Ich meinte damit, ich hätte in seinem Beispiel einer (doch nicht) Nötigung, eher eine (doch nicht) Freiheitsberaubung gesehen. Aber soll sein, er hat's studiert. Der deutsche 32 und 33 sind hervorragend, ich würde fast sagen, beispielhaft formuliert. Die Spruchpraxis ist halt manchmal Scheiße. Im Falle des Rockers, ist der Freispruch sicher gerechtfertigt. Man kann sein Verhalten zwar kritikwurdig finden und ich meine man hätte ihm wohl auch juristisch ans Bein pissen können, aber wenn man wegen des falschen Delikts anklagt,...