwehr gesehen werden und in Schwierigkeiten für den Strafverteidiger münden... Das habe ich schon verstanden. Aber was ist nun das mildeste momentan zur Verfügung stehende MIttel? Der Stock oder die Waffe? Habe ich nun ein Problem, wenn ich einen Stock dabei habe, weil das immer als mildestes Mittel angesehen werden könnte? @Deckard: Ich kenne einen, der in U-Haft vor kurzem in Freiburg oder Offenburg war. Der hatte Morbus-Crohn. Das Essen hat er dort nicht vertragen, ständig Blut geschissen, der Anstaltsarzt, hat unzureichend behandelt (aber beweise das nach der Entlassung mal) und es gab lustige Mitgefangene (Magreb-Staaten), die ständig auf Krawalle aus waren. War nichts mit Entspannt, geschweige denn fett gefressen für ihn. Ist dort nach einem halben Jahr, grün und blau geschlagen, unterernährt und völlig unterdosiert behandelt entlassen worden. Der brauchte erst mal ein knappes Jahr, um sich davon zu erholen. Nur, weil die Staatsanwaltschaft, ihn als Haupttäter einstufte, weil sein Bruder ihn zu Unrecht belastete, um seinen eigenen Arsch zu retten. Ich habe die gleiche Erkrankung und mein Koma + Gehbehinderung stammt aus den Folgen der Medikamente, die ich gegen diese Erkrankung einnehmen musste. Daher mache ich mir vielleicht mehr Gedanken über Knast, als Andere, die gesund sind. Aber sich totschlagen lassen oder zuschauen, wie die Frau vergewaltigt wird - wie der Typ in Bonn - das kommt bei mir nicht in Frage. Egal was mir dann droht.
  25. Hätte der Opa also ausgesagt, er hätte wegen dem gegenwärtigen Angriff auf sein Eigentum (Geldbörse mit Bares) geschossen, wäre er frei gesprochen worden? So liest sich der Artikel wenigstens. Trotzdem: Wieder mal willkommen in der Bananenrepublik Deutschland. Genau solche Urteile gehen mir durch den Kopf, wenn ich in eine brenzlige Situation gerate und überlege, ob es diesmal dazu kommen wird, dass ich mich werde wehren müssen.
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