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Glockologe

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Everything posted by Glockologe

  1. Wieder einmal interessant was in diesem Land so alles für Sicherheitsunternehmen arbeitet.
  2. Wenn ich den Bericht für bare Münze nehme, mußte der Verbrecher stationär behandelt werden und war zumindest einige Zeit nicht vernehmungsfähig. Schwere Körperverletzung = Offizialdelikt. Aber keine Sorge, ich bin schon bei dir. Ich kenne einen Haufen Polizisten (allerdings nicht in D), die das Kind anders geschaukelt hätten. Du mußt aber immer auf die Buchstaben des Gesetzes schauen. Das zählt letztlich. Wenn Du Glück hast gratuliert dir der Herr Polsens, wenn Du Pech hast, ist es ein Korinthenkacker. Hier im Forum haben wir den Luxus, uns aussuchen zu können, mit wem wir diskutieren und/oder streiten und wen wir ignorieren. Das Leben bietet den nicht.
  3. DerPolizeisprecher hat eine Rechtsmeinung. Die muß nicht richtig sein. Er spricht auch kein Urteil im Namen der Republik. Woran machst Du da die Amtsanmaßung fest? Es gibt kein Gesetz dagegen ein Trottel zu sein.
  4. Zum Bleistift. Oder ein Profi. Der eine Meter den er sich mit demSchritt zurück geholt hat, könnte entscheidend gewesen sein, aber: - Die Frau schaut mehrfach über ihre Schulter. Schafe tun das nicht. Das machen Wölfe (und Schäferhunde). -Die rechte Hand geht unmotiviert in die Tasche. Du mußt in so einer Situation die Hände sehen. Jetzt hatte er zwei Indikatoren, daß was im Busch ist. -Dann nimmt der Körper Spannung auf. Jetzt ist Feuer am Dach! Unmittelbar darauf kommt das Messer zum Vorschein, der eigentliche Angriff beginnt, richtigerweise weicht der Wachmann etwas seitlich zurück.
  5. Nochmals: auch wenn es in Notwehr geschieht, ist der Tatbestand deiner Handlung gegen den Aggressor noch immer Fakt. Die von dir begangene Freiheitsberaubung, oder die Körperverletzung, oder eben auch der Totschlag, stehen aber außer Strafe. Keine Strafe ohne Schuld. Hast Du in Notwehr gehandelt bist Du entschuldigt. Ich bin jetzt bald eineinhalb Jahrzehnte in der Sicherheitsbranche. Nie habe ich einen Gerichtssaal als Beschuldigter betreten. Auch wenn jemand stationär im Krankenhaus aufgenommen werden mußte. Die Polizei protokolliert Aussagen und Verletzungsbilder. Als Zeuge steht man schon hier unter Wahrheitspflicht, als Beschuldigter nicht. Der Staatsanwalt folgt meist der Tendenz der polizeilichen Ermittlung. Ein netter Polizist schreibt bei dir unbestimmt von Abschürfung und Bluterguss und von dir angegebenen Rippenschmerzen. Das die sichtbaren Verletzungen nur an deinen Pfoten sind, hält er nicht fur erwähnenswert und schon ist der Drops gelutscht. Gut, kann hierzulande anders laufen, aber selbst so, müßte der Mann gut aus der Sache rauskommen. Merke: Selbstverteidigung endet nicht damit, daß der Gegner kampfunfähig ist, sondern, daß der Akt geschlossen wird. Siehe auch mein post zu bewaffneter Notwehr.
  6. http://m.heute.at/news/welt/art23661,1231836 Sorry!
  7. Dies könnte fast ein Schulungsvideo sein. Ich bin sicher man wird es auch dafür verwenden. In den ersten Sekunden macht der Wächter etwas Wichtiges und Richtiges, was ihm letztlich gerettet haben dürfte. Aber dann konzentriert er sich so auf das Dokument, daß er drei Indikatoren für nahende Gefahr übersieht.
  8. Warum die Drecksau auf freiem Fuß ist kann ich dir sagen. Kennwort: Kuscheljustiz. Tatsächlich ist es zu einer Körperverletzung gekommen. Wenn sie in diesem Land nicht total verblödet sind, muß sie aber außer Strafe stehen. Die Anzeige gegen den Einbrecher müßte auf schweren, bewaffneten Diebstahl, versuchte Körperverletzung und ev. Nötigung lauten. Das ware mit der Vita für etliche Jahre gut. Wenn die Polizei anständig protokolliert, legt der Staatsanwalt nach einmaligen durchlesen nieder. Tatsächlich hat der Mieter durch den Status des Beschuldigten im Verfahren sogar einen Vorteil gegenüber der Position eines Zeugen.
  9. Und jetzt warte ich darauf, daß eine ihre Handtasche würzt, einer sich mit dem wochwnlang ungeschüttelzen OC verteidigen will und jemand erkennen muß, wie umfangreich die Personengruppe ist, wo es nicht funktioniert. Leider hat sich der Durchschnittseuropäer, zum Beispiel durch fehlende Wehrpflicht, so weit vom Umgang mit Waffen entfernt, daß er nich kapiert, daß zum Werkzeug zwingend die Anleitung gehört.
  10. Äh George,.... gelesen, daß da "Hausfriedensbruch" stand? D.h. die Herrschaften haben niemanden gefragt, ob sie da, was auch immer dürfen.
  11. Es muß nicht unbedingt um Wild gehen. Ein Jäger aus meinem österreichischen Bekanntenkreis, geht mit G19, GTL10, langem Mag in der Waffe und Ersatzmagazin, ins Revier seit er auf einem Kontrollgang ein verlassenes Biwak, mit aufgebrochenen Geldkassetten gefunden hat. Die k würde auch unters Lodenjöppchen passen. Persönlich vermute ich eher haben wollen.
  12. Wenn das verschiessen einer 12/76 über den Pistolengriff so funny ist, fiel Fergnügen. Um das Geld kannst Du aber ein paar mal zur strengen Herrin gehen, das tut auch weh. Laut Text soll es aber tatsächlich ein Breachertool sein.
  13. Yep, zum breachen. Obwohl,....sollte man da nicht die Mündung fast aufsetzen können?
  14. Ob das Beretta Griffstück viele 32er Vorlagen mitmacht? Obwohl, da werde ich nachschauen wozu das Gedacht ist. Breacherround? Less-lethal?
  15. Die haben es wohl mit den Raubkatzen. Der Vorläufer hieß Gepard. So gesehen ein Rückschritt.
  16. Ich würde es so formulieren, daß man seine Rechte UND Pflichten kennen sollte. Ob und welche Abstriche man macht, bestimmen Rückgrat und der gesunde Menschenverstand,
  17. Das geht nicht immer und überall. Wenn dir in Ö der Polizist den Alkotester vor die Nase hält, darfst Du verweigern. Du darfst auch eine Blutabnahme verweigern, man darf dich nicht zwingen, wie hier. Aber Du wirst gerichtlich belangt und auf Grund deiner Weigerung, wird eine Alkoholisierung angenommen. Diese wird mit 1,6 Promille festgelegt. Wie viel Schmalz man dafür ausfaßt, kannst Du dir sicher vorstellen.
  18. Eines hätte ich noch hinzu fügen können: Wie alles in diesem Bereich funktioniert es nur dann, wenn so verinnerlicht ist, daß es schon zum Reflex degradiert wurde. Sonst herrscht Schockstarre, oder sinnloser Aktionismus und beides ist schädlich.
  19. Mist! Ich verliere dauernd Buchstaben. Ist das Gunboard oder mein Pad?
  20. Ich tippe mal wieder auf milieubedingte Differenzen, natioalistischer Natur. Ach, könte ich nur so gut mit Lotozahen!
  21. 2 Khan A-tac Over/Under + 2 Laser mit Kabelschalter für die vorderen Rails + je ein Schaftmagazin + 200 Schuß. Und mit den 500 Euro Wechselgeld kann man einiges anfangen.
  22. BTW Ich habe mich klug gemacht. Auch eine dreiläufige Flinte ist frei ab 18. Aber leider fangen die Dinger bei etwa € 2.000.- an.
  23. http://www.htl-ferlach.at/de/unsere-bildung/waffen-und-sicherheitstechnik .......oder so. Das Symbolbild halte ich aber für etwas unglücklich gewählt.
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