@ Ralfi
Die Frage habe ich meinem Sachbearbeiter im Amt(der sollte es ja wissen!!) gestellt,leider wissen die Jungs noch weniger als wir :?
Die wichtigsten Änderungen sind wohl:
-Aufbewahrungspflicht <10 Langwaffen Stufe A,Kurzwaffen Stufe B oder Stufe 0
-WBK siehe obiges Posting
-die Polizei kann jetzt einfacher in deine Wohnräume,ein böser Anruf eines Nachbarn reicht schon aus(über diesen Teil mache ich mir die meisten Sorgen,bei einem Schwerkriminellen wird ein Durchsuchungsbefehl benötigt,beim Legalwaffenbesitzer nicht,armes Deutschland )
-Repetierwaffen und Perkussionsrevolver kommen nun ohne Bedürfnisnachweis auf die gelbe WBK
So,mehr fällt mir nicht´ein.Sollte ich etwas vergessen haben,oder es ist etwas nicht zutreffend,berichtigt mich bitte