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Glockologe

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Posts posted by Glockologe

  1. Kurz vor Ostern haben wir an die wahlwerbenden Parteien fünf Fragen zum Waffengesetz gestellt, um den wahlberechtigten Legalwaffenbesitzern Österreichs die Entscheidung im September 2024 zu erleichtern. Die Fragen sind nachzulesen auf der IWÖ-Webseite unter https://iwoe.at/die-freude-oder-die-qual-mit-der-wahl/ bzw. auch zwecks Übersichtlichkeit anschließend an diese Einleitung.
     
    In der nächsten Ausgabe der IWÖ-Nachrichten werden wir die erhaltenen Antworten gesammelt veröffentlichen und entsprechend kommentieren. Vorab senden wir die jeweilen Antworten in der Reihenfolge des Einlangens bei uns schon per Newsletter aus. Die erste vollständige Beantwortung kam von der FPÖ, die in ihren kurz gehaltenen Ausführungen im Sinne der Legalwaffenbesitzer geantwortet hat und im wesentlichen die Forderungen der IWÖ unterstützen würde. Sollte es zum derzeit prognostizierten Wahlerfolg kommen, werden wir umgehend unser Möglichstes versuchen, das auch realpolitisch umzusetzen, denn entscheidend ist das Gesetz und nicht die Absicht vor einer Wahl.
     
    Nachfolgend jetzt die Antworten der FPÖ
     
    Ihr
    Prof. Dipl.-Ing. Mag. Andreas Rippel
    Präsident
     
    1. Welche Position nimmt Ihre Partei grundsätzlich zum legalen privaten Waffenbesitz in Österreich ein? Gibt es in der österreichischen Rechtsordnung ein Grundrecht auf Waffen für unbescholtene, verläßliche Bürger?
     
    Ein Waffengesetz soll nur so streng wie nötig und muss so liberal wie möglich sein.
    Ja. Gemäß § 21 Waffengesetz hat die Behörde verlässlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und bei denen keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie einen verfassungsgefährdenden Angriff gemäß § 6 Abs. 2 Polizeiliches Staatsschutzgesetz (PStSG), begehen werden, und die für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B eine Rechtfertigung anführen können, auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen.
     
    2. Das österreichische Strafgesetzbuch definiert im § 3 den Begriff der Notwehr und enthält eine taxative Aufzählung der notwehrfähigen Rechtsgüter. Wie beurteilen Sie die Verteidigung derselben mit legalen Schußwaffen in einer Notwehrsituation?
     
    Selbstverteidigung stellt laut WaffG einen Rechtfertigungsgrund dar, wenn es die notwendige und nicht unangemessene Reaktion auf einen rechtswidrigen Angriff ist.
     
    3. Wenn Ihre Partei den Innenminister stellt: Wie würden Sie den Vollzug des
    Waffengesetzes in der kommenden Legislaturperiode gestalten? Würden Sie den Ermessensspielraum im Waffengesetz zugunsten oder zuungunsten der
    Legalwaffenbesitzer ausüben?
     
    Einheitlich zugunsten.
     
    4. Die letzten EU-Richtlinien zum Waffenrecht hatten Verschärfungen des österreichischen Waffengesetzes zur Folge. Würde Ihre Partei weiteren Verschärfungen zustimmen, oder würden Sie gegen weitere Verschärfungen stimmen und sehen Sie auch Möglichkeiten zur Liberalisierung?
     
    Nein wir sind gegen Verschärfungen, aber für eine Liberalisierung.
     
    5. Falls Ihre Partei weitere Verschärfungen des Waffengesetzes plant, welche konkreten Pläne gibt es dazu? Würden Sie einem allgemeinen Waffentrageverbot im öffentlichen Raum zustimmen und würden Sie den Waffenbegriff erweitern und damit auch auf Gegenstände des Alltags ausdehnen?
     
    Nein, wir planen keine Verschärfungen.
  2. Dieser Sachkundeschmarrn bringt nicht viel.

    Den haarsträubensten Umgang mit Waffen habe ich bisher bei der RAG gesehen, dicht gefolgt von den DSBlern. Es gibt aber auch mindestens zwei SuRT Besitzer in der BDS Sektion die es schaffen mich nervös zu machen.

    Persönliche Beobachtung:  Je mehr sich Leute auf den Begriff Sportgerät versteifen, umso unsicherer.

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  3. Einer der wichtigsten Punkte wird hier angesprochen:

    https://www.welt.de/politik/deutschland/plus251093462/Frankfurt-Bahnhofsviertel-Hoellenloch-Zombieland-Deutschlands-gefaehrlichster-Slum.html?source=puerto-reco-2_ABC-V38.1.B_sameplusquota

    Warum wurde das Thema hier so lange totgeschiegen?

    Nach ein paar Monaten täglich da durchgehen, habe ich mir gesagt, nee, nicht mehr ohne Waffe, ab jetzt Auto statt ÖPNV und ich gehöre nicht zu den zartest besaiteten Menschen, aber habe ein gewisses Gefahrenbewußtsein.

  4. Wenn sie das durchziehen sind das wieder 3% für die FPÖ.

    Zitat

    Entwurf zu „Messertrage-Verbotsgesetz“ liegt vor

    Nachdem der Bundesminister für Inneres vor einigen Wochen die Ausarbeitung eines Gesetzesvorschlags für ein generelles Waffenverbot und insbesondere von Messern im öffentlichen Raum angekündigt hat, liegt nun ein entsprechender Entwurf mit der Bezeichnung „Messertrage-Verbotsgesetz“ vor.

    Bis auf Ausnahmen ist das Tragen aller Arten von Messern im Ortsgebiet, in bebauten Gebieten, in Park- und Sportanlagen, in Freizeitparks, bei Veranstaltungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen verboten. Eine Zuwiderhandlung stellt eine Verwaltungsübertretung dar, die mit einer Geldstrafe von bis zu € 3.600,00 oder mit Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen sanktioniert ist.

    Nicht verboten ist der Transport eines Messers von einem Ort zum anderen, sofern das Messer nicht griffbereit ist. Inhaber einer Waffenbesitzkarte sowie Personen, die Schußwaffen führen dürfen (Waffenpaß oder Jagdkarte) sind von der neuen Regelung ausgenommen.

    Nicht relevant für das Verbot ist die Klingenlänge oder der Mechanismus. Damit dürfen beispielsweise auch sogenannte Schweizermesser nicht mehr in der Hose und damit griffbereit getragen werden. Gleiches gilt beispielsweise auch für das „Stanley-Messer“. Selbst Messer zum Zerkleinern von Speisen dürften unter das Verbot fallen.

    Ausnahmen sind nur für die Berufsausübung, die Zubereitung und den Verzehr von Speisen, Brauchtumspflege, historische Veranstaltungen oder Filmproduktionen vorgesehen.

    Um es gleich vorwegzunehmen, das einzig Brauchbare an diesem neuen Gesetzesentwurf ist die Ausnahme für Inhaber von Waffenpässen, Waffenbesitzkarten und Jagdkarten. Der Rest des Gesetzes ist aber blanker politischer Aktionismus, der kein einziges Opfer einer Gewaltausübung verhindern wird.

    Die politisch Verantwortlichen des Innenministeriums finden es zur Verhinderung von Straftaten nämlich tatsächlich tauglich, daß man ein Jausenmesser nur mehr nicht griffbereit (z.B. in einer verschlossenen Tasche) bei sich haben darf. Wenn man gerade die Speise zerkleinert, darf man es aber gerade noch aus dem Rucksack herausnehmen. Womöglich wenn man aber gerade ein Joghurt ißt, muß das Messer verwahrt werden, Joghurt schneidet man ja nicht.

    Der Handwerker, der am Sonntag schnell seine Arbeitsjacke anzieht, dabei aber vergißt, daß er das Stanley-Messer von der Arbeit noch in der Tasche hat, ist sofort im verbotenen Bereich und kann erheblich bestraft werden. Auch der Schwammerlsucher, der am Weg in den Wald das Messer zum Schneiden der Pilze in der Hosentasche trägt, wird sofort bestraft.

    Die Unsinnigkeiten, die dieses Gesetz produziert, sind nahezu uferlos und muß man den Herrn Bundesminister für Inneres (sagen Sie niemals Innenminister, denn das wäre nicht der korrekte Titel, seien Sie doch genau!) fragen, was er mit solchen Gesetzen verhindern möchte. Vielleicht die zahllosen Messerstechereien der Schwammerlsucher am Weg in den Wald zu den besten Schwammerlplätzen? Oder die schon legendären Duelle mit Stanley-Messern von Arbeitern am Nachhauseweg?

    Und gestatten Sie mir abschließend noch eine politische Frage: Welche Wählerschichten möchte die ÖVP mit derartigen Gesetzen ansprechen? Die Waffengegner? Die wählen (überwiegend) sowieso andere Parteien. Oder reiht sich dieses Gesetz vielmehr in eine lange Reihe von politischen Maßnahmen ein, die sicherstellen sollen, daß die ÖVP bei den nächsten Wahlen pulverisiert wird? Will man wirklich die letzten Wähler der ÖVP vergrämen? Wir werden die Antwort wohl nie erfahren, wir werden aber die nächsten Wahlergebnisse sehen.

    Herzlichst Ihr

    Prof. DI Mag. iur. Andreas Rippel

    Präsident der IWÖ

     

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