einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der ersten drei Jahre, nachdem diesem erstmalig eine Waffenbesitzkarte als Sportschütze erteilt wurde, führen und
Also ein persönliches Schiessbuch. Nix Kladde! Denn meine Nachweise wären dann ja über zig Stände verteilt!
durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.
Ein Schießstand ist also eine behördliche Einrichtung? Und der Besuch des Schießstandes muss also zur Abwehr von Gefahren dokumentiert werden....??
Da du ja intellektuell nicht in der Lage bist Grundlagenrecherche zu betreiben habe ich das mal für dich übernommen.
Danke, aber leider sind die Antworten wie immer zu diesem Thema schlicht falsch! Oder vielleicht reicht mein Intellekt auch nicht zum lesen des gesamten Gesetzestextes